21.06.2026

Dr. Andreas Manfred Skrziepietz öffentlich und vor dem AG Hannover

Andreas Skrziepietz steht vor dem AG Hannover unter Anklage, weil er eine Rechtsanwältin durch 5 Einzeltaten verunglimpft haben soll. Am 16. Juni 2026 erschien er trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht zu einem Prozesstermin. Genau das hatte er am 9.Dezember 2026, da erhielt er die Anklage, öffentlich angekündigt.

Am 2. Juni war allerdings ein frührerer Prozesstermin, an welchem er mündliche Ladung für den 16. Juni 2026, 14:00 Uhr erhielt und bestätigte. Die Richterin sagte ihm das Datum und die Uhrzeit und zuvor „heute in zwei Wochen“. Klarer geht es kaum. Das haben auch Zuschauer und Zeugen mitbekommen, obwohl diese weiter von der Richterin entfernt saßen als er.

Nunmehr behauptet Andreas Skrziepietz öffentlich: Die Richterin habe den „Termin verlegt ohne ihn oder seine Anwälte zu informieren.“

Was im Hinblick auf den überhaupt nie verlegten Termin jedem außer ihm als „recht wundersam“ erscheint. Ferner unterstellt er der Richterin Rechtsbeugung. Er schreibt:

„Schon in der Verhandlung am 02.06. ging es höchst merkwürdig zu. Pinski verweigerte die wörtliche Protokollierung und ließ mich auch keinen Einblick ins das Protokoll nehmen.“

(was völlig normal und rechtens ist, außer natürlich wenn Dr. „berechtigt“ Andreas Manfred Skrziepietz vor Gericht steht) - weiter quakt er:

„Wichtige Fragen wurden nicht zugelassen, u.a. die Gretchenfrage dieses Verfahrens: Wie hältst du es mit unkontrollierter Masseneinwanderung?“

(Die mit dem Prozessstoff nichts zu tun hat. Er hat der Anwältin dem Vernehmen nach eine „Mitverantwortlichkeit an Massenmorden“ unterstellt.) - weiter quakt er: 

„Natürlich erwarte ich nicht, in der Hauptstadt der linksgrünen Versiffung freigesprochen zu werden.“

Und stilisiert sich zu einem gar armen Opfer einer „linksgrünen Versiffung“ - „Quaknazi“ will er aber nicht genannt werden! Wie wärs denn mit „Dummquaknazi“? Und weiter lamentiert er:

„Das ist ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, daß Corona-Karl und die übrigen Zeugen Coronas jemals zugeben, sich geirrt zu haben.“

Das Hundersten und das Tausendste... Was folgt denn noch?

„Ich hätte aber nicht gedacht, daß die Rechtsbeugung so offen praktiziert wird wie am 02. und am 16.06.2026 vor dem AG Hannover.“ 

Och! Er ist armes Opfer von gar gerichtstragender Kriminalität. An einem Mangel von überwertigen Ideen liegt es jedenfalls nicht, denn er schreibt auch:

„Aber künftige Historiker, die das BRD-Unrecht aufarbeiten, werden hoffentlich die Akten zur Verfügung haben.“ 

Wow! Also an eine Unterschätzung seiner Person durch ihn selbst würde da niemand denken. Erst recht kein Psychiater.

Die Folge seines Artikels:

„Zum einen verleumdet der Angeklagte, nach dem vorherigen Richter Wöltje nun auch die Richterin durch öffentliche Schrift unwahr, das Recht aus politischen Motiven heraus zu beugen. Zum anderen weißt seine Schrift – besonders wenn man das weitere, durchgehend vergleichbare Schriftschlecht des Angeklagten berücksichtigt – unzweifelhaft Merkmale valider psychischer Störungen auf.

So schreibt er in den letzten beiden letzten Absätzen:

„Natürlich erwarte ich nicht, in der Hauptstadt der linksgrünen Versiffung freigesprochen zu werden. Das ist ebenso ausgeschlossen wie die Möglichkeit, daß Corona-Karl und die übrigen Zeugen Coronas jemals zugeben, sich geirrt zu haben.

Ich hätte aber nicht gedacht, daß die Rechtsbeugung so offen praktiziert wird wie am 02. und am 16.06.2026 vor dem AG Hannover. Die fällige Strafanzeige werde ich natürlich erstatten, auch wenn ich weiß, daß sie folgenlos bleiben wird (Krähe-Auge-Prinzip). Aber künftige Historiker, die das BRD-Unrecht aufarbeiten, werden hoffentlich die Akten zur Verfügung haben.“ 

Im Denken des Angeklagten haben offensichtlich „überwertige Ideen“ jeglichen Vorzug vor den Tatsachen. Ebenso trägt der Umstand, dass er nunmehr angibt, von einer Ladung zum Termin am 16.02.2026 um 14:00 Uhr nicht gewusst zu haben (seine Behauptung einer ihm und seinem Anwalt „verheimlichten“ Terminverschiebung) dazu bei, erhebliche Gedächtnisstörungen im Bereich des Kurzzeitgedächtnisses zu vermuten. Denn am 02.06.2026 gab er an, die Ladung verstanden zu haben und diese Ladung war auch von weit entfernten Zuschauersitzen leicht wahrzunehmen. [...]

Das extreme Gesamtverhalten des Angeklagten, von welchem die Staatsanwaltschaft im Hinblick auf die hohe Anzahl gemäß § 154 StPO wegen dieses Verfahrens eingestellter Sachen Kenntnis hat, ist ein zusätzlicher Hinweis auf eine Störung im Frontallappen. Ebenso seine Uneinsichtigkeit und seine nicht vorhandene Moral, das völlige Fehlen von Empathie bei einer gleichzeitig absurden Überhöhung seiner Person.“

... hies es jetzt vor Gericht.


2 Kommentare:

Steintor hat gesagt…

Wo schreibt er denn das alles?

Jörg Reinholz hat gesagt…

Lamento lamentare.. Er hat ein Problem damit, nicht Recht zu haben.

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