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| Bild: Beworben wird hier von der „Haintz.media“ unzweifelhaft die „Haintz legal“. Nicht gekennzeichnet. |
Also ich bin mir nicht sicher, ob Markus Haintz hierüber (und anderes) ausreichend genau nachgedacht hat.
Als „HAINTZ.media GmbH“ unterstellt der sich für „klug“ haltende Markus Haintz der Deutschen Welle, dass deren Mitarbeiter eine Straftat begangen haben sollen: „Die Behauptung von unwahren Tatsachen, die einen Mitbewerber herabsetzen, ist stets nach §4 Nr. 1 UWG - soweit nicht bereits nach §4 Nr. 2 UWG - unzulässig“. Die HAINTZ.media GmbH ist Mitbewerberin der Deutschen Welle. Das kann man einfach durch den Geschäftszweck im Handelregister feststellen. Und falls Markus Haintz vermeint, auf der sicheren Seite zu sein, weil die HAINTZ.media GmbH ja nur in der Schweiz registriert sei: Dann wird es nur noch schlimmer, falls er keine deutsche Niederlassung angemeldet hat. Denn die „HAINTZ.media GmbH“, deren Verwaltungsratspräsident und höchste Instanz er selbst ist, ist trotz des „Strohgeschäftsführers“ und des Briefkastens nämlich unzweifelhaft in Deutschland tätig (Markus HAINZ kann mir nicht erzählen dass er für die Tätigkeit als CHEFREDAKTEUR in die Schweiz reist) und bearbeitet durch deutsche Mitarbeiter - in Köln - deutsche Themen für ein deutsches Publikum. Die Webseiten werden auf Servern in einem Rechenzentrum am Berliner Autobahnring gehostet - das liegt bekanntlich auch nicht in der Schweiz. Ein zwecks intensiven Spendenbettelns (das sind übrigens fiskalisch „Einnahmen“) angegebenes Konto hat eine IBAN aus Litauen, gehört auch zu einer Neobank aus Litauen. Ich habe bei einer Nachsuche in deutschen Handelsregistern keine Niederlassung gefunden und der Möchtergern-MedienMogul Markus GroßHAINTZ gibt auch keine an. Wie man so hört fragt sich die IHK Köln auch schon, was da los sei. Aber Markus Haintz ist ja Rechtsanwalt und hat das alles richtig bedacht und es entsprechend §3a UWG sorgfältig vermieden, unlauter zu handeln in dem „er einer gesetzlichen Vorschrift zuwiderhandelt, die auch dazu bestimmt ist, im Interesse der Marktteilnehmer das Marktverhalten zu regeln, und der Verstoß geeignet ist, die Interessen von Verbrauchern, sonstigen Marktteilnehmern oder Mitbewerbern spürbar zu beeinträchtigen.“
Ganz sicher finden sich in den Buchungen der „HAINTZ.media GmbH“ und der „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“ auch die Items für die Tätigkeit der „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“ für die„HAINTZ.media GmbH“:
Als „HAINTZ.media [GmbH]“ bewirbt der sich für „klug“ haltende Markus Haintz mit dem obigen und wirklich sehr vielen solchen Artikeln sowie Artikeln auf Telegram offensichtlich die „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“. Eine Kennzeichnung als Werbung finde ich nicht: „Wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, handelt nach § 5a Abs. 4 UWG unlauter — sofern sich der Zweck nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt.“ Dafür reicht übrigens die Übereinstimmung im Namen der jeweiligen Firma nicht - denn der kann in den Augen der Leserschaft Zufall sein. Obiges stufe ich also als „Schleichwerbung“ ein. Ob das allen Wettbewerbern gefällt? Markus Haintz zofft sich ja mit solchen (darüber schreibt er selbst und hat sogar eine Webseite ins Leben gerufen!) und, wie ich finde, hetzt er auch aus ideologischen Gründen gegen Wettbewerber - da liegt eine Retourkutsche im Bereich des Denkbaren. Aber Markus Haintz ist ja Rechtsanwalt und hat das alles richtig bedacht...Bild: Am 28. Oktober 2024 (oder nach einer Abmahnung?) hat er daran gedacht, die Werbung ordentlich zu kennzeichnen...
Bild: Am 29. März 2026 schon nicht mehr ...
Wie hat die „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“ die geldwerte Leistung der Bewerbung der „HAINTZ legal Rechtsanwalts-GmbH“ denn beim Finanzamt angemeldet?
Es kann gut sein, dass er schon bald entsprechende Abmahnungen auf dem Tisch hat. Aus der Erfahrung der Vergangenheit heraus - konkreter aus seinen eigenen Berichten - nehme ich mal an, dass diese dann durch Berufungen, Revisionen und Beschwerden von Markus Haintz eifrig qerulierend vor die Obergerichte, vielleicht bis vor den BGH oder gar weiter getrieben werden. Aber ich bin mir ganz sicher, dass der Markus Haintz - er ist ja Rechtsanwalt - einen schönen Weg gefunden hat, auch den ganzen Finanzkram fiskalisch sauber zu gestalten, was 680 seiner Leser „gut“, 280 „stark“ finden und wofür ihn 317 lieben, während 71 mit ihm heulen und nur 82 staunen können...
Nicht wahr?
P.S.:
Weiß jemand etwas über einen „Alfonso Capone“? Der hat mit dem Artikel übrigens überhaupt nichts zu tun!





1 Kommentar:
Das saubere und ganz bestimmt über jeden Zweifel erhabene Organ der Rechtspflege braucht also ein Konto in Litauen um seine Gelder ganz seriös und über jeden Zweifel erhaben, verwalten zu können. Manche würden nun vielleicht sagen, das hat aber ein G'schmäckle. Andere mögen wohl meinen, dass das so sehr zum Himmel stinkt, dass von Seriosität nichts mehr wahrnehmbar ist.
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