In einem, wohl entgegen dem UWG nicht als Werbung gekennzeichneten „Artikel“ bemüht sich der Kölner Rechts-Außen-Anwalt und Krawalleur Markus Haintz ganz offensichtlich aus eigenen, niedrigen Motiven heraus („Werbung“ und damit „schnöder Mammon“ ist als Motiv klar, eigenen Hass gegen Demokratie und Demokraten vermute ich bei dem Delegitimierer), mal wieder darum, an einer Beleidigung teilzunehmen:
Bildschirmfoto: Hass und Hetze des Markus Haintz unter Missbrauch der Stellung als „Organ der Rechtspflege“. Es gibt - juristisch wie auch journalistisch - jenseit der niedrigen Absichten keinen Grund, den Beleidigten zu nennen und die Beleidigung öffentlich zu wiederholen, wie es auf dem angeblichen „Presseportal“ durch Markus, den „Selbstlob-Haintz“ unzweifelhaft zu Werbezwecken geschieht. Im Artikel sieht sein wahnhaft anmutendes Gesülze dann so aus:
Bildschirmfoto: Im Original nennt Markus Haintz dummdreist den Namen und die Stellung der Person!)
Wie der Quaknazi-Anwalt und Rechts-Krawalleur Markus Haintz dazu kommt, dass die StA Heilbronn fände, dass die betroffene Person „abgelehnter Asylbetrüger“ genannt werden dürfe, erschließt sich aus der, von ihm selbst als Nachweis seiner kruden Behauptung gezeigten Mitteilung der StA Heilbronn aber gerade nicht:
Es kann nämlich einfach sein, dass die Urheberschaft der beanzeigten Person und somit die Tat nicht genügend sicher zu beweisen ist. Die Einstellungsmitteilung gemäß § 170 StPO besagt also gerade nicht, dass die angezeigte Handlung nicht rechtswidrig sei - das sollte selbst ein vergleichsweise dummer aber geistig heller Jurist gerade noch begreifen können. Die Staatsanwaltschaft teilt dem Beschuldigten (oder wie hier dessen Rechtsvertreterin) hier - wie üblich - rein gar nichts mit.Offenbar folgt der Rechts-Krawalleur und Selbstlober Markus Haintz in seinem Betreben, sich (und die Kanzlei oder visa versa) über andere zu erheben, einem „Vollwahn“. Als Anwalt müsste er zudem wissen, dass die Einzelmeinung einer Staatsanwältin nicht diejenige der, wie er also unrichtig behauptet, Staatsanwaltschaft sein muss.
Ich habe ihm ja schon geraten, mal fachärztlich abklären zu lassen, was dazu führt, dass er immer wieder so merkwürdiges Zeug schreibt, denn als Jurist müsste er es besser wissen - und klar ist auch, dass sich der selbst ernannte „CHEF-REDAKTEUR“ mit diesem und solchen Artikeln in den Augen verständiger und aufmerksamer Leser selbst zum „Idioten“ stempelt.
Freilich wird der vom „Krawall-Markus“ offensichtlich addressierte Verkehr (Quaknazis, Querfasler, Klimaleugner, Covidioten, Reichbürger, Putin-Freunde und Delegitmierer) das nicht begreifen, weil deren geistige Helligkeit mit dem Wort „unterbelichtet“ zutreffend umschrieben ist.
Bildschirmfoto: Die originale Quelle bei Youtube (also der „Krawall-Markus“ Haintz selbst) ist unten links in roter Schrift angegeben. Unten rechts ruft der selbe Delegitmierer Markus Haintz, der ebenso öffentlich das Existensrecht auch der BR-Deutschland und das verfassungsmäßige Gewaltmonopol des Staates bestreitet, zum Schutz des Grundgesetzes auf. Das Markus Haintz den Widerspruch noch begreift, darf bezweifelt werden.Übrigens macht sich der „Hans im Glück“ „Haintz im Wahn“ mit der Verbreitung der Beleidigung in mehreren Medien also womöglich selbst strafbar. Denn an der Urheberschaft des „Mr. Grinsebäckchen“ bestehen dieses Mal keine ernst zu nehmenden Zweifel. Und ich sehe nicht, dass § 193 StGB bei Werbung greift. Kritik übt er auch nicht.
P.S. Markus Haintz möchte selbst nicht „Betrüger“ genannt werden...
P.P.S.: Die Sache liegt der StA Köln zwecks Prüfung strafrechtlicher Verfehlungen und der Anwaltskammer Köln zusätzlich zur Prüfung berufsrechtlicher Verfehlungen vor.




5 Kommentare:
Heute vormittag gab es wieder einen Sockenpuppen Eintrag von "Rörg Jeinholz" auf Haintzmedia. Die Sockenpuppe schreibt: "Ich werde HaintzMedia sogleich bei Campact melden.". Seltsam, aber so steht es geschrieben... o.O
So sehen, sich als seriöse Anwälte sehen wollende, Organe der Rechtspflege heute aus. Pappschildchen, Partypavillon, Brüllwürfel und Mikrofon.
> „Heute vormittag gab es wieder einen Sockenpuppen Eintrag von "Rörg Jeinholz" auf Haintzmedia.“
Die Sockenpuppe wird sich dabei wohl den kleinen Sockenpuppenpenis rubbeln und braucht sowieso dringend Haledol...
Ob Haledol da helfen kann?
> „Ob Haledol da helfen kann?“
Der Sockenpuppe hilft sicher alternativ Haloperidol. Freilich sollte die kleine und niedliche Sockenpuppe das durch einen Arzt oder Ärztin abklären lassen, der oder die mehr als eine „fruchtlos“ abgelaufene Zulassung für das ärztliche Praktikum - nämlich eine echte Approbation - aufweisen kann. Es gibt ja Leute, die lügen nicht nur, sondern sind gegen die Wahrheit allergisch. Das soll unter Quaknazis so extrem verbreitet sein, dass Fachleute sogar annehmen, dass Quaknazis zu 100% an einer Tatsachenallergie leiden, ohne das je begreifen zu können - weil es ja eine wahre Tatsache ist.
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