12.04.2016

Für und an den türkischen Vize-Ministerpräsident Numan Kurtulmuş als Vertreter des Präsidenten Erdoğan

Die "Verfolgung" der sehr angeblichen "Straftat" von Jan Böhmermann ist tatsächlich ab jetzt ein Prozess, der von den deutschen Behörden, im Rahmen des deutschen juristischen Systems und gemäß den deutschen Gesetzen geführt werden muss.

Machen Sie sich aber keine falschen Hoffnungen. Die Kunst ist in Deutschland frei - gerade weil wir Erfahrungen mit Bücher- und Bilderverbrennungen haben wissen wir auch, dass es nicht entscheidend ist, ob und wem die Kunstwerke gefallen und haben deswegen die Kunstfreiheit als unverhandelbares Grundrecht in der Verfassung stehen.

Wie ich lese verlangen Sie auch eine zivilrechtliche Unterlassung. Nun, ich schließe nicht aus, dass Sie bei einem der zahlreichen, entweder dämlichen oder die Gesetze und/oder die Tatsachen aus Dummheit oder Faulheit missachtenden Landrichter der Pressekammern in Köln, Kassel, Berlin, Hamburg, Marburg, Mönchengladbach, oder meinetwegen sogar Mainz einstweilig (also für kurze Zeit) einen Erfolg feiern könnten. Ich schließe aber definitiv aus, dass der Erfolg Bestand haben wird. Denn dafür, dass wir manchen Richter haben, mit dessen Rechtsreue und Rechtskenntnis Sie es durchaus aufnehmen können, haben wir den Rechtsweg und der endet vor dem Verfassungsgericht und spätestens dieses  wird so entscheiden wie ich vorausgesagt habe: Also für die Kunstfreiheit.

Wie ich gelesen habe, haben Sie, Herr Numan Kurtulmuş behauptet, das Gedicht sei nicht nur eine Beleidigung des Herrn Erdoğan, sondern aller 78 Millionen Türken. An dieser Zahl habe ich Zweifel, denn ich denke die zahlenmäßig nicht zu verachtende Opposition war zwar vorsichtshalber zum Lachen im Keller, darf aber trotzdem nicht ignoriert werden. Auch die Vielzahl von Verfahren wegen "Beleidigung" des Herrn Erdoğan beweist doch, dass Sie bei dieser Äußerung bei weitem nicht alle 78 Mio "Türken" (inkl. Kurden und Armeniern) hinter sich haben. Eher einen Bruchteil.

Kommen wir zu Ihren weiteren Äußerungen:
  1. Ein "schweres Verbrechen gegen die Menschlichkeit" war sehr viel mehr der Genozid an den Armeniern - eine Tat zu der sich die Türkei bis heute nicht bekennt.
  2. "Alle Grenzen der Schamlosigkeit übertroffen" hat bisher die Weigerung der Türkei, dieses echte Verbrechen gegen die Menschlichkeit anzuerkennen, die Verantwortung symbolisch zu übernehmen und dafür zu sorgen, dass sowas nicht nochmal vorkommt. Wozu gehört, sich mit den Kurden zu einigen, statt diese ständig vor den Kopf zu stoßen.
Mit den Vorstößen, den Jan Böhmermann bestraft sehen zu wollen, haben Sie zwar auch die Bundesregierung, vor allem aber sich selbst in die "Bredouille" gebracht. Denn es ist vorhersehbar das die deutschen Gerichte sich von der Regierung nichts vorschreiben lassen. Was ein einzelner Landrichter tut meine ich nicht damit. Ich meine das Ergebnis nach dem Abschluss des Verfahrens, notfalls vor dem Verfassungsgericht. Das funktioniert ähnlich wie in der Türkei (Sie wissen schon: YouTube und so weiter), denn dieses Gericht ist unabhängig und achtet die Verfassung.

Alles andere würde in Deutschland den Rechtsstaat in Frage stellen - und ergo die Eliten vor den Kopf stoßen. Und davor hat die Frau Merkel mehr "Bammel" als vor einem Dissens mit einem zeitweiligen Machthaber der Türkei. Das deutsche Grundgesetz und also die Kunstfreiheit gilt seit dem 23. Mai 1949. Das sind 67 Jahre. Dagegen wird sich die Zeit, die der Herr Erdogan Präsident der Türken ist, sehr kurz ausnehmen.

Das Ergebnis der von der türkischen Regierung angestrengten Verfahren wird also sein, dass die türkische Opposition noch mal zum Lachen in den Keller geht und dass der Präsident Erdoğan genau darüber nicht lachen wird. Was danach kommt wird wohl sein, dass es jedenfalls während seiner Präsidentschaft zu keiner Annäherung an die EU kommen kann, weil man einen derartigen "Musterdemokraten" wie den Herrn Präsidenten Erdoğan, der viel von dem modernen Staat kaputt macht, den Mustafa Kemal Atatürk einst den Türken brachte, den Europäern nicht zumuten kann.

Das Verfahren wird sich hinziehen und immer wieder für Berichte sorgen, die dem Herrn Erdoğan und also dem Ansehen der Türkei nicht gut tun. Es dürfte hingegen nur sehr kurz weh tun, den aussichtslosen und für die Türkei schädlichen Antrag zurückzunehmen ...

P.S.:
Unser GröFaZ ("Größter Führer aller Zeiten") herrschte 12 Jahre, er war auch sehr empfindlich und Deutschland lag danach in Trümmern. Das war auch das Arschloch das erst Bücher und Bilder und dann Juden verbrennen ließ - weshalb wir Deutschen (jedenfalls in der NPD- und AFD-fernen Gesamtheit und also jeder mit einem IQ über 80) so peinlich auf die Kunstfreiheit achten.

Vorabinfo: Weitere "mutmaßlich" strafbare Handlung von Daniel Fratzscher und Christoph Preuß (Euroweb Internet GmbH, Webstyle GmbH, WN Onlineservice GmbH) aufgedeckt

Die Sache habe ich zur Beweissicherung und Verfolgung an die Zuständigen und Betroffenen übergeben.

Der Bericht kommt in wenigen Tagen.

Vorab: Was die Herren als Geschäftsführer der obigen Firmen getan (oder wenigstens zu verantworten) haben erscheint ziemlich würdelos.

10.04.2016

Das Datenleck bei der DuMont-Gruppe und die Euroweb

"Die DuMont-Mediengruppe hat ein ernstes Problem. In der Nacht zum Sonntag gingen die Webseiten sämtlicher Medien des Kölner Verlags offline. Stattdessen stand etwas ganz anderes im Netz: zehntausende Nutzerdaten von Abonnenten und Nutzern. Ein interner Server war plötzlich frei zugänglich geworden. Der Verlag verantwortet den Kölner Express, die Kölnische Rundschau, die Berliner Zeitung, den Berliner Kurier und das Berliner Abendblatt, die Hamburger Morgenpost sowie die Mitteldeutschen Zeitung. Ob Nutzer aller Zeitungen von dem Leck betroffen sind, war zunächst unklar."
lese ich bei heise.de. Hintergrund könnte eine Kooperation der DuMont-Gruppe mit der Euroweb sein:
"Capnamic fokussiert sich auf Geschäftsmodelle entlang digitaler Wertschöpfungsketten und investiert in endkundennahe Themen, die über digitale Medien vertrieben und skaliert werden können. Dazu gehören Wachstumsbereiche wie Mobile, E-Commerce, Gaming, Payment, Advertising oder Software as a Service."
und weiter:
Zu den Fonds-Investoren von Capnamic Ventures gehören erfolgreiche Unternehmen wie die Rheinische Post, Universal Music, Mediengruppe M. DuMont Schauberg, NRW.BANK, Mediengruppe Oberfranken, Nordwest-Zeitung, HR Alpha, Gauselmann und Euroweb sowie international agierende Family Offices.
Heise schreibt weiter:
"Laut einem Bericht der Welt allerdings ist der Verursacher der Probleme der Verlag selbst: In der Nacht zum Sonntag habe es eine Panne gegeben, die zu einem schweren Datenschutzleck führte. Durch Sichtbarkeit eines internen Servers seien zehntausende von Nutzer- und Abonnentendaten frei im Netz zugänglich gewesen. Die Daten auf dem internen Server seien auch keineswegs verschlüsselt gespeichert gewesen."
Klar! Die Daten sollen ja wohl zum Zwecke des "Fokussierens entlang digitaler Wertschöpfungsketten" zwischen den Investoren ausgetauscht werden. Da ist eine Verschlüsselung "wenig hilfreich".

Auf deutsch: Wer bei der DuMont-Mediengruppe eine Anzeige schaltet landet "mutmaßlich" in der Datenbank der Euroweb und dann kann es passieren, dass man nach einem illegalen Kaltanruf mit dem unwahren Versprechen einer kostenlosen Leistung, einem Vertreterbesuch und einer unbedachten Unterschrift nach der Anwendung übler psychologischer Tricks und Lügen durch die darin geschulten Drücker ein ernsthaftes monetäres Problem mit den Proportionen eines Mittelklassewagens hat.

Und dann wäre da nochwas:


Die Euroweb hatte und hat das gleiche Problem. Beweis.


MoPo-blödes Gejammer:
"Falls Sie das Passwort, das Sie für unsere Online-Services verwendet haben, auch für andere Web-Anwendungen eingesetzt haben (z.B. E-Mail, Soziale Netzwerke, Online-Shopping), empfehlen wir Ihnen vorsorglich, auch diese Passworte umgehend zu ändern."
Die Passwörter waren im Klartext gespeichert. Für diese miese Nummer muss die DuMont-Mediengruppe zu jedem einzelnen Nutzer, Abbitte tun und ihn ganz unmissverständlich, also gerade nicht mit "Falls ... empfehlen"  dazu auffordern, diese Passwörter zu ändern!

Zudem war es auch gerade kein "Hackerangriff", wie das "Lügenpresseblatt" online behauptet, sondern eine Fehlkonfiguration des Servers - auf dem dazu noch Daten lagen, die da nicht gar nicht liegen dürfen. "Opfer eines Hackerangriffs" geht ganz anders.

08.04.2016

Merkel, Erdogan vers. Böhmermann::Eine Einführung in das "fucking Grundgesetz"

"Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei."

So steht es in Art. 5 Absatz 3 Grundgesetz. Die einschränkende Wirkung des Art. 5 Absatz 2 Grundgesetz "Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre" gilt "nur" für das Recht der Meinungsfreiheit und der Pressefreiheit aus Art. 5 Absatz 1 Grundgesetz. Und es ist auffallend oft kriminell-verlogenes Pack, welches sich darauf beruft.

Anders als der Pressefreiheit und sogar (fuck!) der Meinungsfreiheit hat der Verfassungsgeber der Kunstfreiheit also ganz bewusst keine Schranken auferlegt.

Der türkische Präsident Erdogan wird nunmehr von der Kanzlerin Merkel hofiert weil diese ihn für ihn für die eigene Wiederwahl dringend braucht. Der soll nämlich die Grenzen für Flüchtlinge 1.) dicht machen und 2.) Flüchtlinge zurücknehmen. Macht er das nicht, kann die Kanzlerin die Wiederwahl wohl eher "vergessen" oder versuchen sich eine GGK ("ganz große Koalition") aus "Begräbnis-Schwarz" (CDU), "Allmächtiger-Blau" (CSU), "Kapitalisten-Rot" (SPD) und den momentan in der Gesamtheit "eher orientierungslosen" Grünen zu basteln. Wenn es ganz übel kommt muss die Kanzlerin vielleicht sogar die "Zonen-Roten" (PDS)  um eine Duldung bitten. Kommen noch die Freien Demokraten ins Spiel, die sich vielleicht bei einer Rückbesinnung darauf, mehr eine "Bürgerrechtspartei" als eine "Frühkapitalistenpartei" zu sein, in den nächsten Bundestag retten könnten, dann wird es, im Hinblick auf die Regierbarkeit, ganz böse.

Oder sie macht das, was alle Mächtigen machen, lässt die heutigen "Prinzipien" morgen "das Geschwätz von gestern" sein und koaliert zwecks Machterhalt mit dem "zweitliebsten" Feind. Hier mit Beatrice von Storch und Frauke Petry und Typen wie dem Björn Höcke, der selbst nicht so recht erklären kann wieso er in der AfD und nicht in der NPD Karriere macht. Einen Vorteil hätte das: Bürgerrechte werden dann nicht mehr benötigt und die Merkel-von Storch-Petry-Höcke-Koalition könnte schalten und walten wie ... Recep Tayyip Erdoğan.

"Böser Jan Böhmermann"

Der Jan Böhmermann hat in der öffentlichen Diskussion um die Einbestellung des deutschen Botschafters in der Türkei wegen kritischer Beiträge einen Schüttelreim erbrochen. Um aufzufallen (dafür darf ein Künstler alles tun). Und um dem Herrn Erdoğan mal zu zeigen was in Deutschland erlaubt und was verboten ist.

Wenn man den Reim auch nur auszugsweise liest ...
"Sein Gelöt stinkt schlimm nach Döner,
selbst ein Schweinefurz riecht schöner.
Er ist der Mann der Mädchen schlägt,
und dabei Gummimasken trägt.

Am liebsten mag er Ziegen ficken,
und Minderheiten unterdrücken,
Kurden treten, Christen hauen
,
und dabei Kinderpornos schauen.
Ja, Erdogan ist voll und ganz,
ein Präsident mit kleinem Schwanz.
"
... dann wird jedem mit einem Intelligenzquotient, der zum Verlassen des Betts ohne Helm, Ellenbogen- und Schienbeinschutz berechtigt, klar, dass es sich um völlige Überspitzungen und um ein Kunstwerk handelt, mit dem der Künstler im Kontext der Erdoganschen Wutausbrüche ohnehin sagt, "das darf man in Deutschland nicht sagen." ... und das "Verbotene" dabei aber sehr geschickt mit Dingen mischt, die man hierzulande sehr wohl sagen darf:

1.)
"Er ist der Mann der Mädchen schlägt, und dabei Gummimasken trägt." - das darf man sagen, denn damit wird zum Ausdruck gebracht, dass Recep Tayyip Erdoğan als Staatsoberhaupt der Türkei auch für die Zerschlagung der Demonstrationen am 8. März verantwortlich ist. Da wurde gegen Frauen - und eben Mädchen - in völlig unangemessener Weise neben Schlagstöcken auch Tränengas eingesetzt. Ein klarer Fall vom "Gummimaske" und "Mädchen schlagen". Über die "Schwanzgröße" von Leuten, die sowas machen oder verantworten, haben viele eine stark übereinstimmende Meinung.

2.) - 4.)
"Minderheiten unterdrücken, Kurden treten, Christen hauen" - darf man auch dichten, denn damit wird nur zum Ausdruck gebracht, wie sich der "1-A-Musterdemokrat" Erdogan, der sich aus wahltaktischen Gründen als "Beschützer des Islam" positionieren will, auch meiner Ansicht nach als Verantwortlicher für vergleichbare Handlungen gegenüber Kurden und Armeniern verhält. Und wie bitte war das gleich mit der Schließung und Enteignung aller christlichen und armenischen Kirchen in Diyarbakir? Auch dafür ist der Türkische Präsident Erdogan, der vieles von dem kaputt macht, was der verehrte Mustafa Kemal Atatürk erreichte, verantwortlich.

5.)
"Ja, Erdogan ist voll und ganz, ein Präsident mit kleinem Schwanz." - klingt zwar hart aber auch das darf man schreiben. Denn wenn man keine "voll durchgeknallte Hohlbirne" ist, dann wird einem klar, das damit die offenbare Furcht des allerwertesten gegenwärtigen Präsidenten der Türken vor Kritik gemeint ist, die ja in jüngster Zeit in Schließungen von Zeitungen und Beschneidungen des Internets gipfelte. Jemand mit "Eiern" hält Kritik und manche Schmähung aus. Der Türkische Präsident Erdogan scheint alles mögliche für so gefährlich zuhalten wie einst ein gewisser "Eineiiger" die Sendungen der BBC. Dieses Verhalten nennt man "Angst" und wird rhetorisch oft mit "Kleinschwänzigkeit" umschrieben.

Derlei darf man also sehr wohl schreiben! Nur eben nicht ohne das der deutsche Botschafter in der Türkei ins Außenministerium einbestellt wird und/oder damit gedroht wird, dass bei einer Wiederholung solcher Äußerungen "oder dem Abdruck gar böser Karikaturen", die Flüchtlinge nicht mehr aufgehalten werden. Nach dem Motto: "Ihr Grundgesetz hin, Ihr Grundgesetz her, Frau Merkel soll sich bemühen! Wozu hat die eine große Koalition?"

Dieses Vermischen und auch das Erlaubte als etwas "Verbotenes" hinzustellen ist aber "ganz große Kunst".

Und die Kunst ist frei, woran sich auch Frau Merkel zu halten hat. Das steht in Art. 20 Absatz 3 Grundgesetz: "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden."

Die Bundeskanzlerin Merkel hat sich dazu hinreisen lassen, den Recep Tayyip Erdoğan (den diese gerade braucht) zu trösten und dann aber auch noch dazu, durch den Pressesprecher verkünden lassen, dass es sich bei dem Gedicht um einen "bewusst verletzenden Text handelt". Außerdem habe sie den hohen Wert bekräftigt, den die Bundesregierung der Presse- und Meinungsfreiheit beimesse. - "Diese sei aber nicht schrankenlos."

Die "Kanzlerin aller Blöden" irrt hier aber gewaltig! Es geht um die Kunstfreiheit. Frau Merkel ist zwar aus dem Osten - aber eben kein Schlosser und auch keine Juristin. Woher sollte sie also den Unterschied kennen? Etwa aus dem "fucking Grundgesetz"?

"Bewusst verletzender Text"

Nun, das Bundesverfassungsgericht hat da einen Textbaustein, den auch der BGH benutzt:
"Eine überzogene oder gar ausfällige Kritik macht eine Äußerung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Hinzutreten muss vielmehr, dass bei der Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Diffamierung der Person im Vordergrund steht. Die Äußerung muss jenseits auch polemischer und überspitzter Kritik in der persönlichen Herabsetzung bestehen. Wesentliches Merkmal der Schmähung ist mithin eine das sachliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängende persönliche Kränkung."
Findet sich in aberdutzenden Urteilen. Demnach ist das Gedicht des Jan Böhmermann - welches Kunst ist - sogar als Meinungsäußerung zulässig. Und das ZDF ist nur eines: Feige.

Ankündigung einer Grundrechtswahrnehmung
"Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist."

Art. 20 Absatz 4 Grundgesetz
Ich, Jörg Reinholz, Hafenstr. 67, 34125 Kassel, kündige an, mit den angemessenen Mitteln zivilen Widerstandes gegen eine mögliche und schon im Hinblick auf häufig auftretendes richterliches Versagen nicht gänzlich auszuschließende Grundrechtsverletzung vorzugehen. Ich werde jedem Staatsanwalt oder Richter (jeden Geschlechts), der es sich wagt, das Grundrecht des Herrn Böhmermann auf freie Kunstausübung wegen des obigen Gedichtes durch Ausstellung eines Strafbefehls oder durch eine Verurteilung zu verletzen, diese Grundrechtsverletzung öffentlich vorhalten - und fragen ob er (oder sie) einfach nur zu blöd für das Amt als Richter oder Staatsanwalt ist oder ob er (sie) den offensichtlichen Verfassungsbruch vorsätzlich beging!

Alles andere ist dann ja ausgeschlossen.

Sollte sich herausstellen, dass Frau Merkel oder ein anderes Mitglied der Bundesregierung oder eine von einem Mitglied der Bundesregierung beauftragte Person auch nur irgendwie auf das Verfahren Einfluss genommen hat, dann werde ich nicht ruhen, bevor dieses Mitglied der Regierung - ich meine hier ausdrücklich auch die Kanzlerin Merkel selbst - zurück getreten ist.

Und etwas wie "Zwangsdemokrat" wird dabei das mildeste Wort sein!

Eines aber noch:

Dem "Spiegel" zufolge lässt sich Herr Böhmermann in der Sache vom mehr oder weniger selbst ernannten "Medienanwalt" und "möglichst-teuer-Abmahner" Christian Schertz vertreten.

Da hoffe ich aber sehr für den Herrn Jan Böhmermann, dass der Spiegel "Lügenpresse" ist.

Den Berliner Anwalt Christian Schertz zu beauftragen ist aus meiner Sicht eine teure Dummheit. Der laute RA Schertz vertritt oft "eher einfache Fälle" und macht dann ein Drama daraus als wäre das was völlig Neues und Revolutionäres. Ich denke, der lockt mit selbstlobendem Krach die Promis und "zieht diese ab". Seinen Veröffentlichungen nach interessiert er sich auch ganz sehr für Geld. Im Können hingegen kann es (wohl) mancher "Dorfanwalt" (der vergleichbar günstig nach dem Vergütungsgesetz abrechnet) mit ihm locker aufnehmen. Ich mache hier bewusst keine Aussage darüber ob ich (ein Schlosser aus dem Osten) oder er auf dem Gebiet des Presserechts besser ist. Ich will einfach nicht unter Zugrundelegen eines völlig absurd erscheinenden Streitwertes verklagt werden.

Und dann wäre da noch dieses anrüchige und mimosenhafte "Klagestalking" gegen Rolf Schälike aus Hamburg - wegen dem ich bezweifle, dass der Christian Schertz a) "Eier" und b) "Nerven" hat. Für mich ist der Berliner Anwalt Christian Schertz schon im Hinblick auf dessen eigene Zensurwünsche etwas wie ein "Recep Tayyip Erdoğan unter den Juristen".

Man staunt manchmal wie sich der Kreis um manche Geschichte schließt.

05.04.2016

Dr. Weber, Kanzlei AWPR Dortmund, lügt und verleumdet für die Euroweb - Hinweis an Selbständige und Unternehmer


Bildschirmfoto Selbstdarstellung des Dr. Hans-Dieter Weber auf der "Kanzleihomepage" der "AWPR Rechtsanwälte" Dortmund.

Normalerweise lügen Anwälte nicht, denn diese geben normalerweise nur wieder, was der Mandant denen aufträgt. Im konkreten Fall der Vertretung der Euroweb durch einen Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund und Münster liegt der Fall aber ganz anders. Der Abmahnanwalt Dr. jur. Weber aus Dortmund lügt und verleumdet auf eine besonders verwerfliche und asoziale Weise für die Euroweb!

Ich werfe dem Dr. Weber konkret vor, dem Oberlandesgericht Düsseldorf in der Berufung im Verfahren wegen des Euroweb-Telefonspams (ich war nicht Partei im Verfahren) der Euroweb Unwahrheiten aufgetischt zu haben. Und zwar vorsätzlich und mit der festen Absicht mich herab zu würdigen. Das nennt man "Lügen" und "Verleumden".

Ich lasse mir das von einem solchen Geist, einem ABMAHNANWALT, nicht gefallen!

Ich habe ihn vor genau diesem Verhalten auch deutlich gewarnt. Meine Warnung hat er selbst als Anlage BB15 dem Schriftsatz beigefügt:


Die Lügen des "Rechtsanwalts" Dr. Hans-Dieter Weber im Verfahren I-20 U 140/12, Schriftsatz vom 12.05.2015:

Der Rechtsanwalt Dr. Weber behauptet, ich hätte ihn beleidigt und bedroht:


Ich, "ein kleiner Schlosser aus dem Osten", erkläre dem zum Abmahnanwalt verkommenen Dr. jur. H.-D. Weber mal, was eine Beleidigung und was eine Bedrohung überhaupt ist:
  • Eine Beleidigung muss eine ehrverletzende Äußerung sein, was bei bloßen Unhöflichkeiten oder Taktlosigkeiten noch nicht der Fall ist. (Fischer, StGB, 58. Aufl. 2011, § 185 StGB, Rn. 10). Der ethische oder soziale Wert des Beleidigten muss geringer dargestellt werden, als er tatsächlich ist. Beleidigungen sind auch ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, die in Anwesenheit des Beleidigten erfolgen und nach herrschender Meinung unwahr sein müssen.
  • Die Bedrohung wäre das Ankündigen der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens. So steht es im StGB. Das hier ist eine echte Bedrohung und Beleidigung - aus dem Jahr 2012:

Ich wurde also im Zusammenhang mit gerichtlichen  Auseinandersetzungen mit der Euroweb Internet GmbH und meinen Berichten tatsächlich beleidigt und bedroht. Für die höchst angebliche, tatsächlich nie geäußerte Beleidigung und Bedrohung seiner Person indes hat der Herr "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber dem OLG Düsseldorf aber keinerlei Beleg vorgelegt - die erwähnte Anlage "BB15", die ich oben zeige, gibt das erwartungsgemäß gerade nicht her.

Als Jurist und Rechtsanwalt sollte der Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund eigentlich wissen was eine "Beleidigung" und was eine "Bedrohung" ist. Er hat also, jedenfalls jenseits des Gedankens an schwere geistige Defekte, das OLG Düsseldorf ganz bewusst belogen.

Und wer lügt, der ist ein Lügner!

In dem, der offenbar ganz besonders der Verleumdung und Herabwürdigung meiner Person gewidmeten "Schriftsatz" an das OLG hat er mich weiter herabzuwürdigen versucht.

Zu erst einmal gibt es da eine Anlage, bei der dem "Rechtsanwalt" und "Dr. jur" hätte auffallen müssen, dass da was fehlt:


Dieser Auszug aus der Datenbank INPOL - den sich ein krimineller Rechtsanwalt A. N. aus K. durch eine Straftat verschafft hat, der zudem illegal (so der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen) von der Chemnitzer Polizei herausgegeben wurde - gibt nämlich nur eines wieder: Kriminelles und verlogenes Pack ist Amok gelaufen und hat mich wild querulierend wegen allerhand haltlosen Mists angezeigt - dem Anwalt will nicht aufgefallen sein, dass es trotz dieser Menge an Anzeigen keine Verurteilung gibt? Dann hätte der Doktor jur. Hans-Dieter Weber nachdenken sollen, was seine Worte jetzt über ihn aussagen:

Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR wusste auch sehr genau, dass die gekaufte "Expertise" des Facharztes für Neurologie und Psychiatrie Dr. Frieder Nau nichts anderes als ein von Grund auf zusammengelogenes Gefälligkeitsgutachten ist - wie man es bei diesem offensichtlichen Lügner gegen Geld bestellen kann. Wie dreist diese Nummer ist zeigt sich daran, dass ebendieser Dr. Jur. Hans-Dieter Weber ebendieses verlogene "Gutachten" dem OLG schon einmal vorlegte und grandios scheiterte. Das Urteil des OLG, welches dieser Vorstellung eine gründliche Abfuhr erteilte, wird er sehr wohl gelesen haben:
"Der Senat hat das persönliche Erscheinen des Klägers angeordnet und ihn im Termin sein Klagebegehren und sein Verhältnis zur Beklagten erläutern lassen. Der Kläger hat ausgeführt, die Beklagte verbessere ihre Marktstellung mit der Behauptung eines eigenen Rechenzentrums gegenüber Anbietern wie ihm. Die Kunden seien erfreut, wenn sie alles aus einer Hand bekämen. So habe ihm ein Kunde als Grund für seine Entscheidung für die Beklagte deren eigenes Rechenzentrum genannt. Er müsse hingegen den Kunden sagen, dass sie bei Dritten hosten würden. Es sei ihm klar, dass sein eigener Vorteil aus einer Untersagung im Zweifel gering sei, dies gelte jedoch bei jedem Wettbewerbsverstoß.

Sodann hat der Senat die Parteien darüber in Kenntnis gesetzt, dass er keine Zweifel an der Prozessfähigkeit des Klägers habe. Der Kläger habe sein Anliegen klar und in sachlicher Weise darzustellen vermocht. Auch der Privatgutachter der Beklagten Dr. Nau gelange vor diesem Hintergrund nicht zur Annahme einer "Kampfparanoia", er habe das Unvermögen zu einer gradlinigen Verhandlungsführung an einem "roten Faden" entlang als notwendige Bedingung formuliert."
Kläger war ich, die Euroweb Beklagte, derselbe Dr. Weber deren Vertreter und es spricht für eine erhebliche moralische Verwerflichkeit und für die Absicht, das OLG zu täuschen, dass der allerwerteste Dr. Weber von der Kanzlei "AWPR" Dortmund sich auf dieses durch und durch verlogene - und widerlegte - Gutachten des Lügners Dr. Frieder Nau erneut bezieht - denn das tat er nunmehr wissentlich und vorsätzlich. Also war auch das eine Lüge an der Dr. Weber vorsätzlich teilnahm!

Dr. Weber legte dem Gericht eine recht merkwürdige einstweilige Verfügung vor, die nur infolge zweier vorsätzlich falscher Versicherungen an Eides statt des Daniel Fratzscher (Euroweb Internet GmbH) und des Pascall Howells (Euroweb-Vertriebsbude des Denis Pohlan, "4-Interfaces") - und sehr einstweilig - erlassen (und "ratzfatz" wieder aufgehoben) wurde. Inhaltlich steht zumindest der Antrag auf den Erlass der Verfügung im Widerspruch zu dem Vortrag im Schriftsatz des Dr. Weber - ich weiß leider nicht, ob er also die Lügen kannte, oder ob er hier nur ohne besseres Wissen um die systematischen Lügen des Daniel Fratzscher vortrug.

Auch bei der weiteren Euroweb-Lüge, ich hätte mir durch eine Straftat Handbücher und Leitfäden verschafft ...

... bin ich mir nur nicht ganz sicher, dass der Dr. Weber von der Kanzlei "AWPR" Dortmund bewusst unwahr vortrug. Mindestens dem Daniel Fratzscher, aber auch den offenbar beteiligten Euroweb-Anwalt Philipp Berger, ...
... indes halte ich im Hinblick auf die Unwahrheit der Behauptungen für "ganz stringente Lügner".

Allerdings ist mir schon bei dem kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth (nach Selbstmord verscharrt auf dem Münchner Nordfriedhof) aufgefallen, dass der beim Lügen Schreibfehler machte: Der Satz "Ohne diese Daten kommt man jedenfalls legal in die Datenbank" muss entweder "Nur mit diesen Daten [gemeint: Benutzername und Passwort] kommt man legal in die Datenbank." oder "Ohne diese Daten kommt man jedenfalls nicht legal in die Datenbank." lauten. So hat der Anwalt beim Versuch, sich ganz verschwurbelt auszudrücken, das Gegenteil von dem behauptet, was er vormachen wollte. Und deshalb denke ich, dass es nicht fern liegt, dass er wusste oder sich denken konnte, dass ich an die Handbücher und Leitfäden auf ganz legalem Weg gekommen bin - dass der Dr. jur. Weber aus Dortmund also doch auch an dieser Lüge bewusst und vorsätzlich teilnahm.

Firmen und Selbständige: Aufgepasst und Nachgedacht!
  1. Der allerwerteste Dr. Weber von der Kanzlei "AWPR" Dortmund hat die Euroweb nicht nur vertreten, sondern für diese rotzfrech in einem Zivilverfahren gelogen.
  2. Im Stil eines sprichwörtlichen  "Arschlochs" hat dieser offenbar miese Typ, der wohl allen Ernstes auch noch darauf bestehen will, ein "Organ der Rechtspflege" zu sein und als solcher "Ehre am Leib" zu haben, mich zudem rotzfrech und vorsätzlich verleumdet, sogar vorsätzlich unwahr einer Straftat beschuldigt. Auch dieses um zu versuchen, a) der Euroweb, insbesondere dem "Oberbetrüger" Christoph Preuß - den Tatsachen zu wider - vor Gericht einen Vorteil zu verschaffen und b) der Euroweb zu gefallen. Ich wurde also im Zusammenhang mit gerichtlichen  Auseinandersetzungen mit der Euroweb Internet GmbH und meinen Berichten tatsächlich beleidigt und bedroht.
  3. Die Euroweb Internet GmbH war und ist juristisch wie auch moralisch für den bis heute stattfindenden Telefonspam verantwortlich.
  4. Es steht fest, dass der Dr. Weber durch moralisch und juristisch verwerfliches Verhalten ganz bewusst eine Firma unterstützt hat, die Telefonspam intensiv betrieben hat und im eigenen Interesse unter Umgehungen von Urteilen immer noch betreiben lässt. Ich gehe auch davon aus, dass der Dr. Weber durch sein asoziales Verhalten ganz bewusst eine Firma unterstützt die kleine und mittelständische Unternehmen auf eine üble Weise über den Tisch zog, abzockte und betrog - und heute über den Tisch ziehen, abzocken und betrügen lässt.

Es liegt in Ihrem Ermessen ob Sie einen Anwalt beauftragen der das Abzocken und Belästigen durch eigene Lügen und eigenes Verleumden unterstützt. Sie sollten sehr genau und eingehend prüfen, ob sich eine Beauftragung der Kanzlei "AWPR" Dortmund, insbesondere des Dr. Hans-Dieter Weber mit Ihrem guten Ruf, Ihren Interessen und ihren Vorstellungen vereinbaren lässt. Denn mit einer Beauftragung des Euroweb-Anwalts Doktor Weber von der Dortmunder Kanzlei "AWPR Rechtsanwälte" unterstützen Sie auch fragwürdiges, amoralisches, verwerfliches und sogar strafbares Verhalten zu Ihrem Nachteil und auch zu Lasten Ihrer ehrlichen und anständigen, rechtstreuen Kollegen!

Sollten Sie indes ein Krimineller, ein Lügner oder ein Abzocker sein und deshalb einen "Rechtsanwalt" benötigen und/oder wollen, der das Gericht belügt, dann sind Sie allerdings bei Dr. Hans-Dieter Weber und wohl der gesamten Kanzlei "AWPR"  an der richtigen Adresse!

Könnte aber sein, ich, der Jörg Reinholz, erfahre davon. Ich interessiere mich doch jetzt ganz automatisch dafür, was für "Pack" der "auf besondere Weise ehrenwerte" Dr. Weber noch so vertritt.

Das ist ein Risiko. Denn ich könnte mir die von ihm vertretenen Sachen und Mandanten scharf ansehen und, mich sehr eng an die Grenzen des Gesetzes und der Verfassung haltend, darüber berichten.

Und dann ist da noch etwas: Wer als Anwalt so handelt wie Dr. Weber, der hat die Bindung an an die Euroweb wohl sehr nötig ... das spricht nicht für juristische Fähigkeiten sondern für einen kaskadierenden Verfall: Erst des Geistes, dann der Sitten.

Euroweb - Schon pleite oder nur nicht mehr alle Tassen im Schrank?

Die Euroweb hat nicht mehr alle Tassen im Schrank. Nicht nur dass ich mir das wegen der dummdreisten prozessualen Lügen des obersten Euroweb-Chefs Daniel Fratzscher längst dachte - Nein! Das ist eine klare Tatsachenbehauptung. Und die kann ich auch beweisen:
"Die hochwertige Kaffeetasse der Euroweb Internet GmbH ist bestens geeignet für einen optimalen Start in den Tag."
Prust ... Klar. Ich kenne genug Leute (stinksaure "Kunden", entsetzte Rechtsanwälte und entgeisterte ehemalige Mitarbeiter), die das Euroweb-Logo sehen und "voll auf 180" sind. Da spart man sich besser den Kaffee, den zu trinken dann nämlich auch richtig gefährlich wäre.

Anbieter ist laut Ebay Christoph Preuß, Euroweb Internet GmbH, "himself":

Am besten fand ich:
"Marke: Markenlos"
und vor allem:
"Anzahl der Flaschen: 1"
Das ist definitiv eine treffliche Beschreibung von Produkt und Verkäufer!

Übrigens. Der klaren Tendenz aus den letzten Geschäftsberichten nach hat die Euroweb es womöglich jetzt auch nötig, das Tafelgeschirr zu versilbern.

Ein Käufer fand sich laut den Bewertungen schon. 7,99 € hat der laut seiner Bewertung ausgegeben. Ich denke den Rest der Tassen gibt es demnächst auch "für lau" auf Ihrer Müllhalde.

04.04.2016

Euroweb? Daniel Fratzscher? Zeuge? Rotzfreche Extremlügner!

Einleitung:
Der Euroweb Haupteigentümer und damit wahre Euroweb-Chef Daniel (Harald) Fratzscher ist Bruder des DIW-Chefs Marcel Fratzscher. Der ist mit der Politik gut vernetzt. Ich glaube schon längst nicht mehr an einen funktionierenden Rechtsstaat, halte die Bundesrepublik für "systemisch korrupt" und führe es auf diesen Umstand zurück, dass der Euroweb-Haupteigentümer Daniel Fratzscher noch nicht wegen vielfachen, gewerbs- und bandenmäßig begangenen Prozessbetruges "einsitzt". Wie rotzfrech von der Euroweb und speziell von Daniel Fratzscher die Gerichte belogen werden zeigt auch dieser Artikel.

Jörg Reinholz
Scan eines Euroweb-Schriftsatzes vom 12.05.2015: "Beklagte zu 1)" war die Euroweb Internet GmbH
Es handelt sich bei der Führungsriege der Euroweb Internet GmbH um eine Bande extrem dreister Lügner. Das ist dann wohl das auch (gar nicht so geheime) "Geschäftsheimnis".

Wie oberdummdreist Christoph Preuß, Daniel Fratzscher und Co. lügen kann ich erneut zeigen:

Scan eines Euroweb-Schriftsatzes vom 12.05.2015: Richtig ist, dass die Euroweb versucht Gegner und Kritiker als Kriminelle hinzustellen - und in Dr. Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund einen  willigen Mittäter fand.

Denn wahr und richtig ist auch, dass bis heute Inhalte von phoning.euroweb.net  von jedermann ohne Benutzername und Passwort herunterladbar sind:

1. Beweis: So sieht das im Browser aus.

2. Beweis: Protokoll mit wget
(Inhalt der mit wget geladenen Datei)
Anfang 2015 war das noch deutlicher:

Bildschirmfoto: All das (und noch viel mehr) war entgegen der Lügen, mit denen vorsätzlich unwahr eine von mir begangene Straftat vorgemacht werden sollte, für jedermann ohne Passwort abrufbar!

Weitere rotzfreche und dummdreiste Euroweb-Lügen gefällig? Jörg Reinholz liefert!

Scan eines Euroweb-Schriftsatzes vom 12.05.2015: Rotzfrech oder dummdreist ist, wenn man trotzdem lügt!

Scan eines Euroweb-Schriftsatzes vom 12.05.2015: Vertriebsagentur Hannover (Denis Pohlan - Mitarbeiter Pascal Howells) war angeblich im Februar 2015 nachweisbar für die Euroweb Internet GmbH nicht mehr tätig.

Im gleichen Schriftsatz:

Scan eines Euroweb-Schriftsatzes vom 12.05.2015: "Sie ist tot, Jim!"

Das ist dann genau jene sehr "einstweilige" (weil in rekordverdächtiger Zeit aufgehobene) Verfügung 14c O 70/15 des LG Düsseldorf gewesen, in welcher die Kanzlei des ganz genau so ehrenwerten Prof. Dr. Ralf Höcker den Antrag für die Euroweb höchst eilig zurück nahm, nachdem ich nachgewiesen hatte, dass der auch hier als "Zeuge" aufgebotene Daniel Fratzscher und ein Patrick Howells (Mitarbeiter eben jenes Denis Pohlan) vorsätzlich falsch an Eides statt versicherte.

Interessant ist, was Daniel Fratzscher in der Sache 14c O 70/15 versicherte: Der versicherte an Eides statt, 1.) es handele sich bei phoning.euroweb.net um eine Datenbank, die nur von Mitarbeitern der Euroweb Internet GmbH genutzt werden könne und 2.) Pascal Howells sei Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH. Pascal Howells versicherte, er sei Mitarbeiter der Euroweb Internet GmbH. Tätig in der Niederlassung Hannover. Das Ende April 2015. Also rund zwei Wochen vor dem Schriftsatz vom 12.05.2015 in der Sache I-20 U 140/12 des OLG. Ich frage mich wie dumm er ist und/oder wie viel Geld er von wem für diese nicht geringfügige Straftat bekommen hat.

Ein dummdreister Lügner ist, wer dummdreist lügt!

Da muss man als "Eurowebzeuge Daniel Fratzscher" sehr aufpassen und darf sich nicht beirren oder durcheinander bringen lassen wenn zufällig mal zwei Verhandlungen am selben Tag stattfinden und in beiden rotzfrech (und wie sich hier zeigt: dummdreist) genau das Gegenteil bezeugt werden soll - nicht wahr Herr Daniel Fratzscher?

Und was, wenn es zufällig auch noch der gleiche Richter ist?

Herr Fratzscher: Wäre ich Richter (und für den guten Zweck wäre ich es zu gerne für einige Minuten) - ich würde die Presse rufen und Sie dann, unter dem Eindruck der Dreistigkeit mit der Sie Gerichte belügen und von typen wie dem Pascal Howells belügen lassen von den Justizwachtmeistern "achtkantig" in die Zelle schleifen lassen!

Vor Gericht wird seitens der Euroweb also rotzfrech und (da auch meine Berichte ja erwartet werden) dummdreist gelogen. Auch das kriminelle Geschäftsmodell der Kaltanrufe ist sehr wohl weiterhin wesentlicher Bestandteil der Vertriebspraxis. Seit Februar 2015 werden mit den selben "kriminellen" Methoden allerdings nahtlos Verträge geschlossen, die auf eine "Euroweb Deutschland GmbH" lauten. Deren Chef ist der (Ex-)Vertriebschef der Euroweb Internet GmbH Christian Stein ... Und die Euroweb Internet GmbH, speziell aber der Lügner Daniel Fratzscher aus Düsseldorf wird sehr wohl davon profitieren.

"Ehrlich" geht irgendwie anders. "Pack" aber geht genau so!