02.04.2021

Auflösungserscheinungen bei der „AWPR Rechtsanwaltsgesellschaft“, Dortmund - hat Dr. Hans-Dieter Weber überzogen?

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

Wenn Sie kein Richter sind lesen Sie hier weiter.

Achtung Richter!

Einem womöglich „in bester Dr. jur. Hans-Dieter Weber-Manier" angerufenen Richter oder einer so angerufenen Richterin empfehle ich dringend, den Ausführungen des Herrn Dr.  Hans-Dieter Weber keinesfalls zu glauben nur weil dieser ein „Dr. Jur.“ ist und vor einem Entschluss mal vom AG Kassel die Akte 280 Ds – 3640 Js 34593/17 beizuziehen (und zu überlegen, warum der Bockmist des LG-Präsidenten Simon so „sorgfältig verjährt“ wurde) und mir - wie es das Gesetz auch vorschreibt - Gehör zu gewähren.

Er wäre nicht der erste arrogante und insoweit dann auch kriminelle Anwalt, der in bösester Absicht ein Gericht belügt. Und für Dr. Hans-Dieter Weber selbst wäre es gewiss nicht das erste Mal.

Überdies befinden sich auf meiner Gegnerliste eine erstaunliche Anzahl von, ihre Rolle als „Organ der Rechtspflege“ gern betonenden „Rechtsanwälten“ welche, wie z.B. der im „Wartungsmodus“ befindliche „Assessor“ Philipp Berger, der sagenhafte „Bernhard S.“ oder „Olaf T.“ ihre Zulassung verloren haben oder dem Zulassungsentzug durch Selbstmord zuvor kamen (der berühmte Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr) und auch eine nicht geringe Zahl (teils „etwas plötzlich“ in den Ruhestand, teils an „neue Aufgabenbereiche“) versetzte, naseweise Richter. Für einen von arroganten Juristen oft als „dumm“ vermuteten Rechtslaie habe ich eine erstaunliche „Quote“ - und auch sonst Erfolge, mit denen mancher Jurist gern für sich werben würde


Ich rate also von einem voreiligen Erlass einer einstweiligen Verfügung dringend ab, derlei sollte nie stattfinden - aber in meinem Fall besser gar nicht.


Zu: Auflösungserscheinungen bei der „AWPR Rechtsanwaltsgesellschaft“, Dortmund - hat Dr. Hans-Dieter Weber überzogen?


Wie peinlich die für prozessuale Lügen berühmte „Berger Law LLP“ den „Bach runter“ ging ist ja bekannt, das Philipp Berger die Zulassung verloren hat wissen meine Leser auch. Aber gerade eben bin ich über folgende Nachricht einer weiteren „Euroweb-Kanzlei“ (für mich ist das durchaus ein Schimpfwort) aus meiner Gegnerliste gestolpert:

Die AWPR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH wurde zum 31.12.2020 beendet.

Sie erreichen die Rechtsanwälte Daniel Pohl und Matthias Kleffner seit dem 01.01.2021 unter „Fritz und Mark Legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ mit der Rufnummer „+49 (0)251 – 149828-0“ oder im Internet unter fum-legal.de.

Die Rechtsanwälte Dominik Rücker und Dr. Hans-Dieter Weber erreichen Sie unter der „AWPR Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ mit der Rufnummer „+49 (0)231 – 286598-10“ oder im Internet unter awpr.de. Diese Gesellschaft ist seit dem Jahreswechsel auch Betreiberin dieser Website. 

Zugleich wurde mir gewahr, dass die Kanzlei von der Freie-Vogel-Str.  in die „lauschige“
Stockholmer Allee 53 umgezogen ist.

Den Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der „Schrumpfkanzlei AWPR“ kann ich, im Hinblick auf sein mir bekanntes Handeln, nur als „verlogene Person“ wahrnehmen, welche sich einer amoralischen, geradezu asozialen Denkweise bedient.

Ich erinnere mich an seine eigenen groben Lügen vor dem OLG Düsseldorf und an seine (dringend vermutete) Anstiftung des Dr. Frieder Nau zu einem Falschgutachten - das Verfahren hat er für die Betrüger von der Euroweb dann trotz seiner extremen Verleumdungen verloren. Und ich weiß, dass er von seinem (übrigens schon jetzt zum Scheitern verurteiltem)  Versuch, mich im Verfahren des AG Kassel 280 Ds – 2660 Js 5822/17 in den Knast zu lügen, nicht abgelassen hat:  Dr. jur Hans-Dieter Weber hat sich also durch diesem nachhaltig begangenen Versuch selbst mit dem kriminellen und für seine dummdreisten Lügen bekannten „Rechtsanwalt“ Günter Freiherr von Gravenreuth auf eine Stufe gestellt.

Sind die Kollegen „laut fluchend und wild mit den Armen rudernd davon gelaufen“?

Natürlich darf ich vermuten, dass die Anwälte Pohl und Kleffner - wie übrigens auch Dr. Jürgen Apel (einst Partner, jetzt "Of Counsel", also "praktisch weg") und der ehemalige OLG-Richter Heiner Beckmann (ganz weg) deshalblaut fluchend und wild mit den Armen rudernd davon gelaufen“ sind - was meine „Lesery“ bitte als „mein geistiges Bild von dem Vorgang“ und nicht als „Tatsachenbehauptung“ verstehen mögen.

Ich vermute, die entkommenen Kollegen haben den, durch Herrn Weber beschädigten Name der „AWPR“ sehr gern bei Dr.  Hans-Dieter Weber und Dominik Rücker zurück gelassen.

Ich hoffe, Dr.  Hans-Dieter Weber lässt sich bald gegen Covid 19 impfen, sodass ich ihn als „Zeuge“ vor dem AG Kassel „demontieren“, also seiner rotzfrechen (man kann diese auch „dummdreist“ nennen) Lügen überführen kann. Er hat der Staatsanwaltschaft einfach ein paar zu viel davon aufgetischt. Und Dr. Hans-Dieter Weber sollte sich nicht einbilden, dass er nach einem Urteil - also meinem Freispruch - noch länger als für den Widerruf der Zulassung nötig ist, als Rechtsanwalt tätig sein darf. § 43 und § 43a Absatz 3 BRAO sind bei „Lügnern seines seltenen Kalibers“ in Verbindung mit § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO einschlägig.

Im Hinblick auf die Möglichkeit, dass Dr.  Hans-Dieter Weber „potzblitz“ seine Zulassung verlieren kann, würde ich selbst ihn nicht mehr mit Rechtssachen betrauen. Denn diese können, so meine Erfahrung, jahrelang dauern...

01.04.2021

Aprilscherze 2021

Meine Leser werden es bestimmt gemerkt haben, denn so doof ist keiner:

Das sich die Justizministerin Eva Kühne-Hörmann mit LG Präsident Simon und StA-Chef Jung zusammentut um ab sofort für „echte Rechtsstaatlichkeit“ sorgen, kann natürlich nur ein Aprilscherz sein. Denn tatsächlich hat keine der genannten Personen je einen Finger gerührt um die am LG und bei der StA Kassel zwar herrschende, aber klar rechtswidrige Kultur der Willkür zu beenden.

Ganz im Gegenteil: LG Präsident Simon ist einer von denen, die mich wissentlich tatsachenwidrig kriminalisieren wollen und er hat trotz des Beschlusses der eigenen Kollegen den gegen mich gerichtete Strafantrag, wegen der angeblichen Beleidigung der versagenden - und sogar lügenden - Richter nicht zurückgenommen. Die Justizministerin glänzt durchs Nichtstun und in der Behörde des Herrn Jung, der StA Kassel, gehört das Lügen - zumindest Nichtjuristen wie mir gegenüber  - offensichtlich ganz einfach zum guten Ton. Strafvereitlung zu Gunsten von echten Rechtsbrechern und den Rechtsbeugern des LG Kassel ist ebenso an der Tagesordnung wie die beweisbar stattfindende Verfolgung Unschuldiger.

Schlimm wird es, wenn man sieht, wie das Amtsgericht Kassel laviert. Wohl weil es „etwas schwierig“ ist, zu Gunsten der gleichen Person gegenüber einem Landgerichtspräsidenten nochmals zu erklären, dass jede Rechtshandlung unter den Schutz von §193 StGB fällt und die Kritik "entweder Rechtsbeugung oder berufsunfähig" wegen des Sachbezugs im Hinblick auf die idiotisch anmutenden, von unwahrem Vortrag der Richter durchsetzten, angegriffenen Beschlüsse ohnehin nicht strafbar ist - andererseits die vom LG-Präsident Simon erhoffte, zu Unrecht erfolgende Verurteilung keiner, nicht mal einer wohlwollenden Prüfung standhalten könnte, hat es seinen Strafantrag in die Verjährung laufen lassen. Ich denke, ein wenig „feige“ war das schon.

Die Aussagen von Eva Kühne-Hörmann, LG Präsident Simon und StA-Chef Jung habe ich also auch frei erfunden. Am ERSTEN April ist es erlaubt, Personen Worte in den Mund zu legen, die diese zwar nicht gesagt haben, aber sagen sollten - wenn sie den Anspruch an Ihre gesellschaftliche Rolle erfüllen wöllten.

Auch das Bundespräsident Steinmeier einem Gesetz einen Namen gibt, der dessen wahren Zweck - die Unterdrückung von Kritik am arroganten und amoralischem Handeln der „Großkopferten“  - nennt, glaubt ja keiner, der weiß welch groben, gegen das Volk gerichteten, verfassungswidrigen Mist der Herr Bundespräsident Steinmeier zuvor schon eiskalt und lächelnd unterschrieben hat - was den Eindruck vieler, die Bundespräsidenten seien per se eine Art „Grüßaugust“, also „Protokollpuppen ohne eigene Macht und Rolle“ befeuerte. Das war also auch ein Aprilscherz.

Staat und Justiz sind und bleiben „völlig im Arsch“ und „komplett reformunfähig”. Deutschland wird zu einem anderen China, weil die Herren und Damen Politiker faktisch nur an ihre eigenen Pfründe, also an ihren eigenen Arsch , ihre eigene Zukunft (vielleicht noch die der eigenen Nachkommen) und ihre eigenen Einkünfte denken - statt zu tun, wofür sie gewählt wurden. Im Fall „Steinmeier“ wäre das also gewesen, auch das besprochene Gesetz wegen offensichtlicher Verfassungswidrigkeit zurück zu weisen.

Berlin: Bundespräsident Steinmeier zeichnet Gesetz - benennt es aber um.

Am ERSTEN APRIL hat Bundespräsident Steinmeier das vormalige "Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität im Internet" unterzeichnet.

Zugleich hat er aber gemäß seiner Rechte aus der EU-Verfügung 0815 vom 1.4.1950 die Umbenennung des Gesetzes verfügt. Es heißt nunmehr 

„Gesetz zur Bekämpfung von berechtigter Kritik an korrupten Arschlöchern“.

Es sei doch sonnenklar, wozu das Gesetz tatsächlich benötigt und künftig genutzt werde, teilte der Pressesprecher des Bundespräsidenten der insoweit nicht erstaunten Presse mit. Zuvor war in einer Nacht und Nebelsitzung der Zugriff der Neo-Stasi auf Nutzungsdaten und Passwörter so beschränkt worden, dass dieser formal nur für die Verfolgung von Straftaten, nicht mehr jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten möglich sein sollte. Begründet wurde diese Regelung dem stets als „doof“ anzusehendem Volk gegenüber mit der Notwendigkeit der Bekämpfung von „Terrorismus“ und „Kindesmissbrauch“.

Da werde man sich eben etwas einfallen lassen müssen und darauf „vertrauen, dass der Richtervorbehalt wie bisher darauf beruhe, dass die angerufenen Richter aus Gründen der Bequemlichkeit und der Karriere eh alles unterschreiben was denen vorgelegt wird“.

Notfalls könne man ja auch eine permanente Zuständigkeit des LG Kassel festlegen - so der Sprecher.

Kassel: Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, LG Präsident Simon und StA-Chef Jung wollen für „echte Rechtsstaatlichkeit“ sorgen

Am ERSTEN APRIL haben die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, der Präsident des LG Kassel Albrecht Simon und der Chef der Staatsanwaltschaft Kassel Hans-Manfred Jung beschlossen, ab sofort für „echte Rechtsstaatlichkeit“ sorgen.

Es sei zwar insgesamt eine schwierige Situation, „Wir erkennen aber an, dass die Gerichte und  der Staat insgesamt ihre Legitimierung dem Volk gegenüber nur durch gesetzestreues Handeln und der Beachtung der vorgetragenen und bewiesenen Tatsachen erhalten kann." sagte Eva Kühne-Hörmann nach einer langen, corona-bedingt nachts abgehaltenen Konferenz im Herkuleszentrum gegenüber der staunenden Presse.

In seiner Stellungnahme ergänzte Landgerichtspräsident Albrecht Simon,  dass es in der Vergangenheit leider zu einer „auffälliger Vielzahl nicht nachvollziehbarer, krude begründeter Urteile und Beschlüsse“ gekommen sei, durch welche Kriminelle bevorteilt wurden. Zu den Ursachen sagte er, dass er nur über seinen Eindruck sprechen könne. Es scheine aber auf, dass sich unter Richtern und Richterinnen der Zivilkammern des LG Kassels eine „Kultur völliger Willkür“ entwickelt habe, dass Tatsachen und Gesetze eine immer geringere Rolle gespielt haben und zuletzt von einigen Richtern und Richterinnen zu Gunsten eines Handelns, welches sich an vermeintlich niedrigerer Arbeitsbelastung und vor allem am Ansehen der Personen orientierte. Er wolle jetzt keine Aktenzeichen nennen, „Fakt ist aber, dass die Bindung der Richter an das Gesetz und die Tatsachen“ an seinem Gericht „kaum noch Beachtung fand".

StA-Chef Hans-Manfred Jung sagte, dass es auch bei der Staatsanwaltschaft Kassel die unübersehbare Tendenz gäbe, „das Recht Recht und die Tatsachen eben Tatsachen“ sein zu lassen, „Ermittlungen, sogar das einfache Nachdenken“ zu unterlassen und mit einer unübersehbaren Tendenz einerseits die Verfolgung von Straftaten wie Prozessbetrug durch kriminelle Rechtsanwälte und die Verfolgung selbst von offensichtlichsten Rechtsbeugungen „mit unerhörter Striktheit und vorsätzlich unwahrem Behaupten zu vermeiden“. So sei es in einem Fall dazu gekommen, dass eine Privatperson in Kassel angeklagt wurde, weil diese einen Münchner „Rechtsanwalt“ einen „Kriminellen“ genannt habe - obwohl eine einfache Anfrage in München gereicht hätte um festzustellen, dass genau dieser genau so einer war. Im Gegenzug seien die Ermittlungen nach der Strafanzeige wegen Prozessbetruges der selben Person gegen den selben Anwalt eingestellt worden - und zwar unter der leicht als solche erkennbaren, objektiv unwahren Behauptung, dass der tatsächlich kriminelle und im Prozess lügende Rechtsanwalt keine finanziellen Ziele verfolgt habe. Bei der Akte hätte sich sogar sein Kostenfestsetzungsantrag befunden. „Deutlicher und offensichtlicher“, so der Chef der Staatsanwaltschaft Kassel, Hans-Manfred Jung, „kann der Prozessbetrug und die nachfolgende Strafvereitlung sowie die willkürliche Verfolgung eines Unschuldigen gar nicht aufscheinen“. Auch sei es mit den Gesetzen nicht vereinbar, dass auf Strafanzeigen wegen Rechtsbeugung stets und ohne jede Ermittlung automatisch mit einen Textbaustein reagiert werde, dass dem betreffenden Richter oder der Richterin „nicht nachzuweisen sei, dass diese bewusst und in schwer wiegender Weise gegen die Rechtsordnung verstoßen“ hätten. Was freilich nur dann gälte, wenn die Anzeigeerstatter lediglich kleine Bürger und nicht der hehre Gerichtspräsident sei.

Die hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann ergänzte, dass die Justiz in Kassel einem, mit den Sachen konfrontiertem Außenstehenden, besonders aber den Betroffenen, wie ein „komplett korrupter Sauladen“ erscheinen müsse, was insbesondere deshalb gälte, weil nachfolgend „mit dem allem Ernst wie auch erfolglos“ versucht wurde, zu Recht protestierende Betroffene als „Querulanten, kriminell und geisteskrank“ hinzustellen - was diese aber in mindestens einem Einzelfall nicht sind, wie man einem angeforderten Gutachten und zahlreicher, für diese Person positiver Entscheidungen der Obergerichte klar entnehmen könne. Es sei „nicht mehr erklär- und hinnehmbar, dass man Bürger zu Idioten zu stempeln versuche“ während es doch für „jeden mit etwas anderem als Vakuum im Kopf“ erkennbar die Justizangehörigen seien, welche sich „ausweislich der zahlreichen, grob falschen, mit erkennbaren Grauen der späteren Richter aufgehobenen Entscheidungen, völlig idiotisch“ verhielten.

„Noch heute“ so Ministerin Eva Kühne-Hörmann abschließend, wolle man damit beginnen, „die Versäumnisse zu korrigieren, die Rechtsstaatlichkeit wieder herzustellen“ und also die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen und an Stellen zu versetzen, „wo diese keinen Schaden mehr anrichten können“.

21.03.2021

Justizindiziertes „Ischgl-Ereignis“ in Kassel:
Richterwahn und Covidioten-Pack sorgen für „Superspreader-Event“ - Mitschuld der Bundesregierung

Kassel war gestern “das Irrenhaus Deutschlands“ und ich bedaure aufrichtig, dass es keine Handhabe gibt, auf dass man um solche Demonstrationen einfach zwei Zäune ziehen kann um durch eine harte Quarantäne die Infektion der übrigen Bevölkerung zu verhindern - denn wenn eines klar ist, dann ist es das: Gestern haben sich hier wieder Querköpfe gegenseitig infiziert und dieses, sogar das Tragen einer Maske verweigernde Pack wird diese Infektionen zu Hause und sonstwo auch an Dritte weitergeben. 

Ich rede hier immerhin von Leuten, die noch in der Notaufnahme behaupten, dass es COVID-19 gar nicht gäbe und Rettungskräfte anhusten und anspucken - Genau so benehmen sich „Irre“!

Eigentlich sollte man derzeit Demonstrationen solchen Packs gar nicht erlauben. Aber teutonische, über Tatsachen erhabene „Richter“ sehen das „anders“ bzw. „mal wieder gar nichts“:

Über dies sei zu beachten, dass die Infektionsgefahr durch andere Maßnahmen soweit reduziert werden könne, dass sich ein Totalverbot als unverhältnismäßig erweise. Als mildere Maßnahmen gegenüber einem Verbot könnten zum Beispiel Auflagen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, dem Einhalten von Mindestabständen und der räumlichen Trennung der verschiedenen Demonstrationen erfolgen.

Wahnglaube des Verwaltungsgerichts Kassel, Az. 578/21.KS, 6 L 587/21.KS (Genau diese systemische Entfremdung der Justiz von den Tatsachen und dem Gesetz ist eines meiner Themen.)

Ich hoffe, die versammelten Vollidioten hatten Ihren Spaß. Ich glaube (anders als die Richter und Richterinnen) nicht, dass die das nicht wieder machen. 

Über Covidioten:

Denn womit haben wir es hier zu tun? Einerseits mit „Richtern und Richterinnen“ welche sich den Tatsachen und der Lebenserfahrung (die zu viele Richter, jedenfalls außerhalb einer  „Juristenblase“, niemals tatsächlich erwerben konnten) vollständig verweigern. Andererseits mit einem Haufen Covidioten und Covidiotinnen - denn anders als solche kann man die Irren nicht bezeichnen, die sich, wie gesehen, zu tausenden mitten in einer Pandemie ohne Mindestabstände und Masken zusammenrotten. Viele von denen sind aufgrund der Verweigerung derzeit eine Gefahr für sich selbst und Dritte - gehören also ganz schlicht in psychiatrische Behandlung. Man schaue nur auf deren Schilder...

Die stetige und ausnahmslos Erfahrung mit sämtlichen Demonstrationen der vereinigten Covidiot*innen, Querdenker*innen und Nazis*schlampen () aus der gesamten Pandemie-Phase zeigen doch eindeutig, dass gerade die Verweigerung von „Auflagen zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen, dem Einhalten von Mindestabständen“ bei diesen Demonstrationen absolut dazu gehört, dass die wenigen Demonstrant*innen, die eine Maske tragen, von den Übrigen sogar aggressiv dazu angehalten werden, diese abzusetzen.

Aber ich habe zunehmend die Gewissheit, dass deutsche Richter vielfach zu einer Tatsachenwahrnehmung gar nicht mehr in der Lage sind.

Viele „Wiesos“: Das Versagen der Regierung(en):

Es tut mir leid (ein großer Teil der Bevölkerung - darunter meine Person - leidet ja auch darunter) aber von etwas anderem als einem systemischen Versagen der Regierung kann ich nicht ausgehen. Ich habe folgende Fragen an die „Großkopferten“:

  • Wieso ist Jens Spahn noch Gesundheitsminister? Ich denke, ein Typ der in der ganzen Pandemie nichts anderes fertigbrachte, als reiche Leute noch reicher zu machen (z.B. Schutzmasken zu einem Einzelpreis von rund 6 Euro durch die ohnehin eher gut verdienenden Apotheker verteilen zu lassen) und ansonsten nur dazu in der Lage ist, notorisch Versprechungen zu machen, die er auf Grund eigener Versäumnisse gar nicht einhalten kann, der hat das Vertrauen der Bevölkerung verloren. Der Versager Jens Spahn muss den Posten als Gesundheitsminister räumen - alles andere ist eine Demonstration einer systemimmanenten Moral- und also Ehrlosigkeit.
  • Wieso werden in der Pandemie Großunternehmen, die auch in der Pandemie Gewinne machen und das Zahlen von Steuern selbst sehr sorgfältig vermeiden, mit Milliarden von Euros gestützt? Wieso wird das Geld der Steuerzahler Aktionären z.B. von Mercedes Benz in den Arsch geblasen als wäre es Zucker?
  • Wieso bekommen kleine, wirklich hart betroffene Unternehmen nicht die versprochene Hilfe? Und wieso werden genau diese Kleinunternehmen bürokratische Anforderungen gestellt, welche just Betrüger am einfachsten erfüllen können? Wieso ist es also möglich, dass Hilfen an - das ist leicht überprüfbar - gar nicht existierende Unternehmen gezahlt werden, deren Anträge von - das ist leicht überprüfbar - gar nicht existierenden „Steuerberatern“ gestellt werden - an leicht überprüfbar existierende Unternehmen aber nicht?
  • Wieso sind also die Minister (Altmeier), welche die Pandemie-Hilfen für die Wirtschaft „vollständig vergeigt“ haben, noch im Amt? Auch der hat es nur fertiggebracht, Gelder an die Reichen zu verteilen, die es nicht nötig haben. Aktionäre von Daimler-Benz z.B.
  • Wieso hat die Regierung dieses größenwahnsinnigen Staates eigentlich nicht für eine Pandemie vorgesorgt, obwohl bekannt war, dass es für diesen Fall an Ausrüstung und Mitteln (Masken, Schutzkleidung, Desinfektionskram), aber auch an eigenen Produktionskapazitäten mangelt? Geht es dieser Regierung denn nur darum, Geld zu den Reichen umzuverteilen?
  • Wieso zieht sich das Versagen bei der Versorgung von allen Pandemiebekämpfungsmitteln durch alle Bereiche (Masken, Schutzkleidung, Schnelltests, Impfungen)?
  • Wieso, zum Teufel, gibt diese Regierung Billionen an Reiche und ist gleichzeitig nicht in der Lage den Impfstoff schnell und in ausreichender Menge zu besorgen und zu verimpfen? Israel kann das, Chile kann das, England konnte das! Die angeblich perfekten, großfressigen Deutschen versagen hier vollständig.
  • Wieso sagt niemand offen die Wahrheit, nämlich dass der Umstand, dass in Deutschland nicht genug Impfstoff (aber auch Schutzmasken, Schutzkleidung) hergestellt werden kann, auf die von Wirtschaftsliberalen vorangetriebene Globalisierung und den nur angeblich vorteilhaften Umbau der Wirtschaft in eine Dienstleistungsgesellschaft zurück zu führen ist?
  • Wieso hat es sich die Regierung eigentlich erlaubt, die Bevölkerung in der Pandemie mehrfach vorsätzlich zu täuschen? Spätestens bei dem viel zu halbherzigen „Lockdown“ vom November 2020 war doch jedem „mit etwas anderem als Vakuum oder Scheiße im Kopf“ klar, dass dieser weit länger als bis Weihnachten 2020 dauern musste! War das „nur dumm“ - oder waren das Lügen, die „herausgehauen“ wurden um „die Bevölkerung nicht zu verunsichern"?
  • Wieso hat diese Regierung so lahm reagiert? Schon im Januar 2020 hat die Regierung - insbsondere der Herr Spahn - so getan als gäbe es keinen Grund zur Besorgnis - dabei war für jeden mit einer brauchbaren polytechnischen Allgemeinbildung schon absehbar, was passieren wird und dass die Bundesrepublik definitiv nicht gerüstet ist. War das „nur dumm“ - oder waren das Lügen, die „herausgehauen“ wurden um „die Bevölkerung nicht zu verunsichern"?
  • Wieso erlauben es sich diese Großkopferten eigentlich, sich inmitten dieser, durch das Versagen ausufernden Pandemie, und des wirtschaftlichen Leidens eines großen Teils der Bevölkerung auch noch, sich selbst durch das Zuschanzen von Aufträgen und Provisionszahlungen zu bedienen?
  • Wieso wird in Angesicht der Korruption nichts dagegen unternommen?
  • Und wieso erlaubt es sich eine derart vollständig versagende Regierung in dieser Situation eigentlich Gesetze zu machen, welche ausgerechnet die Privatsphäre und das Recht auf Meinungsäußerung beschneiden sollen und werden?
Ich denke, diese Regierung sollte nicht davon ausgehen, dass sie weiter machen kann. Es gibt nämlich Wahlen. (Bitte nicht die AfD wählen. Das sind nur noch übler.)

12.03.2021

Der Fisch stinkt vom Kopf her - die politische Klasse ist „durch und durch korrupt“! - Neo-Stasi-Gesetze „angeleiert“.

Wie die „politische Klasse“ uns ausnimmt:

In den letzten Tagen ist der eine oder Bundestagsabgeordnete aufgeflogen weil diese gegen hohe Summen „Geschäfte“ mit Schutzmasken vermittelt haben. Geschäfte, die den Steuerzahler Millionen gekostet und den feinen und sich als „ehrlich“ hinstellenden (das machen erwischte Kriminelle übrigens regelmäßig) Hunderttausende Euro gebracht haben.

Das ist aber nur eine Begleiterscheinung (oder Spitze eines Eisbergs) einer seit vielen Jahren zu beobachtenden Tendenz in deutschen Staats- und Parteien-Führungen, denn wirksame Gesetze gegen solche Geschäfte und die Strafbarkeit von Korruption sind politisch nicht gewollt. Im Vordergrund der Interessen der Mehrheit der deutschen Abgeordneten steht seit Jahrzehnten die Alimentierung - spätestens seit dem klassischen Satz „Ist er versorgt?“, der Helmut Kohl zugeschrieben wurde, ist auch klar, dass die Vergabe von Pfründen ein wichtiges Machtinstrument deutscher Bundeskanzler und der Parteiführungen ist. Es wird auch immer klarer, dass die Verankerung in der politischen Klasse inzwischen schon vererbt wird. Die Abfolge ganzer Generationen von politischen Beamten und Politikern in so mancher Familiengeschichte zeigt, dass es in diesem Punkt eine Bewegung in Richtung „nordkoreanischer Zustände“ gibt, die stärker ist als mancher annehmen möchte.

Wie die „politische Klasse“ die Sicherheit ihrer Pfründe bewahren will:

Aktuell und im Schutz der Corana-Krise sind zwei Gesetzesvorhaben in Arbeit:

Zum ersten eine Identifizierungspflicht in sozialen Medien und gegenüber Betreibern von Mailservern, sogar eine Passwortherausgabepflicht für die Betreiber, verbunden mit einer neuen Vorratsdatenspeicherung. Dieses wieder verbunden mit einer Verpflichtung der Betreiber sozialer Medien vermeintliche Beleidigungen und Verleumdungen (insbesondere wohl Korruptionsvorwürfe gegen Politiker) in einem Blockwartmechanismus, der dem aus dem dritten Reich und der DDR bis aufs I-Tüpfelchen gleicht, an die „freiheitlichen“ Staatsorgane zu melden. 

Was dabei „herumkommt“ ist nichts anderes als ein effektives Instrument um die Meinungsäußerung und Nachrichten bezüglich der Korruption durch deutsche Politiker zu unterdrücken.

Zum zweiten soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden um den Straßenverkehr lückenlos durch Kameras zu überwachen und auch hier eine Vorratsdatenspeicherung zu legalisieren - die in Brandenburg bekanntlich schon „rechtsgrundlagenfrei“ (richtig wäre „offensichtlich verfassungs- und also rechtswidrig“ stattfand. Übrigens mit Zutun eines Richters - weshalb ich auf einen Richtervorbehaltaus konkretem Anlass nichts gebe. „Unkonkret“ habe ich längst gelernt, dass nicht nur „völliges Versagen“ sondern auch die drastischste und offensichtlichste Rechtsbeugung keine Folgen hat: Auch das ist von Anfang an politisch gewollt. Und findet wohl tagtäglich statt. Und zwar um Demonstrationen zu überwachen und dem Bürger das Gefühl zu geben, dass er überwacht wird. Ein ähnliches Instrument, nämlich die Funkzellenabfrage, wurde schon mehrfach rechtswidrig missbraucht um die Teilnehmer von Demonstrationen zu ermitteln.

Der Satz "Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden." - der steht in Art. 20 GG - ist, wenn man all die durch das Verfassungsgericht als offensichtlich grundrechtswidrig zurück gewiesenen Gesetze betrachtet - aber gerade auch im Hinblick auf die völlig ausufernde Willkürskultur in der Justiz (ich nehme mal das LG Kassel als Beispiel) - zu einem Treppenwitz verkommen. 

Ist Deutschland ein Rechtsstaat? Eher nicht!

Begründet wird der „Bruch mit allem, was das Grundgesetz gerade noch erlauben könnte“ gerne damit, dass sonst schwerste Straftaten wie „Terrorismus“ und „Kinderfickerei“ nicht aufzuklären oder gar zu verhindern seien - dabei hat die Vergangenheit gezeigt, dass es in allen bekannten Fällen nicht daran lag, dass dem Staat keine Erkenntnisse vorlagen: 

Tatsächlich sind die „Organe“ in Erkenntnissen und Daten geradezu ertrunken - und haben aus Gründen, die nicht nachvollziehbar sind, absichtlich nicht gehandelt.

In diese also populistisch herbeibegründeten Neo-Stasi-Gesetze wird dann still und klammheimlich eingebaut, dass die „Politikerbeleidigung“ zu dem Katalog gehöre, der eine Auswertung der Daten erlaube. Für mich ist jeder, der sich als Minister oder auch nur Abgeordneter hinstellt und eine Notwendigkeit der lückenlosen Überwachung und Speicherung der Bewegungen und Entäußerungen, ja sogar Kontaktaufnahmen aller Bundesbürger fordert oder dieser Forderung zustimmt oder sich der Schaffung von Gesetzen zum Zweck einer effektiven Korruptionsverhinderung (an der es ja mit Absicht fehlt) verweigert, nichts anderes eine „politische Drecksau“.

P.S.

Nein. Die AfD werde ich auch nicht wählen. Die Truppe ist nicht nur korrupt - das sind für mich ebenso „Nazis und ausgesuchte Arschlöcher“.


06.03.2021

Neue Masche des LG Kassel: Naseweise Rechtsbeuger werden einfach versetzt

Mir ist das jetzt binnen (jedenfalls dafür) kurzer Zeit zweimal passiert:

Ich lehnte vor einiger Zeit (es sind Jahre!) einen Richter des LG Kassel wegen meiner „Besorgtheit“ bezüglich dessen Befangenheit bzw. Voreingenommenheit zu meinem Nachteil ab und hatte das mit hanebüchnen Unsinn des Richters begründet. Was es genau war muss ich erst heraussuchen: Entweder hatte ich „notorische Tatsachenresistenz“, „glatten Gesetzesbruch“ oder halt beides vorgetragen. Das ist schon mal klar und kommt (in der auch in Kassel oft gesehenen Grobheit des Rechtsbruchs) auch bei Richtern an anderen (Land-)Gerichten vor.

Das LG Kassel hatte diesen Ablehnungsantrag wahrscheinlich zurück gewiesen ohne meinen Tatsachenvortrag zu beachten. Auch das ist am LG Kassel absolut üblich.

Vom OLG erfahre ich nun, dass meine Beschwerde hiergegen zurück zu weisen sei, weil der Richter nicht mehr am LG Kassel tätig sei und ich nicht befürchten müsse, dass der nochmal mit meinen „Sachen“ befasst sei.

Was ich davon halte?

„Die Versetzungen sind ein netter Trick, einer Entscheidung und klaren Worten an die Adresse des naseweisen Richters aus dem Weg zu gehen und erfolgen offenbar in der offensichtlichen Absicht eine „rechtsfreie Zone“ am LG Kassel zu schaffen.“

Aber der Trick ist womöglich nicht ganz rechtens: Immerhin müsste das OLG den Sachstand so beurteilen, wie er zum Zeitpunkt meiner Beschwerde war. Und da waren „Richter Naseweis I.“ und „Richter Naseweis II.“ noch am LG Kassel. Ich hoffe, die sind jetzt an einer Position wo diese wirklich keinen Schaden mehr anrichten können.

Übrigens: 

Die Kassler Staatsanwaltschaft behandelt Rechtsbeugung angeblich nur mit einer einzigen Schnelleingabe in der Textverarbeitung:

„RBWGNV“ (Rechtsbeugung wird grundsätzlich nicht verfolgt):

Das wird dann automatisch durch allerhand „Geblubber“ mit folgenden Kernsatz ersetzt ...

„Eine Durchsicht der beigezogenen Akte ergab, dass dem beschuldigten Richter nicht nachzuweisen ist, dass er sich bewusst und in schwerer Weise von der Rechtsordnung entfernt hat.“

... und fertig! 

Das machen die seit 1949 so, als Nazi-Richter (auch solche mit Blut an den Händen) durch die lieben Kollegen aus den fest geschlossenen (schon 1934 war kaum ein Richter nicht in der NSDAP) Reihen der Justiz beschützt werden mussten. Gegen mehr als 70 Jahre Übung, Zusammenarbeit und Tradition im „Recht beugen“ und „Strafe vereiteln“ kommt man nur sehr schwer an. Wer es versucht ist gemäß den „Rechtsprechern“ (nicht nur) des LG Kassel auch schnell mal ein angeblicher „Querulant“.

Nachtrag:

Ich habe es gefunden. Es war ein Richter dessen Mist durch das OLG aufgehoben wurde. Der hat dann auch am Verfahren - welches ich nach diesem wichtigen Teilsieg in einem Nebenverfahren durch die nachfolgende Antragsrücknahme vollständig gewann - nicht mehr teilgenommen.