26.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Vorsorge und Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Bezüge zum Abmahnbetrug „Pascal Goffart“

Wie die Dinge liegen trägt sich Ivan Dumancic zumindest in einigen Fällen in die selben Newsletterangebote ein wie zuvor Pascal Goffart. Die Beziehung zwischen den Fällen und Mittätern scheint also enger zu sein als bisher vermutet.

Vorsorge:

Viele werden es nicht wissen, aber man kann durchaus Vorsorge dagegen treffen, dass sich bekannte Rechtsmissbraucher wie Ivan Dumancic oder Pascal Goffart in Newsletter eintragen oder Ihre Daten via Kontaktformularen einwerfen.

Dazu müssen diese nur in eine Datenbank eingeworfen werden, welche deren Namen, Namensteile oder Mailadressen in geeigneter Form - also „einwegverschlüsselt“ speichert. Das kann man dann auch abfragen.

Ich habe eine kleine, schnelle, nette und auch sonst einfach nutzbare API geschrieben, dank der es bekannten Typen wie Pascal Goffart,  „Ivan Dumancic“, („Dumancic, Ivan“) oder jeder anderen Person, welche z.B. seine Mailadresse „ivan.dumancic@eclipso.at“ benutzt, schwer fallen dürfte, sich in die Datenbanken zu drängeln.

Hinweis dazu: Die URLs führen nur zu einem Test, in den jede(r) alles einwerfen kann. Die Test-Urls sind unbrauchbar weil jeder und jede sonstwas eintragen kann.

Wer ernsthaft teilnehmen will sollte sich bei mir melden:

Mail: joerg.reinholz@gmail.com

Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

13.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Was Betroffene tun sollten

Bild: „Ein kleiner Schlosser aus dem Osten - Alptraum eines Rechtsmissbrauchers.“

Betroffene  des Betrugsversuches durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) sollten im Abhängigkeit vom Verfahrensstand wie folgt handeln:

Fall „A“: Bisher liegt nur eine Auskunftsforderung gemäß Art. 15 DSGVO vor:

  • Diese Auskunft müssen Sie geben. Es gibt dazu vom „Bayerischen Landesamt für Datenschutz-Aufsicht“ ein Muster für gute Auskunft nach Art. 15 DSGVO
  • Prüfen Sie aber, ob die bei der Anmeldung/Kontaktaufnahme angegebenen Daten (Mailadresse, Name) mit derjenigen übereinstimmt, die Ivan Dumancic in der Auskunftsanforderung angibt. Der Name „Ivan Dumancic“ ist auf dem Balkan und noch weiter östlich wohl etwa so häufig wie „Andreas Müller“. Wenn Sie begründbare Zweifel an der Übereinstimmung der Identitäten haben, dürfen Sie die Auskunft nicht „irgendjemanden“ geben!
  • Stimmen die angegebene Mailadressen überein, antworten Sie an die Mailadresse.
  • Prüfen Sie vor einer Negativauskunft genau, ob Sie die Daten wirklich nicht haben, denn gelegentlich werden die Datenbanken eines Systems zum Versand von Newslettern oder E-Mail-Postfächer übersehen und nur in den Bestandskunden gesucht.
  • Vergessen Sie nicht, diese Auskunft in Ihr Postausgangsbuch aufzunehmen und das Versanddatum zu notieren.
  • Schicken Sie mir privat die Auskunftsanforderung. 

Fall „B“: Behauptung einer Nichtbeauskunftung oder Falschbeauskunftung durch den Abmahnanwalt Nicolas Absenger

  • Löschen Sie die Daten.
  • Übersenden Sie dem allerwertesten Herrn Absenger unter Angabe seines Aktenzeichens die Kopie ihrer Auskunft. Formulieren Sie wie folgt:
Allerwertester Herr Absenger

bezüglich Ihres Aktenzeichens „soundso“ übersenden wir Ihnen als Kopie aus unserem Postausgangsbuch nochmals die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO und weisen ihren gewiss besonders ehrenwerten Mandanten darauf hin, dass wir seine Daten zwischenzeitlich vollständig und endgültig gelöscht haben, weil wir für eine weitere Speicherung der Daten keine Grundlage sehen.
Freilich sind wir auf Grund der von Ihnen ausgesprochenen Drohungen und der Abgabenordnung nunmehr gezwungen und ergo berechtigt, dieses Schreiben mit den enthaltenen, also ersichtlichen Daten sowohl Ihrer Person, Herr Niclas Absenger als auch Ihres Mandanten Ivan Dumancic im Postausgangsbuch zu verwahren.
Fröhliche Grüße auch von Jörg Reinholz aus Kassel
Datum, Unterschrift,  ggf. Firmenstempel

Kein weiteres Wort, keine Entschuldigung! Keine Erklärungsversuche! - Sie können da nur Dummheiten machen!

Sehen Sie es mal so: Ich bin ja nur ein „kleiner Schlosser aus dem Osten“ und finde in den Schriftsätzen des Juristen Absenger den unwiderlegbaren Beweis dafür, dass er wissentlich und willentlich sowie in schnöder Erwerbsabsicht am Rechtsmissbrauch teilnimmt. Was wird ein einigermaßen fähiger Jurist daraus machen, wenn Sie sich entschuldigen oder irgendwas zu erklären versuchen? Vielleicht ein Schuldeingeständnis?
  • Wenn Sie die Auskunft bis dahin nicht gegeben haben, so geben Sie die Auskunft gemäß des Musterschreibens - aber an die Adresse des Ivan Dumancic, am besten an seine Faxnummer.
  • Prüfen Sie aber auch dann, ob die bei der Anmeldung/Kontaktaufnahme angegebenen Daten (Mailadresse, Name) mit denjenigen übereinstimmt, die nunmehr der feine Herr Absenger angibt. Wenn nicht: Nur die Auskunft, dass Sie zu einer Person mit gegebenen Angaben keine Auskunft geben dürfen.
  • Schweigen Sie zu den Forderungen des Herrn Niclas Absenger! Machen Sie keinerlei unnötigen Angaben über die Auskunft hinaus!  Wenn der Herr „Rechtsanwalt“ Absenger nicht einem völlig geistigen Verfall unterliegt und wenn er nicht „auf Koks“ und auch sonst nüchtern ist, dann ist ihm klar, dass ein Prozess wegen der abstrusen Forderungen für ihn bzw. den formell vertretenen Ivan Dumanic verloren gehen wird - weil jeder brauchbare Anwalt als Widerklage den Anspruch auf die Feststellung erheben wird, dass die Forderung (Abmahngebühren und Strafschadensersatz) jedenfalls der Höhe nach rechtswidrig ist - und dass also ein Prozess zwingend zu erheblichen wirtschaftlichen Nachteilen für seine Partei führen wird. Das bedeutet: Der feine und seinen eigenem Verlautbaren nach sicher als „höchst ehrlich“ gelten wollende Abmahnanwalt Niclas Absenger wird eine Klagerhebung tunlichst vermeiden.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Fall „C“: Abmahnung wegen unterbliebener Rechtsbelehrung durch den Abmahnanwalt Nicolas Absenger

  • Die ist theoretisch möglich. Aber witzig. Reagieren Sie einfach nicht und lassen Sie sich verklagen. Ich verfasse dann mit einigem Vergnügen die Klageerwiderung in der sich finden wird, dass derjenige, der schon die Auskunft in geschliffenen Juristendeutsch (dazu reicht es bei Niclas Absenger immerhin...) fordert und zudem in weiteren Fällen von einem berüchtigten Rechtsmissbraucher und Abmahnanwalt vertreten wird, keinen Schaden oder Nachteil für sich geltend machen kann: „Wer Artikel 15 der DSGVO so gut kennt und seine Ansprüche aus diesem herleitet, der kennt auch Artikel 16 bis 19 und klagt also rechtsmissbräuchlich im reinen Kosteninteresse.“ Ich wette, dass ein Gericht das inhaltlich, wenn nicht sogar wörtlich ins Urteil übernimmt.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Was Sie auf keinen Fall tun sollten!

  • Obwohl der Rechtsmissbrauch klar auf der Hand liegt (Ich formuliere dieses nunmehr ausdrücklich als „Tatsachenbehauptung“ und nicht als „Verdacht“!) müssen Sie die Auskunft geben. Der Rechtsmissbrauch bezieht sich nur auf die finanziellen Forderungen. Es wäre also wirklich dumm und teuer, die Auskunft unter Berufung auf den Rechtsmissbrauch nicht zu geben - weil Sie dann einen Prozess wahrscheinlich zum Teil verlieren würden.
  • Schicken Sie mir privat die Abmahnung (Kasten unten).

Informationen über weitere Fälle bitte an mich: joerg.reinholz@googlemail.com.
Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

Ziel ist die Erstellung einer Betroffenen-Basis, also Sammlung der Auskunftsforderungen und Abmahnungen zum Zweck des Nachweises deren seriellen Charakters und damit des Rechtsmissbrauches bzw. Betruges (ausdrücklich: im Sinne des Strafgesetzbuches). Im Falle einer Klage des Niclas Absenger für Ivan Dumancic können dann die Abmahnungen der Verteidigung - aber ebenso auch als Beweismittel in einem Strafverfahren wegen Betruges dienen.

Und falls nach Pascal Goffart nun auch Niclas Absenger oder Ivan Dumancic damit drohen: Die Weitergabe und Sammlung ist absolut legal wenn diese dem Zweck der Verteidigung gegen den Rechtsmissbrauch und zur Abwehr eines versuchten (Prozess-)Betruges dient. Denn genau das ist ein „persönlicher Zweck“ im Sinne des Artikel 2, Absatz 2, Punkt „c“ der DSGVO.

12.06.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch: Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger (Wuppertal) - Es besteht Betrugsverdacht!

Derzeit tauchen Auskunftsersuchen eines Ivan Dumancic und erste Abmahnungen des Abmahnanwaltes Niclas Absenger aus Wuppertal auf.

Informationen über weitere Fälle bitte an mich: joerg.reinholz@googlemail.com.
Öffentlicher GPG-Schlüssel: https://keys.openpgp.org/search?q=joerg.reinholz@gmail.com
„Fingerabdruck“: 200CC0304CB22ED2BFA87D76AD08115BC6A96A48

Ziel ist die Erstellung einer Betroffenen-Basis, also Sammlung der Auskunftsforderungen und Abmahnungen zum Zweck des Nachweises deren seriellen Charakters und damit des Rechtsmissbrauches bzw. Betruges (ausdrücklich: im Sinne des Strafgesetzbuches). Im Falle einer Klage des Niclas Absenger für  Ivan Dumancic können dann die Abmahnungen der Verteidigung aber ebenso auch als Beweismittel in einem Strafverfahren dienen.

Und falls nach Pascal Goffart nun auch Niclas Absenger oder Ivan Dumancic damit drohen: Die Weitergabe und Sammlung ist absolut legal wenn diese dem Zweck der Verteidigung gegen den Rechtsmissbrauch und Abwehr eines versuchten  (Prozess-)Betruges dient. Denn genau das ist ein „persönlicher Zweck“ im Sinne des Artikel 2, Absatz 2, Punkt „c“ der DSGVO.

Ich sehe mehrere, mir bekannte Merkmale des Rechtsmissbrauchs und stelle folgende Tatsachen fest:

  • Die gewerblichen Pokerspieler Ivan Dumancic (1. Platz) und Pascal Goffart (5. Platz) kennen sich offensichtlich:

    Es fällt also auf, dass nunmehr (nach Nima Masih Khah und Pascal Goffart) ein drittes Mitglied der von mir stark zurückhaltend als „halbseiden bis kriminell“ eingeschätzten Wiener Pokerszene in solche DSGVO-Abmahnungen mit identischem Vorgehen verstrickt ist. Zu dieser Pokerszene gehören auffallend viele in Deutschland aus der „Nutzlosbranche“ bekannte Pappnasen (darunter auch sehr ehemalige Rechtsanwälte)  - und verurteilte Betrüger.
  • Genau wie in den Goffart/Khan-Fällen meldet sich der Kroate Ivan Dumancic bei Webseiten für den Empfang von Newslettern an oder trägt seine Daten in Kontaktformulare ein, fordert wenige Tage später - in außerordentlich geschliffenem „Juristen-deutsch“ die Auskunft gemäß DSGO - und imponierend kurz nach Ablauf der Frist kommt die Abmahnung. Ich habe keinen Grund an der Angabe zu zweifeln, dass das auch dann geschieht, wenn die Auskunft gegeben wurde. Im Fall des Betrügers Pascal Goffart wurde mir das ja ebenso vorgetragen.
  • Ivan Dumancic kann (wie seine Vorgänger) nicht vormachen, dass er um den Schutz seiner Daten besorgt sei, denn er drängt - ohne Notwendigkeit - mit teilweise sehr persönlichen Daten in die Öffentlichkeit.
  • Es wird eine höchst naseweise und definitiv nicht durchsetzbare Forderung nach einem „Strafschadensersatz“ von € 1000 erhoben. Auch diese Dummheit ist 1:1 aus den Fällen Goffart/Khah bekannt.
  • Der Streitwert wurde dreist mit € 6000 angegeben, woraus - unter Ansatz von ebenfalls dreisten „1,5 Gebühren“ für einen „schwierigen“ Fall - Anwaltsgebühren von über € 700 errechnet werden. Das ist für „einen Tausender dreister“ als in den Fällen Goffart/Khah, da waren es noch 5000 € Streitwert und 1,3 Gebühren...
  • Auch im Fall Dumancic habe ich schon jetzt Merkmale eines seriellen Vorgehens und Hinweise auf strafbares Handeln gefunden. Dazu später mehr.
Aus Fakten resultieren Meinungen:
  • Es tut mir leid, aber an Herrn Nicolas Absenger aus Wuppertal muss ich die Nachricht übermitteln, dass er mit dieser Idee chancenlos ist. Ich bezeichne diese Idee sogar als „ausgesprochen dumm“ - denn genau das dürfte zukünftig einer der Gründe sein, warum ein Richter oder eine Richterin - jedenfalls mit brauchbarer Berufsauffassung - in einem Urteil das Wort „Rechtsmissbrauch“ gebrauchen und eine von ihm verfasste Klage abweisen wird.
  • Und genau diese so obskure wie blödsinnig begründete Streitwertnennung und der geradezu „dummdreist“ erhobene „Strafschadensersatz“ erlaubt mir auch in der Überschrift mit dem Begriff „DSGVO-Rechtsmissbrauch“ zu beginnen und mit „Betrugsverdacht“ zu enden.
  • Abmahnanwälte (die selbst Betrüger sind) und „klassische“ Betrüger fallen mir immer wieder als informelle, zusammen wirkende Community auf. der als Günter Werner Dörr geborene „Scheinadlige“ GvG und Kim Schmitz, der heute als „Kim Dotcom“ in Neuseeland Mega-Angst vor einer Auslieferung in die USA hat, sind nur das früheste Beispiel in meiner Erinnerung. Deshalb wundere ich mich auch nicht, dass, wenn man nach „Nicolas Absenger“ sucht, eine Webseite auftaucht, (http://www.absenger-anwaelte.de/) welche darauf hinweist, dass ebenso wie vordem beim „Goffart/Khah/Z./Berger-Abmahnklamauk“ ein Bezug zur Euroweb (die ich mit Erlaubnis des OLG Düsseldorf  „Betrüger“ nennen darf) besteht:

Das sich der „Einzelkämpfer“ und dem Lügen durchaus auch sonst zugeneigte (Vorsicht mit einer Klage, Herr Absenger: Die notwendigen Beweise habe ich längst gesichert.) Nicolas Absenger in seiner Selbstbewerbung tatsachenwidrig als „Absenger Rechtsanwälte (also im plural) beschreibt weist jedenfalls für mich darauf hin, dass er gern deutlich großartiger (klüger, stärker, besser und erfolgreicher) wäre als er es nach eigener Einschätzung oder Erfahrung ist. Solche Leute haben aus meiner Sicht genau das “besondere psychologische Setup“ um

  1. sich zu einem „Günter Freiherr von Gravenreuth-Ersatz“ zu entwickeln und/oder
  2. in Schriftsätzen wirres und offensichtlich unwahres Zeug zu faseln wie Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund und
  3. in einem Konflikt gegen einen “kleinen Schlosser aus dem Osten“ mit „Pauken und Trompeten“ unterzugehen wie der Exchef der „Großkanzlei“ Berger Law LLP Philipp Berger.

Da wäre er also bei weitem nicht der Erste... Außer dem „Klassiker“ Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) haben sich ja so einige völlig durchgeknallte (teils zu dem Zeitpunkt noch als „Rechtsanwalt“ zugelassene) kriminelle Idioten mit mir angelegt und dann maximal erfolgreich im schönen Kurort Raten an der Misswahl teilgenommen. Man google mal nach „Dialerparasit“, „Bernhard S.“ oder der gar „gemeinnützigen“ Werbeveranstaltung  namens „Verbraucherschutz Internet Verein“ und den zugehörigen, so schön wütenden wie miesen Gerichtsbelüger aus Krefeld, der sich dem „Verein“ aufdrängte weil er mir ans Bein pissen wollte und dann vor Gericht jämmerlich „absoff“.

Ich habe also mit diesem besonderen Typus des „Organs der Rechtspflege“ ausreichend Erfahrung. Also kann der allerwerteste und sich selbst sicherlich auch für „ausnehmend klug“ haltende Herr Rechtsanwalt Abmahngauner Nicolas Absenger mich gerne mal verklagen.

Im Übrigen hatte Nicolas Absenger seine Chance: Ich habe seiner Assistentin mitgeteilt, er solle mal nach meinem Name googlen und mich wegen der Abmahnungen kontaktieren. Das hat er nicht gemacht: Dann veröffentliche ich das eben ohne eine Stellungnahme.

Bild: „Träumen Sie was schönes, Herr Absenger!“

20.05.2021

Daniel Fratzscher und Christoph Preuß aus Düsseldorf - sicher die tollsten Gäste Ihrer Party

Die Euroweb-Obergauner Daniel Fratzscher und Christoph Preuß werden samt des von diesen so gewollten und asozial anmutenden Vorgehens des Vertriebspersonals der unter „Euroweb“, „United Media“, „Stuttgarter Zeitung Onlineservices“, „Madsack Onlineservice“, „Westfalen-Blatt Onlineservice“, „WN-Onlineservice" stattfindenen „Aktivitäten“ vom WDR gewürdigt.

Ich finde es besonders interessant, dass mit der, von den Aktivitäten der Herren Fratzscher und Preuß  „wohl weitgehend“(¹) abhängigen Kanzlei „ITMR legal“ aus Düsseldorf (hier besonders bekannter Name: Andreas Buchholz) erwähnt wird. Und eine Abmahnung mit dem Briefkopf der Kanzlei.

Ich frage die Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß und „deren Rechts-Euroweb-Anwalt“ Andreas Buchholz einfach mal:

Geht es etwa - nach den vielen gegen mich „mit Pauken und Trompeten“ verlorenen Verfahren - wieder mit den Versuchen los, durch böswilligen Missbrauch und „dummdreist“ anmutendes Belügen der Gerichte eine Unterdrückung der berechtigten Kritik erreichen zu wollen?

Wie auch immer: Manche „Idioten“ - insbesondere aus dem Kreis der Politik - werden sich sicher immer noch gern mit diesen beiden Entrepreneuren zeigen um vermeintlich vom Glanz dieser beiden offensichtlichen Betrüger zu profitieren. Deren seit Jahren bekanntes und durchschautes Vorgehen, Kunden zielgerichtet täuschen zu lassen - sich gleichzeitig durch eine rein förmliche Erklärung der Verkäufer Drücker davon zu distanzieren - ist schon lange bekannt, die Täuschungen im Vertriebsgespräch wurde einst von der vormaligen und in der Pleite versunkenen Kanzlei Berger Law LLP - Andreas Buchholz war „Partner“ - stark beschönigend „moderne amerikanische Vertriebsmethoden“ genannt. Dabei erinnern die mindestens mich eher an das, was manche besonders böswillig über eine „Volksgruppe vom Balkan“ behaupten, die manchem wohl dadurch bekannt ist, dass die Werke derer, mal mehr, mal weniger begabter Kupferschmiede (Kalderaš) manchmal auf manchen Parkplätzen (inzwischen europaweit) als „massives Gold“ verkauft werden - was natürlich dem Behaupten nach ein „einmalig günstiger Geschäftsabschluss“ ist. Viele Lovara, Kalé und Sinti - solche die behaupten, was auf sich halten - wollen mit solchem Geschäftsgebaren nichts zu tun haben und mit „denen vom Balkan“ nicht in einen Topf geworfen werden. Die Ähnlichkeiten der oben beschriebenen „balkanischen Geschäftsmethoden“ zum Gebaren der Euroweb sind enorm - „amerikanisch“ oder gar „modern“ ist aber nichts daran. 

Viel mehr handelt es sich beim Vorgehen der Drücker der Euroweb (und derer Töchter) um üble, seit Jahrhunderten, wenn nicht Jahrtausenden, bekannte und bewährte Betrügertricks.

(Verklagen Sie mich doch dafür, meine Herren Daniel Fratzscher und Christoph Preuß aus Düsseldorf - dann bekommen Sie genau das nochmals - spätestens von einem Oberlandesgericht - bescheinigt.)


Falls also Daniel Fratscher und Christoph Preuß, die Euroweb, deren Töchter oder die als „ITMR legal“ agierenden, jämmerlichen Reste der großkotzigen „Berger Law LLP“  bzw. Andreas Buchholz oder meinetwegen Jean Paul P. Bohne nochmals frech werden: Ich warne jeden Richter und jede Richterin davor, zugunsten solcher „Eminenzen“ wie Daniel Fratzscher, Christoph Preuß und Co. es sind, naseweis das Recht zu brechen. Naseweis und „denkfrei“ gegen mich durchgewunkene Verfügungen akzeptiere ich nicht - und halte lange durch und viele Rechtsbeugungen aus - das Gericht spart mit sowas also keine Arbeit. Ich bin da sehr standhaft, berichte über Jurisdemenz und Rechtsbeugungen. Mancher Richter konnte nicht etwas zeitiger als geplant in den Ruhestrand gehen und wurde versetzt. Sicherlich an etwas wie das „AG Hinterwald“ - also einen Ort, der „viel besser zu ihm passt“.


¹) Geschrieben aus rechtlichen Gründen. Meine persönliche Annahme lautet auf "faktisch vollständig abhängig“.

07.05.2021

Schlechte Zeiten für Covidioten:
Lockerungen für Geimpfte kommen. Kein Dank an die assozialen Impf- und Maskengegner!

Die Lockerungen  für vollständig Geimpfte sind durch. Und das ist richtig so - auch wenn ich erst einmal nichts davon habe.

Freilich sollten sich Geimpfte „nicht zu überschwänglich verhalten, um Frustration und Neid bei denen vorzubeugen, die sich noch nicht impfen lassen können.  (Naja, der Laschet...)

Aber die Geimpften dürfen trotzdem ruhig damit etwas angeben - und zwar jenen feigen, eigensüchtigen und egozentrischen Covidioten gegenüber, bei welchen die Angst vor dem Pieks zu der einwandfrei als asozial zu erkennenden Haltung führt, sich nicht impfen zu lassen und statt dessen irgendwelches quacksalberisches Zeug und natürlich den Mist nachquaken, dass Bill Gates das Ganze zum Zweck der Geburtenkontrolle erfunden habe.

Und erst recht darf, kann und soll man diesem Pack sagen, dass diese disziplinlosen Querdenkerhohlköpfe und Covidioten diejenigen sind, wegen denen der Lockdown länger dauert als nötig gewesen wäre.

In Kassel sind nach dem Superspreading-Ereignis die Inzidenz - die bis dato unter dem Hessen-Durchschnitt lag - nach dem Massenauflauf dieser Idioten so stark gestiegen, dass diese nunmehr krass über dem Hessendurchschnitt liegt. 

Folge der Bekloppten-Demo: Geschlossene Schulen, geschlossene Geschäfte und so weiter.

„Haut also ab und kommt nicht wieder!“

01.05.2021

Schlechte Zeiten für Covidioten: „Geistiger Verfall“ wird die beste Verteidigung (nicht nur) für Weimarer Rechtsbeuger und Weilheimer Rechtsbeugerin sein.

Was haben die Covidioten gejubelt - aber jetzt muss die Weimarer Covidioten-Mutter eine hohe Gerichtsrechnung bezahlen und wird womöglich sogar wegen der Anstiftung zu einer Straftat verfolgt werden. Und ich habe was zum Lachen.

Für den Weimarer Covidioten-Richter hingegen sieht es so aus, dass die Staatsanwaltschaften ermitteln und schon die Wohnung durchsucht, das Smartphone mit dem Telegram-Account beschlagnahmt haben (bei Christian Dettmar, FG Weimar) - hinsichtlich der Covidioten-Richterin aus Weilheim prüft die Staatsanwaltschaft noch die Aufnahme eines Ermittlungsverfahrens. Betroffen ist ein Staatsinteresse.

Jedoch in Kassel wird - ohne dieses Staatsinteresse, selbst bei gröbsten Vorfällen wohl stets „geistiger Verfall“ angenommen und eine Anklage sorgfältig vermieden:

Auch bei der „dämlichsten“ (oder meinetwegen „dummdreistesten“) Rechtsbeugung geht die StA Kassel (außer wenn ein sicherlich höchstverehrter LG-Präsident die Strafanzeige stellt) reflexartig und deshalb ohne zu ermitteln davon aus, dass der betreffende  Richter oder die betreffende Richterin sich nicht bewusst in schwer wiegender Weise von der Rechtsordnung entfernt habe.  Im Hinblick auf die per Definition gegebene „schwer wiegende Weise“ kommt also nur das Fehlen des Willens hierzu in Betracht. Es kann also ein „Irrtum“ vorliegen - aber wenn gleich drei Richter derart grob verfehlen, dass die eigenen Kollegen sich über deren Handeln wundern, dann nehme ich, als „Gruppenerscheinung“, das an, was der Gesetzgeber „geistigen Verfall“ nennt. Denn der kann ja auch Grund der Rechtsbeugung sein.

Weniger empfindsame, nur „moderner Sprache“ mächtiger und sich gröber ausdrückende Gemüter würden es wohl als „Vollverblödung“ bezeichnen - aber wie auch immer man das nennt - es bleibt die beste Verteidigung für Rechtsbeuger:Innen, ganz gleich ob diese „Covidiot:Innen“, „voll verblödet“ oder einfach nur „zum Kotzen arrogant“ gegenüber Nichtjuristen sind.  Dafür spricht auch, dass der Begriff „Geistiger Verfall“ sehr wohl alle drei Punkte umfassen kann.

16.04.2021

Guten Morgen, DDR 2.0:
- Honecker-Witze sind jetzt wieder besonders strafbar
- Vollverblödung der „neuen“ Nomenklatur

Zu DDR-Zeiten haben wir folgenden Witz erzählt:

Erich Hocker steht früh auf, denkt, „Der Sozialismus wird siegen!“, geht auf den Balkon und sieht die Sonne aufgehen. Er ruft „Guten Morgen, liebe Sonne!“ Die Sonne antwortet, "Guten Morgen, Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und Vorsitzender des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Erich Honecker!" 

Nach dem Mittagessen fährt Erich Hocker zur Treibjagd in das Staatsgehege in der Schorfheide a) um endlich das ihm zustehende Dutzend der seit ein paar Tagen angebundenen Hirsche zu erlegen und b) bei ein paar jenseits der Mauer besorgten Jägermeistern c) den angemessen größeren Wiederaufbau von „Carinhall“ als „Margothall“ auf Kosten des antiimperialistischen FDGB-Feriendienstes zu besprechen - da sieht er wieder die Sonne. „Schönen guten Tag, liebe Sonne!“ ruft er. "Auch Dir, Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und Vorsitzender des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Erich Honecker, wünsch ich einen guten Tag!" antwortete die Sonne.

Am Abend sieht der Generalsekretär des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzender des Nationalen Verteidigungsrates und Vorsitzender des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik, Erich Honecker, die Sonne wieder. Er ruft ihr ein „Guten Abend, liebe Sonne!“ zu. Doch die Sonne bleibt stumm ... „Aber liebe Sonne, warum antwortest Du nicht?“ fragt der oberste Erich, den sonst „weder Ochs noch Esel“ aufhalten - also jedenfalls nicht die aus dem ZK der SED.

Die Sonne antwortete: "He! Leck mich doch am Arsch! - Ich bin jetzt im Westen!"

Am Ende hat der angebliche „Sozialismus“ aber doch gesiegt!

Eines der hervorstechendsten Merkmale des „Sozialismus“ in der DDR war einerseits die Unfreiheit und die Verfolgung der freien Meinungsäußerung, anderseits die Tatsache, dass die Mitglieder der Nomenklatur „besonders gleich“ waren. Genau dieser „Sozialismus“ hat gesiegt, denn der obige Witz ist jetzt wieder strafbar, gemäß dem neuen Paragraph §188, verbunden mit § 189 StGB (Verunglimpfung des Ansehens Verstorbener).  Und ich begehe diese „Straftat“ als Akt zivilen Ungehorsams gegen eine Regierung, die nichts anderes fertig bringt, als in der Corona-Krise einerseits gründlich zu „verkacken“, und anderseits Gesetze zu schaffen, die mit dem Anspruch des Grundgesetzes auf Freiheit und Gleichheit der Bürger, auf Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit, nicht in Übereinstimmung zu bringen sind.

Aktuell sind das Gesetze, mit welchem die CDU/CSU/SPD-Regierung die Online-Konten, Computer und Smartphones sogar die Bewegungen und Reisen der Bürger selbst innerhalb dieses nur noch angeblichen „freien“ Landes ausforschen, ausspionieren und für dunkle Zwecke wegspeichern will. Und das, obwohl die „Staatsorgane“ schon längst „in Daten ersaufen“ - immerhin waren alle Terroristen bekannt - es wurde nur nichts oder halt nicht das Richtige oder halt das Richtige viel zu spät getan, was man bezüglich der Corona-Krise auch sagen kann - und genau das meine ich mit „verkacken“.

Alles, was diese Regierung fertig bringt, zeugt einerseits von deren Komplettversagen, von Korruption und Clientel-Politik und anderseits von Arroganz gegenüber dem Volk - diese gepaart mit Angst vor dem Volk - und von einem Machtwahn und Machterhaltungs-Wille, der mit dem des letzten und schon damals als „senil“ geltenden Generalsekretärs des Zentralkomitees der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzendem des Politbüros der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, Vorsitzendem des Nationalen Verteidigungsrates und Vorsitzendem des Staatsrates der Deutschen Demokratischen Republik“, Erich Honecker, und dessen, u.a. mit Herzschrittmachern, Bananen und Jägermeister gut versorgter Führungsriege absolut vergleichbar ist. Was diese Regierung unternimmt ist nicht allein der Versuch, die Bürgerrechte zu Gunsten der Politikerkaste einzuschränken, nicht nur eine neue Stasi zu schaffen - sondern dadurch auch die verfassungsmäßige Grundordnung zu beschädigen und also zu beseitigen.

Ich werde SPD und CDU - die sich, wie übrigens vorausgesagt, als neue bürgerfeindliche Einheitskoalition herausstellte und demnächst in einer „ganz großen Koalition“ (mit den Grünen oder der FDP) weiter „regieren“ wollen, nie wieder wählen. (Die AfD und anderes Pack aber auch nicht.)

Und ich kündige zivilen Widerstand an: Und ich verweise darauf, dass die Deutsche „Demokratische“ Republik genau an dem zivilen Widerstand der Bürger zerbrach, den diese mit dem Versuch, die Unfreiheit der Bürger zu zementieren, heraufbeschworen hatte.

Habt ihr denn gar nichts gelernt, ihr „da oben“? Wie blöd, bitteschön, kann man sein?