24.07.2023

Wladimir Putin: Volkssturm-Präsident und legitimes Kriegsziel mit neuer Dummheit

„alle russischen Schulkinder sollten lernen, Drohnen für Aufklärungszwecke einzusetzen und Kampfdrohnen abzuwehren. Bereits vom 1. September an soll es demnach für russische Schüler in den Klassen 10 und 11 Unterricht an Sturmgewehren, mit Handgranaten sowie in Verwundetenerstversorgung geben.“

Quelle: NTV

Was für wunderbare und nicht lernfähige Idioten das doch sind: Während der inzwischen vom Geheimdienstidiot zum  gesuchten Terrorist und  legitimen Kriegsziel mutierte Wladimir Putin beim KGB in Dresden  mit den ostzonalen Parteinheinis und Stasi-Schergen Wodka soff, sollte er erfahren haben, wie sich der Wehrunterricht jenseits des stalinistischen Dummschwafels wirklich auswirkte:

Alle (bis auf ein paar Hirnkranke) haben gelernt, was sie NICHT  wollen:

  • einen Scheißkrieg
  • eine Scheißregierung
Da mag er mal so weiter machen, der Volkssturm-Präsident.

14.07.2023

Endlich: „Tschüss! Herr Albrecht Simon!“
Das Landgericht Kassel hat einen neuen Präsident: Daniel Kämmer hat Einiges zu tun.

Hinweis, um dem hier entstehenden Eindruck vorzubeugen: Es gibt sehr wohl auch ehrliche Jurist(inn)en und solche, welche als Richter oder Staatsanwälte die Fälle anhand des Gesetzes und der Tatsachen - also nicht nach Ansehen der Person beurteilen. Nur habe ich bei den Zivilkammern des LG Kassel und der StA  den Eindruck die unwiderlegbare Erfahrung gemacht, dass es „extrem schwierig“ ist, an eine(n) solchen zu geraten. Der Eindruck, es habe sich eine Justizmafia gebildet, hat sich über Jahre hinweg zu einer Tatsachenerkenntnis verfestigt.

Das LG Kassel hat einen neuen Präsident:

Daniel Kämmer, einst für die „Großkanzlei Clifford Chance Pünder“ tätig, hatte vor seinem Wechsel in die Justiz möglicherweise einigen Frust zu verdauen, denn er wird mit den Worten zitiert, im Jahr 2003 habe er sich dann für den „rechten Weg“ entschieden, als Richter sei man „nur dem Recht verpflichtet“, nicht den Interessen eines Mandanten.

Das sagt viel, besonders weil nach meiner Erfahrung andere Rechtsanwälte mit offenbar ganz anderem Moralstatus für mutmaßlich einbringliche Mandaten eindeutig kriminell handeln - wie es z.B. Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund mehrfach getan hat. Das die StA Dortmund und GStA Hamm in einer ganzen Serie dümmster Tatsachenverweigerungen, unfassbarer Arroganz und gröbster Rechtsbeugung mehrfach(!) die allfällige  Bestrafung dieses erwiesen verlogenen, kriminellen und komplett uneinsichtigen Exemplars von der Gattung eines sich auch noch als „rechtstreu“ gerierenden “Organes der Rechtspflege“ vereitelte, ändert nichts an den schriftlich vorliegenden - ergo unbestreitbaren - Tatsachen und auch nichts am, die Taten der Falschbeschuldigung und mittelbar versuchten Freiheitsberaubung unter Strafandrohung stellenden Gesetz.

Der neue Präsident Daniel Kämmer hat Einiges zu tun:

Insbesondere das LG Kassel hat meine Anerkennung als „ordentliches Gericht“ durch jahrelanges und grob rechtswidriges  Handeln von Richtern der Zivilkammern zu meinem Nachteil und auf Grund des Handeln seiner Amtsvorgänger Simon und Löffler verwirkt.

Mindestens in den Zivilkammern des LG Kassel sind mehrere Richter und Richterinnen nach meiner eigenen und im Hinblick auf eine Vielzahl  von Beschlüssen des OLG Frankfurt - aber auch der eigenen, entsetzten Kollegen - in einer Weise tätig gewesen,  die Wertungen in einem breiten Spektrum zulässt: Das geht vom „arrogantem, vorsätzlichen Rechtsbruch“ über „unfassbar grobe Tatsachenresilienz“  bis zur „persistierten Berufsunfähigkeit“.

Insbesondere empfehle ich eine Fortbildungsmaßnahme und ein Training für die Richter und Richterinnen mit den Themen:

  • Das von der Verfassung gebotene Recht der Parteien auf rechtliches Gehör;
  • Grundlosigkeit der Arroganz von Juristen: Auch die von Landrichtern nahezu grundsätzlich verachteten „Rechtslaien“ können „neuerdings“ (das Internet macht es seit 30 Jahren möglich) das Recht und die Rechtsprechung der Ober- und Höchstgerichte kennen - es gibt also keinen Grund für die geübte Leichtfertigkeit, Arroganz und grobe Willkür den verachteten Rechtslaien gegenüber;
  • Wege zur angemessenen Tatsachenwahrnehmung und Tatsachentreue;
  • unzulässig grobe und offenkundig nicht an Tatsachen oder dem Gesetz orientierte Willkür verkürzt gerade keine Prozesse, führt indes zu extremer Mehrarbeit, beschädigt den Ruf der Justiz und führt in der letzten Konsequenz dazu, dass die Bürger das Recht selbst in die Hand nehmen;
  • Logik und
  • Abbau der psychologischen Hemmung, eigenen Mist zu revidieren statt zu versuchen eigenes Unrecht durch weiteres Unrecht zu verdecken. (Ich spreche von Rechtsbeugung als Verdeckungstat bezüglich früherer Rechtsbeugungen).
  • Erkennung von Lügnern, Betrügern, Scharlatenen und Abzockern.
  • Sicherung von Kenntnissen der Naturwissenschaften (Mathe, Physik, Chemie, Biologie, Geographie...) - wenigstens bis zum Niveau des Realschulabschlusses.

Als Schulungsmaterial kommt insbesondere auch die Akte 8 O 1209/15 in Betracht. Bei Bedarf nenne ich weitere Aktenzeichen - gern aus Verfahren Dritter.

Der Vorgänger von Daniel Kämmerer, ein Albrecht Simon, der den Steuerzahler vor allem eine Menge Geld  gekostet hat (und das weiter tun wird - was sodann sein Motiv für den Nichtrücktitt vollständig erklärt) hat ebenso wie dessen Vorgänger Dr. Wolfgang Löffler aktiv dafür Sorge getragen, dass mindestens die „komplett jurisprudenten“ Zivilkammern des LG Kassel und, mit diesem zusammen, die StA Kassel zu einem Haufen sich gegenseitig deckender Amtsversager (mancher nennt das nicht grundlos „Justizmafia“) verkommen ist - genau das kann ich nämlich nach nach seiner - vorsätzlich unwahren Strafanzeige gegen mich (die vom AG Kassel nicht wie im späteren Fall der „bedingt“ vorsätzlich falschen Beschuldigung durch Albrecht Simon höflich durch die Hintertür sondern durch ein Urteil beerdigt wurde)  und nach der zu Unrecht und „komplett argumentfrei“ erfolgten Zurückweisung meiner Strafanzeigen gegen Albrecht Simon selbst (wegen Falschbeschuldigung) und die Richter(innen) Quandel, Eimelt-Niemand, Lange und Neumeier (wegen Rechtsbeugung). - die ich in nicht bestreitbarer Übereinstimmung mit dem Gesetz und den Tatsachen nunmehr als einen „klaren Fall der Strafvereitlung“ bezeichne. (Und das ist bei weitem nicht der Einzige mir bekannte.)

Dem allerwertesten Albrecht Simon hatte ich schon anno 2018 den Rücktritt nahe gelegt. Das er trotz seines Versagens und seiner Tat so lange im Amt blieb halte ich also für „dreist“.

Grüße auch an den Chef der StA Kassel, Hans-Manfred Jung. Der weiß sehr genau, wie notorisch und dreist seine Untergebenen die Vermutung rechtsstaatlich orientierten Handelns widerlegt haben. Ich kann und will nicht ausschließen, dass er zahlreiche Rechtsbrüche der StA Kassel zugunsten von Rechstbeugern (wie den „Verantwortlichen des LG Kassel“) Lügnern und Betrügern (wie dem „Rechtsanwalt“ Günter Freiherr von Gravenreuth) nicht nur nachfolgend gedeckt sondern von Anfang an selbst angestiftet hat. Genau so funktioniert nämlich eine „Justizmafia"!

14.06.2023

Befürchtung: Ständige Massenüberwachung als Folge der ausufernden Dummheit vieler deutscher Richter und Richterinnen
Warum der „richterliche Vorbehalt“ in Deutschland nichts taugt!

„Laut dem im Plenum festgezurrten Kurs soll der Einsatz KI-gestützter Techniken wie automatisierter Gesichtserkennung auch im Nachgang zur Fahndung nach Tätern nur bei schweren Straftaten mit gerichtlicher Anordnung zulässig sein.”

lese ich bei heise.de 

Im Kern geht es darum, dass eine elektronische Massenüberwachung in der Öffentlichkeit durch Gesichtserkennung unter einen „richterlichen Vorbehalt“ gestellt wird.

Für diesen haben wir schon „schöne“ Beispiele„ gesehen, z.B. hat sich durch den Fall „Rebecca Reusch“ herausgestellt, dass in Brandenburg die elektronische Kennzeichenüberwachung - gesetzeswidrig - dauerhaft aktiviert wurde. Die dauerhafte Speicherung, wer wo hin und wo entlang fährt war und ist eigentlich verboten. Aber es wurde einfach mal aller Monate ein KfZ-Diebstahl (die statistisch gesehen immer vorkommen) „gezogen“ und ein Richter oder eine Richterin hatte den jeweiligen Antrag zur Aufzeichnung der Daten einfach Mal unterschrieben und sich, den Verfassungsbruch unterstützend,  dem offensichtlichen Rechtsmissbrauch gegenüber absichtlich verschlossen.

Mit diesem „einfach Mal“ von Seiten unfassbar dumm und arrogant handelnder Richtern und Richterinnen habe ich in den vergangenen Jahren selbst genug nicht hinnehmbares erlebt - und ich habe die geradezu seriell erfolgenden Aufhebungen solchen Mists durch die Obergerichte auf meiner Seite.

“Die Praxis der richterlichen Tätigkeit aufgrund von Richtervorbehalten wird vor allem im Strafverfahrensrecht vielfach kritisch gesehen. So belegen rechtstatsächliche Untersuchungen zu Telefonüberwachungen, dass in etlichen Fällen die Entscheidungen nicht sehr gründlich abgefasst werden. Dies hat zu dem Verdacht geführt, dass Richter die schwerwiegenden Eingriffe in Grundrechte nach einer eher oberflächlichen Prüfung anordnen oder genehmigen – obwohl dies nach dem Sinn des Richtervorbehaltes gerade nicht der Fall sein sollte.“

Wikipedia: Richtervorbehalt

Meine Quotenschätzung liegt bei 50 Prozent „Bockmist“ in der ersten Instanz und auf Grund meiner Erfahrungen mit der jeweils unfassbar grob anmutenden Verweigerung von Tatsachenwahrnehmung  und Gesetzeskenntnis  muss ich vor allem Richter und Richterinnen an Landgerichten für „potentiell dumm und bis zum Arschloch arrogant“ halten. 50 Prozent sind das aber nur, weil mehr als 20 Amtsrichter (und Amtsrichterinnen) in ganz Deutschland einst alle (mindestens 20) von Mario Dolzer gleichzeitig gestellter Anträge auf den Erlass einstweiliger Verfügungen ablehnten.

Und um dem das i-Tüpfelchen mitzugeben: Auch bei Gerichtspräsidenten (wie schon dem aktuellen des LG Kassel, Albrecht Simon, und dessen Vorgänger Dr. Wolfgang Löffler) hatte und habe ich begründete Zweifel an der Eignung dieser Personen - eben weil auch diese einen unerhörten Mangel an Tatsachenwahrnehmungsfähigkeit und Rechtskenntnissen - alternativ den Wille zum bewussten Rechtsbruch - aufzeigten, als diese jeweils in Sinnlos-Strafanzeigen grob falsch (und also für mich folgenlos) behaupteten, meine durchaus treffend formulierten Rügen der vorherigen Rechtsbrüche der Richter oder Richterinnen seien „Verleumdungen“ oder „Beleidigungen“. Auch bei vielen Staatsanwälten habe ich den begründeten Verdacht einer berufsbedingten Infektion mit der „Dummseuche“ - und ich weiß, dass eines der Merkmale dieser Seuche eine völlig fehlende Einsichtsfähigkeit ist, die mit „komplett ausgenulltem“ Unrechtsbewusstsein und einem fehlenden moralischen Kompass und unfassbarer Arroganz kombiniert zu dem Versagen führen, welches ich in der deutschen Justiz immer wieder erlebt habe und auch in Verfahren Dritter immer wieder sehe.

Zugleich haben sich Staatsanwälte auch nach gröbsten Rechtsbeugungen stets darum bemüht, die Richter vor Strafe zu schützen, deren Bestrafung vereitelt. Insbesondere das LG Kassel  und die StA Kassel bilden mit unerhörter Willkür und Dummheit aller beteiligten Personen nichts anderes als eine „rechtsfreie Zone“.

Was kann also, wenn in der deutschen Justiz in solchem Ausmaß die Lustlosigkeit und Arroganz die Berufsehre überwiegt, ein Richtervorbehalt taugen?

12.06.2023

11.06.2023 (abends) A7 Richtung Kassel, Nähe Ulm: Grüße an den Volvo-SUV-Fahrer auf Selbstmord-Trip

Mein lieber Freund, wenn auf der Autobahn in einer Baustelle ein  Schild steht, welches auf der linken Spur eine Begrenzung auf 2,1 Meter (übrigens „über alles“) steht, dann hast Du mit Deinem Volvo-SUV auf besagter linker Spur schon mal nichts verloren. Wenn dann noch ein Überholverbotszeichen steht und angezeigt wird, dass man doch nicht nebeneinander sondern „auf Lücke“ fahren soll, dann hat auch ein „Großkotz mit Propeller“ (Das bist Du!) sich auch daran zu halten.

Das gilt unabhängig davon,

  • für wie wichtig Du Dich hältst (Geistige Wichte Deiner Klasse sind nicht „wichtig“, sondern „richtig“, also „richtige Idioten“).
  • wie eilig Du es hast (Kauf Dir einen Turnschuh oder besser ein Paar davon, denn es ist besser Du läufst).
  • wie „gut“ Du fahren kannst - Mit Bus und Bahn kannst Du das besser. In mindestens der zweiten Reihe wohlgemerkt.
  • wie teuer Dein Anwalt ist (Das mag Dich selbst beeindrucken, Aber ich nenne Dich ein „blödes, aggressives, dummdreistes Arschloch mit Selbstmordabsicht“ und Du „kannst mich gerne mal” - nämlich „erfolgsfrei verklagen“).
  • Wie viel Du Würstchen für Deine Hupe und Lichthupe bezahlt hast ist mir (im Gegensatz zu Deiner Kasko, die das Zeug neben anderen Blech, Draht und Plastik nach Deiner falschen Ansicht irgendwann bezahlen soll (weil Du ja nicht grob fahrlässig sondern absichtlich einen Unfall gebaut hast) auch scheißegal. Nicht scheißegal ist mir, dass Du  hirnlos-blödes, aggressives, dummdreistes Arschloch dann jemanden anders an Leib oder gar Leben geschädigt hast.

Apropos „verklagen“:

Ja! Ich habe Dich physisch daran gehindert, Deinen fetten, blechummantelten Arsch neben meinen Leicht-LKW zu setzen und dann daran zu scheitern, Deinem Vordermann (der sich an die Regeln gehalten hat) zu überholen und also faktisch ohne Mindestabstand zu diesem kilometerlang nur Zentimeter neben mir herzufahren und (auch weil Du Deine Pfoten nicht am Lenkrad lässt) dafür auch meine Spur zu benötigen. 

Ja! Ich habe die Breite meiner Spur sehr genau ausgenutzt und bin (durch Bodenwellen, Seitenwind und baustellenübliche Hindernisse auf der rechten Seite bedingt) sogar auf die linke Spur (die eben nicht für Idioten in zu großen Karren - genau so einer bist Du - eingerichtet wurde) geraten.

Wenn Du als Organspender aktiv werden willst, dann fahre Dich gefälligst allein tot!

Ich habe im berechtigen Interesse einer Vermeidung einer durch Dich Vollpfosten provozierten Gefahr für mein Leben (und das Dritter) nichts anderes gemacht, als Dich zu zwingen, Dich wenigstens teilweise an die Regeln zu halten und brav hinter mir zu bleiben statt neben mir zu fahren und irgendwann einen Unfall zu haben, durch diesen einen Stau zu verursachen, welcher durch das deswegen eintretende Verfaulen Deiner Organe  (Dein Hirn kommt wegen Sachmängeln und vermuteter Koksvergiftung übrigens per se nicht für eine Spende in Frage) verhindert, dass diese lebenswerten Personen eingepflanzt werden.

Wenn Du blöder Idiot also eine Strafanzeige, z.B. wegen „Nötigung im Straßenverkehr“ gegen mich stellen willst, dann bring mal zur Gerichtsverhandlung schön brav Deinen Führerschein mit - der wird dann so lange verwahrt bis Du den „Idiotentest“ bestehst.

In Deinem Fall ist das sehr lange.

Grüße an die Gemahlin. Lass die künftig fahren, denn wahrscheinlich fährt diese besser als Du!

19.04.2023

Die Justiz muss zum Psychiater: Bewährung nach klarem Mordversuch

Im Januar, es ist noch gar nicht lange her, wurde in der Öffentlichkeit wegen Angriffen kranker Idioten mit Feuerwerkskörpern auf die Feuerwehr, Krankenwagen und Polizisten diskutiert und Strafverschärfungen in Erwägung gezogen. Gleichzeitig hat mal wieder(sic!) eine Staatsanwaltschaft und sodann ein Gericht das Hirn vollständig abgeschaltet und demonstriert, wie diese die Gesellschaft „vor Straftaten schützen“

Nämlich nur mit dem großem Maul.

Ich lese:

„Weil sie bei der Räumung von Lützerath einen Pflasterstein und einen Molotowcocktail auf Polizisten geworfen haben soll, ist eine Klimaaktivistin in Mönchengladbach zu 14 Monaten Haftstrafe auf Bewährung verurteilt worden.“

Tut mir leid meine Damen und Herren von der so genannten „Justiz“: Außerhalb der Handlungen im Rahmen eines Verteidigungskrieges einen Molotow-Cocktail auf Menschen zu werfen ist stets und ohne Ausnahme ein Mordversuch:

Strafgesetzbuch (StGB)

§ 211 Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

    • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,
    • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Und weil es explizit im Gesetz (Mord ist ein Verbrechen) steht, ist der Versuch nach allgemeiner Auffassung unstrittig strafbar.

Wer verkennt, dass vorliegend 4 (vier) klare Mordmerkmale erfüllt sind, der oder die sollte zum Psychiater:

  1. Die Tötung via Molotow-Cocktail, also das lebendige Verbrennen, ist extrem schmerzhaft und deshalb - ohne jeden Zweifel - grausam.
  2. Ein Molotow-Cocktail ist ein gemeingefährliches Mittel.
  3. Die Tat geschah, um eine andere Straftat (die Besetzung des Geländes) fortzuführen, mithin deren Fortführung zu ermöglichen. Das ist dann auch der „niedrige Beweggrund“.
  4. Das für die Tat bestimmte und geeignete Tatwerkzeug wurde mitgebracht. (Planvolles Vorgehen, schließt den milder zu bestrafenden Totschlag aus.)

Dann wäre da noch was:

Wer auch immer dazu bereit ist, für die Durchsetzung seiner Interessen gemeingefährliche Gewalt anzuwenden ist eine Gefahr für die Gesellschaft. Das schließt eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung aus. Wer das nicht fasst sollte kein Richter oder keine Richterin sein.

Ich frage hier und heute an, ob diese „überraschende Milde“ (eher: Rechtsbeugung und Strafvereitlung) mit dem Parteibuch des Justizministers in NRW zu tun hat. Dr. Benjamin Limbach ist nämlich „Grüner“ - und es tut mir besonders weh, diese Frage zu stellen müssen.

Anders gefragt: Mit wem ist die verhinderte Mörderin denn verwandt? Ich frage das nur, weil ich aus eigenem Erleben weiß, dass die sogenannte „Justiz“ ein zum Kotzen arroganter  und korrupter Haufen ist. Und ich weiß genau, dass just  Dr. Benjamin Limbach Rechtsbeugung und Strafvereitlung der StA Dortmund zu Gunsten des faktisch als solchen fest stehenden Straftäters Dr. jur. Hans-Dieter Weber durch absichtliches Nichtstun begünstigte. Er hätte bei der StA Dortmund und GStA Hamm gründlich aufräumen müssen,


Das war doch noch was? Ach ja: Krasser Fachkräftemangel bei der „Justiz“ in Mönchengladbach. Das liegt auch in NRW.

07.04.2023

Ostern 2023: Der Marsch der Hirntoten

Da werden also Ostern 2023 ein Haufen sich für klug haltender, ungeimpfter und auch sonst nicht ganz knusperer Leute Patienten auf der Straße unwahr behaupten, sie seien das Volk und einen „Waffenstillstand“ fordern und verlangen, dass wir die Ukraine im Stich und also den russischen Aggressoren und Mördern überlassen.

Das ist, wie wenn der Nachbar überfallen wird, seine Frau und Kinder getötet und vergewaltigt werden und man bei dem klingelt und verlangt, dass er still halte - statt ihm zu helfen und ihm die Keule in die Hand gibt, mit der er das Pack vertreiben kann.

Русские!  Вы криминальная стая. Вам нечего делать в Украине! Идет домой! Сейчас.

Или вы платите цену. Со своей жизнью!

Was mich betrifft, sage ich ganz klar: Russen! Geht nach Hause. Und ich bin durchaus bereit, einen Preis dafür zu zahlen. Und ob die Übeltäter drohen, kreischen und auf mich stinkesauer sind, ist mir scheißegal. 

Weil ich weiß, dass dieses bekloppt-kriminell-aggressive Pack, wenn ich es beim Nachbar gewähren lasse, als nächstes mein Haus überfällt.

Der Fall Patricia Schlesinger (ex RBB) - Wie man die „Unschuldsvermutung“ vernichtet: Kanzlei des Ralf Höcker (Köln) beauftragen.

Nun, wie ich die Sache sehe, kann man die Unschuldsvermutung zugunsten der eigenen Person kaum gründlicher vernichten, als ausgerechnet den „Journalisten darf man bedrohen“-Höcker mit der eigenen Vertretung zu beauftragen...

Denn eine Beauftragung just dieses „Lautsprechers“ (dessen „Erfolge“ eher „einzelne, laut begackerte Karpfeneier“ sind) weißt darauf hin, dass der eigene moralische Kompass erhebliche Dysfunktionen hat.

Was dann jeden verständigen und mit der üblichen Kundschaft(¹) des Ralf(²) Höcker vertrauten Leser denken lässt: „Klar! Der Höcker juppt wieder rum! Also ist es wahr!“

¹)  Kriminelle, Diktatoren, Nazipack und sonstige Typen, die vielen rechtschaffen Denkenden als „Arschlöcher“ gelten.

²) Hier wird er liebevoll „Ralfi“ genannt. Weil er und seine Kanzlei so „gefährlich“ ist.