04.08.2012

Eine Warnung an Jean-Paul Bohne von der Euroweb-Kanzlei

Herr Jean-Paul Bohne, "Kanzlei Berger LAW LLP" Düsseldorf,

mir liegt schon wieder eine Ihrer tatsächlich unbegründeten und aus Textbausteinen zusammengerotzen Beschwerden gemäß § 10 TMG für die Euroweb und sogar Ihren Chef Berger vor. Als Jurist sollten Sie Rechtskenntnisse haben und wissen wann eine Beschwerde gerade noch rechtmäßig ist und wann sie so wenig Erfolg verspricht, dass diese, so man derlei "Blödsinn" zu oft vorträgt, auch als "Stalking" bezeichnet werden darf!

Ich warne Sie: Ich werde, wenn nochmals solcher Unsinn folgt, diese "Beschwerden gemäß § 10 TMG" veröffentlichen  und diskutieren. Oder wenn diese nicht binnen 72 Stunden und 1 Minute zurückgenommen werden.

Wie sich das hinsichtlich Ihrer beruflichen Aussichten auswirkt hängt von dem Ihnen bekannten Inhalt der Beschwerden ab. Vielleicht sollten Sie sich einen "Ansprechpartner im Medienrecht" suchen, der nicht Philipp Karl Berger heißt und aus meiner sachlich durch genau solchen Rotz begründeten Sicht keinen Deut klüger ist als der berühmte Rechtstroll von Gravenreuth, geb. Dörr. Was der Philipp Karl Berger Ihnen beibringt taugt nicht viel und ich werde erheblichen Spaß dabei haben, Ihre lediglich belästigenden Schreiben sorgfältigst zu sezieren. Das wird für Sie sicherlich sehr lehrreich und ich werde Ihnen viel von dem beibringen, was Sie - ausweislich der Beschwerden - im Jurastudium nicht gelernt haben. Die Frage, was wohl passiert, wenn ein Schlosser einem angeblich ausgewachsenem "Rechtsanwalt" öffentlich die "Juriten"(¹) liest, die sollten Sie sich selbst beantworten können.

Und wenn die Beschwerden nicht zurückgenommen werden, dann werde ich außerdem negative Feststellungsklage erheben und die von mir gelesenen "Juriten" durch Urteile untermauern und "adeln" lassen. Was glauben Sie, der Christoph Preuß oder der Philipp Karl Berger denn, wer ich bin, dass ich mich mit solchem Unsinn belästigen lasse ohne meine Rechte wahrzunehmen?

Freilich haben vom Massenmörder über den Betrüger bis herunter zum letzten cracksüchtigen Dieb alle Kriminellen genau so wie ehrbare Bürger das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen und so Beschwerden zu führen. Aber wenn dieses ausufert und in den Abmahnungen praktisch nur unhaltbarer Unsinn vorgetragen wird, dabei Wortfetzen aus dem Kontext gerissen und dann vorsätzlich falsche Behauptungen darüber getätigt werden, dann macht sich als Anwalt auch mit solchen Lügnern gemein, die des kriminellen Handeln längst nicht mehr nur verdächtig sind.

(Bild: Jörg Reinholz, GNU Free Documentation License)


Und diese Schwelle haben Sie meiner Auffassung nach überschritten, Herr Jean-Paul Bohne, von der "Kanzlei Berger LAW LLP" Düsseldorf. Sollten Sie sich auf den Weg gemacht haben um ein zweiter Günter Freiherr von Gravenreuth oder ein zweiter Philipp Karl Berger zu werden, dann sollten Sie vorab wissen: Dieser Weg ist nicht gut. Und er ist auch für Sie persönlich nicht gut.

Ich teile Ihnen noch mit, dass ich mich beleidigt fühle. Denn mit ihren Beschwerden teilen Sie mir mit, dass Sie davon ausgehen, dass ich mich leicht erschrecken lasse. Dabei habe ich die Angst vor Anwälten, deren Abmahnungen und Beschwerden längst verloren. Mit solchem Anwälten und notorischen Kriminellen (auch in Personalunion) habe ich die Klingen mehr als einmal erfolgreich gekreuzt.

Wenn Sie, und Sie demonstrieren durch den mir übermittelten Unsinn das es so ist, vor mir keinen Respekt haben - dann muss ich Ihnen den eben beibringen!


Sie haben 72 Stunden und 1 Minute. Es ist Samstag, der 04. August 2012 um 10:44. Rechnen werden Sie ja wohl können.



Jörg Reinholz


P.S.
Falls Sie vorhaben, zu monieren, ich würde den Philipp Karl Berger mit dem kriminellen Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, auf eine Stufe stellen: Das hat der Philipp Karl Berger selbst getan - und zwar schriftlich. Lassen Sie also den Quatsch!

¹) Ju|riten: Wortschöpfung aus "Leviten" und "Juristerei"

03.08.2012

Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12: Philipp Berger berichtet versehentlich, dass die Euroweb Prozess weitgehend verliert


Sind gleichbleibende Leistungen eines Unternehmers zeitabschnittsbezogen zu vergüten, dann muss es dabei auch im Falle der Kündigung verbleiben. Es kommt nicht darauf an, welche Aufwendungen der Unternehmer getätigt hat. Damit entfällt dann auch die Notwendigkeit der Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen.
berichtet Philipp Berger allerdings um den Eindruck zu erwecken, dass die Euroweb mal wieder was gewinnen wird:
Mit diesem nichtamtlichen Leitsatz hat der 9. Zivilsenat beim Oberlandesgericht Naumburg, 9 U 108/12, durch seinen Vorsitzenden Richter in einem Hinweisbeschluss vom 26. Juli das Urteil des Ausgangsgerichts, 5 O 1960/11 Landgericht Magdeburg, in Frage gestellt und die Abrechnung einer Werklohnforderung in Höhe von: 9.223,85 EUR (netto), die auf einem gemäß § 649 BGB gekündigtem Werkvertrag beruht, für schlüssig erachtet.
Der "nichtamtliche Leitsatz" stammt wohl aus der Feder des Philipp Berger... der den Eindruck erwecken will, dass die Euroweb diese 9.223,85 EUR (netto) auch erhält. 

Was wohl, wie so oft bei den Bergerschen Berichtsextasen "nicht ganz" stimmt, denn gaaanz weit unten führt er aus:
Eine Unternehmerin aus dem Gerichtsbezirk Magdeburg schloss 2010 einen Internet-System-Vertrag mit unserer Mandantin Euroweb Internet GmbH, einem führenden Düsseldorfer Internetdienstleister, ab. Für Komplettleistungen des Internet-System-Vertrags verpflichtete sich die Referenzpartnerin unserer Mandantin für die Dauer von 48 Monaten zur Zahlung einer gleichbleibenden, zeitabschnittbezogenen Vergütung von monatlich 200,00 EUR netto zuzüglich einmaligen Anschlusskosten von weiteren 199,00 EUR netto gleich zu Vertragsbeginn. Ein Leistungsaustausch fand nicht statt, da die Zahlungsverpflichtete bereits die erste Rate abredewidrig nicht zahlte, das Dauerschuldverhältnis kündigte und der Zahlungsverzug seitdem andauerte.
Bei einer "zeitabschnittsbezogenen Vergütung" erhält die Euroweb also gar nichts - allenfalls die Startgebühr von 199 Euro und 5% vom Rest der Summe: "Es wird vermutet, dass danach dem Unternehmer 5 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Werkleistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen." - das ist Satz 3 des § 649 BGB.

Das wären dann nach meiner Kopfrechnung statt ca. 9200 Euro gerade mal etwa 650 Euro.


Toller "Sieg", Herr Philipp Karl Berger, von der "Euroweb-Law-LLP"!

Wie viel höher sind denn die von der Euroweb zu zahlenden Prozesskosten? Und um welche Summe (in tausenden Euro) wurde denn das Opfer der Referenzkundenmasche entlastet? Etwa um überschlagsmäßige 8550 Euro netto, also 10200 Euro brutto?

Bei den hinsichtlich seiner erweislichen Teilnahme an Täuschung der Euroweb-Opfer sehr zweckbezogenen und häufig auf das Vermitteln eines falschen Eindrucks gerichteteten Veröffentlichungen des Philipp Berger besteht stets Grund zur äußerst kritischen Prüfung:

Nachdem der Herr Philipp Berger schon mehrfach in der hier vorliegenden Weise falsch vormachte (was ihm nur deutlich dümmeren Mitbürgern gegenüber gelingt) und in dieser Absicht sogar hinsichtlich der Zahlen(!) "geschwärzte" Hinweisbeschlüsse veröffentlichte  verwundert es micht nicht, dass er diesmal den Hinweisbeschluss des OLG Naumburg vom 26. Juli 2012, Az. 9 U 108/12 nicht mit veröffentlicht, wie er uns auch das sicherlich für die Euroweb höchst negative Urteil 5 O 1960/11 des Landgerichts Magdeburg auch schon vorenthalten hat.

Und der Philipp Berger aus Niederkrüchten mitsamst seiner "Berger-Law-LLP" und deren Postfach soll mit seinem ätzend-dummen Gelaber aufhören, dass der BGH für die Euroweb Internet GmbH eine "Sonderlösung" entwickelt habe. 

Da weiß ich doch schon gar nicht mehr, ob ich kotzen oder lachen soll - so blöd ist das.



Buske, 5 Jahre zu spät ...



Das Landgericht Hamburg prüfte vor dem Erlass des Beschlusses auch, ob der Widerspruch Aussicht auf Erfolg habe.

Euroweb-Anwalt Philipp Karl Berger verliert gegen Euroweb-Kritiker! - Ist das der Grund für seine öffentlichen Wutanfälle?


Der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten hatte (wohl nach Beratung mit seinen ebenfalls nicht durch übermäßige juristische Fähigkeit glänzenden Kanzleipartnern) allen Ernstes versucht, eine ganz offensichtlich beruflich genutzte Domain eines Kassler Kritikers zu pfänden.

Zuvor hatte der Jurist mehrfach selbst vorgetragen, dass der von dem rechtswidrigen Eingriff des Philipp Berger Betroffene die Domain beruflich nutzt. Würde man dem Anwalt jetzt juristische Kenntnisse unterstellen (wovon ich, ein Schlosser aus dem Osten, im speziellen Falle dieses Anwaltes gerade nicht ausgehe), dann käme als Motiv für den von Anfang an sinnfreien Pfändungsversuch nur "Schabernack" wie ein fulminanter Rechtsmissbrauch im Sinne des § 226 BGB (unzulässige Schikane), also eine höchst verwerfliche Schädigungsabsicht in Frage.

Denn dem Pfändungsversuch steht bei beruflich genutzten Domains § 811 ZPO ganz eindeutig entgegen.

Angetrieben von einer grundfalschen, schon sachlich höchst unrichtigen und im Verfahren durch mein Mittun "zerlegten" Entscheidung des LG Berlin meinte Philipp Berger aber, er müsse partout die beruflich genutzten Domains pfänden lassen. Das ging daneben, weil der "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger (die "Berger GbR" ist  unter Intelligenzverlust etwa um die Hälfte geschrumpft und hat dafür jetzt den Namen "Berger LAW LLP, Düsseldorf") bei seiner nassforschen und sicherlich auch mit einer Schädigungsabsicht verbundenen Pfändung einfach mal übersehen hat, dass § 811 ZPO auszulegen ist.

Insbesondere hatte der Philipp Berger, der auch als "Lautsprecher" der mit systematischen Täuschungen, also Betrug agierenden Euroweb Internet GmbH wissentlich und willentlich öffentlich lügt - schon vor dem missglücktem Pfändungsversuch den Spitznamen des Kassler Kritikers (der besonders die Lügen des Philipp Berger beobachtet und mit den richtigen, jeden Euphemismus vermeidenden Worten bedenkt) als Marke eintragen lassen - und auch hier ist Schädigungsabsicht zu unterstellen.

Öffentliche Wutanfälle des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger

Ausweislich seiner öffentlichen "Berichterstattung" hat dem Euroweb-Anwalt der (selbst für Rechtslaien) von Anfang an absehbare und ihn den "Rechtsanwalt" also gründlich blamierende  Beschluss nicht gefallen. Dabei hätte er nur mich (einen Schlosser aus dem Osten) fragen müssen. Ich hätte dem ehemaligen Jurastudenten  Philipp Berger (von dem ich nun wirklich nicht weiß wie er seinen Abschluss erreichen konnte) von Anfang an geraten die "Pfoten von der aussichtslosen Sache zu lassen".

Und jetzt muss der Anwalt mit dem bedenklichen, weil offensichtlich geringen juristischen Wissen notieren, dass er mal wieder Prozesskosten zu zahlen hat. Derlei folgt aus blinder Wut.

Die Zahlung wird er sicherlich "fast freiwillig" leisten, wenn in ein paar Wochen das endgültige Urteil und dann der Kostenfestsetzungsbeschluss vorliegt.

Bei Streitwerten unter 600,01 Euro gibt es keine Berufung, es sei denn das Gericht lässt diese  auf Antrag der unterlegenen Partei zu. Da die Rechtssache aber keine grundsätzliche Bedeutung hat und die Fortbildung des Rechts oder die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung hier keine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert  wird es die Berufung also nicht geben, die ist nicht statthaft.

Ich, ein Schlosser, gebe dem Anwalt Berger den ernsthaft gemeinten juristischen Rat, den Versuch zu lassen, denn dann folgen nur weitere solcher, aus Sicht seiner Gegner herrlichen Blamagen.

Und falls doch:

"Ei bitte, Philipp Berger, kannst Du haben! Dann gibt eben noch mehr auf die Nase!" - was natürlich nur sinnbildlich gemeint ist (aber physisch auch so möglich wäre, denn das ist nicht eine Frage der Körperhöhe sondern der "Cojones").

Ausblick:

Einer meiner nächsten Berichte wird sich mit dem Umstand befassen, das und warum sich der Niederkrüchtener "Rechtsanwalt" Philipp Berger in einer Strafsache vor dem Amtsgericht Kassel von "seiner" (in der Berger Law LLP) angestellten Anwältin Adrijana Blazevska vertreten lassen will - und warum das wohl (grob-dumme Fehlentscheidungen sind ja, siehe LG Berlin in der Sache 51 T 361/11 "Nerdcore", immer möglich) nichts wird.

Ich gehe davon aus, dass der Rechtsanwalt "Philipp Berger" dann in noch blinderer Wut agiert als er es (natürlich von meinem Standpunkt aus betrachtet) schon jetzt tut.

Ich, ein kleiner Schlosser aus dem Osten, berate diesen lauthals agierenden, aber nicht sehr klugen  "Rechtsanwalt" und selbst ernannten "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger aus Niederkrüchten (Kanzlei "Berger LAW LLP" , mit Postfach in Düsseldorf)  gerne. Auch juristisch. Und ich gebe ihm schon jetzt den Rechtsrat, sich nicht darum zu bemühen, dass mir ein Gericht bescheinigt, dass ich seine, in eindeutiger Herabwürdigungsabsicht verfassten und von einem sehr bösen und kleinem Geist zeugenden Pamphlete "öffentliche Wutanfälle" nenne!


Euroweb-Betrüger in der Schweiz aktiv

Gisela Kellers Vorsatz stand fest: «Ich unterschreibe sicher nichts, das kostet.» Der Vertreter 
einer Firma Euroweb hatte telefonisch angekündigt, seine Firma wolle die Website von Kellers Sägerei auffrischen. Und das komplett gratis, denn Euroweb wolle hierzulande aktiv werden und suche nach Firmen, die man dann weiteren Kunden als Referenz angeben könne.
Auch als der Vertreter dann Kellers Betrieb besuchte, war von Kosten nie die 
Rede. «Das Gratisangebot gelte aber nur, wenn ich sofort zustimme, sagte er», er­innert sich Gisela Keller, denn er müsse weiter zum nächsten Termin. «Ich kam mir vor wie in einer Gehirnwäsche.» Es war halb zwölf, und im Betrieb war noch jede Menge zu tun, da unterschrieb Keller und gab dem Vertreter eine Liste mit knapp 20 weiteren Betrieben in der Region, die 
interessiert sein könnten. «Ich sah zwar, dass da irgendwas von 400 Franken stand, aber ich meinte, es gehe um eine einmalige Aufschaltgebühr», so Keller.

Aus: Euroweb  - Wie KMU in die Falle tappen
Text: Martin Müller

Die Firma ist «erstaunt»

Nach wenigen Tagen merkte Gisela Keller, dass die Sache erstens wohl ziemlich nutzlos und zweitens vollkommen überteuert ist. Sie sei getäuscht worden, der Vertrag daher ungültig, machte sie geltend. Doch Euroweb beharrt auf dem Vertrag.

Schreibt also ein Online-Dienst der Axel Springer Schweiz AG und weiter:
Wie Gisela Keller geht es vielen Kleingewerblern; mehr als ein Dutzend von 
ihnen haben sich beim Beobachter-Beratungszentrum erkundigt, ob sie aus den ungewollten Verträgen aussteigen können. Ihre Schilderungen, wie die Verträge zustande gekommen sind, sind praktisch identisch. Bis Redaktionsschluss nahm 
Euroweb nicht zum Vorwurf Stellung, die Kunden gezielt zu täuschen. 

Hatte da nicht irgendein verlogener und krimineller WICHT  aus Niederkrüchten vorgetragen, dass die Euroweb von der Referenzkundenmasche die Pfoten lässt?

Das war eine Lüge!

Christoph Preuß würde ich von Reisen in die Schweiz abraten...

02.08.2012

Berger Law LLP: Hinter der öffentlichen "großen Fresse" steckt nur ein kleiner Geist

Philipp Berger lädt erneut zu nicht stattfindenden Gerichtstermin

Das LG Düsseldorf werde am 8.8.2012 eine einstweilige Verfügung gegen die Euroweb aufheben - so tönt der "Rechtsanwalt" Berger - mal wieder voreilig - auf seiner Webseite.

Doch wie schon im Juni geschehen wurde der mich benachteiligende Beschluss auf mein Betreiben nicht rechtskräftig. Auch da blies und tutete der Philipp Berger voreilig auf dem Euroweb-Horn, eine meiner einstweiligen Verfügungen gegen die Euroweb würde an diesem Tag aufgehoben. Hätte er

a) aus der Erfahrung gelernt und
b) sich das auch noch länger als ein paar Minuten gemerkt

dann hätte er nicht erneut so verfrüht eingeladen.

Wer sich also am Mittwoch, dem 8.8.2012 frei genommen hat, der geht besser baden

... und nimmt sich (wie auch schon im Juni) besser die Zeit für die Erholung, die der Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten, Schuberstraße 2, von der Kanzlei "Berger LAW LPP" (die in Düsseldorf immerhin eine Postfachadresse hat) ausweislich seines unbedachten "Tuten und Blasen" und ausweislich seines Abmahnstalkings wohl noch sehr viel dringender braucht als jeder, den ich kenne.

Vielleicht wäre dann dann sein Gehirn erholt genug, dass die Synapsen neue Verknüpfungen eingehen können. Das ist, aus Sicht der Neurologen, gesehen, die Weise auf die Menschen letztendlich aus Erfahrungen lernen!

01.08.2012

Jenseits der Vernunft: Euroweb-AnwaltPhilipp Berger

Der Euroweb-Anwalt Philipp Berger (nennt sich gern auch "Ansprechpartner im Medienrecht") hat sich bei der Google Inc. durch mehrere Emails seines Angestellten Jean-Paul Bohne über mehrere Artikel beschwert. Auch im Namen der Euroweb.

Das was jetzt folgt lässt auf eine Störung mindestens in der Disposition der Synapsen des "Rechtsanwaltes" Berger schließen.

Der in Niederkrüchten wohnhafte Euroweb-Anwalt Philipp Berger verlinkt auf den Webseiten der Berger Law LLP (Düsseldorf) selbst auf die Seiten, über die er sich beschwert und trägt damit zur Verbreitung just der wahren Informationen und zulässigen Meinungsäußerungen bei, gegen die er von Jean-Paul Bohne in seinem und im Auftrag der Euroweb Beschwerde führen lässt.

Für vergleichbare Handlungen gibt es anderwo auch schon mal eine "Dummheitsbescheinigung".  Da ich erwarte, dass der Anwalt Berger dem angestellten Anwalt Jean-Paul Bohne eine Rücknahme der Abmahnungen verbietet oder schon verboten hat, gehe ich davon aus, dass demnächst ein Gericht in einer Hauptsache eine ganz brauchbares Urteil erlässt. Darin wird das Wort "Rechtsmissbrauch" stehen - und zwar unter "Entscheidungsgründe".

Aber auch sonst taugen die Abmahnungen nicht zu einem Vorteil der Mandanten. 

Mit Freude werde ich feststellen lassen, dass der Anwalt Philipp Berger wissentlich Kriminelle unterstützt, die Öffentlichkeit und die Gerichte belügt.

Und darüber berichten.


Ein kleiner Nachtrag:

Entweder stimmt die Angabe in der letzten Mail des Jean Paul Bohne nicht (bei der Berger LAW LLP finden sich immer wieder unwahre Vorbringen in Schriftsätzen) oder Google hat mir längst nicht alle Beschwerden weiter gegeben. Wenn die aufgeführten Beschwerden stimmen sollten, dann waren diese wohl zum Teil so sinnlos, dass Google selbst darauf aufmerksam wurde.