mir liegt schon wieder eine Ihrer tatsächlich unbegründeten und aus Textbausteinen zusammengerotzen Beschwerden gemäß § 10 TMG für die Euroweb und sogar Ihren Chef Berger vor. Als Jurist sollten Sie Rechtskenntnisse haben und wissen wann eine Beschwerde gerade noch rechtmäßig ist und wann sie so wenig Erfolg verspricht, dass diese, so man derlei "Blödsinn" zu oft vorträgt, auch als "Stalking" bezeichnet werden darf!
Ich warne Sie: Ich werde, wenn nochmals solcher Unsinn folgt, diese "Beschwerden gemäß § 10 TMG" veröffentlichen und diskutieren. Oder wenn diese nicht binnen 72 Stunden und 1 Minute zurückgenommen werden.
Wie sich das hinsichtlich Ihrer beruflichen Aussichten auswirkt hängt von dem Ihnen bekannten Inhalt der Beschwerden ab. Vielleicht sollten Sie sich einen "Ansprechpartner im Medienrecht" suchen, der nicht Philipp Karl Berger heißt und aus meiner sachlich durch genau solchen Rotz begründeten Sicht keinen Deut klüger ist als der berühmte Rechtstroll von Gravenreuth, geb. Dörr. Was der Philipp Karl Berger Ihnen beibringt taugt nicht viel und ich werde erheblichen Spaß dabei haben, Ihre lediglich belästigenden Schreiben sorgfältigst zu sezieren. Das wird für Sie sicherlich sehr lehrreich und ich werde Ihnen viel von dem beibringen, was Sie - ausweislich der Beschwerden - im Jurastudium nicht gelernt haben. Die Frage, was wohl passiert, wenn ein Schlosser einem angeblich ausgewachsenem "Rechtsanwalt" öffentlich die "Juriten"(¹) liest, die sollten Sie sich selbst beantworten können.
Und wenn die Beschwerden nicht zurückgenommen werden, dann werde ich außerdem negative Feststellungsklage erheben und die von mir gelesenen "Juriten" durch Urteile untermauern und "adeln" lassen. Was glauben Sie, der Christoph Preuß oder der Philipp Karl Berger denn, wer ich bin, dass ich mich mit solchem Unsinn belästigen lasse ohne meine Rechte wahrzunehmen?
Freilich haben vom Massenmörder über den Betrüger bis herunter zum letzten cracksüchtigen Dieb alle Kriminellen genau so wie ehrbare Bürger das Recht, sich anwaltlich vertreten zu lassen und so Beschwerden zu führen. Aber wenn dieses ausufert und in den Abmahnungen praktisch nur unhaltbarer Unsinn vorgetragen wird, dabei Wortfetzen aus dem Kontext gerissen und dann vorsätzlich falsche Behauptungen darüber getätigt werden, dann macht sich als Anwalt auch mit solchen Lügnern gemein, die des kriminellen Handeln längst nicht mehr nur verdächtig sind.
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| (Bild: Jörg Reinholz, GNU Free Documentation License) |
Und diese Schwelle haben Sie meiner Auffassung nach überschritten, Herr Jean-Paul Bohne, von der "Kanzlei Berger LAW LLP" Düsseldorf. Sollten Sie sich auf den Weg gemacht haben um ein zweiter Günter Freiherr von Gravenreuth oder ein zweiter Philipp Karl Berger zu werden, dann sollten Sie vorab wissen: Dieser Weg ist nicht gut. Und er ist auch für Sie persönlich nicht gut.
Ich teile Ihnen noch mit, dass ich mich beleidigt fühle. Denn mit ihren Beschwerden teilen Sie mir mit, dass Sie davon ausgehen, dass ich mich leicht erschrecken lasse. Dabei habe ich die Angst vor Anwälten, deren Abmahnungen und Beschwerden längst verloren. Mit solchem Anwälten und notorischen Kriminellen (auch in Personalunion) habe ich die Klingen mehr als einmal erfolgreich gekreuzt.
Wenn Sie, und Sie demonstrieren durch den mir übermittelten Unsinn das es so ist, vor mir keinen Respekt haben - dann muss ich Ihnen den eben beibringen!
Sie haben 72 Stunden und 1 Minute. Es ist Samstag, der 04. August 2012 um 10:44. Rechnen werden Sie ja wohl können.
Jörg Reinholz
P.S.
Falls Sie vorhaben, zu monieren, ich würde den Philipp Karl Berger mit dem kriminellen Günter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, auf eine Stufe stellen: Das hat der Philipp Karl Berger selbst getan - und zwar schriftlich. Lassen Sie also den Quatsch!
¹) Ju|riten: Wortschöpfung aus "Leviten" und "Juristerei"



