11.07.2012

Die Euroweb kommt gleich nach den Taschendieben (WDR-Servicezeit)

Der WDR sendete in der Servicezeit den Bericht über die Euroweb, den Philipp Berger und eine offensichtliche bezahlte "Gerichtsreporterin Gisela Mertens" gleich nach dem über Taschendiebe.

Ich ahne schon was der Philipp Berger gerade macht. Dann wird man beim WDR und der Produktionsfirma "Genau.TV" nochmals und dann eben sehr genau hinschauen müssen...
Offensichtlich rechtswidrig ist an dem Bericht nichts. Deshalb habe ich mich nach eingehender Sachprüfung zur Verlinkung entschlossen.

Wiederholung der Sendung morgen, am Donnerstag dem 12. Juli 2012 um 13:00 Uhr.

Das Video ist vorläufig wegen einer "rechtlichen" Auseinandersetzung gesperrt - aber es gibt es mindestens hier und dort. (nach 15 Sekunden Wartezeit dann auf downloaden klicken)

Ich soll Herrn Berger hinsichtlich der Links freundliche Grüße vom Kim.Com ausrichten. Ich gehe auch nicht davon aus, dass sich der Herr Berger in einem Auftrag der Euroweb auch noch mit mir darüber streiten möchte, ob die Leistungen der Euroweb als "unterdurchschnittlich" bezeichnet werden dürfen.

Das ist nämlich ganz eindeutig eine zulässige Meinungsäußerung mit einem objektiv wahren Tatsachenhintergrund - für dessen Beweis ich die Webseite(n) der Kanzlei Berger heranziehen werde ... was nach dem Schaden auch für "ein wenig" Spott sorgen dürfte, den der Herr Berger dann auch zu ertragen hätte.

Der "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Berger

Der "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Berger meint, derjenige, von dem er - übrigens erheblich verfristet - eine Gegendarstellung verlangt, müsse auch die Kosten für seine werte Beauftragung tragen.


"BILD-ungsmisere!
Völlig unfähige Rechtsanwälte geben immer öfter grundfalsche Rechtsauskünfte!"

... könnte man jetzt titeln und so zu Unrecht den ganzen Berufsstand schmähen. Dabei handelt es sich bei der demonstrierten Rechtsunkenntnis des "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger von der Berger Law LLP zwar um einen durchaus krassen, aber eben auch um einen bedauerlichen und für die Anwaltschaft hoffentlich nicht charakteristischen Einzelfall. 

 Herr Philipp Karl Berger: Eine Kostentragungspflicht kommt bei der Gegendarstellung nur in Frage, wenn diese aus einer Schadensersatzpflicht resultiert, wenn also ein Verzug oder eine schuldhafte unerlaubte Handlung nachgewiesen wird.  Das dürfte hier außerordentlich schwer fallen. Immerhin hatte der Anwalt schon vor rund zwei Jahren wegen des Artikels abgemahnt.


Ich empfehle das "Praxishandbuch Medien-, IT- und Urheberrecht"  zu erwerben. Das der Anwalt Berger durch den Besitz des Buches zu Kenntnissen kommt, die ihn mir, einem, einfachen kleinem Schlosser aus dem Osten, überlegen machen, befürchte ich indes nicht.  Das dazu notwendige Wissen hätte er längst haben müssen, wenn das denn hätte was werden sollen.

Vorliegend will der Herrr "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger nämlich gegenüber Thorsten Romaker sogar einen Gegendarstellungsanspruch geltend machen, obwohl er - damals wie jetzt als Anwalt  der Euroweb - schon vor ca. 2 Jahren den selben, von der Gegendarstellung betroffenen Artikel abmahnte.

Das geltend machen des Gegendarstellungsanspruches muss "unverzüglich" erfolgen. Dieses "unverzüglich" nehmen die Gerichte bei einer Erhebung binnen 4 bis 6 Woche nach erster Kenntnis von der Veröffentlichung an. Eine zweite, ebenfalls einzuhaltende Frist sind 3 Mionate nach Erscheinen.

Nun, keine der Fristen ist eingehalten.

Zu dem demonstriert der "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger auch, dass er offenbar nicht fähig oder nicht bereit dazu ist, Darlegungen eines Gegners korrket zu würdigen:

Er behauptet gegenüber Thorsten Romaker (ich finde ziemlich dreist):
"unter Anderem behaupten Sie, die angeführten Gründe der Abmahnung würden immer “fadenscheiniger” werden."
Thorten Romaker schrieb jedoch an der beanstandeten Stelle:
"Indes werden die angeführten Gründe der Abmahnungen, wie ich finde, immer fadenscheiniger, wie folgendes Pamphlet beweisen kann."
Nun der  "Euroweb-Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger sollte wohl noch ein paar Nachhilfestunden darin nehmen, zu erkennen, was eine Tatsachenbehauptung ("behaupten") und was eine Meinungsäußerung  ("wie ich finde") ist.

Wenn das (und vieles andere) besser klappt darf er sich wieder melden ohne für sein durchaus untaugliches (also als "fadenscheinig" ansehbares) Geschreibsel gleich wieder Kritik einstecken zu müssen. Sollte er nicht lernen wollen oder das Gelernte nicht korrekt anwenden wollen, so wird er irgendwann begreifen müssen, dass er seinem Ruf und damit seiner beruflichen Zukunft keinen Gefallen tut.

Das Web vergisst nämlich nichts.

Thorsten Romaker hat jetzt geschrieben, er wolle die Gegendarstellung veröffentlichen. Ich freue mich schon jetzt darauf, mir das Maul über selbige und deren allerwertesten Autor zu zerreißen, der noch immer diesen Schnullifax unter seine Mails setzt:


07.07.2012

Über die Euroweb, die "Schrumpfkanzlei" des Philipp Berger, Spezialisten, "Entlastung", eine Anklage und ein weiteres Verfahren

Die Tatsache, dass auf der Webseite der bereits radikal geschrumpften Kanzleien des Philipp  Berger etliche frühere Berichte nicht mehr verlinkt sind, schafft natürlich Raum für

Spekulationen:


Spekulation 1:

Nicht auszuschließen ist natürlich, dass die Euroweb-Spezialisten mit dem "EWCMS" nicht klarkommen. An der Kanzleiwebseite wurde in der Vergangenheit ziemlich viel gefummelt, ziemlich viel ging dabei "in die Hose".

Spekulation 2:

Der Anwalt Philipp Berger gab durch seine vorlauten Veröffentlichungen den Gegnern Munition in die Hand. So z.B. mir für ein Verfahren vor dem LG Düsseldorf und für einen Ordnungsmittelantrag. Was den betrifft dürfte für die Euroweb und Christoph Preuß nicht nur Flurschaden entstehen. Ist doch der Verstoß gegen eine erlassene Verfügung offenkundig.

Spekulation 3:

Thorsten Romaker berichtet, das jetzt (auch) die bisher nicht unter so heftiger Kritik stehende Kanzlei Kapellmann die Euroweb vertritt. Insoweit kann man davon ausgehen, dass die Kanzlei des offenbar mannigfaltig überlasteten Euroweb-Anwaltes Philipp Berger entlastet wurde. Und wohl mit erstaunlicher Radikalität weiter schrumpfen wird. Grund für die "Entlastung" könnte auch sein, dass die Kanzlei Berger sehr weit weniger erfolgreich für die Euroweb agierte, als die "Berichterstattung" den Anschein erweckte - und erwecken sollte.


Spekulation 4:

Christoph Preuß (Chef des Euroweb-Konklomerates) ist in Leipzig (zunächst) wegen 14 Fällen des gewerbsmäßigen Betruges angeklagt. Im Zusammenhang mit der "Referenzkundenmasche", respektive der Fage, wie denn die "Internet System Verträge" der Euroweb und/oder deren Töchter (also auch der Webstyle) zustandekommen. Gut möglich, dass der Philipp Berger hier seine Kanzlei - die ja bisher vehement verbreitete, dass sei alles ganz toll und ganz ehrlich - sich vor dem sehr viel zu mehr zu erwartendem als auszuschließendem Schuldspruch sozusagen in Sicherheit bringen will. Derweil pfeifen die Spatzen etwas von mindestens einer weiteren, angeblich bereits erhoben Anklage in Memmingen.

Spekulation 5:

Seit einigen Tagen ermittelt die StA Düsseldorf  gegen Philipp Berger, Andreas Buchholz, Christoph Preuß sowie einen ehemaligen Werber der Euroweb wegen gemeinschaftlich versuchtem Prozessbetrugs, mindestens gegen Philipp Berger wegen Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage und gegen den Werber wegen der uneidlichen Falschaussage. Die Löschung könnte auch bedeuten, dass der "Rechtsanwalt" Berger verhindern will, dass die Staatsanwaltschaft - und, wahrscheinlich das Gericht der Webseite zu viele Sachverhalte über das gemeinschaftliche Handeln der Herren Philipp Berger, Andreas Buchholz, Christoph Preuß, Daniel Fratzscher entnehmen.

In Summa:

Es spricht viel dafür, dass die Spekulation Nr. 1 nicht die zutreffende ist, denn für die Löschung gibt es vier ganz andere, handfest erscheinende Motive: Die bisherige Öffentlichkeitsarbeit der Herren Euroweb-Berger und Euroweb-Buchholz dürfte sich als erheblich "kontraproduktiv" erwiesen haben oder erweisen.  Das die Löschung aber so dilettantisch erfolgte spricht wieder für die hier vertretende Haltung in der Frage, wie "qualifiziert" diese intensiv beworbenen "Euroweb-Spezialisten" denn tatsächlich sind. Hier erscheint es so als seien das "Mausschubser und Grafikverschieber" - denen von der Firma auch noch vorgemacht wird, diese seien "Webdesigner". Dabei müssen die noch viel lernen.


So nebenbei:

Der Anwalt Philipp Berger und der Anwalt Andreas Buchholz dürfen darüber nachdenken, wie hoch denn der Anteil der "aufmüpfigen Naturpartei aus Kassel" an den erheblichen, durch die Halbierung der Kanzlei ersparten Aufwendungen ist. Für die, sich aus den - im Einzelfall auch schon mal klar rechtswidrigen (so: LG u. AG Düsseldorf) - Veröffentlichungen  der Kanzlei ergebende Hochnäsigkeit gegenüber dem Beruf des Schlossers und meiner Person selbst sollte danach kein Raum mehr sein - die sollte endlich einer gewissen Demut und vor allem Respekt weichen. Nur hat der Philipp Berger durch den aktuellen Artikel, vor allem aber durch seine wirren Schriftsätze vom 7.6.2012, 8.6.2012 und 9.6.2012 in der Sache 10 O 116/12 des LG Düsseldorf bewiesen, dass er zu einer sachlichem Einschätzung seiner Lage und den richtigen Schlüssen gar nicht mehr fähig ist.

Wie einst der Gravenreuth.

06.07.2012

Marco Born (Nürnberg), "Verbraucherschutz Internet Verein"

Wie ich gerade feststelle veröffentlicht der angebliche "Verbraucherschützer" Marco Born noch immer, dass er selbst der ultimative Verbraucherschützer sei.

Alle anderen sind Kriminelle, Lügner, Betrüger...


Dabei ist das die selbe Person, die ich nach den Feststellungen  des LG Krefeld in der Sache 5 O 144/09 (und zuvor des OLG Düsseldorf) einen "Betrüger" und einen "Kriminellen" nennen durfte - und, das wird sich gleich zeigen, auch weiter darf.



Den aktuellen Anlass dieses erneut zu berichten, sehe ich darin, dass der verlogene Herr Marco Born aus Nürnberg - der den "Verbraucherschutz Internet Verein" entgegen den verlogenen Verlautbarungen zum Geldverdienen, konkret auch zum Fördern von Geschäften vor allem im Familien- und Bekanntenkreis betreibt, weshalb dem "Verein" die Gemeinnützigkeit aberkannt wurde, allen Ernstes noch immer veröffentlicht, er habe die einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt - von der Aufhebung berichtet er nicht. Er ist also auch ein Lügner, der in der Absicht über sein frevelhaftes Tun nicht nur hinwegzutäuschen, sondern sein kriminelles Handeln sogar durch die von Anfang nichtige Verfügung als rechtmäßig darzustellen, lügt:

Der Betrüger Marco Born / Verbraucherschutz Internet Verein wirbt auf diese Weise mit einer längst aufgehobenen - also von Anfang an nichtigen - einstweiligen Verfügung.

Dabei müsste dem Marco Born doch aufgefallen sein, dass er inzwischen auch erheblichen Ärger wegen der gefälschten und im Prozess vorgelegten "Vereinssatzung" hatte. Sein Anwalt übrigens auch. Denn der wusste davon.

Der Betrüger Marco Born vom "Verbraucherschutz Internet Verein" behauptet auch noch immer, sein auf eine wirtschaftliche Tätigkeit - die Werbung für für höchst suspekte Geschäfte aus dem Bekannten- oder Familienkreis - gerichtetes Geschwafel sei "gemeinnützig":

Marco Born macht also auch weiter vor, der "Verbraucherschutz Internet Verein" sei als "gemeinnützig" anerkannt...

und bittet um Spenden. Als hätte es das Urteil, aus dem ihm klar sein muss, dass genau das Betrug i.S.d. § 263 StGB ist, nie gegeben!


Der Marco Born aus Nürnberg, Betreiber des "Verbraucherschutz Internet Vereins" ist und bleibt ein unbelehrbarer Lügner und Betrüger. Mithin kriminell.


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Hinweis: Die "Augenkrebs" erregenden Farben der Grafiken entstammen den originalen, merkwürdig  bunten, jedenfalls längst nicht professionell wirkenden Seiten des Marco Born.


Wie der Euroweb-Berger "anonymisiert"

Dem in dem bereits besprochenen, vom LG Düsseldorf an das AG Düsseldorf verwiesenen Verfahren hatte der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten, Schubertstraße 2, Partner des Andreas Buchholz, Kanzlei "Berger LAW LLP" behauptet, sein Artikel sei ein solcher über "Strategien in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen".

Schon dem Titel und den Schlagworten des Artikels nach geht es wohl darin viel mehr um eine

"Strategie der öffentlichen Herabwürdigung des Gegners in wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzungen"

... welcher der Euroweb-Anwalt auch strikt folgte.

Dem Titel und den Schlagworten des Artikels nach hat der Euroweb-Anwalt Philipp Berger aus Niederkrüchten, Schubertstraße 2, Partner des Andreas Buchholz, Kanzlei "Berger LAW LLP" also auf eine besonders grobe Weise vorsätzlich unwahr behauptet.

Der Euroweb-Anwalt und selbsternannte Ansprechpartner im Medienrecht Philipp Berger aus Niederkrüchten, Schubertstraße 2, Partner des Andreas Buchholz, Kanzlei "Berger LAW LLP", hat im gleichen Satz weiter behauptet:

Er habe "in anonymisierter Form" berichtet. Diese "anonymisierte Form" sah tatsächlich genau so aus:


Der Euroweb-Anwalt Philipp Berger aus Niederkrüchten, Schubertstraße 2, Partner des Andreas Buchholz, Kanzlei "Berger LAW LLP" hat also auch dieses auf eine besonders grobe Weise vorsätzlich unwahr behauptet.

Unter dem tiefen Eindruck

der beiden aktuellen, grob und vorsätzlich unwahren und nach meiner Meinung in der Absicht des Prozessbetruges aber unzweifelhaft zum Zweck der Täuschung des Gerichtes geäußerten Behauptungen in einem Satz nenne ich den Euroweb-Anwalt und selbsternannte Ansprechpartner im Medienrecht Philipp Berger aus Niederkrüchten, Schubertstraße 2, Partner des Andreas Buchholz, Kanzlei "Berger LAW LLP" einen

"Lügner"

und bin gar froh, dass ich seinen angeblichen, jedenfalls seinen eigenen Maßstäben nach
  1. die Tatsache, dass er ein Lügner ist, nicht in den Mittelpunkt meines gar sachlichen Berichts "über eine Strategie in einem äußerungsrechtlichen Verfahren" gemacht und 
  2. den Bericht bezüglich der Person des Euroweb-Anwalts Philipp Berger aus Niederkrüchten, Schubertstraße 2, Partner des Andreas Buchholz, Kanzlei "Berger LAW LLP" vollständig "anonymisiert" habe.
Was glaubt dieser Gravenreuth-Nachahmer  und selbsternannte Ansprechpartner im Medienrecht Philipp Berger aus Niederkrüchten, Schubertstraße 2, Partner des Andreas Buchholz, Kanzlei "Berger LAW LLP", eigentlich wer er ist?

Einer der tun und lassen was er will, weil er nachher auf kriminell-dreiste Art die Gerichte belügt? Der handelt nicht nur wie Gravenreuth, der wird meiner Meinung nach auch so enden!

05.07.2012

Durchaus die "große Fresse", durchaus "Nichts dahinter"!

Der Euroweb-Anwalt Philipp Berger behauptet - "großfressig" - in der zwischenzeitlich an das AG Düsseldorf verwiesenen Sache 10 O 116/11 des LG Düsseldorf wie folgt:
Zudem bettelt der Antragsteller in seinem vorzitiertem Blog geradezu um eine gerichtliche Auseinandersetzung, wenn der Antragsgegner unter der Überschrift "Stalkt der Philipp Berger schon oder ist er noch "Ansprechpartner im Medienrecht" unter der URL http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/05/stalkt-der-philipp-karl-berger-schon.html am Ende seiner Beschimpfungen schreibt und kommentiert wie folgt ...
Das war am 7.6.2012. Nun ja. Leider wird das also nichts mit einem Eilverfahren. Da müssen die Leser dieses Blogs wohl etwas länger auf die dann dafür viel gründlichere Blamage warten.

Oder soll ich dem Rechts- Pardon: Euroweb-Anwalt und selbst ernannten "Ansprechpartner im Medienrecht" anbieten, über einen "versehentlich" falsch angegebenen Zeitpunkt der ersten Kenntnisnahme hinwegzusehen?

Wenn er den Antrag vor dem LG Düsseldorf oder München einreicht verspreche ich es ihm. Ich will ja auch meinen Spaß haben!

"Mach doch! Nur zu!"

Ich vermute nur, er wird nicht klagen. Wäre auch ein schwieriges Verfahren, denn das Gericht müsste fortlaufend neu besetzt werden. Weil sich die Richter über den Artikel, die Klage, jedenfalls über das sichtbar werdende Handeln des Anwalts Philipp Karl Berger von der Düsseldorfer "Berger-Law-LLP"  totlachen würden. Das Urteil dürfte, wenn auf dem Weg der darwinschen Selektion endlich ein, DAS zu überleben geeigneter, also vollkommen humorloser Richter (oder eben ein ungeheurer Vorrat an Beruhigungsmitteln ) gefunden wurde, für den "Rechtsanwalt" Philipp Berger kaum zu akzeptieren sein. Er würde wohl bis zum Ende seiner Tage dagegen vergeblich Sturm laufen. Bei dem von ihm wertgeschätztem "Rechtsanwaltskollege" Günter Werner von Gravenreuth (geb. Dörr) war es ja auch so.

Das wird er, entgegen seiner durchaus großfressigen Ankündigung, wohl doch nicht wollen.

Mit dem Verfahren an sich hatte dieser Teil seines Schriftsatzes, wie die geschätzten 98% des Bergerschen Vortrags, nichts zu tun. Auch darin ist er "Kollege" des ehemals kriminellen und jetzt in wohl sehr stark stickstockstoffhaltiger(*) Erde ruhenden "Rechtsanwalts" Günter Freiherr von Gravenreuth - der sich ebenfalls seitenlang bei den Gerichten über den "gar bösen Jörg Reinholz" ausheulte und also die Gerichte mit seiner Mutter verwechselte. Bis zum 22.2.2010!

Noch etwas:

Der Euroweb-Anwalt Philipp Berger von der "Berger LAW LLP" hat offensichtlich Probleme damit zu begreifen, wann und wie lange eine Einstweilige Verfügung rechtskräftig ist. Auch das ergibt sich für mich und wohl auch jeden nur halbwegs des Lesen mächtigen aus einem der insgesamt vier Schriftsätze unter dem Aktenzeichen 10 O 116/11 des LG Düsseldorf. Nun: Bevor der Euroweb-Anwalt und selbst ernannte "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger eine falsche Auskunft gibt und dieser dann auch noch voreilig geglaubt wird: Ist die Verfügung erst einmal erlassen kann aus dieser vollstreckt werden. Ein Widerspruch oder die Erzwingung der Hauptsache ändern daran nichts. Besser die Euroweb hält sich an die Verfügungen - sonst muss der Christoph Preuß womöglich in den Knast!

Einen "Verbotsirrtum" gibt es hier auch nicht.

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(*) Viele hatten angekündigt, ihm aufs Grab zu pissen zu wollen.  Wenn das nur 1 Prozent derjenigen gemacht haben, dann wächst dort für die nächsten Jahrzehnte nichts mehr.


Dumm gelaufen, Herr Philipp Berger!

Auf den Webseiten der Kanzlei des Philipp Karl Berger aus Niederkrüchten sind ältere Inhalte kürzlich - sicher aus gegebenen Anlass - verborgen worden. Nur eben nicht vor mir.

Falls also jemand diese älteren Artikel und Dokumente braucht ... bitte Nachricht an mich.

Das Angebot gilt sogar für Kassler Staatsanwälte. Allerdings werde ich den Mist für die nicht ausdrucken.