
Oben (Bildschirmfoto): Hehrer Anspruch / Es folgt nun die blamable Wirklichkeit...
"Unter großem Andrang hat am Mittwochnachmittag vor dem Amtsgericht
Fürstenfeldbruck der Prozess gegen zwei Studentinnen wegen sogenannten
Containerns begonnen. Die beiden hatten laut Staatsanwaltschaft München
II im vergangenen Juni aus dem Müllcontainer eines Lebensmittelmarktes
in Olching weggeworfene Waren im Wert von rund 100 Euro geholt. Nun müssen sie sich wegen besonders schweren Diebstahls verantworten."
Quelle: Stern
Ich glaub, mein Schwein pfeift eine bajuwarische Bauernpolka!
Und ich frage mich, ob der oder die
"verfolgungsirre" Staatsanwalt oder Staatsanwältin denn dann auch den oder die Marktleiter(in) wegen
Untreue (§ 266 StGB) angeklagt haben. Denn immerhin hat der oder die Marktleiter(in) gemäß der
ganz besonderen staatsanwaltschaftlichen
"Logik" auch Waren im Wert von 100 Euro weggeworfen und so die ihm durch
"ein Rechtsgeschäft [Hier: Arbeitsvertrag]
oder eines Treueverhältnisses obliegende
Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch
dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen [Hier: EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbH]
hat, Nachteil zufügt."
Wie blöd dürfen Staatsanwälte eigentlich sein?
Offensichtlich
sehr blöd. Denn eines ist klar: Waren aus einem Supermarkt,
die weggeworfen wurden, sind als
"faktisch wertlos" anzusehen, denn die bereiten, wie der Begriff
"Entsorgen" schon besagt,
"Sorgen" und sogar Kosten. Deshalb fehlt es am
"geschädigten Vermögensinteresse" der Eigentümer (EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbH) des Marktes (EDEKA Olching), weshalb nämlich der oder die Marktleiter(in) gerade nicht wegen "Untreue" angeklagt wurde.
Ergo kommt als "Straftatbestand" statt
"besonders schweren Diebstahls" (gemäß § 243 StGB) lediglich
"Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen" (gemäß § 248a StGB) in Betracht. Aber für den bräuchte die
Staatsanwaltschaft München II einen
Strafantrag - den diese wohl nicht hat - und deswegen
"komplett durchknallt".
Aber das
"besondere öffentlichen Interesse" an diesem Fall (Damit meine ich nicht den Diebstahl, sondern die offenkundige
"Jurisblödenz") sehe ich gegeben. Deshalb auch die knallharten Worte an die Adresse der Juristen...
An die Staatsanwaltschaft München II:
- Ihr braucht einen Compliance-Verantwortlichen, der sowas (auf "gut bajuwarisch" ist es wohl ein "elendiger Scheißdreckn") verhindert..
- Nicht jeder Referendar muss auch Staatsanwalt werden.
An das Amtsgericht Fürstenfeldbruck:
- Hat denn wirklich jemand mit ausreichendem Verstand die Anklage vor deren Zulassung gelesen?
An die Verteidigung:
- Im Beweisverfahren Wertgutachten bezüglich des
gestohlenen entnommenen Gutes Abfalls vorlegen oder verlangen...
- Einstellung wegen dauerhaften Verfahrenshindernisses (fehlender Strafantrag) verlangen.
Update - Ausgang der Sache
Das Verfahren endete mit einer "Verwarnung wegen Diebstahls an wertlosen Lebensmitteln" - nachdem die insoweit
"voll durchdrehende" Münchner Staatsanwaltschaft
("wahrscheinlich gehobene-Beamten-Kinder, welche, einer bis ins Kaiserreich reichenden Familientradition gemäß, parasitär von unseren Steuergeldern leben") klar tatsachen- und also rechtswidrig bis zum Schluss am Vorwurf
"besonders schweren Falls des Diebstahls" und am
"öffentliche Interesse" fest gehalten hatte.