22.04.2019

In der Strafsache gegen mich selbst ... Grüße an Staatsanwalt Jan Uekermann (StA Kassel)

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Ich überlege gerade, ob ich dieses Schreiben an das AG Kassel versende:

Weitere-Beweismittel-Schreiben-und-Ladung-von-Staatsanwalt-Jan Uekerman

Aus meiner Sicht stellt sich die Sache wie folgt dar:
Wenn nicht der voreingenommene, sein Privatinteresse vertretende und nicht zum ersten Mal zu meinem Nachteil böswillig handelnde Staatsanwalt Jan Uekermann den Strafantrag des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR bearbeitet hätte, dann wäre nicht etwa ich wegen angeblicher Verleumdung angeklagt, sondern der mir aus tatsächlichen Gründen als "wahnhaft verlogen" geltende Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung.
Nachtrag: Ja. Das ist das Verfahren, in welchem ich mich gegen die Einstellung wegen "Geringfügigkeit"  gewehrt habe, weil ich einen richtigen Freispruch und die Strafverfolgung des "Organs der Rechtspflege" Dr. Jur. Hans Dieter Weber von der Kanzlei AWPR wegen der zahlreichen Lügen in dessen Strafantrag erreichen will.

24.03.2019

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Was für eine widerliche Rotznase von einem Erpresser!

Die widerliche Rotznase von einem Erpresser, welche diese Mails via eines Rechners in Lima (Peru) und einen Mailserver (Cloudhoster) in Japan verschickt, gibt also an, sie habe zwei Videos: Auf dem einen schaue ich gerade Pornos, auf dem anderen wäre zu sehen, was ich dabei mache. Letzteres hätte er mit meiner Webcam aufgenommen.

Ein Lügner ist er also auch. Grund: Ich habe keine Webcam. Und das "Facebook pixel" ist auch nicht in der Mail.

Er kann mal den Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber mit einer Klage gegen mich beauftragen. (Früher hätte ich ihm das mit "prolet-arischen" Worten, die einst Wolfgang von Goethe einem "Götz von Berlichingen" in den Mund legte,  gesagt. Ich meine damit "Er kann mich mal am Arsche lecken!"

Dank der Existenz und des Handelns dieses Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei "AWPR" finde ich auch jetzt, also auch nachdem sein Vorgänger als Euroweb-Anwalt", Philipp Karl Berger kein Rechtsanwalt mehr ist, ganz leicht bessere Worte!

Warum in Deutschland Kriminelle frei herumlaufen? Wegen Nachdenkverweigerung und Berufsdünkel der Staatsjuristen!

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Heute in den Nachrichten:
Immer häufiger müssen Verdächtige wegen zu langer Strafverfahren aus der Untersuchungshaft entlassen werden. Im vergangenen Jahr hoben die Oberlandesgerichte aus diesem Grund bundesweit in mindestens 65 Fällen Haftbefehle gegen dringend Tatverdächtige auf.
Weiter unten steht dann, diese geschähe wegen Überlastung der Gerichte, Eine, aus meiner Sicht nicht unerhebliche Mitschuld an diesen Zuständen haben
  1. Rechtsanwälte wie der Dortmunder "Rechtsanwalt" Dr. jur. Hans-Dieter Weber (Kanzlei "AWPR") . Dieses "Organ der Rechtspflege" lügt erst mehrfach vor Gericht und stellt - nach meinen Berichten darüber - einen Strafantrag, in welchem er - mit allem Verlaub - so offensichtlich und dreist lügt, dass dieses selbst einer "dementen Oma" auffallen müsste.
  2. Staatsanwälte wie Jan Uekermann, StA Kassel, der einfach mal eine Anklageschrift verfasst ohne zuvor den Strafantrag des Dr. Hans-Dieter vollständig  und verständig zu lesen und sämtlichen  Mist darin mit den Anlagen (und deren Datum!) zu vergleichen. In der Anklage geht es übrigens um die Überschrift "Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht". Das wäre angeblich eine Verleumdung. Was schwer möglich ist, denn eine objektiv wahre Aussage kann nach dem Wortlaut des Gesetzes "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet..." keine Verleumdung sein.
  3. RichterInnen am AG Kassel, welche sodann die gleichen Lese- und Verständnisprobleme haben, von denen die erste die Anklage "faktisch ungelesen" zuließ (weil StA  Jan Uekermann diese erhob und der Strafantrag von einem Dr. Jur. stammt)  und die zweite (Proberichterin Heer) nebst der dritten (Proberichterin Schirmer) unvorbereitet zu Verhandlung kommen und sich dann wundern, wenn ich als Angeklagter und "Schlosser" diesen, mit Steuergeldern bezahlten,  hochherrschaftlichen Staatsjuristinnen klipp und klar sage, dass diese pflichtwidrig die Akte nicht kennen, ja offensichtlich nicht einmal den Strafantrag gelesen, geschweige denn die Behauptungen des Dr. Hans-Dieter Weber mit dessen eigenen Anlagen verglichen haben!
Wie dumm darf man als Richter*In handeln? Und die wollen dann ganz ernsthaft auch noch meinen Respekt? Für die gezeigte Faulheit, Voreingenommenheit zugunsten von Typen die "schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt" (Wilhelm I.) und für Schlamperei? Das sehe ich ganz anders!

Inzwischen sind - ergebnislos - zwei Termine vergangen, weil die Proberichterinnen abbrachen und die Verhandlung aussetzten. Es hätten also zwei richtige Kriminelle verurteilt werden können: z.B. ein "Rechtsanwalt" der versucht(e) mich und/oder andere  "in den Knast zu lügen". Das ist es nämlich, was ich dem Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR vorwerfe. Und diesen insoweit kriminellen "Dr jur."  wegen "vorsätzlich falschen Verdächtigung in der Absicht einer schweren Freiheitsberaubung"  zu einer empfindlichen Strafe zu verurteilen hätte dann dazu geführt, dass sich auch andere solcher ganz besonderen aber offenbar nicht sehr seltenen und auch ganz gewiss "nicht wirklich schlauen Organe der Rechtspflege" künftig genauer überlegen, ob diese Gerichte und Staatsanwaltschaften derart rotzfrech belügen. DAS hätte ergo die Gerichte entlastet!

Übrigens: Die voreingenommene und abhängige StA Kassel verpennt es - nach dem Fall kriminellen "Organs der Rechtspflege"  Günter Freiherr von Gravenreuth  - mindestens zum zweitenden  Mal ein derart böswillig-kriminell handelndes "Organ der Rechtspflege" anzuklagen und klagt statt dessen mich - offensichtlich zu Unrecht - an. Der Grund dafür kann eigentlich nur einer sein: Berufsdünkel und Arroganz gegenüber dem Volk, dem Gesetz und den Tatsachen.

24.02.2019

"Sieben (RichterInnen) auf einen Streich (blamiert)!"
LG Kassel: Erfolgreiche Voreingenommenheitsrügen gegen ein ganzes Richterkollektiv führen zum schnellen Verfahrensende

Nachdem ich erst die Voreingenommenheit eines ganzes Richterkollektives und sodann des originären Einzelrichters erfolgreich rügte und nachdem zwischendurch das OLG Frankfurt dem "eingeflogenem" Notrichterkollektiv auf die Nase band, dass die meinen und nicht etwa die kruden Vorstellungen sowohl der Richter*Innen als auch der Notrichter*Innen vom Gesetzgeber durch dessen Paragraphen befürwortet werden, hat die Gegnerin (eine von der Euroweb abhängige GmbH) vor der mündlichen Verhandlung über meinen Widerspruch den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung zurück genommen.

Das "war es dann": Das Verfahren 8 O 1209/15 habe ich - ein grob unterschätzter "Rechtslaie" - gewonnen. Vertreten hat die Verlierer übrigens die selbstberühmte, lautstarke aber längst nicht immer erfolgreiche Kanzlei des Prof. Dr. Ralf Höcker aus Köln.

Die Standhaftigkeit und mehr als drei Jahre "Kampf ums Recht" - auch und gerade gegen die Richter*Innen - haben sich am Ende gelohnt. Es bleibt der Gestank, dass sich der Antrag offenbar von Anfang an nicht auf einen nachvollziehbaren und durchsetzbaren Rechtsgrund, sondern darauf stützte, dass  etliche Richter*Innen ("sieben" davon habe ich in diesem einen Verfahren, quasi "auf einen Streich blamiert") des LG Kassel grob und willkürlich am Gesetz vorbei urteilen.

Möglicherweise (im Sinne von "falls diesen noch möglich") sollten etliche Richter des LG Kassel (und dessen Präsident Albrecht Simon) mal sehr intensiv über deren Haltung nicht nur gegenüber meiner Person, sondern allen "Rechtslaien" gegenüber und über "die Rechtsstaatlichkeit insgesamt" NACHDENKEN.

18.02.2019

"Arrogante Ziege" darf man eine Proberichterin niemals nennen!

Es sei denn, man will sich formal zu Recht einem Strafverfahren wegen "Beleidigung" aussetzen - und zur orgiastischen Freude der selben "arroganten Ziege" in allen Instanzen verurteilen lassen. Das gilt auch dann, wenn die Proberichterin übel voreingenommen und deshalb nicht zur einer angemessenen Tatsachenwahrnehmung bereit ist und, um das zu übertünchen, die richterlichen Willkürsrechte in ungewöhnlich krasser Weise überzieht. Es gibt da bessere, legale und im Ergebnis weit wirksamere Möglichkeiten.

31.01.2019

Ein besonders schwerer Fall von "Jurisblödenz":
"Containern" als "besonders schwerer Diebstahl" verfolgt - oder:
Wie "durchgeknallt" dürfen Staatsanwälte eigentlich sein?

Oben (Bildschirmfoto): Hehrer Anspruch / Es folgt nun die blamable Wirklichkeit...
"Unter großem Andrang hat am Mittwochnachmittag vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck der Prozess gegen zwei Studentinnen wegen sogenannten Containerns begonnen. Die beiden hatten laut Staatsanwaltschaft München II im vergangenen Juni aus dem Müllcontainer eines Lebensmittelmarktes in Olching weggeworfene Waren im Wert von rund 100 Euro geholt. Nun müssen sie sich wegen besonders schweren Diebstahls verantworten."

Quelle: Stern
 Ich glaub, mein Schwein pfeift eine bajuwarische Bauernpolka!

Und ich frage mich, ob der oder die "verfolgungsirre"  Staatsanwalt oder Staatsanwältin denn dann auch den oder die Marktleiter(in) wegen Untreue (§ 266 StGB) angeklagt haben.  Denn immerhin hat der oder die Marktleiter(in) gemäß der ganz besonderen staatsanwaltschaftlichen "Logik"  auch  Waren im Wert von 100 Euro weggeworfen und so die ihm durch "ein Rechtsgeschäft [Hier: Arbeitsvertrag] oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen [Hier: EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbH] hat, Nachteil zufügt."

Wie blöd dürfen Staatsanwälte eigentlich sein?

Offensichtlich sehr blöd. Denn eines ist klar: Waren aus einem Supermarkt, die weggeworfen wurden, sind als "faktisch wertlos"  anzusehen, denn die bereiten, wie der Begriff "Entsorgen"  schon besagt, "Sorgen" und sogar Kosten. Deshalb fehlt es am "geschädigten Vermögensinteresse"  der Eigentümer (EDEKA Handelsgesellschaft Südbayern mbH) des Marktes (EDEKA Olching), weshalb nämlich der oder die Marktleiter(in) gerade nicht wegen "Untreue" angeklagt wurde.

Ergo kommt als "Straftatbestand" statt "besonders schweren Diebstahls" (gemäß § 243 StGB) lediglich "Diebstahl und Unterschlagung geringwertiger Sachen"  (gemäß § 248a StGB) in Betracht. Aber für den bräuchte die Staatsanwaltschaft München II einen Strafantrag - den diese wohl nicht hat - und deswegen "komplett durchknallt".

Aber das "besondere öffentlichen Interesse"  an diesem Fall (Damit meine ich nicht den Diebstahl, sondern die offenkundige "Jurisblödenz") sehe ich gegeben. Deshalb auch die knallharten Worte an die Adresse der Juristen...

An die Staatsanwaltschaft München II:
  1. Ihr braucht einen Compliance-Verantwortlichen, der sowas (auf "gut bajuwarisch" ist es wohl ein "elendiger Scheißdreckn") verhindert..
  2. Nicht jeder Referendar muss auch Staatsanwalt werden.
An das Amtsgericht Fürstenfeldbruck:
  • Hat denn wirklich jemand mit ausreichendem Verstand die Anklage vor deren Zulassung gelesen?
An die Verteidigung:
  1. Im Beweisverfahren Wertgutachten bezüglich des gestohlenen entnommenen Gutes Abfalls vorlegen oder verlangen...
  2. Einstellung wegen dauerhaften Verfahrenshindernisses  (fehlender Strafantrag) verlangen.
Update - Ausgang der Sache

Das Verfahren endete mit einer "Verwarnung wegen Diebstahls an wertlosen Lebensmitteln"  - nachdem die insoweit "voll durchdrehende" Münchner Staatsanwaltschaft ("wahrscheinlich gehobene-Beamten-Kinder, welche, einer bis ins Kaiserreich reichenden Familientradition gemäß, parasitär von unseren Steuergeldern leben") klar tatsachen- und also rechtswidrig bis zum Schluss am Vorwurf  "besonders schweren Falls des Diebstahls" und am "öffentliche Interesse" fest gehalten hatte.

25.01.2019

Betrifft: Auffällige Handlungsweise des Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund
Weitere Schriftsätze mit unwahren, verleumderischen Behauptungen und nicht dazu passenden Anlagen gesucht!

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Für die Stellung eines Antrages vor dem AG Kassel, bei der Staatsanwaltschaft Kassel und der Rechtsanwaltskammer Hamm - den öffentlich genauer zu beschreiben das Recht und die Moral im Hinblick auf die innerste Privatsphäre des Betroffenen klar verbietet - suche ich
  • Schriftsätze mit Anlagen
  • ggf. Hinweise, Beschlüsse oder Urteile dazu 
des  Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund, die folgende Eigenschaften haben:
  • In den Schriftsätzen enthaltene Tatsachenbehauptungen stimmen nicht mit den Anlagen überein, die zu deren Beweis oder Glaubhaftmachung beigefügt wurden.
  • Diese also unwahren Tatsachenbehauptungen dienen offensichtlich der Rufschädigung bzw. Verleumdung eines Prozessgegners, Zeugen und dergleichen.
  • Womöglich (aber nicht zwingend) haben sich bereits Gerichte  in Hinweisen, Beschlüssen oder Urteilen negativ zu dem Vortrag geäußert, womöglich sogar klar gestellt, dass dieser nicht mit den Anlagen übereinstimmt. Dann hätte ich gern auch diese Urteile oder Beschlüsse.

Vier solcher Schriftsätze "mit einer auffälligen Quantität und Qualität objektiv unwahren, auf Verleumdung oder Täuschung der Gerichte ausgerichteten und mit den Anlagen nicht übereinstimmenden Vortrages"  liegen hier bereits vor. 

Aber der Dr. Hans-Dieter Weber ist formal "Rechtsanwalt"  und nur deshalb vor Gerichten weit höher angesehen als ein normaler Bürger (die blinde Justitia und die Gleichheit der Bürger ist eine in Deutschland "höchst unvollkommen umgesetzte" Wunschvorstellung) und aus diesem Grund könnten "nur vier solcher Schriftsätze"  für den Erfolg des hier als "überfällig"  angesehenen Antrags bei entsprechend bornierten Entscheidern womöglich nicht ausreichen. Dies, weil z.B. viele Richter in solchen Fällen "auffallend tatsachenresistent"  sind.

Ich sichere zu, diese Schriftsätze oder aus diesen nicht zu veröffentlichen, sondern ausschließlich  für den Antrag zu gebrauchen, der im Übrigen in der letzten Konsequenz dazu führen kann, dass der Dr. Hans-Dieter Weber sich nicht mehr als Anwalt für Mandanten in dieser Weise äußern kann. Es sei denn natürlich Sie wünschen ausdrücklich eine solche Veröffentlichung, dann beachte ich strikt die von Ihnen genannten Einschränkungen.

Ich bitte darum, Kopien solcher Schriftsätze mit den Anlagen
  • per Fax an +49 561 317 22 76 oder an 
  • per Mail joerg.reinholz@gmail.com
zu senden.