Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Rechtsstaat, weil „Großkopferte“ sehr sorgfältig dafür Sorge tragen, dass die Gesetze eben nicht für alle gelten.
Verdammte Scheiß-Idioten! Und wenn ich solche Vögel mit der DDR vergleiche jammern die rum, dass sei eine Beleidigung. Aber, ihr Freunde der politischen und sonstigen Arroganz: In der DDR war es genau so.
26.06.2020
22.06.2020
Sind Polizisten Abfall? - Über die TAZ, „links“-elitäre „Scheiße“ und die Realität
Vor ein paar Tagen fabulierte eine Hengameh Yaghoobifarah in der TAZ über die Abschaffung der Polizei und was man dann wohl mit den 250.000 arbeitslosen Polizisten tun würde. Sie trifft das Fazit, diese gehörten nicht etwa in einen Job, wo diese Umgang mit Menschen hätten, sondern sollten einen „auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben“ seien, bekommen und endet mit, „unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten.“
Das ist in jeder Hinsicht unfair und böse. Und ich reagiere jetzt mal genau so:
Die, dem Beitrag nach wohl „mindestens untervögelte“ TAZ-Autorin gehört einem Kreis an, der sich selbst für „links“ hält und elitären Quatsch verbreitet. Der zu dem - wegen der Dummheit - erweislich auch „nicht wirklich elitär“ ist. Und in der TAZ viel Raum findet, um sich auszuspinnen.
Ich bin kein Polizist. Aber ein „alter weißer Mann“ (um die Hassgründe perfekt zu machen: „Babyboomer“ und „hetero“) und damit übrigens auch ideales Zielobjekt des selben - übrigens ebenfalls rassistischen - Hasses der selben „linkselitären“ Kreise, die sich „links“ nennen - aber tatsächlich keinen Deut mehr für die Belange der sogenannten „Unterschicht“ interessieren, ist. Für mich sind viele der TAZ-Kolumnisten nicht anderes als Spinner, denn zu der von echten Linken zu vertretenden „Unterschicht“ der (potentiellen) „Arbeitnehmer“ gehören wie andere Menschen die (wie eben auch ich) ihren Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit verdienen - oder gern verdienen würden - eben auch Polizisten. Und wenn man sich für „links“ hält und nicht für eine(n) Spinner(in) gehalten werden will, dann kann man auch mit Polizist(inn)en nicht so umgehen.
Andernfalls findet die Schicht der Werktätigen (oder derer, die es gerne wären) auf der linken Seite der Politik keine Vertretung mehr und wird in die Arme der Rechtspopulären wie der AfD getrieben! Das genau ist es, was Hengameh Yaghoobifarah getan hat.
Meine eigenen Erfahrungen mit der Polizei sind ganz andere - was die selben „linkselitären Spinner“ sicher einzig darauf zurückführen werden, dass ich ja ein „alter weißer Mann“ ("und auch noch Hete!") sei, der von der Polizei nichts zu befürchten habe. Was nicht stimmt, denn ich bin, obwohl ich mich selbst als „weitgehend rechtstreu“ ansehe, stets ein heißer Kandidat für die Wahl zum „Mister Ordnungswidrig“. Es gab in meinem Leben auch schon „schwere Zusammenstöße“ mit der Polizei.
Polizisten begeben sich - just auch für mich - quasi täglich in die Gefahr, angegriffen und physisch und/oder psychisch verletzt zu werden. Jeder, der auch nur eine Sekunde nachdenkt, sollte ergründen können, was es aus ihm selbst machen würde, wenn er als „Hurensohn“ bezeichnet, mit Flaschen und Brandsätzen beworfen wird oder sich die herumliegenden Fleischstücke irgendwelcher Spinner ansehen muss, die es „ein wenig zu eilig zu einem Date mit einem Brückenpfeiler“ hatten“. (Das ist die Variante, die ich meinen Lesern gerade noch zumuten möchte - aber grausam genug ist, um zu zeigen, was ich aufzeigen will.)
Meine eigenen Erfahrungen mit der Polizei - also Polizisten - sagt mir ganz klipp und klar: Wenn man denen freundlich und menschlich - also nicht aggressiv und pöbelnd - begegnet, dann reagieren diese - größtenteils - nicht anders als als andere, ganz normale Menschen, nämlich freundlich und zurückhaltend. Und inzwischen sehe ich, dass viele Polizisten einen „Migrationshintergrund“ haben - was es für mich schwieriger macht, an einen echten strukturellen Rassismus zu glauben.
Zurück zu der Frage, ob Polizisten „Abfall“ sind:
Wenn man Polizisten anspuckt, diese mit Steinen und Flaschen bewirft, deren Mütter als Huren bezeichnet - was, BITTE, erwartet man dann? Und wer will es Polizisten verdanken, dass, wenn - nach deren und übrigens auch meiner Erfahrung - solches immer wieder von Menschen mit einem bestimmten Habitus (Aussehen, Verhalten) ausgeht, dass diese dann selbst eine Erwartungshaltung aufbauen und sodann - man nennt das "selbsterfüllende Prophezeiung" - in einer harten - und sogar brutalen Weise reagieren, die zwar nicht „richtig“ und keineswegs „professionell“ - im Einzelfall sogar strafbar ist, aber dennoch keinerlei Anlass zu der Vermutung bietet, dass Polizisten in ihrer Allgemeinheit „Abfall“ seien.
Wer das aber so darstellt, wie es Hengameh Yaghoobifarah macht, folgt in seiner (hier:ihrer) Denkweise selbst Mustern, die denen des Rassismus bis aufs i-Tüpfelchen gleichen. Insbesondere Mustern, die darauf hindeuten, dass der oder die sich so äußernde viele Dinge nicht zu Ende denken kann oder, falls doch, das nicht einmal will.
Und das, Hengameh Yaghoobifarah, ist NICHT „links“, NICHT „elitär“, sondern „verwerflich“. Ich bin weit „links“ von Dir.
Etwas anderes sind strukturelle Probleme, die sich im Laufe der Jahre in Form von Wohlfühlblasen gebildet haben. Denn es tritt immer mehr zu Tage, dass einzelne Subjekte innerhalb der Justiz und der Polizei ungeheuer naseweisreagieren und sodann innerhalb der Polizei und der Justiz regelwidrig gedeckt werden. Dieser gegenseitige Schutz, dieses Ausbilden einer Blase hat aber relativ wenig mit den konkret falsch handelnden Personen zu tun, es ist eine, wissenschaftlich gesehen, sogar zwingende Folge, gegen welche eine Demokratie, die eine solche bleiben will, etwas tun muss.
Der grausam endende Fall Amad Ahmad hat insofern Aspekte, die auch in meinem Konflikt mit der Kassler Justiz identisch sind. Ich kann mich nur besser - und anders wehren.
Das ist in jeder Hinsicht unfair und böse. Und ich reagiere jetzt mal genau so:
Die, dem Beitrag nach wohl „mindestens untervögelte“ TAZ-Autorin gehört einem Kreis an, der sich selbst für „links“ hält und elitären Quatsch verbreitet. Der zu dem - wegen der Dummheit - erweislich auch „nicht wirklich elitär“ ist. Und in der TAZ viel Raum findet, um sich auszuspinnen.
Ich bin kein Polizist. Aber ein „alter weißer Mann“ (um die Hassgründe perfekt zu machen: „Babyboomer“ und „hetero“) und damit übrigens auch ideales Zielobjekt des selben - übrigens ebenfalls rassistischen - Hasses der selben „linkselitären“ Kreise, die sich „links“ nennen - aber tatsächlich keinen Deut mehr für die Belange der sogenannten „Unterschicht“ interessieren, ist. Für mich sind viele der TAZ-Kolumnisten nicht anderes als Spinner, denn zu der von echten Linken zu vertretenden „Unterschicht“ der (potentiellen) „Arbeitnehmer“ gehören wie andere Menschen die (wie eben auch ich) ihren Lebensunterhalt durch ehrliche Arbeit verdienen - oder gern verdienen würden - eben auch Polizisten. Und wenn man sich für „links“ hält und nicht für eine(n) Spinner(in) gehalten werden will, dann kann man auch mit Polizist(inn)en nicht so umgehen.
Andernfalls findet die Schicht der Werktätigen (oder derer, die es gerne wären) auf der linken Seite der Politik keine Vertretung mehr und wird in die Arme der Rechtspopulären wie der AfD getrieben! Das genau ist es, was Hengameh Yaghoobifarah getan hat.
Meine eigenen Erfahrungen mit der Polizei sind ganz andere - was die selben „linkselitären Spinner“ sicher einzig darauf zurückführen werden, dass ich ja ein „alter weißer Mann“ ("und auch noch Hete!") sei, der von der Polizei nichts zu befürchten habe. Was nicht stimmt, denn ich bin, obwohl ich mich selbst als „weitgehend rechtstreu“ ansehe, stets ein heißer Kandidat für die Wahl zum „Mister Ordnungswidrig“. Es gab in meinem Leben auch schon „schwere Zusammenstöße“ mit der Polizei.
Aber ich begegne Polizist(inn)en in erster Linie höflich, sogar genau so freundlich wie einer Verkäuferin, dem Personal der Bahn und denen, die mich und meinen Rucksack im „Taxi“ (in Kassel haben wir „Minicars“) nach Hause bringen - weil das alles - inklusive Polizist(inn)en - Menschen sind, die einen oft verdammten Job für mich machen.
Meine eigenen Erfahrungen mit der Polizei - also Polizisten - sagt mir ganz klipp und klar: Wenn man denen freundlich und menschlich - also nicht aggressiv und pöbelnd - begegnet, dann reagieren diese - größtenteils - nicht anders als als andere, ganz normale Menschen, nämlich freundlich und zurückhaltend. Und inzwischen sehe ich, dass viele Polizisten einen „Migrationshintergrund“ haben - was es für mich schwieriger macht, an einen echten strukturellen Rassismus zu glauben.
Ich bin auch informiert und kenne z.B. die unfassbaren individuellen Fehler und Vorgänge, die zum Tod von Amad Ahmad führten. Auch ich habe den Verdacht dass hier jemand bewusst zu Unrecht handelte (immerhin geht die Geschichte auf einen Konflikt - von Amad Ahmad provozierten Konflikts - zurück, bei dem die minderjährige Tochter eines wohl lokal recht einflussreichen Polizisten mindestens sexuell „beleidigt“ - ich denke eher „in absolut nicht akzeptabler Weise belästigt“ - wurde, zurück.) Der Unwille diese Geschichte aufzuklären, insbesondere die Frage, wieso Amad Ahmad in Haft blieb, nachdem eine Staatsanwältin die Polizei über die Verwechslung fernmündlich informierte (und warum nicht fernschriftlich?), folgt einem strukturellen Problem. Klar kann man in einem Rechtsstaat nicht den rothaarigen Herrn Müller (auch wenn er es verdient hätte) wegen eines Haftbefehls gegen den blonden Meier in den Knast stecken. Hier entsteht die Frage, wie sowas passieren konnte.
In den sich für „links“ haltenden Medien lese ich immer wieder, dass Amad Ahmad eigentlich mit dem anderen hätte gar nicht verwechselt werden können, weil der aus einem Land stamme, wo man halt nicht so aussehe, wie einer aus einem anderen Land. Was ihr fordert, ihr Freunde linker Marschmusik, ist nach Eurer eigenen (sic!) Definition schlicht und einfach „Rassismus“! Denn als „Rassismus“ bezeichnet ihr es dann auch, wenn eine Berlinerin, deren Aussehen statistisch signifikant häufiger Afrika, genauer Nigeria als Berlin als Geburtsort vermuten lässt, zur Identitätsfeststellung mitgenommen wird, nur weil auf der von ihr vorgelegten Kreditkarte etwas wie "Vanessa Müller" steht. Wie hätten es die „linken“ SchlaumeierInnen denn nun gern: Geruhen die Damen und Herren TAZ-Kolumnist(inn)en jedes Mal selbst gefragt zu werden, was denn nun „politisch korrekt“ und also „richtig“ sei? Und übernehmen diese dann auch die Verantwortung?
Zurück zu der Frage, ob Polizisten „Abfall“ sind:
Wenn man Polizisten anspuckt, diese mit Steinen und Flaschen bewirft, deren Mütter als Huren bezeichnet - was, BITTE, erwartet man dann? Und wer will es Polizisten verdanken, dass, wenn - nach deren und übrigens auch meiner Erfahrung - solches immer wieder von Menschen mit einem bestimmten Habitus (Aussehen, Verhalten) ausgeht, dass diese dann selbst eine Erwartungshaltung aufbauen und sodann - man nennt das "selbsterfüllende Prophezeiung" - in einer harten - und sogar brutalen Weise reagieren, die zwar nicht „richtig“ und keineswegs „professionell“ - im Einzelfall sogar strafbar ist, aber dennoch keinerlei Anlass zu der Vermutung bietet, dass Polizisten in ihrer Allgemeinheit „Abfall“ seien.
Wer das aber so darstellt, wie es Hengameh Yaghoobifarah macht, folgt in seiner (hier:ihrer) Denkweise selbst Mustern, die denen des Rassismus bis aufs i-Tüpfelchen gleichen. Insbesondere Mustern, die darauf hindeuten, dass der oder die sich so äußernde viele Dinge nicht zu Ende denken kann oder, falls doch, das nicht einmal will.
Und das, Hengameh Yaghoobifarah, ist NICHT „links“, NICHT „elitär“, sondern „verwerflich“. Ich bin weit „links“ von Dir.
Etwas anderes sind strukturelle Probleme, die sich im Laufe der Jahre in Form von Wohlfühlblasen gebildet haben. Denn es tritt immer mehr zu Tage, dass einzelne Subjekte innerhalb der Justiz und der Polizei ungeheuer naseweis
Der grausam endende Fall Amad Ahmad hat insofern Aspekte, die auch in meinem Konflikt mit der Kassler Justiz identisch sind. Ich kann mich nur besser - und anders wehren.
23.05.2020
Über: „Hygiene“-Demos und „Wo sind die Infizierten?“
Ich denke, die Frage ist eindeutig geklärt. Diejenigen, die auf „Hygiene“-Demos waren, und dabei weder einen Schutz trugen noch Abstand hielten sollten sich mal die Zahlen vom Dienstag, dem 19.05.2020 ansehen.
... Und sich dann von den Dorfgenossen sagen lassen, wie schön es war, dass es - genau bis zur Rückkehr der „krass hoch intelligenten Schilderhochhalter“ - mit psychiatrisch bedenklichen Texten wie „Wo sind die Infizierten?“ - im Dorf keine Infizierten gab.
Und von mir, Ihr Freunde der gepflegten Verschwörungstheorie, lasst Euch sagen:
... Und sich dann von den Dorfgenossen sagen lassen, wie schön es war, dass es - genau bis zur Rückkehr der „krass hoch intelligenten Schilderhochhalter“ - mit psychiatrisch bedenklichen Texten wie „Wo sind die Infizierten?“ - im Dorf keine Infizierten gab.
Und von mir, Ihr Freunde der gepflegten Verschwörungstheorie, lasst Euch sagen:
„Genau wegen Euch Bekloppten muss ich jetzt länger warten, bis Bildungsveranstaltungen wieder erlaubt werden können - das ist es, wovon ich lebe, ihr abstrus intelligenten Superschlauen!“Bleibt also gesund - und nehmt Eure Medikamente wieder!
18.05.2020
Die hessische „Justiz“ will einen Skandal? Die hässliche „Justiz“ bekommt den Skandal!
Ja, das ist die Faxnummer des OLG Frankfurt und: „ja, ich hab den Gravenreuth gemacht“ - also ein Fax mit 103 Seiten (sind halt lange Anhänge) verschickt (das legendäre Faxgerät, Tatwerkzeug des vorgenannten und von notorischen Kassler Rechtsbeugern einzig wegen des Titels „Rechtsanwalt“ begünstigten Prozessbetrügers und Selbstmörders würde ich nur zu gern als „Beutestück“ ausstellen).
Und hier ist nun der Skandal:
Nachdem die Richter(innen) Quandel, Eymelt-Niemann und Lange vom LG Kassel (wie ich das sehe) VORSÄTZLICH UNWAHR über den Inhalt der Gerichtsakte behauptet hatten (Volksmund: „gelogen haben“), um den von mir abgelehnten Richter Neumeier nach mehreren schwer wiegenden Rechtsbrüchen vor Unbill zu bewahren (und von mir dann deshalb erfolgreich abgelehnt wurden) hatte ich Strafanzeige wegen der Tatbestände gestellt, die sehr wohl auch erfüllt sind:
Diese sehr wohl begründete Strafanzeige veranlasste den Kassler Oberstaatsanwalt Töppel dazu, die eindeutig schwer wiegenden Vergehen der vier Richter kleinzureden, mir was von "nicht schwerwiegend, einzelne falsche Entscheidung" zu erzählen - also mich zu belügen, um die Richter zu schützen. Und sich selbst zum Richter aufzuspielen.
Die darauf hin fällige Beschwerde veranlasste die so kollegial wie ebenfalls falsch handelnde Oberstaatsanwältin Lindner von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a. M. dazu, meine Beschwerde nach 11 Tagen unter zwei offensichtlich unwahren Behauptungen zurück zu weisen: Sie erzählt folgende „Geschichten vom Pferde“: Ich hätte den Oberstaatsanwalt Töppel „beleidigt“ (dass das nicht stimmt kann man nun also hier in meinen Beschwerden, ab Seite 39, nachlesen) und dass diese die Akten beigezogen und gelesen habe.
Wie ich die Dinge sehe, versucht die hässliche Justiz nach den früheren Rechtsbeugung und Freiheitsberaubungen der Richter Blumenstein und Lohmann zu Gunsten des verlogenen „Rechtsanwaltes“ und kriminellen „Scheinadligen“ Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr) und der Wiedergabe der kruden Privatmeinung des kriminellen gegenüber freundlichen und sich nach meiner Kritik wohl als „von mir angepisst“ sehenden Staatsanwaltes Jan Uekermann schon wieder einmal, offensichtliches Unrecht durch unwahre Behauptungen zu Recht zu erklären - und statt die eigenen, schwer wiegenden und mit schweren Folgen behafteten Verfehlungen einzugestehen, mich dafür zu bestrafen, dass ich mich gegen diese „Justizmafia“ wehre!
An die Staatsanwaltschaft in der, von der hiesigen „Justiz“ geschaffenen „Rechtsfreien Zone Kassel" - besonders an Oberstaatsanwalt Töppel, Staatsanwältin Schuwirth (frühere Milas) und Staatsanwalt Uekermann - an den Präsident des LG Kassel - Herrn Simon - und an die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt a.M. - nun auch an Oberstaatsanwältin Lindberg von der Generalstaatsanwaltschaft in Frankfurt - geht hiermit die Nachricht, dass ich mir, von der nur noch von manchen so genannten „Justiz“, keine Rechtsbeugung, keine Kriminalierungsversuche nach berechtigter Kritik am Handeln der Rechtsbeuger und keine Strafvereitlung mehr gefallen lasse.
Das gilt auch im Hinblick auf den grandios gescheiteren - weil von Anfang an untauglichen - Versuch mich als „geistesgestört“ hinzustellen. Ein, im häßlichen Hessen nicht das erste Mal geübtes, dreckiges Vorgehen, das schlimmer als alles ist, was ich in der DDR je persönlich erlebt habe. Versucht durch den Missbrauch einer unerfahrenen, in ihrem Wohl und Wehe vom Kassler LG-Präsident Simon abhängigen(sic!) Proberichterin.
Pjotr Z, Pascal Goffart (& Nima Khah) - Ich bin beim Rechtsmissbrauch „live“ dabei!
18. Mai 2020: Pascal Goffart ist heute offenbar „besonders fleißig“ und fordert seriell Auskünfte gemäß Art. 15 DSGVO. Ich vermute, dass der bei dem „Betrug durch Rechtsmissbrauch“ nach meinem bisherigen Erleben mit tätige Rechtsanwalt „Abmahngauner“ Pjotr Z für ihn schon bald eine vierte Kontonummer angibt. Man braucht nicht lange überlegen, warum das so ist, wenn man bedenkt, dass dem hauptberuflichen Pokerspieler Pascal Goffart auf Grund der derzeitigen Beschränkungen durch die, auch das Nervensystem angreifende Corona-Seuche, wohl die Einnahmen weggebrochen sind.
Ich bin nämlich, bei seiner, durch den Gesetzgeber in §§ 226, 242 BGB verpönten Tätigkeit, quasi „live“ dabei.
Womöglich sollte besagter Pascal Goffart - gemeinsam mit seinem Kumpel Khah Nima Masih - den ebenfalls „pekunär höchst interessierten“ Pjotr Z. mal fragen, warum der mir denn, bitteschön, nicht „den Arsch wegklagt“? Die einzige ehrliche Antwort wäre wohl, dass der „Rechtsanwalt“ Pjotr Z. im Falle eines gegen mich angestrengten Verfahren richtig Angst vor den möglichen Konsequenzen - konkret auch um seine Zulassung - haben müsste.
Bei einem sich womöglich lang hinziehenden Verfahren würde ich jedenfalls den Herrn Pjotr Z. nicht mehr berücksichtigen. Es wäre ja ausgesprochen „doof“, wenn man sich kurz vor einem Verhandlungstermin oder kurz vor Ablauf einer von einem Gericht festgelegten Frist - also unter Druck stehend - gar plötzlich einen neuen, zugelassenen Anwalt suchen muss...
Bildschirmfoto: Die Abmahnwelle hat einen, durch die Abrufzahl der Berichte über die Abmahnungen des Pjotr Z. belegbaren, periodischen Charakter.
Ich bin nämlich, bei seiner, durch den Gesetzgeber in §§ 226, 242 BGB verpönten Tätigkeit, quasi „live“ dabei.
Womöglich sollte besagter Pascal Goffart - gemeinsam mit seinem Kumpel Khah Nima Masih - den ebenfalls „pekunär höchst interessierten“ Pjotr Z. mal fragen, warum der mir denn, bitteschön, nicht „den Arsch wegklagt“? Die einzige ehrliche Antwort wäre wohl, dass der „Rechtsanwalt“ Pjotr Z. im Falle eines gegen mich angestrengten Verfahren richtig Angst vor den möglichen Konsequenzen - konkret auch um seine Zulassung - haben müsste.
Bei einem sich womöglich lang hinziehenden Verfahren würde ich jedenfalls den Herrn Pjotr Z. nicht mehr berücksichtigen. Es wäre ja ausgesprochen „doof“, wenn man sich kurz vor einem Verhandlungstermin oder kurz vor Ablauf einer von einem Gericht festgelegten Frist - also unter Druck stehend - gar plötzlich einen neuen, zugelassenen Anwalt suchen muss...
Bildschirmfoto: Die Abmahnwelle hat einen, durch die Abrufzahl der Berichte über die Abmahnungen des Pjotr Z. belegbaren, periodischen Charakter.
07.05.2020
Sieg gegen das System (Der wievielte eigentlich?)
Heute: Verjährung von Gerichtskosten - und wie diese eintreten kann
Es gibt womöglich hunderte, wahrscheinlich sogar tausende, bundesweit wohl zehntausende Betroffene, welche sich jahrelang Kostenforderungen der Gerichte ausgesetzt sehen, die - obwohl längst verjährt - weiter beigetrieben werden.
Gerichtskostenforderungen verjähren nach § 5 GKG (Gerichtskostengesetz) in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich oder in sonstiger Weise beendet ist.
Beispielrechnung: Für eine am 30. Mai 2012 ins Soll gestellte Rechnung ist am 30. Mai 2016 vier Jahre alt, und am 01. Januar 2017 verjährt.
Die Gerichtskasse Kassel sah sich hierzu jahrelang nicht in der Lage, nannte bei insgesamt 3 Handlungen jeweils nur das eigene Kassenzeichen - also gerade nicht das Gericht, dass Verfahren und das Datum des Kostenbeschlusses - so dass eine Forderung des LG Kassel, welche eben anno 2012 erhoben wurde, am 01. Januar 2017 verjährte, was im konkreten Fall schon in der Stellungnahme der Bezirksrevisorin des Landgerichts Kassel wohlbegründet ausgeführt wird. Das Gericht konnte sich diesen Ausführungen nur noch anschließen.
Gibt die Gerichtskasse den Anspruch nicht auf und vollstreckt also trotzdem weiter, dann kann man den Unterzeichner und den Chef der jeweiligen Gerichtskasse wegen Betruges anzeigen. Denn der Betrug kann ausweislich §263 StGB auch zum Vorteil eines Dritten (der Staatskasse!) erfolgen und die Vermögenschädigung tritt mit der Übersendung eines Pfändungsbeschlusses an einen Drittschuldner unmittelbar ein. Allerdings dürfte dieses in der "Rechtsfreien Zone Hessen" erfahrungsgemäß (Noch einmal: erfahrungsgemäß!) so ausgehen, dass die Staatsanwälte (nehmen wir die, "mir gewiss nicht als besonders helle Kerzen geltenden" aus Kassel) sich des Wortes "Staat" in der Berufsbezeichnung besonders bewusst sind, und eine Anklageerhebung gegen die als Frühstücksgenossen sicherlich beliebten Rechtsbeuger auch unter erstaunlich grob bis dumm erscheinenden Ausreden vermeiden.
Das ist nicht anders wie bei dem für auch sonst seine Lügen historisch berühmten Zonenchef Walter Ulbricht, der einst sagte ...
Gerichtskostenforderungen verjähren nach § 5 GKG (Gerichtskostengesetz) in vier Jahren nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem das Verfahren durch rechtskräftige Entscheidung über die Kosten, durch Vergleich oder in sonstiger Weise beendet ist.
Beispielrechnung: Für eine am 30. Mai 2012 ins Soll gestellte Rechnung ist am 30. Mai 2016 vier Jahre alt, und am 01. Januar 2017 verjährt.
- Jetzt sollte man nicht glauben, dass es so einfach ist, denn mit jeder Zahlungsaufforderung, jedem Breitreibungsversuch, aber auch durch eine Anerkennung des Anspruchs des Schuldners gegenüber der Gerichtskasse beginnt diese Verjährung neu. Es wäre also für die Gerichtskasse ganz einfach, eine Verjährung durch Zahlungsaufforderungen zu verhindern.
- Jetzt sollte man aber auch nicht glauben, dass dass für die so genannten „Justiz“ in der "Rechtsfreien Zone Hessen" so einfach ist. Denn dazu müsste sich die Gerichtskasse an eine ganz einfache Spielregel halten:
Die Gerichtskasse Kassel sah sich hierzu jahrelang nicht in der Lage, nannte bei insgesamt 3 Handlungen jeweils nur das eigene Kassenzeichen - also gerade nicht das Gericht, dass Verfahren und das Datum des Kostenbeschlusses - so dass eine Forderung des LG Kassel, welche eben anno 2012 erhoben wurde, am 01. Januar 2017 verjährte, was im konkreten Fall schon in der Stellungnahme der Bezirksrevisorin des Landgerichts Kassel wohlbegründet ausgeführt wird. Das Gericht konnte sich diesen Ausführungen nur noch anschließen.
- LG Kassel, 3 T 495/12, Beschluss vom 29.04.2020.
- Gegen einen Beitreibungsversuch der mutmaßlich verjährten Forderung muss die "Erinnerung" eingelegt werden. Ist das Gericht, dass Verfahren und das Datum des Kostenbeschlusses nicht in dem Schriftstück benannt, so ist die Gerichtskasse zur Nennung verpflichtet.
- Sodann ist dem Gericht gegenüber die Zahlung der Kosten nach § 5 Absatz 3 Satz 1 GKG, § 214 BGB zu verweigern und gleichzeitig "Erinnerung" gegen die Vollstreckungshandlung einzulegen.
Gibt die Gerichtskasse den Anspruch nicht auf und vollstreckt also trotzdem weiter, dann kann man den Unterzeichner und den Chef der jeweiligen Gerichtskasse wegen Betruges anzeigen. Denn der Betrug kann ausweislich §263 StGB auch zum Vorteil eines Dritten (der Staatskasse!) erfolgen und die Vermögenschädigung tritt mit der Übersendung eines Pfändungsbeschlusses an einen Drittschuldner unmittelbar ein. Allerdings dürfte dieses in der "Rechtsfreien Zone Hessen" erfahrungsgemäß (Noch einmal: erfahrungsgemäß!) so ausgehen, dass die Staatsanwälte (nehmen wir die, "mir gewiss nicht als besonders helle Kerzen geltenden" aus Kassel) sich des Wortes "Staat" in der Berufsbezeichnung besonders bewusst sind, und eine Anklageerhebung gegen die als Frühstücksgenossen sicherlich beliebten Rechtsbeuger auch unter erstaunlich grob bis dumm erscheinenden Ausreden vermeiden.
Das ist nicht anders wie bei dem für auch sonst seine Lügen historisch berühmten Zonenchef Walter Ulbricht, der einst sagte ...
„Es muß demokratisch aussehen, aber wir müssen alles in der Hand haben!“- in der Kassler, mutmaßlich der hessischen, mutmaßlich der gesamten deutschen Justiz gilt:
„Es muß rechtsstaatlich aussehen, aber wir müssen das freie Recht auf entgrenzte Willkür und Rechtsbeugung haben und vor allem uns selbst schützen!“
23.04.2020
Herr Spahn: Ich werde keine Corona-App installieren, die auf PEPP-PT basiert!
Nachtrag (21. Juni 2020):
Diese und andere Veröffentlichungen und inhaltlich gleichlautende Schreiben haben Herrn Spahn und die Regierung davon überzeugt, dass man in dieser Frage nicht gegen den Wille des Volkes ankommt und sind zu einer App umgeschwenkt, welche den Datenschutz gewährleistet. Daraus folgen 2 Aussagen:
Das Gesundheitsministerium des Herrn Spahn hat sich für eine Corana-App entschieden, die auf einer pseudo-anonymen, zentralen Datenbank basiert.
Nun denn. Einerseits gibt der Herr Spahn vor, dass für eine solche „Corona-App“ eine breite gesellschaftliche Akzeptanz notwendig sei, denn 60% der Bürger müssten da mitmachen - und andererseits will er dann ausgerechnet eine zentralisierte Lösung mit löchrigem Datenschutz, was deren Akzeptanz geradezu unmöglich macht. Und das, obwohl es eine dezentral (nur auf dem Smartphone speichernde) Alternative (DP3T) gibt, die zudem von der europäischen Kommission bevorzugt wird.
Das Innenministerium hat vor ein paar Tagen geäußert, dass es Veränderungen am Betriebssystem der Smartphones für notwendig halte und deshalb mit den Herstellern verhandele. Was das wohl sein wird, ist klar: Die Kontrolle über installierte Anwendungen und deren Datenzugriff und also den Datenabfluss soll dem Bürger entzogen werden. Zweck: Vorratsdatenspeicherung jetzt auch für persönliche Kontakte.
Ich sehe schon jetzt diverse Minister(innen) von „Terrorismus“ und „Kindesmissbrauch“ faseln, um die Daten - in „dringenden“ (andere wird es kaum geben) Fällen selbstverständlich auch ohne Richtervorbehalt (welcher in Deutschland definitiv nichts taugt) - auch zu anderen Zwecken auswerten dürfen. Das sei, so wird es schon bald in den Zeitungen stehen, „alternativlos“. Und ist bisher ist das bei „bei jedem Scheiß“ so gekommen, bei dem der Staat „zweckgebunden“ Daten sammelte und Bürger überwachte. Um das klarzustellen: Mit „Staat“ meine ich die Bundes- und Bananenrepublik Deutschland.
Die Folge: Unschuldige Bürger geraten in Verdacht nur weil diese selbst oder einer der zwei bis sieben Vorgänger sich im Park, beim Einkaufen oder beim Arzt mal in der Nähe eines oder einer tatsächlich Verdächtigen befunden haben - und haben dann - völlig grundlos, aber lebenslang - den Bezug zu solchen Straftaten und also die krassesten Vorwürfe - wie eben den Verdacht der Beteiligung an einem Kindesmissbrauch oder auch an Gewaltdelikten in den faktisch(sic!) unkontrolliert und also „rechtsfrei“ geführten Datenbanken der Polizeien (längst nicht nur: „Inpol“) stehen. Was dann bei einer ganz gewöhnlichen Straßenverkehrskontrolle für die Betroffenen regelmäßig in einem „völlig rechtsstaatlich“ und „zur Sicherheit der Beamten“ bewirkten Gewalterlebnis enden wird:
Das ist übrigens keine Verschwörungstheorie:
Diese und andere Veröffentlichungen und inhaltlich gleichlautende Schreiben haben Herrn Spahn und die Regierung davon überzeugt, dass man in dieser Frage nicht gegen den Wille des Volkes ankommt und sind zu einer App umgeschwenkt, welche den Datenschutz gewährleistet. Daraus folgen 2 Aussagen:
- Ich habe es selbst getan und empfehle die Corana-App zu installieren und zu nutzen.
- Na Bitte! Geht doch!
Das Gesundheitsministerium des Herrn Spahn hat sich für eine Corana-App entschieden, die auf einer pseudo-anonymen, zentralen Datenbank basiert.
Nun denn. Einerseits gibt der Herr Spahn vor, dass für eine solche „Corona-App“ eine breite gesellschaftliche Akzeptanz notwendig sei, denn 60% der Bürger müssten da mitmachen - und andererseits will er dann ausgerechnet eine zentralisierte Lösung mit löchrigem Datenschutz, was deren Akzeptanz geradezu unmöglich macht. Und das, obwohl es eine dezentral (nur auf dem Smartphone speichernde) Alternative (DP3T) gibt, die zudem von der europäischen Kommission bevorzugt wird.
Das Innenministerium hat vor ein paar Tagen geäußert, dass es Veränderungen am Betriebssystem der Smartphones für notwendig halte und deshalb mit den Herstellern verhandele. Was das wohl sein wird, ist klar: Die Kontrolle über installierte Anwendungen und deren Datenzugriff und also den Datenabfluss soll dem Bürger entzogen werden. Zweck: Vorratsdatenspeicherung jetzt auch für persönliche Kontakte.
Ich sehe schon jetzt diverse Minister(innen) von „Terrorismus“ und „Kindesmissbrauch“ faseln, um die Daten - in „dringenden“ (andere wird es kaum geben) Fällen selbstverständlich auch ohne Richtervorbehalt (welcher in Deutschland definitiv nichts taugt) - auch zu anderen Zwecken auswerten dürfen. Das sei, so wird es schon bald in den Zeitungen stehen, „alternativlos“. Und ist bisher ist das bei „bei jedem Scheiß“ so gekommen, bei dem der Staat „zweckgebunden“ Daten sammelte und Bürger überwachte. Um das klarzustellen: Mit „Staat“ meine ich die Bundes- und Bananenrepublik Deutschland.
Die Folge: Unschuldige Bürger geraten in Verdacht nur weil diese selbst oder einer der zwei bis sieben Vorgänger sich im Park, beim Einkaufen oder beim Arzt mal in der Nähe eines oder einer tatsächlich Verdächtigen befunden haben - und haben dann - völlig grundlos, aber lebenslang - den Bezug zu solchen Straftaten und also die krassesten Vorwürfe - wie eben den Verdacht der Beteiligung an einem Kindesmissbrauch oder auch an Gewaltdelikten in den faktisch(sic!) unkontrolliert und also „rechtsfrei“ geführten Datenbanken der Polizeien (längst nicht nur: „Inpol“) stehen. Was dann bei einer ganz gewöhnlichen Straßenverkehrskontrolle für die Betroffenen regelmäßig in einem „völlig rechtsstaatlich“ und „zur Sicherheit der Beamten“ bewirkten Gewalterlebnis enden wird:
„Wer nichts verbrochen hat, der hat auch nichts zu befür...“... sagte der „rechtsstaatsgläubige“ Volltrottel noch - bevor er so unschuldig wie unerwartet brutal auf den Boden geworfen, von drei auf ihn knienden Männern fixiert, er durch den Schmerz und Atemnot "passiviert", ihm die Hände auf dem Rücken gefesselt, MPs in den Rücken gedrückt und ein „kombinierter Sicht- und Spuckschutz“ (volkstümlich: „Sack“) über den Kopf gezogen wurde.
Das ist übrigens keine Verschwörungstheorie:
- Ich kann aus eigenem Erleben berichten, dass die Datenbanken wie Inpol jede Menge Unsinn über mich enthalten, der in der Vergangenheit auch bewusst illegal an Kriminelle herausgegeben wurde - und dass dieser Mist selbst dann nicht gelöscht (oder als falscher Vorwurf markiert) wird, wenn sich die, (in meinem Fall) sämtlich von Kriminellen erhobenen Vorwürfe als völlig abstrus und haltlos herausstellten und die Ermittlungsverfahren entweder gar nicht erst aufgenommen oder sehr schnell wegen erweislicher Unschuld eingestellt wurden.Woran es ja ist.
- Ich selbst wurde auch schon einmal unschuldig von schwer bewaffneter Polizei in der oben beschriebenen Weise überfallen. Weil ein anderer Mails verschickt hatte, in denen er eine Herkunft von mir sehr schlecht vormachte - was, wegen der Unbeholfenheit der Fälschung eigentlich offensichtlich war: „Swatting“ funktioniert in Deutschland auf Grund ausufernder Dummheit der Behörden nämlich sehr gut.
- Anderen geht es auch nicht anders.
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