11.12.2021

Mein Weihnachtsgruß an alle Impfgegner

Liebe Impfgegner!

Schaut noch einmal in den Kreis Eurer Familie, erinnert Euch, wer davon wer ist und bedenkt wie schön es doch ist wenn Ihr Ostern 2022 nach einer „Bio-Impfung“ und überstandener COVID-19-Infektion mit „nur 45% Gehirnschädigung“ als Folge des Sauerstoffmangels im Kreis Eurer Familie im Gitterbett liegen könnt und ganz süß „Ah! Ah!" sagt, sobald Ihr Euch erfolgreich eingekackt habt.

Wenn Ihr genug DARÜBER nachgedacht habt, dann spreche ich Euch gern mit „Liebe frisch Geimpfte“ an.

08.12.2021

Pech für „Rechtsanwalt“ Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR-Dortmund: Für mich ein Freispruch erster Klasse!
Und: Wer ist hier der Kriminelle?

Freispruch erster Klasse! (inzwischen auch rechtskräftig)

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

Die mir vorgehaltende Äußerung 

Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht

ist, so urteilte das Gericht nach gleichlautenden Anträgen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung, unter keinem Aspekt strafbar.

  • Die in der Äußerung enthaltene Tatsachenbehauptung „Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage“ gegen Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) ist nach Überzeugung des Gerichts wahr und richtig. Denn genau ein solches Ermittlungsverfahren gab es.
  • Der zweite Teil der Äußerung, wonach dem Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) der Entzug der Zulassung drohe, ist als Blick in die Zukunft immer „Meinung“ die, wie ich, gestützt auf Veröffentlichungen der  Bundesrechtsanwaltskammer zum Thema „lügende Rechtsanwälte“ und §14 Absatz 2 Punkt 8 BRAO („wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist “), vortrug, auch nicht „weit hergeholt“ ist. Damit komme eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen §187 StGB (Verleumdung) nicht einmal im Ansatz in Betracht. Das Gericht urteilte auch hier: Diese Äußerung ist wahr und richtig.
  • Ebenso kommen die Straftaten gemäß §185 (Beleidigung), §186 (üble Nachrede), §192 (Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises) nicht in Betracht.

Im Hinblick auf die gleich lautenden Anträge ist eine Berufung faktisch ausgeschlossen. So geht „Freispruch erster Klasse“.

Kein Scherz: Wichtigstes Beweismittel war der Strafantrag des „Rechtsanwalts“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) selbst.

Wer von uns beiden ist denn nun tatsächlich der Kriminelle?

Fest steht folgendes: Rotzfrech, ja geradezu dreist, stellte Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) den zugrunde liegenden Strafantrag als „Gegenanzeige“ genau in dem Verfahren, in welchem gegen ihn wegen „uneidlicher Falschaussage“ (§ 153 StGB) ermittelt wurde. Es handelt sich bei seiner, als erweislich falsch feststehenden Beschuldigung (strafbar gemäß § 164 StGB) um eine „Verdeckungsstraftat“, denn er beging diese unzweifelhaft in der Absicht, einer Strafverfolgung wegen seiner vorsätzlich falschen Zeugenaussage vor dem OLG Düsseldorf zu entkommen. Das ist wohl ein sehr niedriges Motiv und spricht für eine ausgewachsene Niederträchtigkeit als wiederkehrendes Handlungsmotiv des „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund), der ja - nach allem was ich über ihn weiß - auch einen ausgewachsenen Hang zur Lüge und zur „dreckigen“ Verleumdung von Prozessgegnern hat.

Die Staatsanwaltschaft Kassel führt, nachdem ich nun frei gesprochen wurde, ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) gemäß deren Pflichten weiter. Da geht es nun um die „Falsche Verdächtigung“ (§ 164 StGB) und wohl auch um versuchte und begangene Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB, denn ich musste ja mehrfach vor Gericht erscheinen und hatte hierdurch auch finanzielle Schäden.

Ich denke nicht, dass Dr. Weber jetzt noch Fälle neu annehmen sollte, die prospektiv mehrere Jahre dauern können. Denn jetzt droht ihm der Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt noch sehr viel mehr!

Neben einem schwerwiegenden wissenschaftlichen Fehlverhalten kann auch ein unwürdiges Verhalten des Doktortitel-Inhabers in moralischer oder strafrechtlicher Weise zum Entzug des akademischen Grads führen. Ich bin der Ansicht, dass dem Dr. Hans-Dieter Weber  der Doktor-Titel entzogen werden sollte. Denn durch den dreckigen Versuch, mich unter Berufen auf den Dr.-Titel und seine Rolle als Organ der Rechtspflege „in den Knast zu lügen“ (Falschbeschuldigung, mittelbare Freiheitsberaubung) liegt ein solcher Fall der Unwürdigkeit wohl ganz eindeutig vor.

Ein kleiner Seitenhieb auf die Justiz:

Ich habe mal durchgezählt. Mit der Sache waren vor dem Freispruch mindestens 2 Staatsanwälte (ohne die entsandten Sitzungsstaatsanwälte) und 5(!) RichterInnen des AG Kassel befasst (die 5. hat mich freigesprochen). Alle Beweismittel waren bei der Akte, die Sache war für mich „strunz-einfach“.  Ich weiß also nicht, wieso die Anklage erhoben und dann auch noch zugelassen werden konnte, denn dass Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) in gleichen mehreren Punkten gelogen hatte ging eindeutig aus der Akte, sogar seinem Strafantrag selbst, glasklar hervor. Man musste das blöde Zeug des Dr. jur. Dr. Hans-Dieter Weber („Verdammt noch mal!“) nur lesen!

Ich kann insbesondere die groben Fehlleistungen des Kassler Staatsanwaltes Jan Uekermann und der damaligen Proberichterin Schirmer nicht nachvollziehen. Es ist wohl vielen Juristen zu schwer, einzusehen, dass auch ein „Rechtsanwalt“ derart dumm, verlogen und kriminell sein kann. Ich bin in dieser Frage offenbar mit weit mehr Erfahrung, Wissen - und deutlich weniger Tatsachenresilienz gesegnet als viele diese sich offensichtlich zu Unrecht für eine „Elite“ haltenden Juristen.

Aber immerhin habe ich am Ende mal wieder gegen Dummheit und „Jurisdemenz“ gesiegt und nunmehr ein Gutachten, demzufolge jedenfalls ich geistig völlig gesund bin.

28.11.2021

Abmahnbetrüger Niclas Absenger erstinstanzlich zu 32 Monaten Knast verurteilt, außerdem: Berufsverbot

Der Wuppertaler Abmahngauner Niclas Absenger wurde am 15.11.2021 durch das Schöffengericht Wuppertal (Az. 11 Ls 4/21 - 40 Js 62/20) erstinstanzlich zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten „Knast“ verurteilt. Eine Aussetzung zur Bewährung ist bei einer Haftstrafe dieser Länge nicht möglich.

Außerdem sprach das Gericht ein zeitlich begrenztes Berufsverbot aus - denn Niclas Absenger habe seine Position als Rechtsanwalt und somit sein Ansehen als „Organ der Rechtspflege“ für die ihm nachgewiesenen Betrugstaten ausgenutzt.

Er soll inzwischen ein Rechtsmittel eingelegt haben, berichtet die „Gerichtsinsel“. Aus rechtlichen Gründen gilt deshalb weiterhin die „Unschuldsvermutung“. Faktisch wird er wohl nur die Hoffnung auf eine geringe Chance haben, dass seine Strafe im Hinblick auf das Berufsverbot auf ein Maß unter zwei Jahren beschränkt und sodann zur Bewährung ausgesetzt wird. 

Zum Vergleich: Im Falle des Vorbildes wohl aller Abmahngauner, Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr), der ebenfalls wegen mehrerer Delikte verurteilt wurde, wurde die Gesamtstrafe von 14 Monaten - wegen des nachhaltigen und dauerhaften Begehens sowie dessen Uneinsichtigkeit gerade nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Niclas Absenger wurde neben einem schweren Verkehrsdelikt und „Unterschlagung“ vorgeworfen, wegen finanzieller Schwierigkeiten zu Unrecht Betreiber von Internetshops für Plüschtiere abgemahnt, dafür erhöhte Gebühren verlangt und damit fast 24 000 Euro erlangt zu haben.

Niclas Absenger ging wie dabei folgt vor: Er besorgte sich von einem Komplizen (Michael Dunareanu), der eher hobbymäßig auf Ebay mit Plüschtieren handelte, Blankomandate und mahnte dann angebliche Konkurrenten wegen angeblicher Rechtsverstöße ab. Die Einnahmen sollten geteilt werden.

Das Gericht erkannte darauf, dass der behauptete Zweck tatsächlich gar nicht verfolgt wurde (falsches Vormachen) und dass das Vermögen der Abgemahnten geschädigt wurde. Deshalb die Verurteilung wegen Betruges.

Nicht eingeflossen sind spätere Betrugsversuche von Niclas Absenger, der auch für weitere „Anscheinsmandanten“ zuletzt Ivan Dumancic, geradezu industriell abmahnte ohne dass es ihm oder den Mandanten tatsächlich auf die behaupteten DSGVO-Verstöße ankam. Tatsächlich wurden diese sogar provoziert und regelrecht konstruiert.

Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil sich die StA erhofft, dass Absenger durch die aktuellen Verurteilung so belehrt werde, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht. Nichtdeszutrotz mutet es idiotisch an, wenn ein Rechtsanwalt, der wegen Betruges durch Abmahnungen schon angeklagt ist, den selben Typ Straftat rotzfrech - mit nur geringen Abweichungen - weiter begeht. Das wurde Niclas Absenger offensichtlich erst kurz vor dem Gerichtstermin klar. Dann übernahm quasi nahtlos ein Selim Tasci diese unwürdige und strafbare Tätigkeit, hat diese aber wohl nach meinem Hinweis auf Strafbarkeit dieses Tuns eingestellt.

Es wird erwartet und ist in solchen Fällen die Regel, dass die von der StA zu informierende Anwaltskammer (wenn seine Rechtsmittel scheitern) seine Zulassung dauerhaft widerruft, so dass Niclas Absenger dieselben Straftat nicht weiter begehen kann - es sei denn er begeht zusätzlich die Straftat des Titelmissbrauchs. Dann drohen ihm wohl etwa 5 Jahre Haft.

Das wird er sich also hoffentlich gut überlegen. Zeit dafür bekommt er voraussichtlich.

02.11.2021

„Ruhrgebietshelden“ mutierten zu „Westdeutscher Onlineservice GmbH“ - „Alter Betrug im neuen Hemd“

HRB 32015: Ruhrgebietshelden GmbH, 

Zur Schmiede 5, 45141 Essen


Die Gesellschafterversammlung hat am 30.09.2021 beschlossen, die Firma und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz) zu ändern. Neue Firma: Westdeutscher Onlineservice GmbH.

Die Euroweb-„Helden“ um den Euroweb-Vertriebsboss Christian Stein hatten wohl zunehmend weniger Erfolg und mit der Personalbeschaffung gab es offenbar auch zunehmend Probleme - denn wer bewirbt sich wohl bei einer Euroweb-Bude, die das aggressive Belügen der potentiellen Kunden als Hauptverkaufstaktik ansieht und von der man durch einfaches googeln erfahren kann, dass man dort unterirdisch behandelt wird und eifrig lügend krass überteuerte und insoweit nicht „marktfähige“ 4-Jahresverträge drücken soll?

Insofern ordne ich auch diese Umbenennung in den Reigen der anderen ein. Auch die „Hauptbetrugsbude“ mit dem reichlich beschädigten Name „Euroweb Internet GmbH“ wurde kürzlich in „WWWE GmbH“ umbenannt.

Was wird:

Die vergammelte Moral der Schwindler um Daniel Fratscher, Christian Stein und Co, ist geblieben. Darüber, warum Christoph Preuß nicht mehr Geschäftsführer ist, werde ich wohl demnächst einiges sehr interessantes berichten, was dann auch die Stammkanzlei „IMTR-Rechtsanwälte“ (Reste der insolventen Berger Law LLP) oder der bei Betrügern, Nazis und mindestens einem Diktator beliebte Prof. Dr. Ralf Höcker und dessen Mannen nicht wegschwatzen können.

22.10.2021

Liebe Leser und Leserinnen ...

Bist Du EINER VON DENEN, die sich nicht Impfen lassen wollen?

Dann lauf ich also Deinetwegen noch mit der Maske rum, Deinetwegen gibt es Kontaktbeschränkungen, Deinetwegen womöglich noch einen Lockdown und Deinetwegen gibt es noch Corona-Tote.

Deinetwegen muss ich meine Kurse online halten - was für mich und die Teilnehmer eine Riesen-Scheiße ist.

Denk doch DARÜBER mal nach. Auch darüber, was ich wohl über DICH denke, Du egozentrisches und dummes Arschloch.

17.10.2021

Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, WWWE-GmbH (The Artists Swindlers formerly known as „Euroweb“)
Betrug mit „Leerverkäufen“: Rotzfreche Leistungsversprechen, die gar nicht eingehalten werden sollen oder können

„Rotzfrecher Betrug“ sind die rechte Worte für das, was ich jetzt gleich zeigen werde. Es geht hier nur scheinbar nur um die „Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH“ sowie um die Werbeversprechen welche diese Verkaufsbude (www.stz-onlineservice.de) den aktiv und klar rechtswidrig angesprochenen macht. Es geht ebenso um die

  • Westfalenblatt-Onlineservice
  • WN Onlinservice
  • United Media Online-Service GmbH & Co. KG („formerly known as „Madsack Onlineservice“)
  • Internet Online Media GmbH  (Österreich)
  • united media Switzerland AG (Früher: Alpenweb AG, Schweiz)

Anders ausgedrückt um alle Firmen bei denen Daniel Fratzscher  als Geschäftsführer „drauf steht“ und „Euroweb drin ist“.

Was diese Firmen gemeinsam haben:

Im Kern zunächst einen (Harald) Daniel Fratzscher aus Düsseldorf als Geschäftsführer.  Der wurde schon früher vielmals in Prozessen als „im Unternehmen mit tätiger Hauptbesitzer“ der Euroweb und Zeuge dafür genannt, dass „alle Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter der Euroweb erbracht“ würden. Auch noch als die Euroweb mit dem damaligen Geschäftsführer Christoph Preuß schon in anderen Prozessen vor anderen Gerichten einräumen mussten, dass dieses unwahr war. Da ich begründet von seinem Einverständnis ausgehe hat Daniel Fratzscher „himselfinsoweit in einer großen Zahl von Fällen an versuchtem, teilweise vollendetem Prozessbetrug mitgewirkt.

Aus dem wohl ganz besonderen „psychischen Setup“ des Daniel Fratzscher (eine derart offensichtliche Neigung zur Lüge aus niedrigem pekuniärem Interesse ist genau das) folgt dann der Rest:

Allen diesen Firmen wird - von zahlreichen Kunden - Betrug vorgeworfen und ich untersuche das ganz besondere Geschäftsgebaren dieser auch stark zu Umbenennungen neigenden Gauner seit Jahren.

Leerverkäufe -  Rotzfreche Leistungsversprechen (auch) der STZ OnlineService - die gar nicht eingehalten werden sollen oder können!

Zunächst einmal stammt der Begriffs des „Leerverkaufs“ aus dem Börsenhandel. Im Kern wird das Versprechen verkauft, eine Aktie oder einen Stoff (Kaffee, Kupfer, ...)  an einem in der Zukunft liegenden Termin zu einem bestimmten Preis zu liefern. Zum Zeitpunkt des Versprechens ist der Verkäufer aber nicht im Besitz der Güter, Papiere oder Werte.

Im Fall der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH (STZ OnlineService) sieht das z.B. so aus:

Kommen wir zur bitteren Realität - Rufschädigende Ergebnisse des (nicht ernsthaften) „Bemühens“:

Bildschirmfoto: Solche Fehlermeldungen finden sich mehrfach(!) im Shop des Kunden. Genauer: auf der Startseite des Shops...

Wer das als Programmierer/Administrator /WebDesigner stehen lässt zeigt überdeutlich, dass er nichts von seinem Job versteht. Also das die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH, auf Grund eines evidenten und übrigens in der Firmenpolitik begründeten Fachkräftemangels, Webshops weder erstellen noch betreiben kann!

Es handelt sich hier um eine extreme Rufschädigung für den Kunden. Wer bitte vertraut einer Firma in deren Webshops derartige Fehlermeldungen sichtbar werden? Würden Sie dort ihre Kreditkartendaten eingeben? Ich würde das für das Werk bulgarischer Betrüger halten - und bin damit geografisch gar nicht weit weg von der Realität. Damit schafft man auch keinen Umsatz, man vernichtet ihn geradezu. Und das lassen die allen Ernstes so stehen! Von diesen Fehlermeldungen sieht man rund ein halbes Dutzend, wenn man den von eher nur angeblich von der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH erstellten „Webshop“ eines „Referenz-Kunden“ aufruft. Und zwar ganz ohne jede Manipulation. Einfach nur auf den Link klicken... Nochmal zur Werbung:

Zwei Lügen also allein in dieser Überschrift:

  1. Der insgesamt über 20.000 € teure Webauftritt ist, wie ich gezeigt habe, „nicht wirklich“ professionell.
  2. „aus einer Hand“ stammt der zu erstellende Webauftritt auch nicht. Denn ganz anders als mit „aus einer Hand“ ausgesagt wird wurde hier nichts von der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH erstellt. Die verkauft nur - und zwar mindestens die Leistungen der jetzigen EEEW GmbH (das „Euroweb“-Hemd war wohl zu dreckig), aber wohl auch dritter.

Weiter mit der Werbung:

Komisch nur, dass mich gerade eben ein „Referenzkunde“ angerufen hat und sich darüber beschwert, dass er von der „Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH“ u.a. erfahren habe, dass vor einer Änderung seines Impressums via Content-Management-System eben dieses Impressum für eine Bearbeitung im CMS freischalten lassen muss, was dann eine kostenpflichtige Änderung der Website sei, wenn er seine 3 jährlich kostenlosen Änderungen verbraucht habe. Das dürfte schnell gehen, wenn den Kunden rotzfrech eigentlich eine kostenlose Bearbeitung von Texten und Bildern und per CMS versprochen wurde. Und eine hinterfotzige Absicht ist das offensichtlich auch. Für mich ist es also Betrug.

Die StZ Onlineservice hat mindestens einem Kunde auch versprochen, die Texte zu verfassen. Leider war der Online-Redakteur aber laut Zeuge nicht in der Lage, die technischen Zusammenhänge korrekt zu formulieren, so dass der Kunde die Texte nicht verwenden - und also auch nicht akzeptieren konnte.

Auch hier liegt offenbar der Fall einer absichtlichen Schlechtleistung vor, denn mir fällt auf, dass die Euroweb (jetzt: WWWE) - welche die Leistungen für die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH (und andere Töchter) erbringt, in hoher Frequenz und mit geringen Voraussetzungen nach „Trainees(m/w/d) für den Bereich Online-Redaktion“ sucht. Offensichtlich wird an fest eingestelltem Personal gespart - statt dessen dann den Kunden eine Leistung versprochen, die nicht durch Fachpersonal erbracht wird.

Das stimmt auch mit dem „fachlichen Versagen“ überein, über welches ich seit Jahren berichte. Vieles unter dem Topic „Lachnummer“. Es ist aber Betrug.

Weitere Lügen:

Einem „Referenzkunde“ wurde nicht nur versprochen, dass eine Suchmaschinenoptimierung stattfindet:

Auf der Webseite der „Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH“ findet sich dazu zwar nur “Super-Pla-Pla“, aber im Kundengespräch ging es es offenbar hart her: Nicht nur, dass Fratzschers Drücker eine eminente (und laut Zeuge nicht gelieferte) Steigerung der Zugriffszahlen versprochen hat: „Die STZ-Online GmbH verfüge über Mitarbeiter von Google und Facebook“ ist laut meinem Zeuge eine der zahlreichen, offenbar dreist unwahren Werbeaussagen im Verkaufsgespräch. Und genau für eine solche „Nummer“ - das Lügen (sogar in einer Versicherung an Eides statt!) darüber, wer in seinem Unternehmen arbeitet oder nicht ist mir der Geschäftsführer der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH - also (Harald) Daniel Fratzscher aus Düsseldorf „himself“ - seit Jahren bekannt!

Aus der Strafanzeige wird klar, dass - wohl auf dem Dienstweg - auch Dritte dazu angestiftet wurden. (Ich habe nichts Gegenteiliges erfahren und gehe deshalb davon aus, dass „Strafbefehle“ ausgestellt und bezahlt wurden.) Geldstrafen also.

Und der Rest?

Auch der erwähntem „Kunde“ wurde - vorsätzlich rechtswidrig - ohne sein Einverständnis angerufen, auch diesem wurde - um einen Termin für das Verkaufsgespräch zu erwirken - vorgemacht, es gänge um eine kostenlose Webseite, auch diesem Kunde wurde sodann vorgemacht, er sei als „Referenzkunde“ auserwählt - müsse aber sofort unterschreiben. Auch dieser Kunde hat infolge des Betruges - über vier Jahre hinweg - exrem hohe Kosten „am Backen“ ohne eine adäquate (und schon gar nicht die im Verkaufsgespräch versprochene) Leistung zu erhalten.

Die Referenzkundenmasche halt.

Hinzu kommt, dass ein Anrufer behauptet, dass der Drücker der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH ihm beim Vertragsabschluss einen schadlosen Rücktritt zugesichert habe. Obwohl er binnen 24 Stunden „wegen arglistiger Täuschung gekündigt“ habe hätte die Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH von ihm erst 3000 Euro für die Vertragsaufhebung gefordert, ihn nunmehr auf volle Zahlung verklagt. 

Auch diese Masche ist bekannt. Die von Daniel Fratzscher ausgesandten Drücker machen das offensichtlich systematisch und regelmäßig. Die Unternehmen von Daniel Fratzscher berufen sich indes darauf, dass ein solches Rücktrittsrecht nicht im Vertrag enthalten sei - und dass die Verkäufer einen ganzen Katalog von Äußerungen nicht tätigen dürften.

Von der Seite kam aber auch schon die Lüge, dass den Mitarbeitern Kaltanrufe  verboten seien - ich habe damals den Nachweis geführt, dass die Euroweb sogar eine Datenbank und die Infrastruktur - ganz bewusst für Kaltanrufe - zur Verfügung stellte und deren Stattfinden, die Länge und den Erfolg auswertete. Ich denke, das ist heute nicht viel anders - und über Daniel Fratzscher vermute ich seit Jahren, dass dieser ein eher unkluger aber struktureller Lügner ist.

Mal ein Tipp:

Versuchen Sie doch mal, den STZ-Onlineservice-Drücker dazu zu bewegen, seine Werbeaussagen in den Vertrag aufzunehmen... Das darf der nicht (so jedenfalls der Drücker bei dessen “Verkaufs-“gespräch ich selbst anwesend war.

Letzter Tipp für heute: „BGH: Werbung bindet den Verkäufer

Die Sache ist einfach die: Sind bestimmte Punkte (einer Sache oder Leistung) nicht einzelvertraglich geregelt und kommt es zum Streit, dann müssen sollen die Gerichte bei der Beurteilung, ob eine Leistung wie versprochen erbracht wurde, die Werbung des Verkäufers heranziehen. Das kann öffentliche Werbung sein, ebenso kommen aber auch Versprechen im Verkaufsgespräch in Frage.

§ 434 BGB sagt auch eindeutig:

Zu der Beschaffenheit nach Satz 2 Nr. 2 gehören auch Eigenschaften, die der Käufer nach den öffentlichen Äußerungen des Verkäufers, des Herstellers (§ 4 Abs. 1 und 2 des Produkthaftungsgesetzes) oder seines Gehilfen insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften der Sache erwarten kann,

„Gehilfe“ ist hier ganz eindeutig der Drücker, der die vorsätzlich falschen Versprechen macht und so im Auftrag des falschen „Philanthropen“ Daniel Fratzscher die angegangenen - also die „Referenzkunden“ mit Absicht und Arglist täuscht.