24.07.2018

„Querulatorischer“ kleiner Schlosser aus dem Osten erzielt Sieg gegen „das System“ (Für's Zählen werden es langsam zu viele...)

Ein Schlosser vor dem Hochgericht
das mag so mancher Richter nicht.
Er ist der Richter von dem Land -
"Kein Anwalt? Also Querulant!"

Ich glaube, ich habe Rechtsgeschichte geschrieben. Diejenigen drei Richter abzulehnen, die einen Ablehnungsantrag gegen einen vierten Kollege zurück gewiesen haben, dürfte bisher zumindest vor einem Landgericht noch kein „Rechtslaie“ erfolgreich durchgezogen haben.

Wenn Richter lügen - kann auch so ein Beschluss folgen:
Allerdings wäre da der "noch nicht tief genug beerdigte" Strafantrag von Albrecht Simon. Ich halte es für "besonders unerträglich", dass der überhaupt gestellt wurde. Immerhin hat der Jurist Albrecht Simon ja auch behauptet, er habe sich die Akte angesehen. Dann hätte er auch sehen müssen, dass meine Äußerung im Hinblick auf das vorherige unerträgliche Unrecht von den Richtern zu ertragen ist.
  1. Nachtrag: Mit dem Rest hat das OLG aufgeräumt.
  2. Nachtrag: „Endsieg“: Der Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung gegen mich wurde zurückgenommen.
  3. Nachtrag: Das AG Kassel hat den von Staatsanwalt Jan Uekermann (der schon bei Nennung meines Namens offensichtlich mit einem „allergiebedingten Durchknallen“ reagiert) naseweis zur Anklage gebrachten, dummen Strafantrag des LG-Präsident Albrecht Simon durch systematisches Verjähren-Lassen „beerdigt“. Die Richter am AG wollten sich einerseits höchst offenkundig nicht mit den unhaltbaren Anschuldigungen befassen und andererseits nicht nochmals einem Präsident des LG Kassel auf den Teller spucken“. Auf deutsch: Die konnten mich nicht verurteilen, wollten mich aber (um den „schäbig“ handelnden LG-Präsident nicht zu “beschädigen“) auch nicht freisprechen. Also ließen sie das verjähren. Soweit dann auch zum „Rechtsstaat“.
  4. Nachtrag: Ich denke, in der sogenannten Kassler „Justiz“ sollten paar Leute die Posten räumen. Ausdrücklich wegen „grob rechtsstaatswidrigen Verhaltens als Folge einer Amtsverblödung“.
  5. Nachtrag: Eine Strafanzeige des neuen Gerichtspräsidenten gegen mich wurde vom AG Kassel zurück gewiesen: Meine Äußerung (im Kern das Verlangen, die o.g. Richter zu versetzen, damit diese keinen weiteren Schaden anrichten) war gemäß § 193 StGB nicht rechtswidrig.
  6. Nachtrag: Die RichterInnen der Kammer wurden tatsächlich auf andere Kammern verteilt. 

22.07.2018

Euroweb-Schrumpfkanzlei "ITMR Rechtsanwälte": Da war'n es nur noch drei!

Einst waren es 16 Anwälte, die sich unter der Führung des Philipp Berger (Köln, Düsseldorf, Essen: "derzeit" ohne Anwaltszulassung) und des Andreas Buchholz (Düsseldorf, hat seine Zulassung wohl "nur noch") unter Namen wie "Berger Rechtsanwälte", "Berger Law LLP",  "Buchholz und Kollegen", zuletzt "ITMR Rechtsanwälte" (Düsseldorf) damit beschäftigten, die Interessen der betrügerischen Euroweb-Bande vor Gericht und durch Abmahnungen durchzusetzen.

Bildschirmfoto: Auszug von der Webseite der "ITMR Rechtsanwälte, Düsseldorf" gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 KUrhG, §§ 59 ff UrhG

Quasi von Anfang an und bis Mai 2018 war auch Benedikt Schönbrunn in diesen Kanzleien tätig und hat sich auf denkwürdige Weise an dem vorgehaltenem beteiligt. Man findet ihn jetzt laut seinen eigenen Angaben bei Xing in der Kanzlei Scheja und Partner, Adenauer Allee 136, Bonn.

Was den Schrumpfungsprozess angeht scheint für mich festzustehen, dass der wirtschaftliche "Erfolg" der Euroweb den Unterhalt einer derart großen Anwaltskamerilla ( die "Berger Rechtsanwälte" später "Berger Law LLP" waren wohl (fast) ausschließlich für die Euroweb-Betrüger tätig) nicht mehr ermöglicht.

Bildschirmfoto vom September 2017: Großmäuler vertreten Großmäuler - Nur darin sind die Euroweb und deren Anwälte wirklich die "größten".

Aber anders als diejenigen Kollegen, welche die Euroweb-Kanzlei teils "wüste Flüche ausstoßend und wild mit den Armen rudernd" - und vor allem rechtzeitig - verließen sehe ich keinen Grund über ihn nicht (mehr) zu berichten. Dazu hat er mir zu lange mitgemacht, sich also zu lange wissentlich und ergo willentlich und also zu distanzlos an dem höchst kritikwürdigem Verhalten von Philipp Berger, Andreas Buchholz, Amin El Gendi (war auch Euroweb-Mitgründer) gegründeten Euroweb-Kanzlei beteiligt.

Wenn er damit nicht einverstanden ist, kann er sich mal "von Dr. Ralf Höcker vertreten lassen!" (*)

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*) Das bedeutet: "Mir den Buckel runterrutschen". Diejenigen, die es immer noch nicht verstehen, sollten mal nach "Götz-Zitat" oder dem "schwäbischen Gruß" googeln. Juristen ziehen die Urteile des ArbG Hamburg, Urteil, AZ. 21 Ca 490/08 oder AG Ehingen, 2 Cs 36 Js 7167/09 zu Rate.

Euroweb & United Media AG: Oberdreiste Lügner, Referenzkundenmasche mit Referenzlügen auf Ansage

Die Euroweb-"Eminenzen" Daniel Fratzscher, Christoph Preuß, Mike Müller, Christian Stein verkünden auf https://www.united-media.de/impressum/ die folgende, offenbar deren eigene Rest-Anwälte froh machende Botschaft:
"Die United Media AG gehört zum Konzern der Euroweb Group GmbH & Co KG. Alle Konzerngesellschaften haben eine Vereinbarung, dass Kunden einer Einzelgesellschaft auch von anderen Gesellschaften des Konzerns als Referenzen aufgeführt werden dürfen. Alle angegebenen Standorte sind die der Konzerngesellschaften."

Dabei findet sich auch folgende Auflistung von Firmen, vor deren mindestens betrügerisch anmutenden Aktivitäten (von der Euroweb einst selbst "moderne amerikanische Vertriebsmethoden" genannt) ich warne:



Die Düsseldorfer Betrügerbande, deren Hauptakteure oben ersichtlich sind, gibt also an, dass die auf den Webseiten der
  • United Media AG
  • Euroweb Internet GmbH
  • Alpenweb AG (Schweiz)
  • WN OnlineService
  • Westfalenblatt OnlineService 
  • Madsack-OnlineService
  • Internet Online Media GmbH (wohl nur noch(!) Österreich)
schlicht und einfach "Referenzen" behauptet werden, die gar nicht die eigenen sind. So kommt es dann wohl, dass frisch gegründete Firmen dieser Bande vom ersten Tag an behaupten:
  1. seit Jahren am Markt tätig zu sein
  2. tausende Kunden zu haben
  3. tolle Referenzen zu haben.
Nun denn. Ich habe nachgeschaut:
  • Auf der Webseite der United Media AG fand ich den Hinweis. Allerdings erst im Impressum - was als Täuschung klar rechtswidrig sein dürfte.
  • Auf der Webseite der Euroweb Internet GmbH fand ich den Hinweis nicht.
  • Auf der Webseite der Alpenweb AG (jetzt übrigens: Flawiler Str. 30, CH-9500 Wil) fand ich den Hinweis nicht.
  • Auf der Webseite der WN OnlineService GmbH GmbH & Co KG fand ich den Hinweis nicht.
  • Auf der Webseite der Westfalen-blatt OnlineService GmbH & Co KG fand ich den Hinweis nicht.
  • Auf der Webseite der Madsack-OnlineService GmbH & Co KG fand ich den Hinweis nicht.
  • Auf der Webseite der Internet Online Media GmbH fand ich den Hinweis nicht.
Sich von den verantwortlichen, wohl nur auf diese sehr besondere Weise "ehrlichen", aber an sich doch als "ziemlich verlogen" erscheinenden Herren Daniel Fratzscher, Christoph Preuß, Mike Müller, Christian Stein offensichtlich nicht stets zu Unrecht betrogen fühlende "Kunden" können jetzt also vortragen, dass diese durch offensichtlich unwahr behauptete Referenzen arglistig über die Leistungsfähigkeit und den Status des jeweiligen Unternehmens getäuscht wurden.

Mit Yourrate unterhalten diese "Freunde der nicht geringen Unwahrheit in der Werbung und im Verkaufsgespräch" übrigens einen Dienst, der just nicht nur für die Kunden derselben Bewertungen zusammenfälscht (oder fälschen lässt) sondern auch die eigenen Aktivitäten ein wenig sehr "über den grünen Klee" lobt. Wie das geht wird schon klar wenn man sich darüber bewusst wird was es heisst, wenn eine Firma mit "über 20.000 zufriedenen Kunden" wirbt, aber mit 2000 davon Rechtsstreite hatte. Eurowebtypisch ist, dass man sich mit dieser Firma über diese "moderne amerikanische Selbstlobmethode" auch vor Gericht unterhalten kann und damit rechnen muss, dass - wie geschehen - hierbei falsche Versicherungen an Eides statt  des Daniel Fratzscher vorgelegt werden.

Es gab schon Leute, die haben nach der Offenlegung von solchen Sachverhalten Konsequenzen gezogen. Die oben genannten "Eminenzen" Daniel Fratzscher, Christoph Preuß, Mike Müller und Christian Stein machen aber einfach weiter, wechseln hierzu öfter mal die Firmennamen (von den Hemden weiß ich das nicht) und glauben wohl inzwischen wirklich daran, dass deren Verhalten "rechtens" sei.

Die Nachricht ist: Meine Herren Daniel Fratzscher, Christoph Preuß, Mike Müller und Christian Stein: Ihr Verhalten ist verwerflich. Sie sollten sich nicht wirklich wundern, wenn Ihnen das einer Ihrer "Referenzkunden" auf eine womöglich sogar rechtswidrige Weise beibringt, über welche die sie beratenden Juristen vom Schlage eines Herrn Dr. Ralf Höcker, des Lügenanwalts Dr. Weber, eines Herrn Ex-Anwalts Philipp Berger, der verbliebenen "ITMR Rechtsanwälte" wahrscheinlich nicht mal nachdenken.

Wenn ich mal so darüber nachdenke, was mir in den letzten Monaten alles so mitgeteilt wurde, dann brauchen die Eminenzen wohl zur Aufrechtererhaltung der eigenen Person einen Sicherheitsdienst.

Fragt sich, wovon die den bezahlen wollen. Ich würde ja sagen, das Geschäft lohnt nicht. Grund: Zu viele Mäuler.

08.06.2018

Kassler "Justiz" verzweifelt an kleinem Schlosser aus dem Osten (2):
Aufforderung an LG-Präsident Albrecht Simon, den Tanz fortzusetzen

Will der Herr Graf ein Tänzchen nun wagen,
mag er's mir sagen, ich spiel ihm auf!

Soll ich im Springen Ihm Unterricht geben,
auf Tod und Leben - bin ich sein Mann.

Ich will ganz leise, listigerweise
von dem Geheimnis den Schleier ziehn.

(Aus W. A. Mozart, Die Hochzeit des Figaro)

Albrecht Simon, der ganz gewiss ganz ordentliche Präsident des Landgerichts Kassel (welches nach Angaben seiner, nur nach deren eigenem Ansehen stets unfehlbaren Richter, ein ganz "ordentliches" Gericht sein will), hat von mir die Aufforderung bekommen, den "Tanz fortzusetzen".

Der Jurist Albrecht Simon hatte gegen mich Strafantrag gestellt, weil ich die RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Lange "beleidigen" würde. Ich sehe das ganz anders. Ich denke nämlich, meine Äußerung in einer Dienstaufsichtsbeschwerde, wonach diese RichterInnen "entweder geistig zu einer Berufsausübung nicht (mehr) in der Lage sind oder das Recht gebeugt" hätten, erstens unter dem Schutz von § 193 StGB, Art. 5 sowie Art. 17 GG steht und zweitens als Meinungsäußerung durch wahre Tatsachen begründet ist.

Wahre Tatsachen:

Die Richterinnen Quandel, Eimelt-Niemand und Lange hatten zuvor meinen Befangensheitsantrag gegen den Richter Neumeier zurück gewiesen. Diesem hatte ich in der Voreingenommenheitrsrüge vorgehalten, trotz des Vorliegens meines früheren Ablehnungsantrages (Voreingenommenheitrsrüge) - also klar rechtwidrig - einen ganz gewiss nicht eiligen Antrag entschieden zu haben. Die Richterinnen RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Lange billigtem dem Richter Neumeier jedoch zu, den Ablehnungsantrag "überlesen" zu haben, weil dieser "weder unterstrichen noch drucktechnisch hervorgehoben" gewesen sei.

Damit sich der Leser ein Bild machen kann, worin der ganz gewiss ebenso ehrliche wie sorgfältige Richter Neumeier vom LG Kassel die Ablehnungsgesuche angeblich "übersehen" haben soll:

Auszug: Erste Seite vom ersten Schriftsatz

Auszug: Erste Seite vom zweiten Schriftsatz

Zulässige Wertung:


Den Umstand dass die RichterInnen Quandel, Eimelt-Niemand und Lange dem Richter Neumeier hier ein "Übersehen" zubilligen und in dieser offensichtlich selektiven (Nicht-)Wahrnehmung dessen, was dem Richter Neumeier gerade (nicht) passt, nichts erkennen, was die Ablehnung wegen der Besorgnis(!) der Befangenheit rechtfertige, betrachte ich unabänderlich als ausreichend dafür, diesen Richtern des LG Kassel in einer Rechtsbeschwerde nachzusagen, dass diese entweder nicht (mehr) für das Richteramt geeignet sind oder aber das Recht ganz wissentlich, ganz willentlich und also ganz vorsätzlich gebeugt haben!

Das AG Kassel hatte das von StA Jan Uekermann offensichtlich ohne sachangemessen Nachprüfung angeleierte Strafverfahren nach dem Strafantrag des wegen meiner Äußerung erbosten Präsidenten des LG Kassel (derzeit Albrecht Simon)  gegen mich eingestellt, weil mir in einem Verfahren gegen mich wegen angeblicher Beleidigung des als "verlogen" zu betrachtenden Rechtsanwalts Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) eine Strafe drohe, die mich zur Rechtsordnung zurück rufe. Und genau dieses Verfahren wenig später eingestellt, weil allenfalls eine geringe Strafe zu erwarten sei.

Ich sehe das so, dass die "Kassler Justiz" sich hier vor dem Eingeständnis drückt, dass am LG Kassel Rechtsbeugung systematisch stattfindet und dass Kritik hieran durch Missbrauch von Gesetz, Amt und Würde auch des Gerichtspräsidenten unterdrückt wird.

Der Amtsvorgänger des Herrn Albrecht Simon, ein Dr. Wolfgang Löffler, hat sich - ebenso wie andere, sogar "durch und durch kriminelle" Juristen - auch schon in dieser Weise vergeblich an mir zu messen versucht.

Jetzt bin ich gespannt, was die so genannte Kassler „Justiz“ noch so versucht um mich davon abzubringen, meine durch Tatsachen begründete Meinung zu verbreiten, dass das LG Kassel nichts anderes ein „mafiöser Rechtsbeugerverein“ ist, der jede Legitimation als „ordentliches Gericht“ längst verloren hat.

Es damit zu versuchen, tatsächlich Recht zu sprechen, wird wohl nicht dazu gehören - denn dazu müsste das LG Kassel vorher mit samst der Staatsanwaltschaft aufgelöst werden. Weil mit dem gleichen Personal die seit Jahren ersichtliche, erstaunlich eingespielte Korruption - nämlich gegenseitige Deckung der Richter und Staatsanwälte - immer wieder zu Tage treten wird.

Hinweis an die Leser: Der klar rechtswidrig ergangene Ordnungsmittelbeschluss verjährte folgenlos. Ich habe nichts bezahlt und auch sonst ist nichts passiert - außer dass ich das Verfahren nach einem weiteren OLG-Beschluss gewonnen habe.

Foto, Titel: "Jörg Reinholz huldigt der 'ordentlichen Gerichtsbarkeit' zu Kassel."

Nachtrag:

Wohl um den Richtern und um dem „Kollektivvater“ Albrecht Simon in einem Urteil nicht weh tun zu müssen hat das AG Kassel die Sache sehr sorgfältig (und feige) verjähren lassen. So läuft das mit der „Rechtspflege“.

31.05.2018

Kassler "Justiz" verzweifelt an kleinem Schlosser aus dem Osten - Der Anzeigeerstatter, ein auffällig verlogener Rechtsanwalt Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund), profitiert

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Präambel:

"Es ziemt dem Untertanen, seinem Könige und Landesherrn schuldigen Gehorsam zu leisten und sich bei Befolgung der an ihn ergehenden Befehle mit der Verantwortlichkeit zu beruhigen, welche die von Gott eingesetzte Obrigkeit dafür übernimmt; aber es ziemt ihm nicht, die Handlungen des Staatsoberhauptes an den Maßstab seiner beschränkten Einsicht anzulegen und sich in dünkelhaftem Übermute ein öffentliches Urteil über die Rechtmäßigkeit derselben anzumaßen."
Gustav von Rochow (1792-1847), preußischer Innenminister und Staatsminister

Viele Richter und Rechtsanwälte halten sich - entgegen den Spielregeln einer Demokratie - für eine gottgleiche Obrigkeit, an deren Handeln den "Untertanen" keine Kritik zustehe. Ich halte diese Typen für "Römer". Die bekanntlich spinnen. (Asterix)

Sinnbild: "Irrweg" © Jörg Reinholz; "Süditalien", Mai 2018

Das Geschehen:


Das AG Kassel hat die Strafsache 280 DS 2660 Js 5822/17 gegen mich eingestellt.

Dies aber klar gesetzwidrig, nämlich gegen meinen erklärten Wille.

Sämtliche Kosten des "bis zur Blödsinnigkeit widerrechtlich" erscheinenden Verfahrens trägt nach der kriminell anmutenden Böswilligkeit des Rechtsanwalts Dr. Weber und der dummen (und böswillig anmutenden) Handlungsweise des Kassler StA Jan Uekermann sowie der, nach unzureichender Aktenkenntnis zugelassenen Anklage der Steuerzahler. Ich bekäme sogar meine notwendigen Kosten ersetzt. Das steht im Beschluss.

Hintergrund ist zunächst einmal die Strafanzeige des insoweit als "klar verlogen" geltenden "Rechtsanwalts" Dr. Weber von der Kanzlei AWPR Düsseldorf. Dieser garstige Typ von einem "Dr. jur und Rechtsanwalt" hat mich wissentlich unwahr und im Hinblick auf seinen Beruf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorsätzlich rechtswidrig eines ganzes Rudels von Straftaten beschuldigt.

Worauf hin sich dann der, für den Jörg Reinholz und andere Schwerverbrecher zuständige Staatsanwalt Jan Uekermann (der wegen einer inzwischen langen Liste von, vom AG Kassel dann eingestellten, also auch recht blödsinnigen Anklagen) nicht gerade als "neutral" gelten kann) sich den Aufwand machte, aus dem schriftlichen "Drecksmist" des Dr. Weber von der Kanzlei AWPR Düsseldorf etwas heraus zu suchen, was gerade noch durchgehen könnte.

Das war (ist und bleibt) meine Äußerung, wonach dem Doktor der Lügologie Hans-Dieter Weber (eigentlich, nämlich bei einem Nichtversagen der Justiz) der Verlust der Anwaltseigenschaft im Hinblick auf das (vorsätzlich verschlampte) Ermittlungsverfahren 060 Js 222/16 der STA Dortmund drohte.

Was in Kassel geschah:
  • Der Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann hat in der Sache krass versagt und sich die Ermittlungsakte 060 Js 222/16 der STA Dortmund - obwohl die Strafanzeige des Dr. Hans-Dieter Weber das nahelegte - nicht mal angesehen. Er hat nämlich nichts "ermittelt" - ein klarer Pflichtverstoß.
  • Danach hat sich die damals befasste Proberichterin die Akte definitiv nicht angesehen und die Anklage einfach mal zugelassen.
  • Auf meine erste Verteidigung hin hat die sodann befasste Proberichterin die Einstellung nach § 153 StPO schon einmal angeboten, ich habe diese Einstellung im Mai 2017 abgelehnt.
  • In der mündlichen Verhandung hat die Proberichterin (eine Art Lehrling) dann gestaunt, dass es ein gegen den Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR, Düsseldorf) gerichtetes Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlicher Falschaussage (ich bleibe dabei, dass er das OLG Düsseldorf rotzfrech belogen hat) gegeben hat. Das Nachlesen der Akte - des Strafantrages - hätte gereicht.
  • Danach kam noch eine Anklage hinzu, weil ich gleich drei Richter des LG Kassel "beleidigt" haben soll. Dabei blieb ich auch hier eng bei der Wahrheit. Und ich bleibe auch der Meinung, dass die RichterInnen Neumeier, Quandel, Eimelt-Niemand und Lange entweder das Recht vorsätzlich gebeugt haben oder aber strohdumm und zur Berufsausübung nicht in der Lage sind. Dieses geschah in einer Rechtsbeschwerde - unter dem Schutz von § 193 StGB.
  • Dieses Verfahren wurde durch das gleiche Gericht, also die Richterin Heer  gemäß § 154 (2) StPO eingestellt. (Ich bin gespannt, ob es wieder aufgenommen wird oder wie sich das Gericht und die Staatsanwaltschaft hier aus der Schlinge ziehen.)
  • Bemerkenswert ist nämlich, dass diese Einstellung erfolgte, weil "ein Urteil wegen dieser Tat in angemessener Frist nicht zu erwarten ist und wenn eine Strafe oder Maßregel der Besserung und Sicherung, die gegen den Beschuldigten rechtskräftig verhängt worden ist oder die er wegen einer anderen Tat zu erwarten hat, zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint."
  • Ich weiß nicht ganz genau warum und wie das geschehen konnte, aber pünktlich zu meinem Urlaubsbeginn (4.5.2018) wurde das zweite Angebot zur Verfahrenseinstellung versandt, am 23.5.2018 das Verfahren dann superpünktlich (wenn nicht "auffällig eilig") eingestellt.
Widersprüche,  Widersprüche ...

Mithin hat die Richterin Heer vom AG Kassel also erst mal behauptet es sei aus der Sache wegen der Strafanzeige des Dr. Hans-Dieter Weber eine Strafe zu erwarten, die "zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend erscheint." und dann hat genau diese Richterin Heer vom AG Kassel dieses Verfahren eingestellt, weil "die Schuld des Täters als gering anzusehen wäre". Doch damit wäre auch zum damaligen Zeitpunkt "die zu erwartende Strafe" allenfalls gering gewesen und eben nicht als "zur Einwirkung auf den Täter und zur Verteidigung der Rechtsordnung ausreichend".

Zudem habe ich mehrfach klar gemacht, dass ich hinsichtlich der Handlungsweise der RichterInnen Neumeier, Quandel, Eimelt-Niemand und Lange vom LG Kassel bei meiner Auffassung "Rechtsbeugung oder vollständige Verblödung" bleibe.

Was eigentlich auch nicht geht, ist das mehrfache Angebot der Einstellung. Zumal ich die Zustimmung bereits anno 2017 mit einer offensichtlich nicht obsolet gewordenen Zustimmung verweigerte. Ich habe das damals wie folgt begründet:
"eine Einstellung nach § 153 StPO verletzt mein berechtigtes Interesse an einer Sachverhaltsaufklärung"
Insoweit kann ich jetzt behaupten:

Der offensichtlich größte Nutznießer der Einstellung des Verfahrens gegen mich ist der Anzeigeerstatter Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund, der mich, im Hinblick auf den Beruf als "Rechtsanwalt" sehr wohl wissentlich zu Unrecht etlicher Straftaten beschuldigte, wovon mehrere - wegen des eigentlich leicht ersichtlich Blödsinns - nicht mal in der Anklage berücksichtigt wurden. Der Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund hat eigentlich das größte Interesse daran, dass in der Sache kein Urteil gefällt wird, weil ein solches, Nichtversagen des Gerichts vorausgesetzt, geeignet ist, im Hinblick auf seine rotzfrechen Lügen im Strafantrag endlich die Voraussetzungen für eine Entziehung bzw. den Widerruf seiner Zulassung als "Rechtsanwalt" gemäß § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO zu schaffen.

So! Jetzt kann er mich nochmal anzeigen oder, wie einst der Rechtsanwalt, Berufskriminelle und Selbstmörder Günter Freiherr von Gravenreuth, sein Glück in einer zivilrechtlichen Unterlassungsklage versuchen.

Allerdings ist die Sache für den "Lügner und Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund), noch nicht ganz "gegessen".

10.05.2018

Euroweb / PKW.de - Wie das Geld zum Fenster raus geworfen wird.

In der am 05.01.2018 veröffentlichten Bilanz der zum Euroweb-"Konzern" gehörenden "pkw.de Autobörse GmbH" lese ich:

IV. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

2016: +0.040.010,19
2015: -5.190.538,15
(Diff: 5.230.548,34)

Man könnte jetzt glatt denken, da wäre aus einem Millionenverlust 2015 ein Minigewinn 2016 entstanden. Aber nur wenn man nicht mitbekommt, dass darüber folgende Zahlen stehen:

III. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

2016: -7.794.025,95
2015: -2.603.487,79
(Diff: -5.190.538,16)

Tja. Offenbar wurde durch eine aggressiv-kreativ anmutende Buchhaltung und das Verschieben von Verlusten in die Zukunft (nur steuerlich interessant) ein weiterer Millionenverlust verdeckt. Auch die anderen Zahlen sind "kernschlecht" und sollten Kreditgebern, Investoren, ja sogar Kunden die Haare zu Berge stehen lassen:
  • Sachanlagen: grob halbiert
  • Forderungen: Rückgang von grob 1/3
  • Bargeldnahes Vermögen: lächerliche 3.329,73 nach 11.709,97 Euro
Wie die "durchschnittlich fünf Mitarbeiter" (Angabe für 2016) bezahlt wurden steht völlig in den Sternen. "Im Geschäftsjahr 2015 hatte die Gesellschaft 75 Mitarbeiter." stand 1 Jahr zuvor an gleicher Stelle.

Sowas von pleite!

Man hoffe, so teilt der Euroweb- und neue PKW.de-Chef Daniel Fratscher mittels eines gewiss nicht kreativen aber sehr mutig gewählten Textbausteins mit, dass der Fehlbetrag innerhalb der nächsten drei Jahre zurückgeführt werden kann.

An seiner Stelle würde ich a) schon mal die Formblätter für den Insolvenzantrag bereit legen und b) genug Brot trocknen.

Aber vor allem die Euroweb-Kunden und Mitarbeiter sollten wissen, dass es eigentlich deren Geld ist, welches Christoph Preuß und Daniel Fratzscher mit vollen Händen zum Fenster rauswerfen. Und als Kunde würde ich jede Vorauszahlung an PKW.de sehr genau bedenken. Das Geld könnte nämlich jederzeit weg sein.

Abmahnung wegen Tauschbörsennutzung: Walldorf Frommer veröffentlicht wie man nicht argumentieren sollte

Auf www.rechtstipps.de veröffentlicht ausgerechnet die Kanzlei Walldorf-Frommer immer wieder gern mit welchen lustigen Argumenten mancher abgemahnter vor Gericht scheiterte:
"Er verweist allein auf die Übernachtung seiner Ehefrau, seiner beiden Söhne und seiner Person in einem Gasthof […]. Weiter führt er aus, seine zur Tatzeit 85-jährige Mutter sei zu Hause gewesen. Weiteres wird von dem Beklagten nicht mitgeteilt. Den – strengen – Anforderungen an die Erfüllung der sekundären Darlegungslast wird der Beklagte bei dieser Sachlage nicht gerecht."
(Laut Walldorf-Frommer: Amtsgericht Koblenz vom 15.03.2018, Az. 152 C 2398/17)

Ich habe den Satz "Dumm fickt gut" schon gehört. Aber ich halte es für traurig und für einen Bruch mit Darwins Lehre, dass sich Leute, die einem Richter(*) anno 2017 (etwa 2037 wäre es durchaus glaubbhaft) die Mär von der 85-jährigen Mutter als Tauschbörsennutzerin auftischen wollen, tatsächlich fortpflanzen. Das Gericht spricht nämlich von zwei Söhnen. Nun ja... ich will nicht weiter aufregen. Es werden schließlich ständig Hilfskräfte und Wachmänner gebraucht, auch Buden wie die Euroweb suchen offenbar händeringend nach neuen Dummen.

Vor allem aber halte ich es aber für interessant, dass Walldorf-Frommer das Urteil des sich sehr wohl "verarscht" fühlenden Richters veröffentlicht und so jedem, dem Charles Darwin auch nur gerade noch einen "Fortpflanzungs-berechtigungsschein" zubilligen würde, die Möglichkeit gibt, nachzulesen, was man Richtern zumuten kann und was nicht. Irgendwie habe ich nämlich nicht das Gefühl, dass Walldorf-Frommer damit sich selbst oder deren Clientel einen Gefallen tut. Aber es fahren tagtäglich viele Züge - und in jedem soll angeblich ein Dummer sitzen.


(*) Abgesehen natürlich von so merkwürdigen Richtern wie dem extrem leseschwachen Richter Neumeier vom LG Kassel, der laut einem Beschluss seiner eigenen Kollegen den jeweiligen Parteivortag gar nicht erst vollständig oder gewissenhaft liest sondern seine Urteile und Beschlüsse offensichtlich auswürfelt - oder ganz persönlichen Prämissen folgt ohne sich dabei jedoch "bewusst und in schwer wiegender Weise an der Rechtsordnung zu vergreifen". Auch wenn der krasse Typ auch außerhalb des so genannten Landgerichts Kassel (vielmehr eine Dependance der Marketingabteilung der Sirius Cybernetic Corp. als ein Gericht) keineswegs ein Einzelfall ist sollte man nicht darauf hoffen, auf so einen zu treffen.