10.02.2022

Aus der Serie „Der Nächste bitte!“:
Auch Nicolas Absenger (Wuppertal) wurde die Anwaltszulassung entzogen

Wie die Anwaltskammer Düsseldorf mit Schreiben vom 02.02.2022 mitteilt ist Nicolas Absenger aus Wuppertal nicht mehr als Rechtsanwalt zugelassen. Hintergrund ist eine Verurteilung wegen einer Serie von Straftaten (darunter Abmahnbetrug) oder seine Insolvenz. Vor seiner erstinstanzlichen Verurteilung zu einer Haftstrafe hatte er (offenbar gemeinschaftlich mit mindestens zwei „halbseidenen Gestalten“ aus der Wiener Pokerszene) noch versucht,  durch weitere Betrugstaten, konkret Abmahnungen mit ungerechtfertigten Kostenforderungen, Geld zu „verdienen“.

Schreiben der Anwaltskammer Düsseldorf vom 02.02.2022 (Auszug)

Anmerkung: Die Liste sogenannter „Rechtsanwälte“, über deren Verfehlungen ich erst berichte um später deren Abgang aus der Rechtsanwaltschaft (nach Insolvenz oder strafrechtlichen Verurteilungen, gar Suizid) zu vermelden, ist „recht beachtlich“. Der nächste „Kandidat“ ist ein Dr. Hans-Dieter Weber von einer Kanzlei „AWPR“-Dortmund, der (wohl aus Rache wegen eines vor dem OLG Düsseldorf verlorenen Verfahrens) so vergeblich wie energisch versucht hatte, mich in einer „dummdreist“ anmutenden Weise in den Knast zu lügen.

Wenn Sie also „Organ der Rechtspflege“ sind und von mir „negativ erwähnt“ werden, sollten Sie sich Sorgen machen und Ihr Verhalten umfassend korrigieren. Ähnliches kann man auch über eine erstaunliche Anzahl von RichterInnen und Staatsanwälten sagen - die werden aber eher „rein zufällig“, also angeblich „ohne das ein anderer als ein zeitlicher Bezug zu meinen Beschwerden bestehe“ versetzt (aktuelles Beispiel Jan Uekermann aus Kassel) oder gehen recht früh und plötzlich in den Ruhestand.

„Der Nächste bitte!“

03.02.2022

Psychiatrie-Gelände in Leipzig: Quer„denker“ und Nazis waren schon am richtigen Ort - doch das Gesundheitssystem ist völlig überlastet

Am 29. Januar haben sich für Quer„denker“ haltende Irre (ein sicherlich unangenehmes Konglomerat aus Cornaleugnern, Impfgegnern, Nazis - also „Tatsachenresilienten“) das  Psychiatrie-Gelände in Leipzig gestürmt. Laut Polizei soll es eine „dreistellige“ Anzahl gewesen sein. Zu der als „Spaziergang“ deklarierten Aktion hatte der Telegram-Kanal „Freies Deutschland/Sachsen“, der verschiedenen Aussagen zufolge einem „NPD-Kader Volker Reiser zuzuordnen sei, aufgerufen. Dieser würde (sofern man ihn denn befragt) sicherlich bestreiten, dass die vorliegend „leider nur fast erfolgreiche Gruppen-Selbsteinweisung“ geplant war.

Fehler der Polizei - Amtsvergehen?

Die Polizei hat - trotz sicherlich eindeutiger Hinweise (Schilder, Transparente, Verhaltensweise wie Maskenverweigerung) auf den prekären Geisteszustand der sich auf dem Gelände der Psychiatrie eng zusammenrottenden Covidioten, Nazis und anderen Dummschwurblern - nicht gewartet bis der Arzt kommt sondern nur deren Personendaten aufgenommen und will es wohl den Gerichten überlassen, diese im Rahmen eines Verfahrens wegen Landfriedensbruches untersuchen und ggf. behandeln zu lassen. Das könnte man als „unterlassene Hilfeleistung im Amt“ ansehen wenn es überhaupt eine Chance gegeben hätte, so vielen Personen auf einmal zu helfen.

Gesundheitssystem ist völlig überlastet

Mit einer derart hohen Anzahl von solchen Patienten ist das Gesundheitswesen offensichtlich brutal überlastet. So bestand wohl bestand keine Möglichkeit eine große Anzahl von bekannt behandlungsbedürftigen und plötzlich (auch zur „Unzeit“ am Samstag Abend) offenbar auch teilweise einsichtigen und also behandlungswilligen Patienten in der „Klapse“ (also in derer „wohlbekannten und angemessenen Umgebung“) zu versorgen oder wenigstens zwischenzeitlich zu sedieren.

Wiederholungen vermeiden

Um Wiederholungen zu vermeiden sollten ausreichend Wärmezelte und Betonspritzen (zwecks Vermeidung einer Mehrfachbelastung am besten kombiniert mit einem Impfstoff gegen Covid-19!) bereitgestellt werden. Zu dem braucht es Transportkapazitäten um diese Sorte teilweise gefährlicher Patienten (einige von diesen kauen anderen „wie Zombies“ die Ohren ab!) schnellstmöglich und geordnet und bewacht auf psychiatrische Krankenhäuser, bevorzugt in deren Heimatregion zu verteilen.

„Haben keine Nazis gesehen!“

Es ist der Erfahrung nach davon auszugehen, dass die Teilnehmer (wie schon so oft bei vergleichbaren „Covidioten“-Aufzügen angegeben), „keine Nazis“ gesehen haben. In deren besonderen Zustand ist das wohl kein Wunder. Aber die „TAZ“ verbreitet, das nach Recherchen der Initiative „Leipzig nimmt Platz“ sich mit Steffen Thiel ein aktives Vorstandsmitglied der NPD in Sachsen-Anhalt und mit Dirk Reuter ein bekannter Reichsbürger unter den Teilnehmern der Demonstration befunden hätten.

Kommentare?

Ich erwarte hoffnungsfroh Beleidigungen und Bedrohungen aus diesen Kreisen. Ich lache nämlich gern über Idioten. Die Besten werde ich auch veröffentlichen und witzig kommentieren. Das trifft auch auf „mutige“ Abmahn-Schreiben sogenannter „Rechtsanwälte“ zu. Meine Gegner- und Erfolgsliste ist übrigens „beeindruckend“ - die Leistungen der Gegner (und derer Anwälte) waren es nicht...

20.12.2021

Verlogener Strafantrag kann teuer werden: Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Dortmund) wird wohl für seine dreckigen Beschuldigungen bezahlen müssen.

Heute habe ich dem AG Kassel mitgeteilt und begründet, dass es von Amtes wegen den „Rechtsanwalt“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR Düsseldorf) für seine dreckigen Beschuldigungen und Lügen bezahlen lassen soll.

Rechtsgrundlage ist der §469 StPO („Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“)

Vorliegend kommt - wenn man ein mögliches „geistiges Versagen“ (welches meiner Meinung nach wegen der ersichtlich Grobheit des Vollversagens eine weitere Berufsübung als Rechtsanwalt nicht zulässt) nicht annehmen will - nur ein so dummer wie böswilliger Vorsatz in Betracht. Dann hätte Dr. Hans-Dieter Weber aber auch versucht, mich „in den Knast zu lügen“. Das ist strafbar!

Schauen wir mal, ob das hier ein „Rechtsstaat“ ist. Also wie die Staatsanwaltschaft und das Gericht JETZT auf die - nach meinem Freispruch - (Urteil) - als erweislich falsch fest stehenden Beschuldigungen des „Organs der Rechtspflege“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber (AWPR Düsseldorf) reagiert.



11.12.2021

Mein Weihnachtsgruß an alle Impfgegner

Liebe Impfgegner!

Schaut noch einmal in den Kreis Eurer Familie, erinnert Euch, wer davon wer ist und bedenkt wie schön es doch ist wenn Ihr Ostern 2022 nach einer „Bio-Impfung“ und überstandener COVID-19-Infektion mit „nur 45% Gehirnschädigung“ als Folge des Sauerstoffmangels im Kreis Eurer Familie im Gitterbett liegen könnt und ganz süß „Ah! Ah!" sagt, sobald Ihr Euch erfolgreich eingekackt habt.

Wenn Ihr genug DARÜBER nachgedacht habt, dann spreche ich Euch gern mit „Liebe frisch Geimpfte“ an.

08.12.2021

Pech für „Rechtsanwalt“ Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR-Dortmund: Für mich ein Freispruch erster Klasse!
Und: Wer ist hier der Kriminelle?

Freispruch erster Klasse! (inzwischen auch rechtskräftig)

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

Die mir vorgehaltende Äußerung 

Euroweb-Anwalt Dr. Weber (AWPR Dortmund) - Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage des "Rechtsanwaltes" - Entzug der Zulassung droht

ist, so urteilte das Gericht nach gleichlautenden Anträgen der Staatsanwaltschaft und Verteidigung, unter keinem Aspekt strafbar.

  • Die in der Äußerung enthaltene Tatsachenbehauptung „Staatsanwaltschaft ermittelt wegen falscher Zeugenaussage“ gegen Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) ist nach Überzeugung des Gerichts wahr und richtig. Denn genau ein solches Ermittlungsverfahren gab es.
  • Der zweite Teil der Äußerung, wonach dem Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) der Entzug der Zulassung drohe, ist als Blick in die Zukunft immer „Meinung“ die, wie ich, gestützt auf Veröffentlichungen der  Bundesrechtsanwaltskammer zum Thema „lügende Rechtsanwälte“ und §14 Absatz 2 Punkt 8 BRAO („wenn der Rechtsanwalt eine Tätigkeit ausübt, die mit seinem Beruf, insbesondere seiner Stellung als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht vereinbar ist “), vortrug, auch nicht „weit hergeholt“ ist. Damit komme eine Verurteilung wegen Verstoßes gegen §187 StGB (Verleumdung) nicht einmal im Ansatz in Betracht. Das Gericht urteilte auch hier: Diese Äußerung ist wahr und richtig.
  • Ebenso kommen die Straftaten gemäß §185 (Beleidigung), §186 (üble Nachrede), §192 (Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises) nicht in Betracht.

Im Hinblick auf die gleich lautenden Anträge ist eine Berufung faktisch ausgeschlossen. So geht „Freispruch erster Klasse“.

Kein Scherz: Wichtigstes Beweismittel war der Strafantrag des „Rechtsanwalts“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) selbst.

Wer von uns beiden ist denn nun tatsächlich der Kriminelle?

Fest steht folgendes: Rotzfrech, ja geradezu dreist, stellte Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) den zugrunde liegenden Strafantrag als „Gegenanzeige“ genau in dem Verfahren, in welchem gegen ihn wegen „uneidlicher Falschaussage“ (§ 153 StGB) ermittelt wurde. Es handelt sich bei seiner, als erweislich falsch feststehenden Beschuldigung (strafbar gemäß § 164 StGB) um eine „Verdeckungsstraftat“, denn er beging diese unzweifelhaft in der Absicht, einer Strafverfolgung wegen seiner vorsätzlich falschen Zeugenaussage vor dem OLG Düsseldorf zu entkommen. Das ist wohl ein sehr niedriges Motiv und spricht für eine ausgewachsene Niederträchtigkeit als wiederkehrendes Handlungsmotiv des „Rechtsanwaltes“ Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund), der ja - nach allem was ich über ihn weiß - auch einen ausgewachsenen Hang zur Lüge und zur „dreckigen“ Verleumdung von Prozessgegnern hat.

Die Staatsanwaltschaft Kassel führt, nachdem ich nun frei gesprochen wurde, ein Ermittlungsverfahren gegen Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) gemäß deren Pflichten weiter. Da geht es nun um die „Falsche Verdächtigung“ (§ 164 StGB) und wohl auch um versuchte und begangene Freiheitsberaubung gemäß § 239 StGB, denn ich musste ja mehrfach vor Gericht erscheinen und hatte hierdurch auch finanzielle Schäden.

Ich denke nicht, dass Dr. Weber jetzt noch Fälle neu annehmen sollte, die prospektiv mehrere Jahre dauern können. Denn jetzt droht ihm der Entzug der Zulassung als Rechtsanwalt noch sehr viel mehr!

Neben einem schwerwiegenden wissenschaftlichen Fehlverhalten kann auch ein unwürdiges Verhalten des Doktortitel-Inhabers in moralischer oder strafrechtlicher Weise zum Entzug des akademischen Grads führen. Ich bin der Ansicht, dass dem Dr. Hans-Dieter Weber  der Doktor-Titel entzogen werden sollte. Denn durch den dreckigen Versuch, mich unter Berufen auf den Dr.-Titel und seine Rolle als Organ der Rechtspflege „in den Knast zu lügen“ (Falschbeschuldigung, mittelbare Freiheitsberaubung) liegt ein solcher Fall der Unwürdigkeit wohl ganz eindeutig vor.

Ein kleiner Seitenhieb auf die Justiz:

Ich habe mal durchgezählt. Mit der Sache waren vor dem Freispruch mindestens 2 Staatsanwälte (ohne die entsandten Sitzungsstaatsanwälte) und 5(!) RichterInnen des AG Kassel befasst (die 5. hat mich freigesprochen). Alle Beweismittel waren bei der Akte, die Sache war für mich „strunz-einfach“.  Ich weiß also nicht, wieso die Anklage erhoben und dann auch noch zugelassen werden konnte, denn dass Dr. Hans-Dieter Weber (AWPR-Dortmund) in gleichen mehreren Punkten gelogen hatte ging eindeutig aus der Akte, sogar seinem Strafantrag selbst, glasklar hervor. Man musste das blöde Zeug des Dr. jur. Dr. Hans-Dieter Weber („Verdammt noch mal!“) nur lesen!

Ich kann insbesondere die groben Fehlleistungen des Kassler Staatsanwaltes Jan Uekermann und der damaligen Proberichterin Schirmer nicht nachvollziehen. Es ist wohl vielen Juristen zu schwer, einzusehen, dass auch ein „Rechtsanwalt“ derart dumm, verlogen und kriminell sein kann. Ich bin in dieser Frage offenbar mit weit mehr Erfahrung, Wissen - und deutlich weniger Tatsachenresilienz gesegnet als viele diese sich offensichtlich zu Unrecht für eine „Elite“ haltenden Juristen.

Aber immerhin habe ich am Ende mal wieder gegen Dummheit und „Jurisdemenz“ gesiegt und nunmehr ein Gutachten, demzufolge jedenfalls ich geistig völlig gesund bin.

28.11.2021

Abmahnbetrüger Niclas Absenger erstinstanzlich zu 32 Monaten Knast verurteilt, außerdem: Berufsverbot

Der Wuppertaler Abmahngauner Niclas Absenger wurde am 15.11.2021 durch das Schöffengericht Wuppertal (Az. 11 Ls 4/21 - 40 Js 62/20) erstinstanzlich zu einer Gesamtstrafe von zwei Jahren und acht Monaten „Knast“ verurteilt. Eine Aussetzung zur Bewährung ist bei einer Haftstrafe dieser Länge nicht möglich.

Außerdem sprach das Gericht ein zeitlich begrenztes Berufsverbot aus - denn Niclas Absenger habe seine Position als Rechtsanwalt und somit sein Ansehen als „Organ der Rechtspflege“ für die ihm nachgewiesenen Betrugstaten ausgenutzt.

Er soll inzwischen ein Rechtsmittel eingelegt haben, berichtet die „Gerichtsinsel“. Aus rechtlichen Gründen gilt deshalb weiterhin die „Unschuldsvermutung“. Faktisch wird er wohl nur die Hoffnung auf eine geringe Chance haben, dass seine Strafe im Hinblick auf das Berufsverbot auf ein Maß unter zwei Jahren beschränkt und sodann zur Bewährung ausgesetzt wird. 

Zum Vergleich: Im Falle des Vorbildes wohl aller Abmahngauner, Günter Freiherr von Gravenreuth (geb. Dörr), der ebenfalls wegen mehrerer Delikte verurteilt wurde, wurde die Gesamtstrafe von 14 Monaten - wegen des nachhaltigen und dauerhaften Begehens sowie dessen Uneinsichtigkeit gerade nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Niclas Absenger wurde neben einem schweren Verkehrsdelikt und „Unterschlagung“ vorgeworfen, wegen finanzieller Schwierigkeiten zu Unrecht Betreiber von Internetshops für Plüschtiere abgemahnt, dafür erhöhte Gebühren verlangt und damit fast 24 000 Euro erlangt zu haben.

Niclas Absenger ging wie dabei folgt vor: Er besorgte sich von einem Komplizen (Michael Dunareanu), der eher hobbymäßig auf Ebay mit Plüschtieren handelte, Blankomandate und mahnte dann angebliche Konkurrenten wegen angeblicher Rechtsverstöße ab. Die Einnahmen sollten geteilt werden.

Das Gericht erkannte darauf, dass der behauptete Zweck tatsächlich gar nicht verfolgt wurde (falsches Vormachen) und dass das Vermögen der Abgemahnten geschädigt wurde. Deshalb die Verurteilung wegen Betruges.

Nicht eingeflossen sind spätere Betrugsversuche von Niclas Absenger, der auch für weitere „Anscheinsmandanten“ zuletzt Ivan Dumancic, geradezu industriell abmahnte ohne dass es ihm oder den Mandanten tatsächlich auf die behaupteten DSGVO-Verstöße ankam. Tatsächlich wurden diese sogar provoziert und regelrecht konstruiert.

Dieses Verfahren wurde eingestellt, weil sich die StA erhofft, dass Absenger durch die aktuellen Verurteilung so belehrt werde, dass er künftig keine Straftaten mehr begeht. Nichtdeszutrotz mutet es idiotisch an, wenn ein Rechtsanwalt, der wegen Betruges durch Abmahnungen schon angeklagt ist, den selben Typ Straftat rotzfrech - mit nur geringen Abweichungen - weiter begeht. Das wurde Niclas Absenger offensichtlich erst kurz vor dem Gerichtstermin klar. Dann übernahm quasi nahtlos ein Selim Tasci diese unwürdige und strafbare Tätigkeit, hat diese aber wohl nach meinem Hinweis auf Strafbarkeit dieses Tuns eingestellt.

Es wird erwartet und ist in solchen Fällen die Regel, dass die von der StA zu informierende Anwaltskammer (wenn seine Rechtsmittel scheitern) seine Zulassung dauerhaft widerruft, so dass Niclas Absenger dieselben Straftat nicht weiter begehen kann - es sei denn er begeht zusätzlich die Straftat des Titelmissbrauchs. Dann drohen ihm wohl etwa 5 Jahre Haft.

Das wird er sich also hoffentlich gut überlegen. Zeit dafür bekommt er voraussichtlich.

02.11.2021

„Ruhrgebietshelden“ mutierten zu „Westdeutscher Onlineservice GmbH“ - „Alter Betrug im neuen Hemd“

HRB 32015: Ruhrgebietshelden GmbH, 

Zur Schmiede 5, 45141 Essen


Die Gesellschafterversammlung hat am 30.09.2021 beschlossen, die Firma und den Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma und Sitz) zu ändern. Neue Firma: Westdeutscher Onlineservice GmbH.

Die Euroweb-„Helden“ um den Euroweb-Vertriebsboss Christian Stein hatten wohl zunehmend weniger Erfolg und mit der Personalbeschaffung gab es offenbar auch zunehmend Probleme - denn wer bewirbt sich wohl bei einer Euroweb-Bude, die das aggressive Belügen der potentiellen Kunden als Hauptverkaufstaktik ansieht und von der man durch einfaches googeln erfahren kann, dass man dort unterirdisch behandelt wird und eifrig lügend krass überteuerte und insoweit nicht „marktfähige“ 4-Jahresverträge drücken soll?

Insofern ordne ich auch diese Umbenennung in den Reigen der anderen ein. Auch die „Hauptbetrugsbude“ mit dem reichlich beschädigten Name „Euroweb Internet GmbH“ wurde kürzlich in „WWWE GmbH“ umbenannt.

Was wird:

Die vergammelte Moral der Schwindler um Daniel Fratscher, Christian Stein und Co, ist geblieben. Darüber, warum Christoph Preuß nicht mehr Geschäftsführer ist, werde ich wohl demnächst einiges sehr interessantes berichten, was dann auch die Stammkanzlei „IMTR-Rechtsanwälte“ (Reste der insolventen Berger Law LLP) oder der bei Betrügern, Nazis und mindestens einem Diktator beliebte Prof. Dr. Ralf Höcker und dessen Mannen nicht wegschwatzen können.