19.08.2026

„Auf ihn mit Gebrüll!“
Quakender Rechtsanwalt Markus Haintz begibt sich in das Höllenfeuer, eine „Person des öffentlichen Lebens“ zu sein.

 

Bildschirmfoto: Das Gejammere qualifiziert ihn zum Jammerlappen. Leidet er an Megalomanie? (Ein Kommentar weist darauf hin.)

Nun denn: „Auf ihn mit Gebrüll!“

Als „Person des öffentlichen Lebens“ muss Markus, der SuperHAINTZ, sich weit mehr gefallen lassen als ein „kleiner, gar armer und völlig zu Unrecht angegangener Rechtsanwalt“ - so stellte sich Markus Haintz den Gerichten vor, wenn er in eigener Sache klagt.

In Zivilverfahren gilt die Pflicht, wahrheitsgemäß und vollständig vorzutragen. Haintz hat in seinen Schriftsätzen mehrfach den relevaten Punkt verschwiegen, dass er, wie er nun öffentlich behauptet,  „Person des öffentlichen Lebens“ ist. Solche müssen sich nämlich mehr gefallen lassen. Damit „wackeln“ die kleinlichen Anträge des mir als „Rechtsmissbraucher“ und „Feindes der Meinungsfreiheit“ geltenden „Jammerlappens“ (siehe oben) erheblich.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Auf Haintz Media postete jüngst eine Sockenpuppe namens Rörg Jeinholz. Sowas geht ja mal gar nicht! 👎

Haben Sie Herr Rechtsanwalt Haintz soetwas zu veröffentlichen wirklich nötig? Demgegenüber wären Lesende insgeheim versucht zu fragen, wer ist hier wohl der Querulant? 🤔🤨

Anonym hat gesagt…

Für den Vorwurf, dieses Organ der Rechtspflege sei untertalentiert, bedarf es der Zurücknahme. Untertalentiert hieße ja, er habe wenigstens ein klein wenig Talent. Das wäre, angesichts seiner neuerlichen Fehleinschätzungen zu seinem Status als "Person des öffentlichen Lebens", offensichtlich aber völlig übertrieben. Im Übrigen vermute ich bei ihm eine Megalomanie.

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