13.02.2020

Pascal Goffart - BDSG-Abmahnungen von Pjotr Z. - „Abzocke und Rechtsmissbrauch übelster gravenreuthscher Sitte“ -
Wer zahlt ist dumm!


Günther Freiherr von Gravenreuth war formal Rechtsanwalt, faktisch aber auch ein Betrüger übelster Sorte - und ein verlotterter Abmahnanwalt, der mit (und manchmal auch ohne Mandat) das Abmahnen als Massengeschäft betrieb. Der war mein erster Gegner und hat seine Mitliedschaft in der Münchner Anwaltskammer a) durch die zu seiner Verurteilung führenden Straftaten - und b) (um ganz sicher zu gehen) - durch eiliges Blei beendet. Auch der, in der Kanzlei Z. „die Hosen anhabende“ und zu versorgende Philipp Berger, der schon früher mal der Chef von Pjotr Z. war, ist kein Anwalt mehr.

Inzwischen ist die Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch durch das Abmahnunwesen solcher Lumiche gefestigt: Abmahnungen, bei denen es nicht darum geht, die Abgemahnten zu einem gesetzeskonformen Verhalten anzuhalten, sondern damit eine gewinnbringende Beschäftigung zu betreiben, sind rechtsmissbräuchlich, weshalb die Klage zurückzuweisen ist. (Für viele: OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009  Az.: 4 U 211/08), oder, um bei dem Münchner Lumich Günther Freiherr von Gravenreuth zu bleiben, Symicron vers. Strieder, OLG Düsseldorf, 2001. Auch das Gravenreuth damals schwer beschädigende Urteil des LG München in der "Webspace"- Sache 9 HK O 14840/99 zeigt auf, was Rechtsmissbrauch ist: „Der Beklagte hat den Vortrag zur "serienmäßige Abmahnung" durch konkrete Anlagen im im Schriftsatz vom 08.12.1999 weiter präzisiert: Danach sind seit August 1999 seitens des Klägers durch den hier tätig gewordenen Verfahrensbevollmächtigen insgesamt 14 Abmahnung erfolgt“, sodann „Indiziell verwertet die Kammer in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, daß gewissermaßen schematisch und ohne jede Differenz hinsichtlich des "Störers" ... abgemahnt wurde ... “ und „selbst dort, wo jeder vernünftige und halbwegs an einem fairen Verfahren Interessierte Bemühungen, durch Einsatz von Gerichten Entscheidungen zu erzwingen, unterläßt, klagte der Kläger und dokumentiert hierdurch sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form.

DAS kann (und sollte) man „gefestigte Rechtsprechung“ nennen!

Als “besonders dämliche Handlung“ - formal von Pjotr Z. zu vertreten - betrachte ich es, dass über die angemaßten Streitwerte eine höchst offensichtliche Einkommensmaximierung betrieben wird. Das - ausgerechnet - formell von Pjotr Z. selbst - in zahlreichen solcher Abmahnungen seit etwa Jahresbeginn bemühte - erstinstanzliche - Urteil des AG München vom 04.09.2019, Az. 155 C 1510/18 und das ebenso bemühte Urteil des LG München wie auch die anderen geben nämlich her, dass die - formal von Pjotr Z. - neuerdings als Bemessungsgrundlage hereigezogenen 5000 Euro (anno 2019 waren es noch 4000 Euro) absolut willkürlich sind. Und aus meiner Sicht handelt es hier um einen „Betrug durch bewusst falsches Vormachen der Rechtskonformität einer Forderung“, weil ich unterstelle, dass ein Anwalt so dämlich gar nicht kann, als dass er diesen Umstand übersehen könnte.

So wie die Dinge und Aktenzeichen hier herumliegen sind auch die, auf das BDSG gestützten Abmahnungen, angeblich mit dem Mandat eines scheinbar sich auch beim Pokern oft „verzockenden“ Pascal Goffart, der wiederum angeblich in Düsseldorf und Wien zu leben vorgibt, also „ein besonders krasser Fall des Rechtsmissbrauch, der Abzocke und des Betrugs“.

Ich habe mir mal die hier vorliegenden und sich stark häufenden Aktenzeichen und deren Nummern angesehen:

Aktuell haben Pjotr Z. (der noch Rechtsanwalt ist) und sein Assessor Berger (der mal Rechtsanwalt war) demnach eine beachtliche Fallzahl - die meisten davon betreffen offensichtlich den Pascal Goffart und also Abmahnungen bezüglich behaupteter BDSG-Verstöße. Auf das Jahr hochgerechnet ergeben diese eine sehr grobe und höchst ungenaue (und vor allen nicht realisierte!) Umsatzschätzung von jährlich rund einer 1 Million Euro.

Die aber "netto".

Und da stellt sich die Frage, ob und wie denn der „so gar arme und bedauerliche“ Herr Pascal Goffart, der die Anmeldung zu Newslettern und das Fordern der Auskünfte gemäß Art. 15 BDSG offensichtlich zu seinem Job gemacht hat, die eigentlich übliche Vorauszahlung für diese Gebühren an Herrn Z. geleistet haben will.

In diesem Sinne freue ich mich sehr auf ein (erneutes) gerichtliches Zusammentreffen mit Pjotr Z., dem Poker-Goffart und vor allem dessen, was meine Person betrifft, sehr „leiderfahrenem“ Herrn Chef-Assessor Berger!

Ehre, wem Ehre gebührt: Pjotr Z., sein Chef-Assessor Philipp Berger sowie der „Anscheinsmandant“ Pascal Goffart erhalten für den „kaum noch mutmaßlichen“ Rechtsmissbrauch und die verbundene Abzocke die „Günter-Freiherr-von-Gravenreuth-(geb. Dörr)-Ehrenmedaille zum Selbstausdrucken auf wertlos werdendem Kanzleipapier“.(Rechte am Bild, Text und Design: Jörg Reinholz)
Wie schnell auch sehr viel Kanzleipapier wertlos wird weiß ja der, „die Hosen anhabende“ Assessor Berger sehr genau. Der war schließlich mal „Rechtsanwalt“.

Wer zahlt ist dumm! - Zeugenaufruf

Falls der Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den "Kurzschluss" suchen. Denn der Nachweis möglichst zahlreicher identischer Fälle dient dem Beweis des Rechtsmissbrauchs und also der Abwehr der Forderung.

Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.


Statistik:

Verlogene Anwälte: IIIII
Rechtsbeugende Richter: IIIIIIII
Sonstiges Pack: IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII

01.02.2020

Frage: „Was dauert in Deutschland länger als einen Flughafen zu bauen?“


Antwort: „Zum Schutz der Verbraucher etwas einfaches und wirksames gegen Betrug, Kostenfallen und Abzocke zu tun.“
Am 1. Februar 2020 treten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Vorgaben endgültig in Kraft, die das Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen bei Drittanbietern über die Mobilfunkrechnung des Providers neu regeln. Dazu müssen Mobilfunkanbieter mehrere technische, administrative und finanzielle Vorkehrungen umsetzen, die im Kampf gegen Kostenfallen und Abzocke mehr Sicherheit und Transparenz für die Kunden bringen sollen.

Quelle: heise.de
 Das Problem dürfte seit ca. 25 Jahren bekannt sein.

31.01.2020

Coronavirus:
Behördenkompettverblödung? Bundesgesundheitsministerium von Staatsseuche erfasst?

Liedtext des Monats:
Wir lagen vor Civitavecchia - und hatten die Seuche an Bord.“

Behördlicher Dummsprech des Monats:
Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Gefahr für Deutschland durch das neuartige Coronavirus als „sehr gering“ ein. Laut einem Sprecher beobachte man die Situation in China „natürlich aufmerksam“ und stehe dazu in ständigem Kontakt mit internationalen Partnern. Wie in solchen Fällen üblich, würden alle relevanten Stellen über den aktuellen Sachstand fortlaufend informiert. Fiebermessungen an Flughäfen nannte der Sprecher „unverhältnismäßig“.

Quelle: Zeit.de, 21. Januar 2020
Bei Webasto dürfte man das ganz anders sehen. In China erst recht. Für die Äußerung des Bundesgesundheitsministeriums gibt es nur wenige, wahrscheinlich wirkende Erklärungen:
Ich vermute tatsächlich eine Kombination aller vier für möglich gehaltener Gründe.  Und: „Nein! Ich bin weder Reichsbürger noch AfD-Anhänger oder Schlimmeres.“

30.01.2020

Madsack OnlineService GmbH & Co. KG legt „höchst unvernünftig“ (wenn nicht „irrsinnig“) anmutende Berufung ein.
Zu den Hintergründen:

Das Euroweb-Derivat „Madsack OnlineService GmbH & Co. KG“ will (sic: Allen Ernstes!) nicht mit Begriffen wie „Internet-betrug“ und/oder „Abzocke rund um das Internet und die Erstellung einer homepage etc.“ und/oder „falsche Versprechungen“ in Zusammenhang gebracht werden und versuchte also den Rechtsanwalt Thorsten Wachs, der eben genau solches äußerte, mit einer Abmahnung zu belästigen und zog mit dem unsinnig anmutenden Ansinnen sogar vor das LG Hannover.

Das blieb (erwartungsgemäß) „erfolgsfrei“. Warum also diese Klage?

Hintergrund ist, dass Daniel Fratzscher, der Haupteigentümer der „mindestens  betrügerisch“ agierenden Euroweb Internet GmbH (und Geschäftsführer etlicher derer, recht zahlreicher Töchter) ist, nach einigen gerichtlichen Verboten illegaler Vertriebspraktiken wie Kaltanrufen und dem notorischen Belügen von potentiellen Kunden zunächst gemeinsam mit seinem Geschäftsführer Christoph Preuß den Vertrieb auslagerte und unter Vorlage merkwürdiger und der erlebten und belegten Praxis widersprechender Urkunden behauptete, diesen Subunternehmen diese inkriminierten Vertriebspraktiken untersagt zu haben (Beweis: OLG Düsseldorf, I-20 U 140/12, u.a. vorsätzlich falsche Selbstdarstellung als "rechtstreu" im Schriftsatz vom 01.10.2014) und sodann auch durch Verträge mit diversen Medienunternehmen wie eben
  • Madsack / Hannoversche Zeitung
  • Stuttgarter Zeitung
  • Westfälische Nachrichten
für neu gegründete Töchter der Euroweb teuer das Recht erkaufte, deren Marken zu benutzen und sich so aber sicher sein kann, dass diese ausgesprochenen geldinteressierten Medienunternehmen nicht negativ über die „Geldkuh“, vor allem aber  nicht über die - nunmehr unter deren Marke - fortgeführten, gesetzeswidrigen und der Mutter „Euroweb“ gerichtlich rechtskräftig untersagten Vertriebsmethoden und die damit verbundene „Abzocke rund um das Internet und die Erstellung einer homepage etc.“ gegenüber den eigenen Lesern und den eigenen Anzeigekunden(sic!) berichten und die eigenen Kunden also warnen - was eigentlich der Job der „Presse“ ist.

Allerdings steht in solchen Verträgen regelmäßig, dass der Markenname durch den Rechtekäufer nicht geschädigt werden darf - deshalb wohl die „verrückt“ anmutende Klage und nun die Berufung.

Ein „Rechtsanwalt“, jedenfalls einer der die Bezeichnung verdient, hätte nämlich sehr eindringlich abgeraten - und zwar aus mehreren Gründen:
Um die Sache noch richtig fett zu machen hat Daniel Fratzscher aber wohl beschlossen, die das (noch) nicht rechtskräftige Urteil des LG Hannover vom 21.11.2019, Az. 8 O 168/19 vom OLG bestätigen zu lassen. Er ließ dagegen allen Ernstes Berufung einlegen, was für mich vor allem Freude bedeutet. Denn ich sehe wenig Chancen dafür, dass er das Verfahren „dreht“. Ich erwarte also „hoffnungsfroh“, dass das OLG Celle ein gewichtiges Urteil raushängt, welches die Erben und Verwalter der Marke „Madsack“ endlich mal wach macht.

28.01.2020

Euroweb-Töchter: Über Namen, „unvergleichbare Leistungen“, Selbstbewertung und selbst gemachte Witze

Zitat:
„Natürlich sind auch wir absolut der Meinung, dass es zu den Grundrechten eines jeden Menschen gehört, seine persönliche Meinung frei äußern zu können...“

Verbreitet anno 2006 von Christoph Preuß, Euroweb
Dann will ich das mal tun:

Neben dem fürchterlichen Hosting auf „Servern“ in Bulgarien mutet die Euroweb den Kunden auch das hauseigene „Euroweb CMS“ zu. Für die eigenen Webseiten benutzt diese Firma offenbar Wordpress... Warum das so ist kann man nur ahnen - allerdings helfen die Düsseldorfer Abzocker dabei „fast freiwillig“ und höchstselbst:
Bildschirmfoto: Damit Sie auf Ihrer CMS-Seite ein Bild hochladen können ...
„Hä?!?“

Ich kommentiere nicht nur mit „Hä?!?“ sondern auch mal so: Die Euroweb hat oft vor Gericht behauptet, dass deren Leistungen nicht mit denen der Wettbewerber verglichen werden können. Das scheint zu stimmen, denn einiges davon ist „unvergleichbar schlecht“. Die Verkäufer wurden einst angewiesen, die eigenen Leistungen mit einem Mercedes zu vergleichen. Hier ist ein wohl sehr gut passendes Exemplar:

Foto: Jörg Reinholz zum Euroweb-Verkaufs-Argument "Stellen Sie sich vor, sie bekämen einen Mercedes und müssten nur für die Benzinkosten aufkommen."
Etwa so etwas „Unvergleichbares“ wie den Mercedes bekommen die Kunden der Euroweb und deren Töchter um die 380 Euro im Monat und können müssen sollen dann nach den Vorstellungen von Daniel Fratzscher und Christoph Preuß vier Jahre lang dafür zahlen...

Den selben „unvergleichbaren Service“ bieten nämlich, weil das „Zusammenschustern“ (nicht wie von der Euroweb behauptet „Programmieren“) der „schwer überteuerten“ Webseiten mit dem offensichtlich sehr speziellen „EWCMS“ auch von diesen benutzt verkauft wird, die Euroweb-Töchter und Schwestern:
... deren „tolle Bewertungen“ wohl vor allem auf die weitere Tochter oder Schwester „Yourrate“(*) zurückgehen.


*) Ein Anrufer fragte mich mal ob der Name dieser sehr hauseigenen und wohl für das Haus „Euroweb“ besonders nötigen Bewertungsfirma wohl mit "Deine Ratte" korrekt übersetzt sei? Ich bin mir nicht ganz sicher ob das nur ein Scherz war, denn phonetisch ist das „drin“. Und der Betrieb einer solchen Firma, die genau die Aufgabe hat, mit bezahlten Bewertungen potentielle Kunden zu täuschen, hat schon was sehr Negatives, was die Namensgeber (vor allem wohl Christoph Preuß und Daniel Fratzscher) womöglich durchaus selbst - unbewusst - im Hinterkopf hatten als diese ihre sehr „eigenen“, modernen amerikanischen Vertriebsmethoden bedachten.

27.01.2020

Madsack Online Service - Folgeverträge: Vertragsverlängerung unter Behauptung einer rechtlichen Pflicht aus der DSGVO zu https? (Stimmt das?)

Zitat:
„Natürlich sind auch wir absolut der Meinung, dass es zu den Grundrechten eines jeden Menschen gehört, seine persönliche Meinung frei äußern zu können...“

Verbreitet anno 2006 von Christoph Preuß, Euroweb
Dann will ich das mal tun:

In Kassel läuft gerade ein Betrugsverfahren gegen ein paar, sich für „besonders schlau und rechtstreu“ haltende Hanseln, die Wirten vormachten, eine Jugenschutztafel müsse „auf Grund gesetzlicher Bestimmungen“ jährlich erneuert werden. Geliefert wurde dann ein Blatt A4 für rund 90 Euro.

Das sei, wie es sei. Von ähnlichem hört man immer wieder und ich bitte jeden Pole für die bösen Witze, die manche Deutsche über die angeblich „verlogenen und betrügerischen Polen“ machen, sehr ernsthaft um Entschuldigung. Denn etliche Deutsche sind nicht besser! Das genau ist es, wozu Daniel Fratzscher, Christoph Preuß / Co. als Beweis nützlich sind.

Ein besonders bösartiger Vogel hat mir nun im anonymen Vorbeiflug drei Sachverhalte gezwitschert, zwischen denen ein Zusammenhang bestehen kann, die man zu dem glauben kann - oder aber nicht:
  1. Ein Außendienster habe einem Bestandskunde der sich ebenfalls „rechtstreu“ gebenden „Madsack Online Service“ vorgemacht, es bestehe (aus der DSGVO heraus) eine gesetzliche Pflicht, Webseiten verschlüsselt auszuliefern (https).
  2. Die im Herbst 2019 eingeschlagene und lange Zeit unreparierte (Klebeband ist eine „Notsicherung“, keine „Reparatur“) Tür der „Geschäftsstellen von HAZ und Heimatzeitungen Madsack“ in der Langen Laube 10 in Hannover sei einer der, auf miese Geschäftspraktiken (der O-Ton war „nicht zitierfähig“) der Madsack Online Service zurückzuführenden „Verkaufserfolge“.
  3. Der Leichnam  von August Madsack sei in Australien aufgetaucht. Dieser habe sich, als er von dem Vertrag zwischen den „extraordinären Dummköpfen“ (gemeint wohl: „Erben und so genannten Führungskräften“) des ehemals seinigen und „seinerzeit ehrlichen“ Zeitungsimperiums und der Euroweb erfuhr (weshalb die Euroweb als „Madsack Online Service“ inkarnieren kann) „derart heftig und lange im Grab herumgedreht, bis er sich durch den gesamten Planeten gebohrt habe!“
Die eingeschlagene Tür bei „Madsacks“ bzw. der „Hannoverschen Zeitung“ aber habe ich allerdings selbst (mehrfach) gesehen.

Mich würde aber sehr interessieren, ob auch das Übrige wahr ist:
  • Mit welchen Behauptungen treten Außendienste der „Madsack Online Service“ an potentielle Kunden heran und versuchen diese zu einem Vertragsabschluss oder einer Vertragsverlängerung (durch die „Leistungserweiterung“) zu bewegen?
  • Ist es wahr und richtig, dass die Vertriebsaußendienste  bei den wenigen Schulungen und in diesen bei konkreten Teilen - die auch nicht (mehr) in den Unterlagen auftauchen, keine Fotos von Whiteboards machen dürfen? Und das thematisch zugehörige Teile der Unterlagen -  z.B. mit den, den potentiellen Kunden vorzutragenden Verkaufsargumenten - mit größter Sorgfalt wieder eingesammelt werden?
  • Ist das, mir allerdings ziemlich glaubhaft erscheinende Gerücht, dass Denis Pohlan „wie wild“ auf den Boxsack einschlägt wenn er meinen Name auch nur hört - oder in „gewissen psychologischen Situationen“ (die mir übermittelten Worte werde ich hier nicht wiedergeben) Eindruck auf seine „Untergebenen“ machen will - WIRKLICH wahr?
Hint: Falls sein Kollege in Martin Witscher aus Weinsberg („Webhunt3R“, verkauft derzeit unter dem Label „Stuttgarter Zeitung“) auch so einen  will - den  gibt es derzeit mit Handschuhen für 100 Euro.

Erlebnisberichte (auch und gerade von Mitarbeitern des „Madsack Online Service - Obervertriebshansels“ Denis Pohlan in den „Multifirmenräumen“ in der Hannoverschen Helmkestr. 5a) oder aus der Kurfürstenstr. 22 in Weinsberg und natürlich den übrigen Euroweb-Inkarnationen, die ich gern absolut vertraulich behandle, bitte an:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

Tel. +49 561 3172277

joerg.reinholz(at)gmail.com

Euroweb / United Media - „securewebystems.net“
Sichere Websysteme? Eher nicht: Ein „mindestens peinliches“ Datenleck.

Bildschirmfoto: Quelltext eines Teils der durch technischen Unverstand geleakten Informationen

Die „Euroweb Internet GmbH“ (Geschäftsführer: Christoph Preuß) - wozu neben der „United Media“ (GF: Daniel Fratzscher) auch die Aktivitäten „Madsack-Onlinesevice“ (GF: Daniel Fratzscher), „WN-Onlineservice“ (GF: Daniel Fratzscher) und „Stuttgarter Zeitung Onlineservice„ (GF ebenfalls Daniel Fratzscher) gehören - hat ja „ganz schön das große Maul“ und verspricht sehr viel. Zum Beispiel eben etwas wie „sicheres Hosting“.

Peinlich wird das, wenn man bei google nach Informationen über „securewebystems.net“ sucht und darauf hin obiges angezeigt bekommt. Bekannt als „Datenleck“.

Das Zeug wird in Plovdiv/Bulgarien wird der Mist in einem sehr angeblichen  „Rechenzentrum“ (tatsächlich ein umgerüsteter Büroraum in einem öffentlich zugänglichen Geschäftsgebäude) gehostet und gepflegt. Offensichtlich haben die billigen äußerst preisniedrigen bulgarischen Mitarbeiter der Euroweb OOD den Unterschied zwischen Test- und Produktivservern „nur nicht so ganz genau“  verinnerlicht.

(Etwas später:)

Bildschirmfoto: Kurz nach meiner Veröffentlichung ...

Und, tja:  Die Benutzung von „WordPress“ und „sichere Websysteme“ sind meiner fundierten Meinung nach auch nicht in Übereinstimmung zu bringen.

Übrigens habe ich - mal wieder - gar nichts „gehackt“-