13.02.2020
Pascal Goffart - BDSG-Abmahnungen von Pjotr Z. - „Abzocke und Rechtsmissbrauch übelster gravenreuthscher Sitte“ -
Wer zahlt ist dumm!
Günther Freiherr von Gravenreuth war formal Rechtsanwalt, faktisch aber auch ein Betrüger übelster Sorte - und ein verlotterter Abmahnanwalt, der mit (und manchmal auch ohne Mandat) das Abmahnen als Massengeschäft betrieb. Der war mein erster Gegner und hat seine Mitliedschaft in der Münchner Anwaltskammer a) durch die zu seiner Verurteilung führenden Straftaten - und b) (um ganz sicher zu gehen) - durch eiliges Blei beendet. Auch der, in der Kanzlei Z. „die Hosen anhabende“ und zu versorgende Philipp Berger, der schon früher mal der Chef von Pjotr Z. war, ist kein Anwalt mehr.
Inzwischen ist die Rechtsprechung zum Rechtsmissbrauch durch das Abmahnunwesen solcher Lumiche gefestigt: Abmahnungen, bei denen es nicht darum geht, die Abgemahnten zu einem gesetzeskonformen Verhalten anzuhalten, sondern damit eine gewinnbringende Beschäftigung zu betreiben, sind rechtsmissbräuchlich, weshalb die Klage zurückzuweisen ist. (Für viele: OLG Hamm, Urteil vom 24.03.2009 Az.: 4 U 211/08), oder, um bei dem Münchner Lumich Günther Freiherr von Gravenreuth zu bleiben, Symicron vers. Strieder, OLG Düsseldorf, 2001. Auch das Gravenreuth damals schwer beschädigende Urteil des LG München in der "Webspace"- Sache 9 HK O 14840/99 zeigt auf, was Rechtsmissbrauch ist: „Der Beklagte hat den Vortrag zur "serienmäßige Abmahnung" durch konkrete Anlagen im im Schriftsatz vom 08.12.1999 weiter präzisiert: Danach sind seit August 1999 seitens des Klägers durch den hier tätig gewordenen Verfahrensbevollmächtigen insgesamt 14 Abmahnung erfolgt“, sodann „Indiziell verwertet die Kammer in diesem Zusammenhang auch die Tatsache, daß gewissermaßen schematisch und ohne jede Differenz hinsichtlich des "Störers" ... abgemahnt wurde ... “ und „selbst dort, wo jeder vernünftige und halbwegs an einem fairen Verfahren Interessierte Bemühungen, durch Einsatz von Gerichten Entscheidungen zu erzwingen, unterläßt, klagte der Kläger und dokumentiert hierdurch sein Kosteninteresse nach Auffassung der Kammer in besonders deutlicher Form.“
DAS kann (und sollte) man „gefestigte Rechtsprechung“ nennen!
Als “besonders dämliche Handlung“ - formal von Pjotr Z. zu vertreten - betrachte ich es, dass über die angemaßten Streitwerte eine höchst offensichtliche Einkommensmaximierung betrieben wird. Das - ausgerechnet - formell von Pjotr Z. selbst - in zahlreichen solcher Abmahnungen seit etwa Jahresbeginn bemühte - erstinstanzliche - Urteil des AG München vom 04.09.2019, Az. 155 C 1510/18 und das ebenso bemühte Urteil des LG München wie auch die anderen geben nämlich her, dass die - formal von Pjotr Z. - neuerdings als Bemessungsgrundlage hereigezogenen 5000 Euro (anno 2019 waren es noch 4000 Euro) absolut willkürlich sind. Und aus meiner Sicht handelt es hier um einen „Betrug durch bewusst falsches Vormachen der Rechtskonformität einer Forderung“, weil ich unterstelle, dass ein Anwalt so dämlich gar nicht kann, als dass er diesen Umstand übersehen könnte.
So wie die Dinge und Aktenzeichen hier herumliegen sind auch die, auf das BDSG gestützten Abmahnungen, angeblich mit dem Mandat eines scheinbar sich auch beim Pokern oft „verzockenden“ Pascal Goffart, der wiederum angeblich in Düsseldorf und Wien zu leben vorgibt, also „ein besonders krasser Fall des Rechtsmissbrauch, der Abzocke und des Betrugs“.
Ich habe mir mal die hier vorliegenden und sich stark häufenden Aktenzeichen und deren Nummern angesehen:
Aktuell haben Pjotr Z. (der noch Rechtsanwalt ist) und sein Assessor Berger (der mal Rechtsanwalt war) demnach eine beachtliche Fallzahl - die meisten davon betreffen offensichtlich den Pascal Goffart und also Abmahnungen bezüglich behaupteter BDSG-Verstöße. Auf das Jahr hochgerechnet ergeben diese eine sehr grobe und höchst ungenaue (und vor allen nicht realisierte!) Umsatzschätzung von jährlich rund einer 1 Million Euro.
Die aber "netto".
Und da stellt sich die Frage, ob und wie denn der „so gar arme und bedauerliche“ Herr Pascal Goffart, der die Anmeldung zu Newslettern und das Fordern der Auskünfte gemäß Art. 15 BDSG offensichtlich zu seinem Job gemacht hat, die eigentlich übliche Vorauszahlung für diese Gebühren an Herrn Z. geleistet haben will.
In diesem Sinne freue ich mich sehr auf ein (erneutes) gerichtliches Zusammentreffen mit Pjotr Z., dem Poker-Goffart und vor allem dessen, was meine Person betrifft, sehr „leiderfahrenem“ Herrn Chef-Assessor Berger!
Wie schnell auch sehr viel Kanzleipapier wertlos wird weiß ja der, „die Hosen anhabende“ Assessor Berger sehr genau. Der war schließlich mal „Rechtsanwalt“.
Wer zahlt ist dumm! - Zeugenaufruf
Falls der Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den "Kurzschluss" suchen. Denn der Nachweis möglichst zahlreicher identischer Fälle dient dem Beweis des Rechtsmissbrauchs und also der Abwehr der Forderung.
Kontakt via:
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com
Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.
Statistik:
Verlogene Anwälte: IIIII
Rechtsbeugende Richter: IIIIIIII
Sonstiges Pack: IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII
01.02.2020
Frage: „Was dauert in Deutschland länger als einen Flughafen zu bauen?“
Antwort: „Zum Schutz der Verbraucher etwas einfaches und wirksames gegen Betrug, Kostenfallen und Abzocke zu tun.“
Am 1. Februar 2020 treten die von der Bundesnetzagentur festgelegten Vorgaben endgültig in Kraft, die das Bezahlen von Abonnements und Einzelkäufen bei Drittanbietern über die Mobilfunkrechnung des Providers neu regeln. Dazu müssen Mobilfunkanbieter mehrere technische, administrative und finanzielle Vorkehrungen umsetzen, die im Kampf gegen Kostenfallen und Abzocke mehr Sicherheit und Transparenz für die Kunden bringen sollen.Das Problem dürfte seit ca. 25 Jahren bekannt sein.
Quelle: heise.de
31.01.2020
Coronavirus:
Behördenkompettverblödung? Bundesgesundheitsministerium von Staatsseuche erfasst?
Liedtext des Monats:
Behördlicher Dummsprech des Monats:
„Wir lagen vor Civitavecchia - und hatten die Seuche an Bord.“
Behördlicher Dummsprech des Monats:
Das Bundesgesundheitsministerium schätzt die Gefahr für Deutschland durch das neuartige Coronavirus als „sehr gering“ ein. Laut einem Sprecher beobachte man die Situation in China „natürlich aufmerksam“ und stehe dazu in ständigem Kontakt mit internationalen Partnern. Wie in solchen Fällen üblich, würden alle relevanten Stellen über den aktuellen Sachstand fortlaufend informiert. Fiebermessungen an Flughäfen nannte der Sprecher „unverhältnismäßig“.Bei Webasto dürfte man das ganz anders sehen. In China erst recht. Für die Äußerung des Bundesgesundheitsministeriums gibt es nur wenige, wahrscheinlich wirkende Erklärungen:
Quelle: Zeit.de, 21. Januar 2020
- Vermeidung der Geldausgabe für die im Fall einer solchen Seuche offensichtlich notwendigen, leicht durchführbaren und definitiv verhältnismäßigen Maßnahmen - wie eben die Fiebermessungen an Flughäfen. Das wäre Körperverletzung durch Unterlassung - womöglich mit Todesfolge .
- Vermeidung einer „Panik“ in der Bevölkerung damit sich die intern gewarnte Nomenklatur(a) („alle relevanten Stellen“) erst einmal selbst mit diesen Mundmasken eindecken kann. Das wäre „DDR“ - aber die Bundesrepublik hat die „DDR“ längst auf vielen Gebieten weit übertroffen. Man denke nur an den Strafverschärfungsnotwendigkeitswahn, den Vorratsdatenspeicherungs- und Passwörterherausgabeirrsinn der Bundesminsterin für Justiz (SPD). Der ja geradezu die Definition von „unverhältnismäßig“ ist.
- Behördenkomplettverblödung. Krankheitsanzeichen: Erhebliche Störungen der Tatsachenwahrnehmungfähigkeit. Es sollte geprüft werden, ob Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums oder gar dessen Chef Jans Span (CDU) Kontakt zu Kassler Landrichtern hatte. Das wäre, neben Kontakt zum Bundestagspräsidium, nämlich ein denkbarer Infektionsweg.
- Sämtliche „relevanten“ Mitarbeiter des Bundesgesundheitsministeriums waren bei den Themen „Viren“ und „Bakterien“ gerade „Kreide holen“ oder hatten „Amöben" (Durchfall). Allerdings hätte man sowas wohl bei deren Einstellung abfragen sollen. Ob eine Lehre als Bankkaufmann und ein Fernstudium der Politikwissenschaft ("Sponsored by German Steuerzahler" durch Abgeordnetenbezüge) bei der „relevantesten“ Person im Ministerium eine „geeignete fachliche Qualifikation“ darstellt, ist jedenfalls im Hinblick auf den obigen „Dummsprech“ höchst zweifelhaft.
30.01.2020
Madsack OnlineService GmbH & Co. KG legt „höchst unvernünftig“ (wenn nicht „irrsinnig“) anmutende Berufung ein.
Zu den Hintergründen:
Das Euroweb-Derivat „Madsack OnlineService GmbH & Co. KG“ will (sic: Allen Ernstes!) nicht mit Begriffen wie „Internet-betrug“ und/oder „Abzocke
rund um das Internet und die Erstellung einer homepage etc.“ und/oder
„falsche Versprechungen“ in Zusammenhang gebracht werden und versuchte also den Rechtsanwalt Thorsten Wachs, der eben genau solches äußerte, mit einer Abmahnung zu belästigen und zog mit dem unsinnig anmutenden Ansinnen sogar vor das LG Hannover.
Das blieb (erwartungsgemäß) „erfolgsfrei“. Warum also diese Klage?
Hintergrund ist, dass Daniel Fratzscher, der Haupteigentümer der „mindestens betrügerisch“ agierenden Euroweb Internet GmbH (und Geschäftsführer etlicher derer, recht zahlreicher Töchter) ist, nach einigen gerichtlichen Verboten illegaler Vertriebspraktiken wie Kaltanrufen und dem notorischen Belügen von potentiellen Kunden zunächst gemeinsam mit seinem Geschäftsführer Christoph Preuß den Vertrieb auslagerte und unter Vorlage merkwürdiger und der erlebten und belegten Praxis widersprechender Urkunden behauptete, diesen Subunternehmen diese inkriminierten Vertriebspraktiken untersagt zu haben (Beweis: OLG Düsseldorf, I-20 U 140/12, u.a. vorsätzlich falsche Selbstdarstellung als "rechtstreu" im Schriftsatz vom 01.10.2014) und sodann auch durch Verträge mit diversen Medienunternehmen wie eben
Allerdings steht in solchen Verträgen regelmäßig, dass der Markenname durch den Rechtekäufer nicht geschädigt werden darf - deshalb wohl die „verrückt“ anmutende Klage und nun die Berufung.
Ein „Rechtsanwalt“, jedenfalls einer der die Bezeichnung verdient, hätte nämlich sehr eindringlich abgeraten - und zwar aus mehreren Gründen:
Das blieb (erwartungsgemäß) „erfolgsfrei“. Warum also diese Klage?
Hintergrund ist, dass Daniel Fratzscher, der Haupteigentümer der „mindestens betrügerisch“ agierenden Euroweb Internet GmbH (und Geschäftsführer etlicher derer, recht zahlreicher Töchter) ist, nach einigen gerichtlichen Verboten illegaler Vertriebspraktiken wie Kaltanrufen und dem notorischen Belügen von potentiellen Kunden zunächst gemeinsam mit seinem Geschäftsführer Christoph Preuß den Vertrieb auslagerte und unter Vorlage merkwürdiger und der erlebten und belegten Praxis widersprechender Urkunden behauptete, diesen Subunternehmen diese inkriminierten Vertriebspraktiken untersagt zu haben (Beweis: OLG Düsseldorf, I-20 U 140/12, u.a. vorsätzlich falsche Selbstdarstellung als "rechtstreu" im Schriftsatz vom 01.10.2014) und sodann auch durch Verträge mit diversen Medienunternehmen wie eben
- Madsack / Hannoversche Zeitung
- Stuttgarter Zeitung
- Westfälische Nachrichten
Allerdings steht in solchen Verträgen regelmäßig, dass der Markenname durch den Rechtekäufer nicht geschädigt werden darf - deshalb wohl die „verrückt“ anmutende Klage und nun die Berufung.
Ein „Rechtsanwalt“, jedenfalls einer der die Bezeichnung verdient, hätte nämlich sehr eindringlich abgeraten - und zwar aus mehreren Gründen:
- Erstens einmal weiß ein jeder halbwegs brauchbare Rechtsanwalt, dass Äußerungen wie „Internet-betrug“, „Abzocke“ und „falsche Versprechungen“ regelmäßig als Meinungsäußerungen durchgehen wenn diese im Zusammenhang mit Kritik an der Handlungsweise des Bezogenen oder des bezogenen Unternehmens fallen.
- Zudem weiß ein auch „nur halbwegs brauchbarer“ Rechtsanwalt, dass nicht an jedem Landgericht und auch nicht von jedem Richter und schon gar nicht, wenn der Gegner selbst Anwalt ist, das Recht derart dreist gebeugt wird wie am LG Kassel - was aber notwendig wäre, damit die Klage Erfolg haben könnte,
- Und vor allem wird ein auch nur halbwegs ehrlicher Rechtsanwalt so ernsthaft wie gebührenpflichtig darauf hinweisen, dass sich die „Madsack OnlineService GmbH & Co.KG“ des Daniel Fratzscher so manche Entäußerung auch (un-)redlich verdient hat. Der einst von der Euroweb benutzte Richter Wolters vom LG Mönchengladbach, der wohl für solche Versuche ein „sehr geeignetes und beliebtes Exemplar“ war, ist „a.D.“
- Zudem gehört auch nur wenig Hirnschmalz dazu, zu begreifen was passiert, wenn die Nachricht über das quasi nur verlierbare Verfahren in die Öffentlichkeit gerät: Die Marke wird - durch das Gewicht der gerichtlichen Entscheidung - noch mehr belastet. Was ja schon stattfindet...
28.01.2020
Euroweb-Töchter: Über Namen, „unvergleichbare Leistungen“, Selbstbewertung und selbst gemachte Witze
Zitat:
Neben dem fürchterlichen Hosting auf „Servern“ in Bulgarien mutet die Euroweb den Kunden auch das hauseigene „Euroweb CMS“ zu. Für die eigenen Webseiten benutzt diese Firma offenbar Wordpress... Warum das so ist kann man nur ahnen - allerdings helfen die Düsseldorfer Abzocker dabei „fast freiwillig“ und höchstselbst:
Ich kommentiere nicht nur mit „Hä?!?“ sondern auch mal so: Die Euroweb hat oft vor Gericht behauptet, dass deren Leistungen nicht mit denen der Wettbewerber verglichen werden können. Das scheint zu stimmen, denn einiges davon ist „unvergleichbar schlecht“. Die Verkäufer wurden einst angewiesen, die eigenen Leistungen mit einem Mercedes zu vergleichen. Hier ist ein wohl sehr gut passendes Exemplar:
Etwa so etwas „Unvergleichbares“ wie den Mercedes bekommen die Kunden der Euroweb und deren Töchter um die 380 Euro im Monat und können müssen sollen dann nach den Vorstellungen von Daniel Fratzscher und Christoph Preuß vier Jahre lang dafür zahlen...
Den selben „unvergleichbaren Service“ bieten nämlich, weil das „Zusammenschustern“ (nicht wie von der Euroweb behauptet „Programmieren“) der „schwer überteuerten“ Webseiten mit dem offensichtlich sehr speziellen „EWCMS“ auch von diesenbenutzt verkauft wird, die Euroweb-Töchter und Schwestern:
*) Ein Anrufer fragte mich mal ob der Name dieser sehr hauseigenen und wohl für das Haus „Euroweb“ besonders nötigen Bewertungsfirma wohl mit "Deine Ratte" korrekt übersetzt sei? Ich bin mir nicht ganz sicher ob das nur ein Scherz war, denn phonetisch ist das „drin“. Und der Betrieb einer solchen Firma, die genau die Aufgabe hat, mit bezahlten Bewertungen potentielle Kunden zu täuschen, hat schon was sehr Negatives, was die Namensgeber (vor allem wohl Christoph Preuß und Daniel Fratzscher) womöglich durchaus selbst - unbewusst - im Hinterkopf hatten als diese ihre sehr „eigenen“, „modernen amerikanischen Vertriebsmethoden“ bedachten.
„Natürlich sind auch wir absolut der Meinung, dass es zu den Grundrechten eines jeden Menschen gehört, seine persönliche Meinung frei äußern zu können...“Dann will ich das mal tun:
Verbreitet anno 2006 von Christoph Preuß, Euroweb
Neben dem fürchterlichen Hosting auf „Servern“ in Bulgarien mutet die Euroweb den Kunden auch das hauseigene „Euroweb CMS“ zu. Für die eigenen Webseiten benutzt diese Firma offenbar Wordpress... Warum das so ist kann man nur ahnen - allerdings helfen die Düsseldorfer Abzocker dabei „fast freiwillig“ und höchstselbst:
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„Hä?!?“
Ich kommentiere nicht nur mit „Hä?!?“ sondern auch mal so: Die Euroweb hat oft vor Gericht behauptet, dass deren Leistungen nicht mit denen der Wettbewerber verglichen werden können. Das scheint zu stimmen, denn einiges davon ist „unvergleichbar schlecht“. Die Verkäufer wurden einst angewiesen, die eigenen Leistungen mit einem Mercedes zu vergleichen. Hier ist ein wohl sehr gut passendes Exemplar:
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| Foto: Jörg Reinholz zum Euroweb-Verkaufs-Argument "Stellen Sie sich vor, sie bekämen einen Mercedes und müssten nur für die Benzinkosten aufkommen." |
Den selben „unvergleichbaren Service“ bieten nämlich, weil das „Zusammenschustern“ (nicht wie von der Euroweb behauptet „Programmieren“) der „schwer überteuerten“ Webseiten mit dem offensichtlich sehr speziellen „EWCMS“ auch von diesen
- „Madsack Onlineservice“
- „internetmedia“
- „alpenweb“
- „WN Onlineservice“
- „Westphalenblatt Onlineservice“
- „United Media“
*) Ein Anrufer fragte mich mal ob der Name dieser sehr hauseigenen und wohl für das Haus „Euroweb“ besonders nötigen Bewertungsfirma wohl mit "Deine Ratte" korrekt übersetzt sei? Ich bin mir nicht ganz sicher ob das nur ein Scherz war, denn phonetisch ist das „drin“. Und der Betrieb einer solchen Firma, die genau die Aufgabe hat, mit bezahlten Bewertungen potentielle Kunden zu täuschen, hat schon was sehr Negatives, was die Namensgeber (vor allem wohl Christoph Preuß und Daniel Fratzscher) womöglich durchaus selbst - unbewusst - im Hinterkopf hatten als diese ihre sehr „eigenen“, „modernen amerikanischen Vertriebsmethoden“ bedachten.
27.01.2020
Madsack Online Service - Folgeverträge: Vertragsverlängerung unter Behauptung einer rechtlichen Pflicht aus der DSGVO zu https? (Stimmt das?)
Zitat:
In Kassel läuft gerade ein Betrugsverfahren gegen ein paar, sich für „besonders schlau und rechtstreu“ haltende Hanseln, die Wirten vormachten, eine Jugenschutztafel müsse „auf Grund gesetzlicher Bestimmungen“ jährlich erneuert werden. Geliefert wurde dann ein Blatt A4 für rund 90 Euro.
Das sei, wie es sei. Von ähnlichem hört man immer wieder und ich bitte jeden Pole für die bösen Witze, die manche Deutsche über die angeblich „verlogenen und betrügerischen Polen“ machen, sehr ernsthaft um Entschuldigung. Denn etliche Deutsche sind nicht besser! Das genau ist es, wozu Daniel Fratzscher, Christoph Preuß / Co. als Beweis nützlich sind.
Ein besonders bösartiger Vogel hat mir nun im anonymen Vorbeiflug drei Sachverhalte gezwitschert, zwischen denen ein Zusammenhang bestehen kann, die man zu dem glauben kann - oder aber nicht:
Mich würde aber sehr interessieren, ob auch das Übrige wahr ist:
Erlebnisberichte (auch und gerade von Mitarbeitern des „Madsack Online Service - Obervertriebshansels“ Denis Pohlan in den „Multifirmenräumen“ in der Hannoverschen Helmkestr. 5a) oder aus der Kurfürstenstr. 22 in Weinsberg und natürlich den übrigen Euroweb-Inkarnationen, die ich gern absolut vertraulich behandle, bitte an:
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel. +49 561 3172277
joerg.reinholz(at)gmail.com
„Natürlich sind auch wir absolut der Meinung, dass es zu den Grundrechten eines jeden Menschen gehört, seine persönliche Meinung frei äußern zu können...“Dann will ich das mal tun:
Verbreitet anno 2006 von Christoph Preuß, Euroweb
In Kassel läuft gerade ein Betrugsverfahren gegen ein paar, sich für „besonders schlau und rechtstreu“ haltende Hanseln, die Wirten vormachten, eine Jugenschutztafel müsse „auf Grund gesetzlicher Bestimmungen“ jährlich erneuert werden. Geliefert wurde dann ein Blatt A4 für rund 90 Euro.
Das sei, wie es sei. Von ähnlichem hört man immer wieder und ich bitte jeden Pole für die bösen Witze, die manche Deutsche über die angeblich „verlogenen und betrügerischen Polen“ machen, sehr ernsthaft um Entschuldigung. Denn etliche Deutsche sind nicht besser! Das genau ist es, wozu Daniel Fratzscher, Christoph Preuß / Co. als Beweis nützlich sind.
Ein besonders bösartiger Vogel hat mir nun im anonymen Vorbeiflug drei Sachverhalte gezwitschert, zwischen denen ein Zusammenhang bestehen kann, die man zu dem glauben kann - oder aber nicht:
- Ein Außendienster habe einem Bestandskunde der sich ebenfalls „rechtstreu“ gebenden „Madsack Online Service“ vorgemacht, es bestehe (aus der DSGVO heraus) eine gesetzliche Pflicht, Webseiten verschlüsselt auszuliefern (https).
- Die im Herbst 2019 eingeschlagene und lange Zeit unreparierte (Klebeband ist eine „Notsicherung“, keine „Reparatur“) Tür der „Geschäftsstellen von HAZ und Heimatzeitungen Madsack“ in der Langen Laube 10 in Hannover sei einer der, auf miese Geschäftspraktiken (der O-Ton war „nicht zitierfähig“) der Madsack Online Service zurückzuführenden „Verkaufserfolge“.
- Der Leichnam von August Madsack sei in Australien aufgetaucht. Dieser habe sich, als er von dem Vertrag zwischen den „extraordinären Dummköpfen“ (gemeint wohl: „Erben und so genannten Führungskräften“) des ehemals seinigen und „seinerzeit ehrlichen“ Zeitungsimperiums und der Euroweb erfuhr (weshalb die Euroweb als „Madsack Online Service“ inkarnieren kann) „derart heftig und lange im Grab herumgedreht, bis er sich durch den gesamten Planeten gebohrt habe!“
Mich würde aber sehr interessieren, ob auch das Übrige wahr ist:
- Mit welchen Behauptungen treten Außendienste der „Madsack Online Service“ an potentielle Kunden heran und versuchen diese zu einem Vertragsabschluss oder einer Vertragsverlängerung (durch die „Leistungserweiterung“) zu bewegen?
- Ist es wahr und richtig, dass die Vertriebsaußendienste bei den wenigen Schulungen und in diesen bei konkreten Teilen - die auch nicht (mehr) in den Unterlagen auftauchen, keine Fotos von Whiteboards machen dürfen? Und das thematisch zugehörige Teile der Unterlagen - z.B. mit den, den potentiellen Kunden vorzutragenden Verkaufsargumenten - mit größter Sorgfalt wieder eingesammelt werden?
- Ist das, mir allerdings ziemlich glaubhaft erscheinende Gerücht, dass Denis Pohlan „wie wild“ auf den Boxsack einschlägt wenn er meinen Name auch nur hört - oder in „gewissen psychologischen Situationen“ (die mir übermittelten Worte werde ich hier nicht wiedergeben) Eindruck auf seine „Untergebenen“ machen will - WIRKLICH wahr?
Erlebnisberichte (auch und gerade von Mitarbeitern des „Madsack Online Service - Obervertriebshansels“ Denis Pohlan in den „Multifirmenräumen“ in der Hannoverschen Helmkestr. 5a) oder aus der Kurfürstenstr. 22 in Weinsberg und natürlich den übrigen Euroweb-Inkarnationen, die ich gern absolut vertraulich behandle, bitte an:
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
Tel. +49 561 3172277
joerg.reinholz(at)gmail.com
Euroweb / United Media - „securewebystems.net“
Sichere Websysteme? Eher nicht: Ein „mindestens peinliches“ Datenleck.
![]() |
| Bildschirmfoto: Quelltext eines Teils der durch technischen Unverstand geleakten Informationen |
Die „Euroweb Internet GmbH“ (Geschäftsführer: Christoph Preuß) - wozu neben der „United Media“ (GF: Daniel Fratzscher) auch die Aktivitäten „Madsack-Onlinesevice“ (GF: Daniel Fratzscher), „WN-Onlineservice“ (GF: Daniel Fratzscher) und „Stuttgarter Zeitung Onlineservice„ (GF ebenfalls Daniel Fratzscher) gehören - hat ja „ganz schön das große Maul“ und verspricht sehr viel. Zum Beispiel eben etwas wie „sicheres Hosting“.
Peinlich wird das, wenn man bei google nach Informationen über „securewebystems.net“ sucht und darauf hin obiges angezeigt bekommt. Bekannt als „Datenleck“.
Das Zeug wird in Plovdiv/Bulgarien wird der Mist in einem sehr angeblichen „Rechenzentrum“ (tatsächlich ein umgerüsteter Büroraum in einem öffentlich zugänglichen Geschäftsgebäude) gehostet und gepflegt. Offensichtlich haben die
(Etwas später:)
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| Bildschirmfoto: Kurz nach meiner Veröffentlichung ... |
Und, tja: Die Benutzung von „WordPress“ und „sichere Websysteme“ sind meiner fundierten Meinung nach auch nicht in Übereinstimmung zu bringen.
Übrigens habe ich - mal wieder - gar nichts „gehackt“-
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