01.04.2020

Professor Dr. Ralf Höcker, Köln: Genau der Typ „ehrlicher Anwalt“ den ich sehr genau kenne.

(Kein Aprilscherz!)

13. Februar 2020:
„Mir wurde vor zwei Stunden auf denkbar krasse Weise klar gemacht, dass ich mein politisches Engagement sofort beenden muss, wenn ich keine "Konsequenzen" befürchten will ... Die Ansage war glaubhaft und unmissverständlich. Ich beuge mich dem Druck und lege mit sofortiger Wirkung alle meine politischen Ämter nieder und erkläre den Austritt aus sämtlichen politischen Organisationen.“

Professor Dr. Ralf Höcker auf facebook
01. April 2020:
„Im Ergebnis haben die Angaben des Prof. Dr. Höcker jedenfalls dazu geführt, dass hier davon auszugehen ist, dass es eine wie auch immer geartete Drohung von strafrechtlicher Relevanz, also insbesondere eine Morddrohung oder Ähnliches, nicht gegeben hat“

Ulf Willuhn, StA Köln
Schon im Februar habe ich berichtet, dass die Behauptungen des Münchner Ultra-Rechtsanwalts Dr. Ralf Höcker zweifelhaft sind.

Und falls sich ein Richter - nehmen wir nur den, sich mindestens im Einzelfall als „reichlich naiv“ und „den Tatsachen verweigernd“ erweisenden Dr. Thomas Blumenstein vom LG Kassel - fragt, warum ich das so richtig vorhersehen konnte, dann ist die Antwort:
  • „Ich habe reichlich Erfahrung mit solchen - mir als „grundverlogenen“ geltenden - Abmahnanwälten!“
Als da wären: (Ich weiß nicht, wem von diesen ich durch die Nennung in dieser Liste zu viel Ehre zukommen lasse und wer sich alles beleidigt fühlen dürfte, weil er oder sie darin fehlt...)
Und das sind längst nicht alle!

Über: Cookiebestätigungs- Täuschung und die Frage, wer sowas verwendet...

(Kein Aprilscherz!)

Die Cookie-Bestätigungen mögen nerven und ich gehe davon aus, dass manche Firmen mit Täuschungsabsicht (sonst wäre die Dummheit grenzenlos) diese Bestätigungen, so wie oben gezeigt, gestalten. So werden die „Datenschutzeinstellungen“ zu „Datenschleudereinstellungen“!

DSGVO-konform sind die unnötigen Cookies zunächst abgewählt. Klickt man aber genervt und also unvorsichtig auf den hervorgehobenen Button werden - entgegen der ersten, durch das vorausgefüllte Formular erzeugten Anmutung - die unerwünschten und für die Nutzung und „Erfahrungsverbesserung“ unnötigen Cookies für „Externe Medien“ und „Statistiken“ erlaubt. Was im konkreten Fall nur ganz kurz sichtbar wird, weil ein Javascript das Formular vor dem Absenden manipuliert. Eine Möglichkeit, diese Einstellung zu korrigieren, habe ich nicht gefunden - außer derjenigen, alle Cookies zu löschen.

Das gezeigte Vorgehen ist „mindestens amoralisch“ und mit den durchaus kriminellen Methoden vergleichbar, mit denen beim Download von Software Unbedarften auch unerwünschte Programme und so teure wie nutzlose Abonnements untergejubelt werden - eine seit den 1990er-Jahren bekannte Methode der „Nutzlosbranche“. Wer um die Seriosität und das Ansehen seiner Firma bangt, der sollte seine Webseitenbesucher nicht gleich beim ersten Kontakt so übel täuschen.

Die oben erkennbare Firma „BS software development GmbH & CO. KG“ ist momentan ohnehin auffällig:

Laut heise.de bietet die Telekom eine "sichere App" dieser Firma an, mit welcher man seine Corona-Testergebnisse abrufen kann. Formal nur die eigenen. Allerdings können, so heise.de(¹) auf Grund einer unterbliebenen Prüfung der HTTPS-Zertifikate und durch Auswahl inzwischen als unsicher bekannter Verschlüsselungsmethoden, auch beliebige Proxys verwendet werden und so das Ergebnis auch von Arbeitgebern, ISPs und WLAN-Anbietern (City-Netze, Hotels!), den Betreibern von TOR-Exitservern und VPN (das sind oft in- und ausländische Geheimdienste!) angesehen werden. Diese haben dann auch gleich die ID des Tests.

Was ich mich also frage, ist, wie es sein kann, dass eine Firma, welche einen so wie oben ausgeprägten Wille zum „Datenschutz“ präsentiert, ausgerechnet mit Software im medizinischen Bereich „erfolgreich“ ist. Ich schlage vor, einen „Compliance-Manager“ zu ernennen.

(¹) Heise.de: „c't deckt auf: Corona-App der Telekom ist katastrophal unsicher

28.03.2020

Eine kleine PHP-Bibliothek zur DSGVO-konformen Vermeidung von rechtsmissbräuchlicher Abmahnungen und Durchsetzung eines „vorsorglichen Hausverbotes“

„Programmieren“ und „Recht“ haben sehr viel mehr Gemeinsames, als viele Laien und „im Programmieren unbedarfte“ Juristen so zu wissen glauben...

Bildschirmfoto: Konkrete Implementierungen werden natürlich optisch anders aussehen. Ich würde bei einem Anmeldeversuch einen „Systemfehler“ oder „Spam“ behaupten.

Das mögliche Aufkommen der böswilligen und durchaus kriminellen Masche, sich für Newsletter zu registrieren oder via Amazon oder Ebay Mikrokäufe bei kleinen und juristisch schlecht geschützten Unternehmen zu tätigen und - vor allem bei den Newsletteranmeldungen - von Anfang an lediglich die Absicht des Abkassierens durch nachfolgende Auskunftsverlangen und Abmahnungen (Kosten: fast 500 € pro Fall) im Auge zu haben - das haben die Macher der DSGVO durchaus gesehen. Und, genau wie im Fall des „an selbst beschleunigtem, eiligem Blei“ verstorbenen Massenabmahners und Rechtsanwaltsmissbrauchers Günter Freiherr von Gravenreuth, gibt es nach wie vor Juristen, die wohl auch sonst nicht viel können, und sich deshalb einen Typen (Gravenreuth hatte den dummdreisten kriminellen Fettsack, der sich immer noch für „Mega“ hält, ein anderer einen Obdachlosen aus Holland) suchen, in dessen Name sie massenhaft abmahnen und abzocken können.

Genau dieser Abmahnwahn und Rechtsmissbrauch der „Truppe“ um Nochanwalt Pjotr Ziental (Spitzname, vergeben von einem seriösen Anwalt: Parvus splendidus“) und Exanwalt Philipp Berger (Spitzname: „Assessor“), nebst dem offenbar beim Poker nicht besonders erfolgreichen Berufsspieler Pascal Goffart (Spitzname: „Bubble Boy“) als Strohmann („Mandant“) hat mich auf die Idee gebracht, eine datenschutzkonforme PHP-Bibliothek zu entwerfen, die man einfach in bestehende Programme einbinden kann und es ermöglicht, selbst auch einem Rechner im Scheckartenformat (Raspberry Pi) in Bruchteilen von Millisekunden die Anmeldung von solchen Typen zu unterbinden.

Das Umschreiben in andere Programmiersprachen (außer Assembler) ist (für mich) ebenso nur eine „Fingerübung“ wie das Einbinden in bestehende Newslettersysteme, Webshops und dergleichen um eine Anmeldung (nicht nur des Pascal Goffart) automatisch zu verhindern.

Ein „virtuelles Hausverbot darf man als Unternehmen auch vorsorglich gegenüber potentiellen Störern aussprechen, ebenso darf man regelmäßig selbst entscheiden mit wem man „nichts zu tun haben“, also keinen Vertrag schließen will und gemäß Art. 17 DSGV die dazu nötigen Daten auch speichern - und die Handlungsweise von „Ziental, Berger und Goffart“ ist genau eine solche Störung, denn die Anmeldungen - sogar Käufe - erfolgen offensichtlich in der Absicht später sogar dann abzumahnen, wenn die Vorraussetzungen für eine Abmahnung nicht gegeben sind. Mir liegt mindestens ein Fall vor, in welchem in der Abmahnung objektiv unwahr behauptet wird, die verlangte Auskunft sei nicht erteilt worden. Im übrigen erfolgt die Datenspeicherung auch „einwegverschlüsselt“ - also in Form „kryptographischer Hashes“. Bei dem Testskript z.B. weiß nicht mal ich selbst, welche Daten da drin stehen. Es könnten sogar meine eigenen sein...

Bildschirmfoto: „Einfach! Einfach! Einfach!“

Übrigens glaube ich auf Grund bestimmter Merkmale und Erfahrungen mit einer fast identischen Betrugsmasche sehr leise gewordener, und sehr spezieller „Freunde“ zunehmend, dass die Anmeldungen und Käufe gar nicht von dem nur angeblich - zum Zweck des Rechtsmissbrauches - am Schutz seiner Daten interessierten Pascal Goffart selbst ausgeführt werden, sondern in der Kanzlei - konkret etwa durch den „Assessor“ - unter der Angabe der Daten des „Bubble Boy“ vorgenommen werden.

Aber das ist egal, denn um „Betrug“ handelt es sich bei der Masche der Herren Pjotr Ziental, Philipp Berger, Pascal Goffart „allemal“. Die Merkmale sind a) Lügen und b) die Absicht, andere zum Zwecke des Gelderwerbs zu schädigen.

17.03.2020

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) „dreht komplett durch“

„Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius (SPD) fordert Sanktionen gegen die Verbreitung von „Fake News“ im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie. Die Bundesregierung solle aktiv werden, drängte Pistorius jetzt auf spiegel.de.“
(Lese ich in den Medien)

Also, wenn schon, dann braucht das Gesetz drei Paragraphen:
  • Der Erste möge die Verbreitung von „Fake News“ unter Strafe stellen.
  • Der Zweite die Verbreitung von „Fake News“ durch Beamte, Angestellte im öffentlichen Dienst, Politiker, Abgeordnete und Personen in ähnlichen Stellen - z.B. Minister. Und zwar unter einer wesentlich höheren Strafandrohung als im Ersten - und ohne die „Weichgummi“-Ausnahme, dass die Person sich „bewusst und in schwer wiegender Weise“ und nicht zur Erreichung eines „legitimen“ oder „höheren“ Ziels oder „nur infolge fahrlässiger Nichtüberprüfung“ von der Wahrheit und also der Rechtsordnung entfernt haben müsse.
  • Der Dritte sodann die Verbreitung von „Fake News“ durch Richter und Staatsanwälte. Und zwar unter einer wesentlich höheren Strafandrohung als im Zweiten - und ohne die Ausnahme, dass die Person sich „bewusst und in schwer wiegender Weise“ oder „nur infolge fahrlässiger Nichtüberprüfung“ und nicht zur Erreichung eines „legitimen“ oder „höheren“ Ziels von der Wahrheit und Rechtsordnung entfernt haben müsse.
Viertens würde ich vorschlagen, den § 263 StGB zu verschärfen und auch durchzusetzen und Prozessbetrüger - und, sofern deren Anwälte dem Gericht bewusst „Fake News“ vortragen,  auch diese richtig ordentlich zu verknacken: Mindeststrafe ein Jahr und ein Tag!

Wenn man den feuchten Wunsch des Herrn Boris Pistorius (der wird sicher behaupten, noch nie Fake News“ verbreitet zu haben. ) nur nach dem ersten Paragraphen nachkäme, dann könnte man auch die „BRD“ gleich wieder in „DDR“ umbenennen. Erstere behauptet, ein „Rechtsstaat“ zu sein (die Wirklichkeit ist „mindestens zweifelhaft“), die zweite behauptete „demokratisch“ zu sein - was sie definitiv nicht war ...

Ich erinnere mal an die „Fake News“ des  Bundesgesundheits- und Krankenhausschließungsministers Spahn.

29.02.2020

An Eva Kühne-Hörmann, Justizministerin Hessen (offener Brief)


Eva Kühne-Hörmann, die Justizministerin „von und zu“ Hessen hat einen Job zu erledigen: Nämlich die sehr spezielle „Kassler Justiz“ wieder aus der von der von von den Kassler „Justizorganen“ kollaborativ geschaffenen „Rechtsfreien Zone“ heraus und auf den Boden der Rechtsstaatlichkeit sowie der verfassungsmäßigen Grundordnung zu holen.

Ich gehe davon aus, dass die StA Kassel, statt zu ermitteln oder gar Anklage zu erheben, mir einen ablehnenden Textbaustein ohne jeden Sachbezug schickt - der aber nur beweist, dass auch diese Staatsjuristen aus eigenem Gutdünken („weil nicht sein kann, was nicht sein soll“) nicht dazu bereit sind, sich mit vorgetragenen Tatsachen zu befassen. So korrupt sind die eben bei der „Kassler Justiz“.

Bild: „So sieht mich die Kassler Justiz“ (Jörg Reinholz, Alle Rechte vorbehalten)

Aber Eva Kühne-Hörmann, Justizministerin Hessen, sollte was tun, weil diese ja sicherlich gerne Justizministerin bleiben will - und ein Nichtstun, also eine damit verbundene Beförderung der infolge jahrzehntelang betriebener Staats- und Kleinkorruption innerhalb der Kassler Justiz unhaltbar gewordenen Zustände, werde ich nicht akzeptieren, was in der Konsequenz eine Wiederwahl erschweren könnte.
Bild: „Jörg Reinholz huldigt der ordentlichen Kassler Justiz“ (Alle Rechte vorbehalten)

Hint: Die Anwaltskanzlei, welche nach dem Ausscheiden des „höchst merkwürdig handelnden“ Richters Neumeier „gar urplötzlich“ und „fast freiwillig“ den Antrag auf den Erlass der einstweiligen Verfügung zurück nahm (und also das Verfahren verlor), war die Kanzlei des sich selbst stark berühmenden Prof Dr. Ralf Höcker. Vertreten hatte diese das Euroweb-Subunternehmen „Webseiten Area GmbH“ (Hannover) mit dem formalen Geschäftsführer Denis Pohlan. Auch die böswillig erwirkten Ordnungsmittelschlüsse wurden hierdurch „kraftlos“ und die Antragsteller haben alle Kosten des Verfahrens zu tragen - was den Gewinn der beteiligten Euroweb wohl mal wieder etwas gesenkt hat.

21.02.2020

Ein weiterer Reinfall für „Rechtsanwalt“ Dr. jur. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund - Ich jedenfalls bin gesund
... und werde vor dem AG Kassel „richtig Gas geben“!

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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„abyssus abyssum invocat“
(Der Abgrund ruft den Abgrund herbei!)

Der Euroweb-Anwalt Dr. jur. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR in Dortmund verbreitet seit dem Jahr 2013, konkret einem für die Euroweb gegen mich verlorenem Verfahren, wider besseren Wissens, ganz bewusst die Mär vom "nicht geschäftsfähigen" Jörg Reinholz, der ein „Querulant“ und von einer „Kampfparanoia“ getrieben sei. Hierbei stützt er sich auf ein von ihm bestelltes Gefälligkeitsgutachten des Kölner Psycho-Dr. Frieder Nau - der in seiner "Privatexpertise" aber lediglich seine eigene und höchst auffällige TatsachenUNtreue publik macht. Zum Beispiel „zahlreiche Superlative“ sieht, wo kein einziges ist. Weshalb ich nicht nur den gar feinen, selbst grob austeilenden und bei Reaktionen weinerlich-empfindsamen Herrn Weber sondern auch diesen „Psycho-Doktor“ für „professionelle Lügner“ halte.

Am 12.05.2015 belog Dr. Weber das OLG Düsseldorf und legte eben dieses Gefälligkeitsgutachten des Dr. Frieder Nau dem OLG Düsseldorf erneut vor, damals aber in dem gesicherten Wissen, dass es gerade nicht zum Beweis seiner dreckigen Behauptungen taugt. (Im verlinkten Urteil, ab Seite 6)

Im gleichen Schriftsatz behauptete Dr. jur. Hans-Dieter Weber vorsätzlich unwahr, ich hätte ihn „beleidigt und bedroht“.

Darauf hin habe ich ihn wegen „Verleumdung“ angezeigt. Nicht etwa ich, sondern die StA Düsseldorf hat erkannt, dass aber der Vorwurf der uneidlichen falschen Zeugenaussage vorläge, und die Sache unter dieser Maßgabe an die StA Dortmund (dort: 060 Js 222/16) abgegeben. Richtig und wahr ist, dass einem Anwalt, der mit einer vorsätzlich unwahren Zeugenaussage seinen Mandanten in der Absicht eines Prozessbetruges beisteht, die Zulassung entzogen werden kann. Deshalb habe ich am 17.05.2016 richtig und wahr berichtet, dass die Staatsanwaltschaft gegen Dr. Weber wegen falscher Zeugenaussage ermittelt und dass diesem der Entzug der Zulassung drohe (übrigens gemäß § 14 Absatz 2 Nr. 8 i.V.m. § 43a Abs. 3 Satz 2 BRAO - so die Anwaltskammer München unter „Verbot der Lüge“.

Dr. Weber reagierte genau so wie man es von einem volksmundlichen „Arschloch“ erwarten würde:

Das auf diesen Bericht hin der Dr. Hans-Dieter Weber in irgendeiner Form Streit suchen würde war mir klar. Allerdings wollte er, genau wie seinerzeit der kriminelle und ebenso verlogene „Rechtsanwalt“ und spätere Selbstmörder Günter Freiherr von Gravenreuth (¹), kein eigenes Geld riskieren und strengte statt einer Zivilklage ein Strafverfahren an. Er behauptete in seinem Strafantrag allerhand krudes Zeug - und legte das Gefälligkeitsgutachten - dessen Mangel an Wahrheit und Wissenschaftlichkeit er sehr genau kannte - erneut als Anlage bei und behauptete über dieses Gutachten vorsätzlich unwahr, das OLG Düsseldorf habe es damals nur verworfen, weil es diesem ausgereicht habe, dass ich verständlich argumentieren konnte. Auch das ist ergo eine klare Lüge.

Wichtig!
  • Ein Beleg für die Richtigkeit der Behauptung vor dem OLG Düsseldorf, dass ich ihn „beleidigt und (oder) bedroht“ hätte, fehlt im Strafantrag vollständig. Es ist sogar das Gegenteil der Fall.
  • Sein Strafantrag ist schon ausweislich des genannten Aktenzeichens (060 Js 222/16) und des einleitenden Satzes ("beantrage ich, dass gegen mich eingeleitete Ermittlungsverfahren einzustellen") seine Reaktion auf meine Vorwürfe und beweist, dass das Verfahren bereits im Stadium eines „Ermittlungsverfahrens“ war - und dass Dr. jur. Hans-Dieter Weber genau das auch sehr genau wusste.
Was danach geschah:
  • Der mir gegenüber voreingenommene Kassler Staatsanwalt Jan Uekermann bekam den Vorgang auf den Tisch, suchte aus dem wirren Zeug die am wenigsten blödsinnig anmutende  Anschuldigung des Dr. Weber heraus und machte eine Anklage daraus. Er behauptet darin, dass meine Aussage, dass gegen den Anwalt ermittelt werde und diesem der Entzug der Zulassung drohe, eine „Verleumdung“ sei. Dazu müsste diese Aussage a) unwahr und b) mir dieser Umstand bewusst sein.
  • Auch die erste Proberichterin am AG Kassel kam wohl nur bis zu den Namen und der Stellung von Angeklagtem („Kein Jurist, also Plebs!“) und Anzeigeerstatter („Ha! Ein Jurist, ein Doktor gar! Dann muss das alles stimmen, da brauch ich nichts lesen!“) - und ließ die Anklage zu.
  • Die zweite Proberichterin wollte nach meiner Gegenvorstellung rasch wegen „Geringfügigkeit“ einstellen. Ich widersprach dem aber.
  • Die dritte Proberichterin wollte -  just in meinem Urlaub, weshalb ich die Antwortfrist versäumte - nochmals wegen „Geringfügigkeit“ einstellen. Ich widersprach dem auch und stellte den Antrag auf „Wiedereinsetzung in den früheren Stand“, also kam es zu einer Verhandlung in welcher die Proberichterin Heer auf meinen Vortrag hin anerkannte, dass keine Verleumdung vorliegt, weil die Ermittlungen stattfanden und der drohende Zulassungsentzug wegen "unsachlichen Verhaltens" objektiv im Bereich des Möglichen liegt. Deshalb wollte diese (Es geht um „hoch angesehener Jurist“ gegen „Assi“) auf „Beleidigung trotz Wahrheitsbeweises“ untersuchen. Ich hatte im Hinblick auf meine Äußerung und den Teilsatz „wenn das Vorhandensein einer Beleidigung aus der Form der Behauptung oder Verbreitung oder aus den Umständen, unter welchen sie geschah, hervorgeht.“ nichts gegen eine Beweisaufnahme ... Da der Dr. Weber nicht anwesend war, wurde unterbrochen.
  • Die vierte Proberichterin war dann eine Frau Schirmer. Diese kam am 23.1.2019 wohl ebenfalls nur bis zu den Namen und der Stellung von Angeklagtem („Kein Jurist, also Plebs!“) und Anzeigerstatter („Ha! Ein Dr. jur.!“), dachte wohl, ich sei „leicht unterzukriegen“ - und verlor das von ihr versuchte „Kindergarten-Psychospielchen“ um die Sitzhaltung. Und wegen des „Kindergarten-Psychospielchens“ verlor sie auch den Vertrauens- und Respektvorschuss, den man(cher) Richtern oder Richterinnen zunächst einmal (zu)zubilligen (ver)möchte. Als ich ihr dann also klar machte, dass eine Beweisaufnahme und ein Urteil unumgänglich sind und dass ich auf Grund der zahlreichen Lügen des Dr. Weber im Strafantrag sogar die „Kostentragungspflicht des Anzeigenden bei leichtfertiger oder vorsätzlicher Erstattung einer unwahren Anzeige“ festgestellt wissen wollen werde kam dieser in ihrer Verärgerung über den sich verteidigenden, also „unbotmäßig“ verhaltenden Angeklagten die „gute Idee“ (immerhin war ja neben dem dummdreist falschen Gutachten des Dr. Frieder Nau auch das, dieses verwerfende Urteil des OLG Düsseldorf bei der Akte), mich auf meine Schuldfähigkeit und Verhandlungsunfähigkeit hin zu untersuchen zu lassen. Obwohl ich diese „gute Idee“ für „krude“ hielt (und halte) nahm die Sache eine gute Wende - was bei solchen Gutachten (vor allem in „Rechtsstaaten“ wie der DDR, Bayern oder Hessen) längst nicht immer der Fall ist.
  • Bis jetzt weiß ich immer noch nicht, warum der eigentlich am 23.1.2019 geladene Dr. Weber nicht anwesend war. Die Frau Proberichterin (man könnte auch „Richterazubi“ sagen) Schirmer wollte dazu - trotz meiner Nachfrage - also „par tout“ - nichts mitteilen. Ich will nunmehr nicht, dass diese von mir als „arrogant und an der Wahrheits- und Rechtsfindung nicht interessiert“ empfundene Proberichterin Schirmer zur Richterin Schirmer wird! Das habe ich dem Präsident und dem Richterwahlausschuss auch - hoffentlich rechtzeitig - mitgeteilt.
Das Gutachten (65 Seiten!) liegt nun vor!
Untersucht wurde:
  • Aktuelle Aktenlage 280 Ds – 2660 Js 5822/17
  • Kursorische Auszüge aus dem Blogspot von Jörg Reinholz (2016-2017)
  • Persönliche Mitteilungen des Probanden an die Gutachterin
Das Ergebnis (Auszüge):
„Zwar bedient Herr Reinholz sich einer teilweise polemisch bis unverschämt klingenden Sprache, um seine Anliegen, Meinungen und Standpunkte kund zu tun und nachdrücklich zu vertreten, was die Grenze des Respektempfindens und des zivilisierten Umgangs stark strapazieren mag. Bis auf minimale grammatikalische Fehler, zumeist in der Zeichensetzung, findet sich jedoch nicht ein Satz, der auf eine psychisch relevante Denkstörung – weder formal noch inhaltlich – hinweist.“

„Zwar neigt er zur Weitschweifigkeit und Wiederholungen, was eine gewisse Sorgfalt und wohl auch Neigung zur Pedanterie belegen könnte, andererseits sollen diese aber auch die Unbedingtheit seiner Anliegen und die Komplexität der Zusammenhänge deutlich werden lassen. Er bedient sich also des rhetorischen Stilmittels der Übertreibung, um die gewünschte Wirkung (Empörung?) zu erzielen. Mithin: er lässt sich nicht seinen Mund verbieten.

„Betont sei hier, dass sich diese Annahmen allerdings stets situativ auf ihn und das jeweilige Gegenüber beziehen, sich aber nicht über diese Situation bzw. den Themenkomplex hinaus ausweiten oder unbeteiligte Dritte involvieren.

Es fehlt überhaupt an der diagnostischen Feststellung von falschen Überzeugungen (Wahnvorstellungen), Wahnerlebens oder Halluzinationen im Sinne eines manifesten Wahns.

„Anhand der Aktenlage konnte hier kein Anhalt für das Vorliegen irgendeiner psychischen Störung von einem Ausmaß und Schweregrad gefunden werden, die einem der vier Merkmale zugeordnet werden könnte. Es lagen weder eine „krankhafte seelische Störung“, noch eine „tiefgreifende Bewusstseinsstörung“, „Schwachsinn“ oder „schwere andere seelische Abartigkeit“ zum Zeitpunkt des Tatvorwurfs vor.“
In dem Gutachten ist noch ein wichtiger Punkt:
Vordelinquenz:

Laut Auszug aus dem Bundeszentralregister vom 29.10.2018 (Bd. III der Akte vorgeheftet) liegen keine Eintragungen vor.

Insbesondere für eine „querulatorische Störung“ (von welcher der zur Verleumdung der Gegner offenbar stark neigende Dr. jur. Hans-Dieter Weber so gerne faselt ) fand die Gutachterin keinerlei Anhaltspunkte. Mehr darf ich augenblicklich im Hinblick auf §353d StGB nicht schreiben. Aber bezüglich der „Vordeliquenz“ darf ich der Öffentlichkeit berichten, dass ich (gegenwärtig und seit mehrere Jahrzehnten) nicht mal „Punkte in Flensburg“ habe.

Sollte also nochmals irgend ein Depp oder irgend eine Trine irgendjemand sinngemäß erzählen, ich sei „ein verwirrter Krimineller“ (was schon vorkam), dann bitte ich um Meldung an mich. Ich möchte dann nämlich „das Gutachten hernehmen, es fest zusammen rollen und dann so lange auf diese verlogene und verleumdende Person einwirken, bis diese begreift anerkennt, dass das objektiv unwahr ist.“

Wie es nun weiter geht:
Wie schon gesagt:
„Judo ist, wenn man den Gegner durch Nutzung dessen eigener Kraftanstrengung auf die Matte schickt.“

Jörg Reinholz (grüner Gürtel)

¹) Der „Rechts- und Abmahnanwalt“ Günther Freiherr von Gravenreuth hatte mich „annodazumal“ wegen Verleumdung angezeigt und Strafantrag gestellt, weil ich ihn einen „verlogenen Kriminellen“ nannte. Auch hier kamen erst die „heldenhaft-dämliche und stets unvoreingenommen ermittelnde“ StA Kassel und sodann das AG Kassel zunächst nur bis zu den Namen und Titeln - klagten mich also an bzw. ließen die Anklage zu. In der Verhandlung fiel dann eine Richterin aus allen Wolken, als ich ihr mitteilte, dass diese doch mal bitteschön wenigstens in das Strafregister dieses stark und mit Lügen über mich in die Öffentlichkeit drängenden „Organs der Rechtspflege“ schauen soll - der gar zu hoch angesehene „Rechtsanwalt“ sei ja schließlich (rechtskräftig) wegen mehrerer Straftaten (darunter Urkundenfälschung, Untreue und Betrug) verurteilt! Ich bekam „achtkantig“ einen Freispruch - habe also Erfahrung darin, mit verlogenen und kriminellen Exemplaren der Gattung „Rechtsanwalt“ auch vor Strafgerichten fertig zu werden.

Terroranschlag in Hanau: Die Bundesanwaltschaft wusste, dass der Attentäter „irre“ war! Der Staat ist „irre dumm“ und „datengierig“!

Ich lese gerade entsetzt:
Generalbundesanwalt Peter Frank hat bestätigt, dass die Bundesanwaltschaft schon im vergangenen November Kontakt mit dem mutmaßlichen Attentäter von Hanau hatte. Damals sei bei seiner Behörde eine Anzeige des Mannes eingegangen. Er habe darin Strafanzeige gegen eine unbekannte geheimdienstliche Organisation gestellt und zum Ausdruck gebracht, dass es eine übergreifende große Organisation gebe, die vieles beherrsche, "sich in die Gehirne der Menschen einklinkt und dort bestimmte Dinge dann abgreift, um dann das Weltgeschehen zu steuern".

Quelle: NTV.de
Es gibt da eine Parallele: Auch Günter Freiherr von Gravenreuth wurde, vor seinem Selbstmord, trotz meines Hinweises auf dessen Ankündigung (Gravenreuth veröffentlichte nach Rechtskraft der Verurteilung zu 14 Monaten Haft, er „gehe nicht in Knast“ und - mit Bild derselben - er sei mit seiner Waffe „sehr zufrieden“) vom „Waffen-KVR“ in München die Waffe klar rechtswidrig belassen - denn er war zu mehr als einem Jahr Haft verurteilt. In beiden Fällen - völlig bekloppt und kriminell - wären diese späteren Tatwaffen nämlich von Gesetzes wegen „mangels Zuverlässigkeit“ einzuziehen gewesen. Im Fall des Günter Freiherr von Gravenreuth gehe ich davon aus, dass mich die Entfernung zwischen München und Kassel, der Fahndungsdruck (er hatte sich nicht zum Haftantritt „gestellt“), der Mangel an finanziellen Mitteln und sein kaputter „Schrottbenz“ mich vor einer „Mitnahme“ schützten. Übrigens waren auch Polizisten gefährdet.

Der Staat ist datengierig und gleichzeitig „grenzenlos dumm“!
  1. Da meldet sich ein Typ, der höchst offensichtlich „völlig beknackt“ ist (um das zu erkennen muss man nicht Psychiatrie studiert haben) bei der Bundesanwaltschaft mit Verschwörungstheorien allerersten Grades und die schauen nicht mal nach, ob der einen Waffenschein, Waffenbesitzkarte und also eine oder mehrere Knarren hat?
  2. Ein zu Knast verurteilter Krimineller, der seinen Selbstmord ankündigte, läuft weiter bewaffnet herum, weil die Behörden keine Gefährdung der öffentlichen Ordnung erkennen können und das mit mir „nicht diskutieren“ weil ich - als „Untertan“ - Argumente genannt habe und weitere haben könnte?
  3. Auch im Fall dieses - „komplett irren“ - Amri, der in Berlin in Terrorabsicht etliche Leute totgefahren hat, wussten die Behörden sehr genau, dass der ein gefährlicher Irrer (Islamisten mit Terror-Plänen sind genau das!) war, spielten aber erst „Beamten-Domino“ und dann Tatsachenverdunkeln?
Aber:
  • Gleichzeitig erhebt der Staat den Anspruch darauf, wegen jeder Pillepalle-Äußerung Meldungen von Blockwarten mit IP, Port und vor allem den Passwörtern zu bekommen? Und nennt das alternativlos?
Man sollte mal untersuchen, wie schnell und in welchem Bezug zur deren Höhe, stabile Alimentierungen wie Beamtensaläre, Richtergehälter, Minister- und Abgeordnetenbezüge zu einer - offenbar kompletten - Verdummung führen! Dies scheint mir recht dringend.