Markus Haintz vertritt nicht nur Nazis, er ist für mich ein „Rattenfänger“, der in zahlreichen öffentlichen Äußerungen selbst gegen DemokratInnen, RichterInnen, StaatsanwältInnen (und einen Virologen) hetzt und (so sehe ich das) andere (dumme Idioten!) im Hass bestärkt und zum Hetzen, sogar Straftaten verführt, klagt schon wegen allenfalls geringfügigen Verletzungen seiner „Ehre“ aber auch wegen wahrer Äußerungen über seine Person und daraus gezogenen Schlüssen.
Das öffentlich hetzende „Großmaul mit Anwaltskarte“ Markus Haintz (Köln) nennt mich in Schriftsätzen an Gerichte und Staatsanwaltschaften in, unter psychologisch/psychiatrischen Gesichtspunkten als „bedenklich“ anmutender Häufigkeit, einen „Querulant“ (grammatikalische Derivate eingeschlossen). Bisher bis zu 8 Mal auf einer Seite A4, was ziemlich krass anmutet. Und er drängt mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nach einer gescheiterten Strafanzeige gegen mich (in welcher er den vorgenannten Rekord aufstellt, den wohl nur er selbst durch Einsatz seiner kaum fassenden Geistesgröße zu brechen vermag) in die Öffentlichkeit. Schon seine eigene Veröffentlichung dürfte viele sehr direkt zur Vermutung einer genau solchen (narzisstischen und querulatorischen) Störung bei ihm selbst führen.
Was für ein selbsternannter „Kämpfer für die Meinungsfreiheit“ der Haintz doch ist!
Wie dumm man auch als Anwalt so handeln (und also: auch sein) kann ergibt sich aus dem Beschluss des OLG Frankfurt. Der regelmäßig Nazis vertretende Rechts-Anwalt, der so großfressig wie höchstselbst mit reichlich unbegründeten Strafanzeigen (Er berichtet selbst über Zurückweisungen wegen fehlenden Anfangsverdachtes!) in die Öffentlichkeit drängt und mit seinen Berichten die Beanzeigten (er stellt auschließlich gegen prominente Nazigegner Strafanzeigen) herabzuwürdigen versucht, die Unschuldsvermutung verneint, weil er den zurückweisenden Staatsanwälten und Richtern politische Motive unterstellt, also (nicht wörtlich, aber in der Konsequenz) Strafvereitlung, Rechtsbeugung und oft „Dummheit” unterstellt.
Die erste Quittung gab es vom Landgericht welches nach dessen mehrfachen(!), querulierendem Lamento dem Rechtsanwalt Markus Haintz ausdrücklich einen Machtmissbrauch bescheinigte, darauf hin musste er - was er häufig tut und hier deshalb als „zwanghaft“ anmutet - eine sofortige Beschwerde schreiben. Die war unbegründet und wurde vom Oberlandesgericht deshalb zurückgewiesen.
Hochpeinlich: Der Anwalt Markus Haintz verliert zu 100% vor dem Oberlandesgericht Frankfurt gegen einen, sich selbst vertretenden Rechtslaie - den er zuvor eifrig schmähte:
Im einstweiligen Verfügungsverfahren ist vor dem OLG „Schluss“. Im Hinblick auf das ganz besondere psychologische Setup - ich sehe da eine sehr weitreichende Uneinsichtigkeit ausgerechnet in juristische Tatsachen - und weil er Anwalt und also Jurist ist, ausgerechnet gegen einen unvertretenen, „kleinen Schlosser, ausgerechnet auch noch aus dem Osten“ verloren hat (mit sowas macht man sich unter Juristen sicherlich zu einer „Witzfigur“, also lächerlich) würde ich erwarten, dass Markus Haintz jetzt Hauptsacheklage einreicht. Die geht dann vom LG (erste Instanz) zum OLG (Berufung), von dort zum BGH (Revision, aber vorher Zulassungsbeschwerde) - sowas hat er schon gemacht, dann zum BVerfassG) oder mit der hier vorliegenden Zurückweisung des Antrages auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung vor das Verfassungsgericht.
Was bekanntlich viele Querulanten machen.
Was den Rechtsanwalt Markus Haintz betrifft, so sollte der sich auch in Sachen gegen Rechtslaien besser einen Rechtsanwalt nehmen, der dazu in der Lage ist, ihn angemessen über die Prozessaussichten zu beraten, den Vortrag zu verschlanken und zu versachlichen. Denn unter Juristen heißt es nicht umsonst:
„Ein Anwalt, der sich selbst vertritt, hat einen Esel als Mandanten und einen Trottel als Anwalt!“
Hinweis: Der Beschluss beantwortet zwei wichtige Rechtsfragen, die ich in weiteren Artikel beleuchte.


2 Kommentare:
Ich danke dem Quak- und Rechtschreibnazi für das „Küsschen Heike“. Und den Kommentar. Denn genau das zeigt mir, dass der Artikel genau so wirkt, wie von mir beabsichtigt.
Das heißt, der in sehr besonderer Weise talentierte Jurist Haintz hat es schon wieder verkackt. Ich frage mich, warum er nicht einfach beim Baurecht geblieben ist. Vielleicht konnte er ja wenigstens das?
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