Der Anzeigeerstatter und Strafantragsteller Dr. Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund war (wohl, angeblich) rechtzeitig geladen, erschien aber trotz meiner zusätzlichen, erfreuten Einladung bis 09:30 Uhr nicht zu der 09:00 Uhr beginnenden Verhandlung. Eine Entschuldigung lag, dem Wortlaut der Richterin nach, nicht vor.
Offenbar fehlt ihm der Antrieb, seine Sache vor Gericht zu vertreten.
Ich habe angeregt, ihm ein empfindliches Ordnungsmittel aufzuerlegen.
23.01.2019
20.01.2019
Erfreute Erinnerung an Dr. Hans-Dieter Weber, AWPR Dortmund
Update:
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
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Im Hinblick auf die frühe Stunde erlaube ich mir die Freude, den Herrn "Rechtsanwalt" Dr. Hans-Dieter Weber auf den wichtigen Termin am Mittwoch, dem 23. Januar 2019 um 09:00 Uhr hinzuweisen.AG Kassel, Frankfurter Straße 6, Raum D112.
Und, falls es dem so ehrenwertem wie garstigem Herrn Rechtsanwalt und Prozesskostenoptimierer Hans-Dieter Weber aus Dortmund noch möglich ist, so möge er sich seinen äußerst denkwürdigen Strafantrag nebst den Anlagen wirklich gut durchlesen.
Ich werde ihm nämlich dazu bohrende und, von manchen als "unangenehm" empfundene Fragen stellen. Nicht, dass der Herr Rechtsanwalt Dr. Hans Dieter Weber hinterher unwahr behauptet, ich sei "nur deshalb" frei gesprochen worden, weil er sich an die Inhalte seines Geschreibels vom 20.07.2016 "nicht mehr vollständig erinnert" habe.
Ich denke, er ist sich besser von Anfang der Tatsache bewusst, dass er der Staatsanwaltschaft in seinem Schreiben vom 20.07.2016 unter seinem Aktenzeichen "1.3298/16 / D11/1471-16" ziemlich viel "unwahres und unhaltbares Zeug" geschrieben hat, welches ich im Prozess noch ganz anders zu bezeichnen wissen werde.
Auch sollte ihm klar sein, dass in der Folge des von ihm also durch "unwahres und unhaltbares Zeug" angeleierten Prozesses gegen mich nunmehr auch mindestens eine Richterin und eine Staatsanwältin "nicht amüsiert" sein dürften, weil die auf seinen unwahren und böswilligen Mist reingefallen sind. Ich habe mit der Kassler Justiz gerade einen ganz anderen Ritt gehabt - der in der erfolgreichen Ablehnung wegen der Besorgnis der Befangenheit auch der drei Richter endete, die meinen ursprünglichen Antrag auf Ablehnung des originären Einzelrichters zu Unrecht als "unbegründet" ansahen. Und demnächst mit Aufhebung zumindest eines Teils des "Drecksmist" endet, den der nunmehr auch erfolgreich abgelehnte, originäre Einzelrichter "verbrochen" hat. Die Amtsrichterin weiß davon...
Ich bin jetzt also als "harter Hund" bekannt, der sich auch gegen mächtige und "mächtig widerständige", sogar zusammen arbeitende Richter durchsetzen kann. Deshalb sollte Dr. Hans-Dieter Weber nicht darauf hoffen, dass die am Mittwoch zuständige Richterin etwa das Recht für ihn beugt weil sie womöglich denkt, 1.) sie käme damit durch, 2.) der so begünstigte sei ein "Organ der Rechtspflege" und 3.) das ganze ganze "beschissene" Zeitalter ohnehin "postkorrupt".
Weil also auch eine Richterin und eine Staatsanwältin durch ein "Organ der Rechtspflege" vom ganz besonderen Schlage des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR aus Dortmund getäuscht wurden könnte der "Welpenschutz", den Anwälte allein wegen des Berufes nachweislich bei (viel zu) vielen Strafverfolgern - gerade in Kassel - erhalten, auch mal entfallen.
13.01.2019
Michael Burat: Ex-Dialermafiosi und Ex-Abofallenkönig ist wieder da!
Gleich wieder Rechtsmissbrauch?
"Ja. Er lebt noch!" - gemeint ist aber nicht der "Holzmichl", sondern der ehemalige "Abofallenkönig" Michael Burat. Einer der Leuchttürme der ehemaligen "Dialermafia" (da wurde auch mit Abmahnungen abgezockt und intensiv Rechtsmissbrauch betrieben) um die Ex-Anwälte Bernhard S . und Günter Freiherr von Gravenreuth. Der insbesondere als "Abofallenkönig" bekannt gewordene und wegen gewerbsmäßig betriebenen Betruges erst im Juni 2016 zu 3 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilte Michael Burat lebt offenbar von dem, was Staatsanwaltschaft und Gericht ihm gelassen haben, auf Mallorca, zuvor war er ein wenig "auf Staatskosten am Betonstrand" und "studierte die besonderen Eigenschaften des Schwedenstahls" (Nur ganz böse Zungen behaupten, er habe "ins Gitter gebissen").
Zu meiner starken Verwunderung ist er offenbar schon wieder in Freiheit - Und was macht er?
Er lebt auf der "Trauminsel teutonischer Vorbestrafter" und protestiert - obwohl er selbst - auch nach der Verurteilung - mit Interviews in die Öffentlichkeit drang und sogar den SWR durch seine Firmenräume führte gegen Veröffentlichungen, die sich ausgerechnet auch noch auf seine eigenen, "nur nicht vollständig wahren" Veröffentlichungen beziehen.
So will Michael Burat nun offenbar, dass mein schöner und historisch wertvoller Beitrag über seine eigenen, "nur nicht ganz vollständig wahren" Veröffentlichungen bezüglich des Ausgangs der Strafverfahren auf "savonarola.org" bei Google nicht mehr gefunden wird.
Jedenfalls meldet Google mir eine Beschwerde:
Ich finde das "sehr interessant" denn Michael Burat leitet offensichtlich selbst Zugriffe von seiner alten Domain "savonarola.org" zu der Facebookseite der "Burat & Neugeboren Grundstücks GbR" weiter...
---request begin---
GET / HTTP/1.1
User-Agent: Wget/1.19.4 (linux-gnu)
Accept: */*
Accept-Encoding: identity
Host: savonarola.org
Connection: Keep-Alive
---request end---
HTTP-Anforderung gesendet, auf Antwort wird gewartet …
---response begin---
HTTP/1.1 302 Found
Date: Sun, 13 Jan 2019 12:52:56 GMT
Server: Apache/2.4.37 (Unix)
Vary: Accept-Encoding
Location: https://www.facebook.com/pg/buratneugeboren/
und verlangt (wer sonst sollte das tun) von Google die Streichung meines Artikels aus dem Suchergebnis - wohl unter Bezugnahme auf den sehr speziellen "Hamburger Kriminellenschutz gemäß Richter Buske (Pressekammer des sehr Hanseatischen Oberlandesgerichts) und Richterin Käfer (Pressekammer des LG Hamburg)".
Demnach vermutet Michael Burat also selbst noch ein nicht unerhebliches öffentliches Interesse an seinen alten, "nicht ganz vollständig wahren" Behauptungen, ergo an seiner Person, ergo an den Strafverfahren - und nutzt eben genau dieses, von ihm selbst vermutete Interesse daran, nunmehr die "Burat & Neugeboren Grundstücks GbR" zu bewerben.
Doch das ist nicht alles, auch bei Twitter ist Michael Burat nach wie vor aktiv - sogar mit Grinse-Backen-Foto. (Und ich dachte, er habe sich an blau sattgesehen... )
Vermutlich haben die von Michael Burat im unvollständigen Jurastudium erworbenen Kenntnisse nicht ausgereicht um ihm klar zu machen, was er da im Hinblick darauf, dass er nunmehr angeblich aus der Öffentlichkeit verschwinden will, angerichtet hat. Vielleicht hatte er nicht genug Zeit zum Nachdenken?
Zu meiner starken Verwunderung ist er offenbar schon wieder in Freiheit - Und was macht er?
Er lebt auf der "Trauminsel teutonischer Vorbestrafter" und protestiert - obwohl er selbst - auch nach der Verurteilung - mit Interviews in die Öffentlichkeit drang und sogar den SWR durch seine Firmenräume führte gegen Veröffentlichungen, die sich ausgerechnet auch noch auf seine eigenen, "nur nicht vollständig wahren" Veröffentlichungen beziehen.
So will Michael Burat nun offenbar, dass mein schöner und historisch wertvoller Beitrag über seine eigenen, "nur nicht ganz vollständig wahren" Veröffentlichungen bezüglich des Ausgangs der Strafverfahren auf "savonarola.org" bei Google nicht mehr gefunden wird.
Jedenfalls meldet Google mir eine Beschwerde:
![]() |
| Bildschirmfoto: Diese Beschwerde darf nur der Betroffene selbst oder eine von diesem beauftragte Person stellen. Ohne Nachweis wird die Beschwerde zurückgewiesen. |
---request begin---
GET / HTTP/1.1
User-Agent: Wget/1.19.4 (linux-gnu)
Accept: */*
Accept-Encoding: identity
Host: savonarola.org
Connection: Keep-Alive
---request end---
HTTP-Anforderung gesendet, auf Antwort wird gewartet …
---response begin---
HTTP/1.1 302 Found
Date: Sun, 13 Jan 2019 12:52:56 GMT
Server: Apache/2.4.37 (Unix)
Vary: Accept-Encoding
Location: https://www.facebook.com/pg/buratneugeboren/
und verlangt (wer sonst sollte das tun) von Google die Streichung meines Artikels aus dem Suchergebnis - wohl unter Bezugnahme auf den sehr speziellen "Hamburger Kriminellenschutz gemäß Richter Buske (Pressekammer des sehr Hanseatischen Oberlandesgerichts) und Richterin Käfer (Pressekammer des LG Hamburg)".
Demnach vermutet Michael Burat also selbst noch ein nicht unerhebliches öffentliches Interesse an seinen alten, "nicht ganz vollständig wahren" Behauptungen, ergo an seiner Person, ergo an den Strafverfahren - und nutzt eben genau dieses, von ihm selbst vermutete Interesse daran, nunmehr die "Burat & Neugeboren Grundstücks GbR" zu bewerben.
Doch das ist nicht alles, auch bei Twitter ist Michael Burat nach wie vor aktiv - sogar mit Grinse-Backen-Foto. (Und ich dachte, er habe sich an blau sattgesehen... )
Vermutlich haben die von Michael Burat im unvollständigen Jurastudium erworbenen Kenntnisse nicht ausgereicht um ihm klar zu machen, was er da im Hinblick darauf, dass er nunmehr angeblich aus der Öffentlichkeit verschwinden will, angerichtet hat. Vielleicht hatte er nicht genug Zeit zum Nachdenken?
![]() |
| Bildschirmfoto vom 13. Januar 2019: Kommentare auf der Facebookseite der "Burat & Neugeboren Grundstücks GbR" |
10.01.2019
Ursula von der Leyen liefert unschlagbares Argument: Straffrei zu spät
"Ursula von der Leyen nahm die Flugbereitschaft in Schutz: Die Ausfallquote bei Regierungsflügen liege bei nur zwei Prozent. Die Flugbereitschaft ist damit statistisch gesehen sehr zuverlässig, erklärte die Verteidigungsministerin."Na dann. Ein Jahr hat 240 Arbeitstage. Da kann man also an mindestens 5 Tagen im Jahr unter Berufung darauf, dass die Ausfallquote sogar bei den Regierungsfliegern schließlich auch bei 2% liege, straffrei wegen eines "kaputten Autos" grob zu spät kommen - und, weil die Flugbereitschaft des Bundes ja ganz sicher "alles Mögliche, Erforderliche und Zumutbare zur Vermeidung von Ausfällen" tue, verlangen, dass man, statistisch gesehen, trotz der 5 groben Verspätungen als "sehr zuverlässig" gilt und also Abmahnungen oder dergleichen zurück genommen werden.
Aber vermutlich hat Ursula von der Leyen mit der bundeseigenen, staufreien und pünktlichen Bahn verglichen, bei der, den Anzeigen auf den Bahnhöfen nach, sogar bei "keinem Wetter" (15°C, höchstens leichter Wind, kein Regen oder Nebel) nur 20% der ICEs nicht verspätet oder ausgefallen sind.
02.01.2019
Neujahresgrüße an die sich selbst schadende Euroweb-Kanzlei AWPR Dortmund - Was wohl der "weltberühmte" Dr. Frieder Nau DAZU sagen würde?
Update:
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.
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Das ist ein Zitat:
"Die Ehr ist nur ein unsichtbares Wesen. Und oft besitzt sie der, der sie nicht hat."Das ist ein Zitat:
William Shakespare, Otello
"Ein Fahrlehrer sollte fahren können und sich im Verkehr ordnungsgemäß benehmen. Rechtsanwälte, die "gewerblichen Rechtsschutz" und "Gesellschaftsrecht" anbieten, sollten selbst wenigsten ein ordentliches Impressum haben und nicht mit unwahren Behauptungen werben. Sonst könnte man leicht denken, bei dem Wort "Gesellschaftsrecht" denken die an die kanzlei-interne Trinkordnung"Das hier ebenfalls:
Jörg Reinholz, Kleiner Schlosser aus dem Osten
"Dr. Jürgen Apel ist Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und Partner bei AWPR."Und das hier ist auch ein Zitat:
Webseite der Kanzlei AWPR Dortmund am 2. Januar 2019
"Anbieter i.S.v. § 5 TMG: AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbBSchaut man jetzt mal im Partnerschaftsregister am Amtsgericht Essen nach "AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB (PR 2686)", so findet man weitere schöne Zitate:
Vertreten durch die Partner:
Dr. Hans-Dieter Weber, Daniel Christian Pohl, Dominik Rücker"
Webseite der Kanzlei AWPR Dortmund am 2. Januar 2019
Bekannt gemacht am 27.07.2012 12:00 Uhr unter "Neueintragungen":
"AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte, Dortmund (Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund). Partnerschaft. Gegenstand: Die gemeinschaftliche Berufsausübung der Partner als Rechtsanwälte. Die Partner vertreten gemeinsam. Partner: Rücker, Dominik, Rechtsanwalt, Hagen, *13.02.1979. Partner: Dr. Apel, Jürgen, Rechtsanwalt, Münster, *01.07.1949; Pohl, Daniel Christian, Rechtsanwalt, Düsseldorf, *17.07.1976; Dr. Weber, Hans-Dieter, Rechtsanwalt, Datteln, *21.05.1954, jeweils einzelvertretungsberechtigt."Bekannt gemacht am: 19.05.2014 20:01 Uhr unter "Veränderungen":
"PR 2686:AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte, Dortmund (Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund). Neuer Name: AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB. Der Name der Partnerschaft ist geändert."Bekannt gemacht am: 18.01.2018 20:01 Uhr unter "Veränderungen":
"PR 2686: AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB, Dortmund (Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund). Ausgeschieden als Partner: Dr. Apel, Jürgen, Rechtsanwalt, Münster, *01.07.1949. Eingetreten als Partner: Kleffner, Matthias, Rechtsanwalt, Hamburg, *11.01.1979, einzelvertretungsberechtigt."Andere Einträge sind im Justizportal nicht ersichtlich. Also schauen wir mal nach den Partnern:
Rücker, Apel, Pohl, Weber sind anno 2012 die Gründer und Partner. Im Januar 2018 scheidet Apel aus, Kleffner (mit N!) tritt ein. Das macht dann:
(1)Rücker, (2)Pohl, (3)Weber und (4)Kleffner sind seit fast einem Jahr (11 1/2 Monate) Partner der "AWPR mbB"
Die Eigenschaft des Herrn Kleffner als Partner wird auch auf der Webseite selbst behauptet. Wie jetzt die Kanzlei AWPR dazu kommt, zu veröffentlichen, dass nur der "Dr. Hans-Dieter Weber, Daniel Christian Pohl, Dominik Rücker" die Kanzlei vertreten würden, obwohl doch auch ein Matthias Kleffner "Partner" ist und die Kanzlei laut Registereintrag von allen Partnern gemeinsam vertreten wird, steht in den Sternen.
Ganz verwirrend ist dann die aktuell verbreitete Behauptung, dass ein Dr. Jürgen Apel Partner der Kanzlei sei. Denn der ist ja (für peinliche Genauheimer und Abmahngauner: "fast") vor einem Jahr als solcher ausgeschieden.
Ein gewisser Psycho-Dr. Nau aus Köln sieht in seinen pekunär veranlassten Gefälligkeitsgutachten im Einzelfall nicht nur Superlative, wo keine sind - sondern in einem solchen "Aufblasen" (offenbar sollen viele Doktortitel her, um die Bedeutung zu überhöhen) auch schon mal die Anzeichen von diversen schwer wiegenden psychologischen Störungen.
Der aus meiner Sicht auch deswegen "kriminelle" Dr. jur. Hans Dieter Weber von der AWPR hantiert ja gerne mit solchen Gefälligkeitsgutachten dieses sich - für Geld - sorgfältig irrenden Herren Dr. psycho. Frieder Nau vor Gericht - und zwar auch dann wenn er sehr genau weiß, dass und warum diese falsch sind. Vielleicht sollten sich der Dr. Weber und seine Partner mal an diesen wenden um zu ergründen, welche Reparaturen da fällig und noch möglich sind. Ich meine bevor jemand auch nur daran denkt, aus "AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB" etwas wie "AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mit bescheuerter Berufsauffassung" oder gar "AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mit beschränkter Berufsfähigkeit" zu machen - wo das "mbB" doch "mit beschränkter Berufshaftung" (mir selbst wird aber immer klarer warum die nur beschränkt haften wollen...) heißt.
Als Sachse frage ich mich:
"Sinn die denn überhaubd brozessfähisch?"Über Daniel Christan Pohl (kam, wie auch Dominik Rücker, übrigens von der Euroweb-Kanzlei des "Nicht-mehr-Anwaltes" Berger) wird übrigens behauptet:
SchwerpunkteAlso wenn der Kanzlei AWPR Dortmund die Sach- und Rechtslage so gut bekannt ist, wie sie es denn sein sollte, wenn man einen Anwalt mit den Schwerpunkten "Wettbewerbsrecht" und "IT-Recht" darinnen hat, und ein anderer (Dr. "Prozesskostenoptimierer" Weber) mit der Spezialisierung "gewerblicher Rechtsschutz" (a.k.a. "Abmahnanwalt") durch Belügen der Staatsanwaltschaft gegen einen Typen wie mich "queruliert" - dann sollte man mir doch nicht auch noch Gelegenheit geben, diese rotzfrech falschen Angaben auf der Webseite der "stets mit maximal möglicher Sorgfalt" arbeitenden Kanzlei AWPR aus Dortmund zu belachen. Immerhin erwecken die ja den Eindruck, dass die ganze Kanzlei eigentlich einfache Sachverhalte "nicht sortiert bekommt". Und für Rechtsanwälte ist solch eine Vermutung - die eben von der Kanzlei AWPR selbst erzeugt wird - beruflich höchst schädigend.
- Marken-, Design- und Wettbewerbsrecht
- IT- und Datenschutzrecht
Denn wie - bitte - wollen die das Zeug ihrer Mandanten und deren Gegner sortieren, wenn die Herren "Rechtsanwälte mit beschränkter Berufshaftung" in eigener, inhaltlich also genau bekannter Sache so gründlich VERSAGEN?
Ich vermute schon heute, dass der Dr. jur Hans Dieter-Weber am 23. Januar 2019 "höchst unglücklich" über das Ergebnis seiner Vernehmung durch mich - einen "kleinen Schlosser aus dem Osten" - sein wird. Aber vielleicht schreibt ihn der Dr. Frieder Nau rechtzeitig ein Gutachten, dass er "nicht prozessfähig" sei und also nicht als Zeuge antreten könne. Das würde meinen Eindruck "zu 100 Prozent" bestätigen.
Ich bereite mich dennoch darauf vor, den Dr. jur. Hans-Dieter Weber und seine Strafanzeige so gründlich zu "zerlegen" wie eine "Maschine, die eine Generalreparatur nötig hat" um sein mieses, mit der Strafanzeige offen zu Tage tretendes Ansinnen aufzuzeigen.
07.12.2018
@crimes: nice try!
Meine Webauftritte und Server stehen ja seit etwa dem Jahr 2004 ständig unter dem „Beschuss“ kriminellen Packs. Ende November, konkret am 29. und 30. war es mal wieder soweit. Ich werde, weil es müßig ist, nicht darüber nachdenken, wer es nicht war und wer den Angriff nicht eingekauft hat.
Ich hab mich übrigens weit zurück gelehnt und gefreut, dass der Angreifer seine Ressourcen und der Auftraggeber sein Geld verbrannt hat.
Womöglich sind solche Angriffe auch ein Grund, warum die Webseiten "des führende Anbieter für kreatives Webdesign und individuelle Marketingkonzepte für Kleinunternehmer in Deutschland, Österreich, Schweiz und den USA" (was wohl der Schlechtachter Dr. Frieder Nau von dieser maßlosen Übertreibung aus dem Umfeld seiner Kunden hält weiß ich nicht) jetzt 380 Euro pro Monat (im Vierjahresvertrag!) kosten sollen...
Hinweis: Fail2ban hat heute die recidive-Blockierungen wieder aufgehoben. Allerdings habe ich besonders auffällige Netze (aus China, Russland, ... sowie Hoster und Clouds) permanent gesperrt.
Das spart Traffic.
Ich hab mich übrigens weit zurück gelehnt und gefreut, dass der Angreifer seine Ressourcen und der Auftraggeber sein Geld verbrannt hat.
Womöglich sind solche Angriffe auch ein Grund, warum die Webseiten "des führende Anbieter für kreatives Webdesign und individuelle Marketingkonzepte für Kleinunternehmer in Deutschland, Österreich, Schweiz und den USA" (was wohl der Schlechtachter Dr. Frieder Nau von dieser maßlosen Übertreibung aus dem Umfeld seiner Kunden hält weiß ich nicht) jetzt 380 Euro pro Monat (im Vierjahresvertrag!) kosten sollen...
Hinweis: Fail2ban hat heute die recidive-Blockierungen wieder aufgehoben. Allerdings habe ich besonders auffällige Netze (aus China, Russland, ... sowie Hoster und Clouds) permanent gesperrt.
Das spart Traffic.
04.12.2018
Waffengleichheit: Bundesverfassungericht räumt mit klar rechtswidriger, oft garstige Kriminelle begünstigender "Rechtsprechung" am LG Köln, LG Hamburg und LG Kassel auf
BVerfassG: 1 BvR 1783/17; 1 BvR 2421/17
An der 28. Zivilkammer des LG Köln (vors. Richter Eßer da Silva ) , der 24. Zivilkammer des LG Hamburg (vors. Richterin Käfer) und nicht zuletzt (vors. Richter Neumeier vom LG Kassel haben in den letzten Jahren eine Praxis geübt, die schlicht verfassungswidrig ist. Besonders bemerkenswert ist, dass diese rechtswidrige Praxis von den Oberlandesgerichten gestützt wurde - was im Fall der Frau Simone Käfer vom LG Hamburg nicht weiter verwundert, denn der für die Berufungssachen am OLG dann zuständige Richter Buske hat die Malade als deren Vorgänger und "Lehrmeister" der Frau Käfer selbst eingerührt. Und er ist an einem der vorliegend durch das BVerfassG "abgewatschten" Rechtsbrüchen "tatbeteiligt".
Um welchen Rechtsbruch es geht:
Die vorgenannten Richter haben es sich zur Praxis gemacht, Anträge auf den Erlass von einstweiligen Verfügungen in Pressesachen ohne Anhörung des Gegners - und, so sehe ich das, oft auch ohne die erforderliche summarische Prüfung der Anspruchsgrundlagen - regelrecht durchzuwinken. Auch dann, wenn es vorher keine Abmahnung gab.
Ganz drastisch geschah dieses einem Fall vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts. Dort machte ein Fernsehmoderator Gegendarstellungsansprüche (in solchen darf nicht gelogen werden) geltend und hatte nach drei Zurückweisungen durch die Richterin Käfer schließlich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Erfolg. Nachdem also erst die Frau Simone Käfer eifrig - schriftlich und "fernmündlich" - mit der oder dem Antragstellervertreter(in) diskutierte, den Verfügungsantrag sogar zurückwies, erließ diesen dann der einschlägig bekannte Richter Buske vom OLG Hamburg im Beschwerdeverfahren. Und zwar - ebenso wie Frau Käfer - ohne dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Auch im entschiedenen Fall des LG Köln hatte Eßer da Silva eine einstweilige Verfügung, in welcher der späteren Beschwerdeführerin die Unterlassung von Äußerungen aufgegeben wurde, durchgewunken ohne dass die Antragsgegnerin zuvor "vorprozessual" abgemahnt oder im gerichtlichen Verfahren angehört wurde.
Warum mich der "Scheiß" interessiert?
Ebenso hatte Richter Neumeier vom LG Kassel einst (2015) eine Einstweilige Verfügung gegen mich ohne vorherige Anhörung erlassen obwohl es auch hier an einer Abmahnung fehlte. Den Richter Neumeier und drei weitere Richter habe ich inzwischen wegen anderen Rechtsbrüchen erfolgreich abgelehnt. Auch in einem weiteren Fall schon aus dem Jahr 2006 - in welchen ich dem Richter Blumenstein des LG Kassel Rechtsbeugung (und der StA Kassel Strafvereitlung) vorwerfe ging es um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Gegendarstellung) durch den als kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth. Damals hatte ein Richter Lohmann die Verfügung rechtswidrig erlassen und der tatsächlich noch immer als solcher tätige Richter Dr. Blumenstein hatte alles - ausdrücklich: auch widerrechtliches - getan um diese aufrechtzuerhalten. Den Richtern und der Staatsanwaltschaft gehört "Maggesse off’n Dooges" - was der Rechtsstaat wohl zu verhindern weiß.
Wem das von SOLCHEN Richtern geübte Unrecht genutzt hat
Als Nutznieser dieser rechtswidrigen Praxis haben sich immer wieder Kriminelle und andere windige Typen erwiesen, aber auch ganze "Rechtsanwalts-" Kanzleien - wie z.B. die des lautstark in der Öffentlichkeit sogar mit dem eigenen Rechtsmissbrauch werbenden und wegen dessen fiesen Methoden bekannten Ralf Höcker - erwiesen. Das mit dem späteren Selbstmörder von Gravenreuth sogar ein besonders garstiger und krimineller "Rechtsanwalt" darunter war ist nur ein Tiefpunkt dieser, als "reichlich bekloppt" anmutenden Praxis.
Die überfällige "Generalwatsche" des Verfassungsgerichts:
Halt "nur" nicht getan. Wollen aber unser Vertrauen. Ab dafür!
An der 28. Zivilkammer des LG Köln (vors. Richter Eßer da Silva ) , der 24. Zivilkammer des LG Hamburg (vors. Richterin Käfer) und nicht zuletzt (vors. Richter Neumeier vom LG Kassel haben in den letzten Jahren eine Praxis geübt, die schlicht verfassungswidrig ist. Besonders bemerkenswert ist, dass diese rechtswidrige Praxis von den Oberlandesgerichten gestützt wurde - was im Fall der Frau Simone Käfer vom LG Hamburg nicht weiter verwundert, denn der für die Berufungssachen am OLG dann zuständige Richter Buske hat die Malade als deren Vorgänger und "Lehrmeister" der Frau Käfer selbst eingerührt. Und er ist an einem der vorliegend durch das BVerfassG "abgewatschten" Rechtsbrüchen "tatbeteiligt".
Um welchen Rechtsbruch es geht:
Die vorgenannten Richter haben es sich zur Praxis gemacht, Anträge auf den Erlass von einstweiligen Verfügungen in Pressesachen ohne Anhörung des Gegners - und, so sehe ich das, oft auch ohne die erforderliche summarische Prüfung der Anspruchsgrundlagen - regelrecht durchzuwinken. Auch dann, wenn es vorher keine Abmahnung gab.
Ganz drastisch geschah dieses einem Fall vor der Pressekammer des Hamburger Landgerichts. Dort machte ein Fernsehmoderator Gegendarstellungsansprüche (in solchen darf nicht gelogen werden) geltend und hatte nach drei Zurückweisungen durch die Richterin Käfer schließlich vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) Erfolg. Nachdem also erst die Frau Simone Käfer eifrig - schriftlich und "fernmündlich" - mit der oder dem Antragstellervertreter(in) diskutierte, den Verfügungsantrag sogar zurückwies, erließ diesen dann der einschlägig bekannte Richter Buske vom OLG Hamburg im Beschwerdeverfahren. Und zwar - ebenso wie Frau Käfer - ohne dem Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Auch im entschiedenen Fall des LG Köln hatte Eßer da Silva eine einstweilige Verfügung, in welcher der späteren Beschwerdeführerin die Unterlassung von Äußerungen aufgegeben wurde, durchgewunken ohne dass die Antragsgegnerin zuvor "vorprozessual" abgemahnt oder im gerichtlichen Verfahren angehört wurde.
Warum mich der "Scheiß" interessiert?
Ebenso hatte Richter Neumeier vom LG Kassel einst (2015) eine Einstweilige Verfügung gegen mich ohne vorherige Anhörung erlassen obwohl es auch hier an einer Abmahnung fehlte. Den Richter Neumeier und drei weitere Richter habe ich inzwischen wegen anderen Rechtsbrüchen erfolgreich abgelehnt. Auch in einem weiteren Fall schon aus dem Jahr 2006 - in welchen ich dem Richter Blumenstein des LG Kassel Rechtsbeugung (und der StA Kassel Strafvereitlung) vorwerfe ging es um einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung (Gegendarstellung) durch den als kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth. Damals hatte ein Richter Lohmann die Verfügung rechtswidrig erlassen und der tatsächlich noch immer als solcher tätige Richter Dr. Blumenstein hatte alles - ausdrücklich: auch widerrechtliches - getan um diese aufrechtzuerhalten. Den Richtern und der Staatsanwaltschaft gehört "Maggesse off’n Dooges" - was der Rechtsstaat wohl zu verhindern weiß.
Wem das von SOLCHEN Richtern geübte Unrecht genutzt hat
Als Nutznieser dieser rechtswidrigen Praxis haben sich immer wieder Kriminelle und andere windige Typen erwiesen, aber auch ganze "Rechtsanwalts-" Kanzleien - wie z.B. die des lautstark in der Öffentlichkeit sogar mit dem eigenen Rechtsmissbrauch werbenden und wegen dessen fiesen Methoden bekannten Ralf Höcker - erwiesen. Das mit dem späteren Selbstmörder von Gravenreuth sogar ein besonders garstiger und krimineller "Rechtsanwalt" darunter war ist nur ein Tiefpunkt dieser, als "reichlich bekloppt" anmutenden Praxis.
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| Bildschirmfoto: Ralf Höcker bewirbt auf Facebook selbst seine Tätigkeit als Rechtsmissbraucher |
Die überfällige "Generalwatsche" des Verfassungsgerichts:
Der Grundsatz der prozessualen Waffengleichheit ist Ausprägung der Rechtsstaatlichkeit und des allgemeinen Gleichheitssatzes im Zivilprozess und sichert verfassungsrechtlich die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter, der - auch im Blick auf die grundrechtlich gesicherte Verfahrensgarantie aus Art. 103 Abs. 1 GG - den Prozessparteien im Rahmen der Verfahrensordnung gleichermaßen die Möglichkeit einzuräumen hat, alles für die gerichtliche Entscheidung Erhebliche vorzutragen und alle zur Abwehr des gegnerischen Angriffs erforderlichen prozessualen Verteidigungsmittel selbständig geltend zu machen.und weiter:
Erforderlich sind danach die Gleichwertigkeit der prozessualen Stellung der Parteien vor dem Richter und gleichwertige Möglichkeiten zur Ausübung ihrer Rechte. Die prozessuale Waffengleichheit steht dabei im Zusammenhang mit dem Gehörsgrundsatz aus Art. 103 Abs. 1 GG, der eine besondere Ausprägung der Waffengleichheit ist. Als prozessuales Urrecht (vgl. BVerfGE 70, 180 <188>) gebietet dieser, in einem gerichtlichen Verfahren der Gegenseite grundsätzlich vor einer Entscheidung Gehör und damit die Gelegenheit zu gewähren, auf eine bevorstehende gerichtliche Entscheidung Einfluss zu nehmen (vgl. BVerfGE 9, 89 <96 f> 57, 346 <359>). Entbehrlich ist eine vorherige Anhörung nur in Ausnahmefällen. In den besonderen Verfahrenslagen des einstweiligen Rechtsschutzes ist eine vorherige Anhörung verzichtbar, wenn sie den Zweck des Verfahrens ereiteln würde wie im ZPO-Arrestverfahren, bei der Anordnung von Untersuchungshaft oder bei Wohnungsdurchsuchungen (vgl. BVerfGE 70, 180 <188 f>m.w.N.). In diesen Fällen reicht es aus, Nachträglich Gehör zu gewähren. Voraussetzung der Verweisung auf eine nachträgliche Anhörung ist jedoch, dass ansonsten der Zweck des einstweiligen Verfügungsverfahrens - hier: wirksamer vorläufiger Rechtsschutz in Eilfällen - verhindert würde.Ich fordere nun gleich eine ganze Menge Richter auf, sich an die Verfassung - das Grundgesetz - zu halten. Denn das haben die doch geschworen!
Halt "nur" nicht getan. Wollen aber unser Vertrauen. Ab dafür!
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