22.12.2019

"Euroweb" und die "Stuttgarter Zeitung Online-Service":
Bildschirmfotos des Tages - Ist Daniel Fratzscher ein notorischer Lügner?
Heißer Tipp für Hereingefallene

Bildschirmfoto einer Webseite des "Marktführers" Euroweb: "mod speling" ist wohl inaktiv.
Bildschirmfoto: (Quelltext des "HTML"  Wohl auch billigst in Bulgarien produziert: Fehlerhaftes ist rot.

Die Webseiten, welche die "Stuttgarter Zeitung Online-Service" verkauft, werden entgegen dem insoweit bewusst falschen Vormachen ... 


des Geschäftsführers der "STZ-Onlineservice", Daniel Fratzscher, von der Euroweb produziert und sodann von einer weiteren Tochter, der Euroweb OOD (entspricht deutscher GmbH) gehostet, der "Kundendienst" wird "mindestens in von mir belegbaren Einzelfällen" von Mitarbeitern der Euroweb Internet GmbH erbracht und darüber hinaus ist auch die, die "Stuttgarter Zeitung Online-Service" vertretende Euroweb-Kanzlei ITMR - laut den eigenen Aktenzeichen(sic!) - selbst der Auffassung, dass die "Stuttgarter Zeitung Online-Service" tatsächlich die Euroweb sei...

Ich würde sagen: "Ja! Daniel Fratzscher ist ein notorischer Lügner. Aber nicht nur er: Ich kann auf eine vorsätzlich falsche Versicherung seines "Co-Chefs" Christoph Preuß verweisen. Dreiste Lügen sind offensichtlich der Kern des Geschäftsmodells des gesamten Firmenkonglomerates!"

Der zweite Satz ist eine Tatsachenbehauptung, die ich jederzeit - aus Urkunden - beweisen kann.

Tipp für diejenigen die auf die "Werbebehauptungen" der "Stuttgarter Zeitung Online-Service" hereingefallen sind:

19.12.2019

Was oder wen ich mir für 2020 ganz speziell vorgenommen habe ...


Falls das AG Kassel endlich "zu Potte" kommt werde ich im Jahr 2020 einen kleinen Teil meiner Kraft dafür verwenden, dass dieser ehemalige Kollege von Philipp Berger, der allerwerteste Hans Dieter Weber (zu meinem Erstaunen tatsächlich noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) nach der schnöden Bezeichnung als "Rechtsanwalt" ebenso wie sein dann "Wieder-Kollege" Berger die eherenvolle Tätigkeitsbezeichnung "Assessor" führen kann.

Immerhin klingt das "Assessor" ja fast wie "Professor"...

Prozess vermieden: Betrügerisch agierendes Euroweb-Derivat "Stuttgarter Zeitung Online-Service" (a.k.a. "stz-onlineservice") gibt nach

Foto aus der Akte: Selbst Aktenzeichen der Kanzlei weißt auf die Euroweb hin: 000XXX/2019 - EW71001XXX

Die durch die Düsseldorfer Kanzlei "ITMR" (Andreas Buchholz und Kollegen) vertretene Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratzscher hat in einem mir vorliegendem Fall - bei dem übrigens der Geschädigte (zu dem Zeitpunkt noch unberaten) einen "heftigen" juristischen Fehler beging - nachgegeben.

Die Gesamtersparnis des von mir kostenlos beratenen beträgt mehr als 16.500 (in Worten: sechzehntausendfünfhundert) Euro!

Der Horror-Vertrag über das Erstellen und Hosten einer Webseite nebst ein paar Nebenleistungen (ursprünglich für rund 390 €/Monat über vier Jahre !) wurde gegen Zahlung einer Summe "gecancelt", die noch 20% unter den verlangten (aber nicht gezahlten) Anwaltskosten für eine außergerichtliche Vertretung in diesem Fall lagen. Bei diesem Preis und im Hinblick auf seinen Fehler, auf die Mühen und Kosten des Rechtswegs (und im Hinblick darauf, wie wohl ein Richter nach diesem Angebot reagieren würde) konnte ich dem Geschädigten nur raten, den Vergleich anzunehmen.

Was er auch tat.

Ich gehe davon aus, dass der Düsseldorfer Kanzlei "ITMR" (Andreas Buchholz und Kollegen) sowie der Euroweb und deren Derivat "Stuttgarter Zeitung Online-Service" bei dem Gedanke, auf einen von mir unterstützten Anwalt und womöglich nochmals auf mich selbst zu treffen, nicht gerade vor Begeisterung jubelten und aus gutem Grund das "fast unabweisbare" Angebot machten, den Vertrag "gegen kleines Geld" aufzulösen.

Denn in Hinblick auf  zahlreiche unwahre und täuschende Werbeversprechen der Stuttgarter Zeitung Online-Service GmbH des Euroweb-Haupteigentümers Daniel Fratzscher  und §648 BGB - aber auch §648a und §123 BGB wären die von mir gesammelten Argumente - jedenfalls für einen ernsthaften Richter - prozessual sicherlich sehr bedeutend gewesen.

Nachricht an  Daniel Fratzscher und Andreas Buchholz nebst Kollegen:

Ohne den vorherigen Fehler des Opfers der "Referenzkundenmasche" liegt der Angebotspreis, bei welchen ich von einer gerichtlichen Auseinandersetzung abrate, aber deutlich niedriger!

18.12.2019

Bürger schützt eure Privatsphäre!
SPD-Justizministerin Lambrecht crasht das Grundgesetz

Wenn das alles stimmt, was heise.de schreibt, dann hat die SPD-Justizministerin Lambrecht nichts geringeres vor, als es in einem "Schutzgesetz für beleidigte Leberwürste" auch dem letztem Dorfpolizist zu erlauben, in einem nie gekanntem Maße in die Privatspäre diesem (auch nur selbst) missliebiger Bürger einzudringen.

Der Verfassungsbruch:

Das Grundgesetz schützt eigentlich die Privatsphäre der Bürger. Oder soll es schützen. Aber seit es in Deutschland ein Grundgesetz oder Verfassungen gibt gibt es immer wieder auch Bestrebungen des Staates, die Rechte der Bürger zugunsten des Staates zu beschränken. Ganz übel - und in vielen Aspekten vergleichbar mit der von Lambrecht angedachten Regelung war ab 1933 unter den Nazis und 1949 bis 1990 in der ostzonalen DDR: Da galt die Privatsphäre nichts und so will es nun auch die SPD-Justizministerin Christine Lambrecht wieder haben:
"Sie plant auch eine Pflicht für WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co., schon jedem Dorfpolizisten und zahlreichen weiteren Sicherheitsbehörden auf Anfrage sensible Daten von Verdächtigen wie Passwörter oder IP-Adressen teils ohne Richterbeschluss herauszugeben."

schreibt heise.de.

Der Kreis der berechtigten Stellen erstreckt sich auf alle "für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" und die Gefahrenabwehr zuständigen Behörden, sämtliche Geheimdienste von Bund und Ländern sowie auf die Zollverwaltung und Ämter, die für die Schwarzarbeitsbekämpfung zuständig sind. Also wirklich auf jeden Dorfpolizist und demnächst womöglich auch noch auf die Post, die Bahn, den Forst und natürlich die Wasserstraßenverwaltung. Frau Lambrecht, die um den bejammernswerten Zustand der deutschen Justiz weiß, hat keinen Richtervorbehalt vorgesehen. 

Anbieter sollen ferner die Bestandsdaten sogar dann herausrücken wenn dieses dies im Kampf gegen (angebliche) Urheberrechtsverletzungen "zur Durchsetzung der Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist".  Nach unten, also im Hinblick auf die Geringfügigkeit des Anlasses um in einem ungeheurem Maße in die Privatspäre der Bürger einzudringen, wird von der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht ganz offen keine Grenze gesetzt. Es reicht ja schon der Verdacht auf Beleidigung/Verleudmung.


Ganz mieses populistisches Vorgehen der SPD-Justizministerin Christine Lambrecht:

Dieses mal allerdings wird nicht wie bisher Kinderfickei als populistisches Argument für die "Unumgäglichkeit der Maßnahmen" genutzt, sondern das Vorhaben eines "Gesetzes zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität, welches zu einem "Staatsdienerwohlbefindensverbesserungsgesetz"und eben zu einem "Ermächtigungsgesetz" ausartet.

Was geschehen kann und geschehen wird:

Justiz und Polizeien in Deutschland sind tatsächlich kaum noch kontrolliert. Richter begehen die Rechtsbeugung frech und in dem Wissen, dass die dreisteste Rechtsbeugung nicht bestraft wird. Wenn jetzt also ein "für die Verfolgung von Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten" zuständiger Ex-Ehemann, z.B. eben ein Dorfpolizist) seine Befugnisse missbraucht um etwas über den neuen Lover seiner Exfrau zu erfahren, dann kann dieser längst nicht nur bei WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co. die Herausgabe der Passwörter, sowie natürlich aller Daten verlangen.

Und zwar auf Zuruf: Ein solches Ersuchen muss laut dem klar grundgesetzwidrigem Vorhaben SPD-Justizministerin Lambrecht zwar prinzipiell in Textform gestellt werden, bei "Gefahr im Verzug" (dem von Staatsdienern meist missbrauchten Argument also) soll es aber auch "zunächst" ohne diese Minimalanforderung gehen. Wer mehr als 100.000 Kunden hat, müsse "für die Entgegennahme der Auskunftsverlangen sowie für die Erteilung der zugehörigen Auskünfte eine gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten. Auf deutsch einen unbeobachteten Zugang für Staatsdiener, welche dann ohne jede Kontrolle einfach Daten absaugen können.

Nicht nur Mails und Nachrichten sind betroffen!

Betroffen sind längst nicht nur "WhatsApp, Gmail, Facebook, Tinder & Co." sondern alle Unternehmen, welche Telemediendienste erbringen. Gerade  Gmail und Facebook bieten zum Beispiel Schnittstellen an, mit denen eine Authorisierung bei weiteren Diensten realisiert wird. Das bedeutet in der Konsequenz, dass damit die zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berechtigten (also die Typen, die Strafzettel für Falschparken ausstellen) bei so manchem sehr tief in die Privatsphäre eindringen können.

Das Potential einer Schädigung durch leerdrehende Staatsdiener ist also extrem hoch, es ermöglicht prinzipiell sogar, dass ein gehörnter kommunaler Parkplatzwächter (ist zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten berechtigt...) mit den so erlangten Daten Straftaten von der Erpressung bis hin zur Vortäuschung von Straftaten begeht.

Und falls das überhaupt herauskommt, dann "ermitteln" dessen eigene liebe Kollegen gegen ihn. Mit dem schon vorher bekannten Ergebnis, dass ihm "keine strafbare Handlung nachzuweisen sei" (es sei denn er hat mit diesen und seinen Chefs wegen was anderem Streit.

Die SPD-Justizministerin Lambrecht sollte möglicherweise an einer ganz anderen Stelle ansetzen:

Allein wenn ich sehe, welche groben Rechtsbrüche Richtern erlaubt werden und dass keine realistische Chance besteht, diese dafür auch vermittels der Justiz büßen zu lassen, dann wundere ich mich keine Sekunde lang, dass so mancher, weniger stabilerer und bis dato "rechtsstaatsgläubiger" Bürger durchdreht und sich arrogant das Recht verletzende Beamte oder Richter selbst vornehmen will. (Was übrigens nicht bedeutet, dass ich derlei gutheiße.)

Das der Staat sich im Laufe seiner Existenz gegenüber den Bürgern immer mehr herausnimmt ist übrigens quasi "naturgesetzlich". Wenn die Situation für eine ausreichend große Zahl von Bürgern dann unterträglich wird (Man nehme die "Reichsbürger", welche sich mit der Bundesrepublik nicht mehr identifizieren wollen, "Pegida" und andere, welche den "Rechtsstaat" nicht mehr anerkennen) - dann kommt es - ebenso "naturgesetzlich" - zu plötzlichen Veränderungen, die allgemein als "Revolution" bekannt sind und bei denen erst Bürger auf die Barrikaden steigen und sich sodann die Staatsdiener als zu Unrecht verfolgt ansehen. Dem kann man nur entgegenwirken in den man die Rechte der Bürger wahrt und dafür sorgt, dass diese Bürger mit dem Staat zufrieden sind.

Was also die Justizministerin tun sollte:

  1. Die auf vermeintlicher und ausgeübter "Allmacht" beruhender Arroganz von Behörden und der Justiz dem Bürger und dem Gesetz gegenüber eindämmen.
  2. Dafür sorgen, dass alle Bürger auch sozial zufrieden sind.
  3. Dafür sorgen, dass der Staat und dessen Mittel nicht (wie es gegenwärtig der Fall ist) die Beute der Staatsdiener und deren Frühstücksgenossen ist.
  4. Keineswegs einen "derart freien Grundrechtsbruch"  in ein Gesetz gießen.

Ein ganz besonderer Hinweis an die SPD-Justizministerin Lambrecht:

Wenn Sie in einem Land mit chinesischen Verhältnissen (hier: Allmacht des Staates gegenüber den Bürgern) leben wollen, dann gehen Sie doch nach China! Wie ich lese sind Sie ja bei den Bürgern Ihres Wahlkreises gründlich durchgefallen und dann über die Liste in den Bundestag eingezogen.

15.11.2019

Pascal Goffart und Pjotr Z./Philipp Berger: DSGVO-Abmahnungen sind offensichtlicher Rechtsmissbrauch - wahrscheinlich aber schon Betrug!

Die Indizien dafür, dass die für einen Pascal Goffart erstellten Abmahnungen nach angeblichen DSGVO-Verstößen Rechtsmissbrauch sind, haben sich zwischenzeitlich derart verdichtet, dass ich hier von einer Offensichtlichkeit ausgehe welche von keinem, auch nur halbwegs ernst zu nehmenden Richter mehr zu übersehen ist.

Zu diesen Indizien gehört:
  • (Angeblich, siehe unten) Pascal Goffart bestellt sich zunächst in auffallend hoher Zahl Newsletter bei ganz verschiedenen Firmen und gern auch bei Organisationen wie Freizeitbands, Chören - faktisch überall in der Bundesrepublik.
  • Einige Zeit - mit überraschend konstantem Zeitabstand - später fordert er  gemäß Art. 15 DSGVO Auskunft über seine Person betreffende Daten. 
  • Mit eben so überraschend konstantem Zeitabstand erhalten die Betroffenen sodann Abmahnungen mit erheblichen Kostenforderungen, formell von Pjotr Z.
  • Den so überraschten Organisationen, die sämtlich gerade nicht die Verarbeitung personenbezogener Daten als Geschäftszweck haben, wird hierbei schon eine mehrfache Falle gestellt. Hierzu kann ich genauer vor Gericht ausführen, aber Betroffene sollten sehr genau prüfen, ob die von Pascal Goffart bei der Bestellung des Newsletters getätigten Angaben mit denen übereinstimmen, welche er bei der Auskunftsanforderung angibt. Das betrifft z.B. die Email-Adresse. Stimmen die Daten nicht überein, so bestehen nämlich ernst zu nehmende Zweifel daran, dass die Daten, welche zu einem angeblichen Pascal Goffart gespeichert wurden, überhaupt Daten sind, die sich auf den die Auskunft fordernden Pascal Goffart beziehen. Das hat die Rechtsfolge, dass die Auskunft nicht gegeben werden darf...
  • Schon die Auskunftsanforderung erscheint hier höchst fragwürdig, denn Pascal Goffart führt offenbar Buch darüber, welche genauen Daten er genau wann bei welcher Organisation angab. Das heißt: Er fordert eine Auskunft über etwas, was er schon sehr genau weiß. Zudem haben seine Auskunftsanforderungen im Hinsicht auf die Häufigkeit und deren Methode einen exzessiven Charakter - den der Gesetzgeber in Art. 12,  Absatz 5, Satz 2  DSGVO berücksichtigt hat: "Bei offenkundig unbegründeten oder – insbesondere im Fall von häufiger Wiederholung – exzessiven Anträgen einer betroffenen Person ..."
  • Im Falle, dass eine Auskunft erteilt wird, moniert dann der formell hinzugezogene Pjotr Z. sodann die womöglich fehlende Belehrung über die Rechte aus dem Kapitel 3 der DSGVO. Tatsächlich - und das geht just aus den früheren Abmahnungen sehr genau hervor - kennt Pascal Goffart seine Rechte sehr genau, braucht also diese Belehrung über eben diese Rechte gar nicht, spielt dann aber das angebliche Opfer - in einer Seifenoper welche die wahren Opfer dieses Handelns in der gewiss ganz besonderen Vorstellungswelt der Herren Pjotr  Z. und Philipp Berger jeweils mehrere hundert Euro kosten soll.
  • Der, Adressen in Düsseldorf und Wien angebende Pascal Goffart, beauftragt also angeblich eine Kanzlei im 35 km entfernten Essen mit Zweigstelle im 60km entfernten Witten. Da lacht doch längst nicht nur EIN Huhn.


Handelt es sich noch um Dummenfang oder schon um Betrug?

Mit dem Geschäft des Dummenfangs kennen sich Pjotr Z. und Philipp Berger sehr gut aus, denn immerhin haben beide (als Philipp Berger noch zugelasser Anwalt war) auch die Euroweb vertreten. Und die betreibt mindestens den Dummenfang als Geschäft. Philipp Berger war an Gerichtsverfahren der Euroweb als Anwalt beteiligt, bei denen ich von Prozessbetrug (im Sinne des Strafrechts!) und davon, dass er an diesen wissentlich beteiligt war, ausgehe.

Aber ich bezweifle sehr ernsthaft, dass Pascal Goffart die Anmeldung selbst vornimmt und sodann die Anforderung der Auskunft selbst vornimmt. Ich gehe viel mehr davon aus, dass die Handlungen aus der merk- und denkwürdigen Kanzlei des Pjotr Z. heraus erfolgen. Einer der Beweggründe für meinen Glauben ist der Umstand, dass der mir selbst als "gar garstiger und verlogener Betrüger" bekannte Ex-Anwalt und Ex-Chef von Pjotr Z., ein Philipp (Karl) Berger, in der Kanzlei des Pjotr Z. als Assessor tätig ist. Dazu, eine Anwaltszulassung zu verlieren, gehört schon Einiges. Ich gehe davon aus, dass auf Grund der von mir mindestens bei Philipp Berger gesehenen, kriminellen Energie die Wahrscheinlichkeit sehr hoch ist, dass Pascal Goffart nur ein Strohmann ist und dass das gesamte Geschäft - beginnend mit der Eintragung als Empfänger eines Newsletters in der Kanzlei erfolgt. Zudem ist viel Raum für meine Vermutung, dass Pascal Goffart die (durch den Massencharakter der Abmahnungen bedingt: hohen) Anwaltskosten nicht bezahlt hat und auch gar nicht bezahlen kann. Spätestens (aber nicht erst) wenn sich diese Vermutung bestätigt ist die Grenze vom "Dummenfang und Rechtsmissbrauch" zum Betrug überschritten. Denn Betrug es, das Vermögen eines anderen dadurch zu beschädigen, dass durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen (hier der angebliche Schaden durch die angeblich notwendige Einschaltung eines Anwalts) ein Irrtum erregt oder unterhalten wird.

Bildschirmfoto: Auf der Webseite der Kanzlei wurde der Assessor Philipp Berger etwa 3x größer abgebildet als der Kanzleiinhaber. Das sendet das Signal aus, dass der Assessor „die Hosen an hat“. Philipp Berger ist namensgebemder Gesellschafter der „Berger Law LLP“ gewesen, die extrem verschuldet und unzweifelhaft insolvent „den Bach runter ging“. Er ist in mehrere Vorgänge verwickelt die sich hier als Betrug, Prozessbetrug und ein ganzes Bündel weiterer Straftaten darstellen und seine Anwaltszulassung wurde offenbar in diesem Zusammenhang auch widerrufen.

Ich sehe diese Voraussetzungen - unter der Prämisse, dass schon der Versuch strafbar ist - als erfüllt an. Denn  Pascal Goffart und der hier formal tätige und profitierende "Rechtsanwalt" Pjotr Z.  aber auch dessen, an den vorgestellten Handlungen wohl mindestens beteiligter Assessor, der Ex-Anwalt Philipp Berger, können jedenfalls nicht ausgerechnet mir weiß machen, dass selbige nicht wüssten, was genau sie da tun!

Allerdings bin ich auch "ein wenig erfahrener" als mancher, der zum Richter berufen wurde...

Zeugenaufruf

Falls Ihnen folgender, mir gegenüber so dargestellter, Vorgang bekannt vorkommt sollten Sie über mich den "Kurzschluss" suchen. Denn der Nachweis möglichst zahlreicher identischer Fälle dient der Abwehr der Forderung. Kontakt via:

Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel

0561 317 22 77
joerg.reinholz@gmail.com

Bitte senden Sie sämtlichen Schriftverkehr als gut lesbaren Scan. Sie erhalten im Gegenzug die anderen Meldungen bzw. den Schriftverkehr der anderen Fälle und können sich so ggf. gegen die unberechtigt anmutende Kostennote verteidigen.


Verlogene Anwälte: IIIII
Rechtsbeugende Richter: IIIIIIII
Sonstiges Pack: IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII

04.10.2019

Ironie der Teutonen-Presse: "Hongkongs Regierung verbietet Tragen von Masken bei Demonstrationen" - "Waffe der Kolonialzeit"

In der weitgehend gleichgeschalteten deutschen Qualitätspresse lese ich:
  • "Die Hongkonger Regierung hat ein Vermummungsverbot für Demonstranten verhängt. Regierungschefin Carrie Lam berief sich dabei am Freitag auf ein altes Notstandsgesetz aus der britischen Kolonialzeit."
  • "Der bekannte Demokratieaktivist Joshua Wong sagte, das Gesetz "markiert den Anfang vom Ende Hongkongs". Es sei eine Ironie, dass "eine Waffe der Kolonialzeit von der Regierung Hongkongs und der Kommunistischen Partei Chinas genutzt wird", sagte Wong der Nachrichtenagentur AFP."
Das ist ja wahrhaft undemokratisch. Sehen wir uns mal an, wie viel besser und demokratischer das im Land der Richter und Belehrer: (Deutschland) geregelt ist:
  • Nach dem § 17a Abs. 2 VersammlG, das in diesem Punkt von den meisten Bundesländern übernommen wurde, ist die Vermummung bei Versammlungen eine Straftat und wird gemäß § 27 Abs. 2 bzw. § 29 Abs. 2 VersammlG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe unter Strafe gestellt.
  • In Schleswig-Holstein ist die Vermummung seit 2015 nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit maximal 1500 Euro geahndet wird. Das Mitführen von Vermummungsutensilien wird als Ordnungswidrigkeit mit maximal 511,29 Euro geahndet. § 29 Abs. 1 Nr. 1 a VersG)
  • Am 28. Juni 1985 wurde ein Verbot der „Vermummung“ und „Schutzbewaffnung“ mit den Stimmen der konservativ-liberalen Koalition unter Helmut Kohl im Bundestag beschlossen. „Vermummung“ wurde gemäß  Abs. 2 StGB (Landfriedensbruch) zu einer Straftat, sofern sich die Betreffenden in einer „gewalttätigen Menschenmenge“ aufhielten und die Polizei zum Auseinandergehen aufgefordert hatte. 1989 wurden „Vermummung“ und „Schutzbewaffnung“ generell zu Straftaten hochgestuft.
(Quelle: Wikipedia)

Fazit:

Hier, in Deutschland ist, ohne dass es die staatstragenden Benachrichtigungsorgane von Gruner + Jahr (sicherlich aus reiner Bescheidenheit heraus!) auch nur erwähnen, wirklich alles sehr viel besser! Nicht nur Hong Kong und China sollten endlich dazu übergehen, unsere Leitkultur zu übernehmen und das Drangsalieren der stets "völlig grundlos" protestierenden Bevölkerung - auch mit Kriegswaffen - nicht länger als "Notstand" sondern als "alltägliches Handeln" betrachten. Am besten durch ein "Demokratie-Verbesserungsgesetz", welches nachts um zwei oder während einer Fußball-WM durch 30 von 700 Parlament-Arier angenommen wurde!

So lange das nicht gemacht wird sollte Deutschland, wie von Joshua Wong gefordert,  „Einreisesperren verhängen und das Vermögen derjenigen einfrieren, die Menschen in Hongkong unterdrücken wollen“. (Und ihm in unserem schönen, ach so demokatischen "Rechtsstaat" Asyl gewähren)

02.10.2019

Euroweb - Abzocke: "höchst raffinierte arglistige Täuschung" erfolgt wohl sogar mit "wissenschaftlichen" Methoden

Da wirbt ein Hennig Seemeyer, jetzt "Journalist" bei einer Werbeveranstaltung namens "T-Online.de", dafür, dass er sich auch bei der Euroweb mit der Frage befasst habe, was wohl in den Köpfen vorgehe und also über "Prozesse im Gehirn" nachgedacht habe.

Das stützt meine Behauptung, dass die Euroweb Internet GmbH und die angeschlossenen Vertriebsbuden(¹) die Kunden mittels raffinierter psychologischer Tricks, die meiner Meinung nach als "höchst raffinierte arglistige Täuschung" auch weit außerhalb zulässigen Handelns liegen, zum Abschluss von Verträgen bringen, welche diese bei vernünftiger Betrachtung des Angebots nicht abschließen würden.

¹) Zur Zeit sind das vor allem:
  • "Internetmedia" (Internet Online Media GmbH, Österreich),
  • Alpenweb AG (Schweiz),
  • Madsack OnlineService,
  • Westfalenblatt OnlineService,
  • Stuttgarter Zeitung OnlineService (stellen sich auch als "STZ-OnlineService" vor),
  • United Media AG,
und weitere, kleinere "Buden" - welche (ohne das hervorzuheben und sogar sehr bedacht, darüber hinwegzutäuschen) die eher geringwertigen Leistungen der Euroweb schwer überteuert verkaufen.

Tipp für Unternehmen, die wegen eines "kostenlosen" oder "vergünstigten" Webauftritts scheinbar von einer regionalen Zeitung angerufen werden:

Achten Sie, insbesondere als kleines oder mittelständisches Unternehmer vor einem Geschäftsabschluss im Bereich der Webseitenerstellung bei diesen selbsternannten "Marktführern" aufgrund der zahlreichen, offensichtlich kritikbedingten Umbenennungen und urteilsbedingten "Hemdchen-wechsle-Dich"-Aktionen in diesem Kreis zum einen auf unzulässige Kaltanrufe (mit denen diese die Geschäftsanbahnung fast ohne Ausnahme einleiten) und auf Geschäftsführer und Vorstände wie:
  • Daniel Fratzscher,
  • Christoph Preuß,
  • Christian Stein oder
  • Mike Müller.
Denn sonst zahlen Sie viel zu viel (bekannt: 17.000 bis 18.000 Euro) für Leistungen, die Sie für einen Bruchteil dessen haben könnten und die teils einfach nur ganz üble Schlechtleistungen sind.

Bildschirmfoto seiner Seite bei "tello". "T-Online" gehört zum "Plakatwerber" Stöer.

Hennig Seelmeyer danke ich für die wertvolle Information. Vermutlich (ich weiß nämlich nicht, was in so einem, von "harter Kindheit im Wedding" geprägtem Kopf vorgeht) meint er, seine Tätigkeit bei der Euroweb wäre "was positives". Manche Journalisten "googeln" wohl nicht und manche davon verkaufen Schlangenöl ("snake oil"). Darüber, ob Hennig Seelmeyer als "über Prozesse im Gehirn nachdenkender" an den Desinformationskampagnen der Euroweb und deren, auch wegen groben beruflichen Versagens zwischenzeitlich insolventer (Berger Law LLP) und teils sogar aus der Kammer geworfener Anwälte ("Neu-Assessor" Philipp Berger "himself") zu Lasten meiner Person - also an der früher von der "Euroweb-Mafia" gegen mich und andere Kritiker betriebenen Hetze und auch der bewussten Provokation meiner Person - beteiligt war, habe ich nun nachzudenken.