25.10.2012

Bundesregierung lässt die Stasi wie eine Kindergartentruppe aussehen

Bürger dieses Landes!
Wir müssen wohl mal wieder auf die Straße!

Das aus CDU/CSU- und FDP-Mitgliedern bestehende Bundeskabinett hat sich gestern auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der die Auskunft über Daten wie Name oder Anschrift von Inhabern eines Telekommunikationsanschlusses auf eine neue "Rechtsgrundlage" stellen will. Es wird klargestellt, dass Provider die Netzkennungen (auch dynamische IP-Adressen) den Inhabern von Internetzugängen automatisiert zuordnen dürfen – was einen Eingriff ins Fernmeldegeheimnis bedeutet – und dass die entsprechenden Informationen im sogenannten "manuellen Auskunftsverfahren" an "Sicherheitsbehörden" herausgeben müssen. Anbieter, die über 100.000 Kunden haben, müssen für die Abwicklung der Anfragen zudem "eine gesicherte elektronische Schnittstelle" bereithalten, die sicherstellen soll, dass nicht einmal die Provider selbst kontrollieren können, wer welche Abfragen tätigt. Die klar verfassungswidrige Auskunftspflicht gilt auch für Daten wie PIN-Codes und Passwörter für Zugriff auf Endgeräte (Mobiltelefone, DSL-Router) oder damit verknüpfte Speichereinrichtungen, also Mailboxen und Speicherplatz für Webdienste.

Der Gesetzentwurf strotzt von unklaren und weit dehnbaren Formulierungen, so ist seitens der Diensteanbieter Auskunft zu erteilen, "soweit dies für die Erforschung eines Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsorts eines Beschuldigten erforderlich" ist. Auch die "Zugriffsschwelle" ist wieder äußerst niedrig angesetzt: Der Zugriff auf die Daten soll schon für zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten erfolgen dürfen.

Mit dem neuen Gesetzentwurf lässt die Bundesregierung die Stasi wie eine Kindergartentruppe aussehen, der Entwurf ist ein offener Affront der Regierung gegen das Volk und dessen Verfassungsrechte, er eröffnet nie gekannte Wege die Bürger auszuspionieren, zu belauschen und so deren Privatsphäre zu einer Angelegenheit jedes kleinen Mitarbeiters eines Ordungsamtes zu machen - ein Richtervorbehalt, ja nicht einmal eine Anordnung der Staatsanwaltschaft ist erforderlich.

Strafverfolgung und Stochern in Privatdaten statt Prävention

Früher einmal, da gab es Streifenpolizisten, die auch in der Öffentlichkeit zu sehen waren. Das war Prävention und hat Straftaten relativ wirksam vorgebeugt. Zunehmend wird jedoch darauf gesetzt, dass die gute alte Polizeiarbeit abgeschafft und durch Büroarbeit ersetzt wird. Die Prävention findet kaum noch statt. Statt dessen wird auf den Verfolgungsdruck durch Kameras, die Rasterfahndung und die Überwachung wie auch das Ausspionieren der Kommunikation und Bewegungsprofilen schon bei Ordnungswidrigkeiten gesetzt. Wie "gut" das klappt und wie "präventiv" das wirkt können am besten die jüngsten Opfer der "U-Bahn-Schläger" bestätigen - natürlich nur soweit diese nicht tot sind. Welche und wie viele private Daten dann, wenn diese Schnüffelrechte Gesetz werden, dann von Polizisten, (die für den Ku-Klux-Klan arbeiten) oder von den so genannten "Verfassungschützern" an die (aus deren Sicht wohl "linken Bazillen" von der) NPD herausgegeben wird, mag ich mir noch gar nicht vorstellen wollen.

Das Mobiltelefon wird durch den Gesetzentwurf zur erweiterten elektronischen Fußfessel für jedermann!


Man kann es zwar zu Hause lassen, aber dafür bieten das Mobiltelefon und die anderen zu speichernde und herauszugebenden Daten, insbesondere die Passwörter, die Möglichkeit auch die private Kommunikation zu erfassen und zu belauschen und geht damit weit über das hinaus, was mit einer elektronischen Fußfessel - die Straftätern angelegt werden soll - erfassbar ist. Es ist auch nicht undenkbar, dass Bundesbürger künftig zur Abgabe von DNA-Proben aufgefordert (und durch Belästigung mit "Gefährderansprachen" am Arbeitsplatz und vorsorglichen Inhaftierungen bei Fußballspielen der 3. Kreisklasse im Umkreis von 200 km gezwungen)  werden - weil das Mobiltelefon auffallend oft zu Hause gelassen wird, sich der Besitzer also der Überwachung entzieht, ergo nach "kriminalistischer Erfahrung" also Straftaten begeht.


Bereits jetzt sind Massenabfragen nach Mobiltelefonen und deren Benutzern der absolute Stand der Dinge - und zwar nicht nur zur Verfolgung von Straftaten, sondern auch zur Ermittlung der Teilnehmer von Demonstrationen - mit einem solchen Mittel in der Hand hätte die Stasi z.B. genau gewusst, wer an den Montagsdemonstrationen teil nahm und diese Teilnehmer dann bequem vorsorglich verhaften können. Eine solche vorsorgliche Inhaftierung ist, dank solcher Verfassungsfeinde aus den Reihen der "Sicherheitsexperten" von CDU, CSU, FDP aber auch der SPD in Deutschland jederzeit wieder möglich. Denn wenn sich die Regierung nicht an der Verfassung orientiert, warum sollten dann die mit deren Schutz beauftragten Kleingeister die Gesetze beachten?

Es sieht also so aus, als müsste das deutsche Volk der Regierung mal zeigen, wo der Hammer hängt, um seine Rechte aus der Verfassung gegen faschistoide Fanatiker zu schützen!

Im Übrigen wendet sich der Gesetzentwurf nur gegen die Dummen. Diejenigen, die vor haben schwere Straftaten zu begehen, die werden sich und ihre Daten schon zu schützen wissen. Die schwere Kriminalität wird also keineswegs wirkungsvoller bekämpft.

Wenn dieses Gesetz Wirklichkeit wird, 

dann ist nur eine weitere Erweiterung der Überwachung denkbar: 

Jeder Bürger hat abends um 22:00 Uhr einen vollständigen Bericht über seine Handlungen und Bewegungen an die neue Stasi zu liefern. Dieser wird mit den Aufzeichnungen der zuständigen Blogwarte sowie seinen Telefon- und Internet-Daten abgeglichen. Von 09:00 bis 10:00 Uhr des Folgetages hat sich jeder an einem ihm befohlenen Ort zur Verhaftung bereit zu halten. Wer nicht da ist, der wird auf Plakaten ausgehängt: "Tot oder lebendig!".

Das ist es, wohin der Weg führt! Das glaubt man mir nicht, weil es undenkbar ist? In der Bundesrepublik Deutschland war es auch undenkbar, dass Richter vorsätzlich das Recht zu Gunsten von Ermittlern, die töteten, beugen, dass gefoltert wird, dass Frauen (die Schmerztabletten und Wasser verteilen!) zur "Gefahrabwehr" verprügelt und dass der Verfassungsschutz Bomben legt. Das alles ist aber geschehen und geschieht immer wieder neu.

5 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ähm - was macht eigentlich Dein Strafverfahren? Eingestellt oder immer noch schwebend?

Anonym hat gesagt…

Macht doch nix. Gesetzt kommt, Klage kommt, Gesetz wird gekippt, Regierung macht sich wiederholt lächerlich. Dauert n bissl, ist peinlich, aber irgendwie vorprogrammiert.

. hat gesagt…

Tja. Es ist noch nicht entschieden ob das Gericht versucht die Sache wegen geringer Bedeutung (auf die hat sich das Gericht schon fest gelegt) einzustellen oder ob die, für die Kassler Justiz hochnotpeinliche Sache bis zum Ablauf der Verjährungsfrist im Kasten verrottet.

Beide Vorgehensweisen sind mir ja bereits gut bekannt.

Inzwischen sind durch die Anklagen gegen Christoph Preuß in Leipzig und Memmingen, das Düsseldorfer Ermittlungsverfahren gegen Philipp Berger und die Tatsache, dass das Bundesverfassungsgericht sich in einer für mich äußerst positiven Weise zu prozessualen Äußerungen geäußert hat, die Chancen auf eine Verurteilung auf Null gesunken. Der Richter, der mich dafür verurteilt, den Christoph Preuß einen Betrüger, den Philipp Berger einen Lüger zu nennen, die Arbeitsweise der Richter Lohmann, Dr. Blumenstein "Rechtsbeugung" zu nennen, der muss nun selbst das Recht beugen und weiß auch schon, dass ich dem Versuch des OStA Müller-Brandt, mich wegen meiner Kritik an der notorischen Strafvereitlung der StA Kassel zu Gunsten des kriminellen "Rechtsanwalts" von Gravenreuth mit dem Verfahren zu triezen, heftigen Widerstand entgegensetze.

Was die zu Tage getretene Arbeitsweise der Richter Lohmann, Dr. Blumenstein - die ich Rechtsbeugung nenne - betrifft, dafür habe ich ja diese für mich schönen und extrem aussagekräftigen Entscheidungen des OLG Frankfurt - die wollen sich die Herren sicher auch nicht vorhalten lassen, was es äußerst schwierig machen dürfte, einen Termin vor Sankt Nimmerlein zu finden.

Auch der OStA Müller-Brandt weiß sehr genau, dass ich derjenige sein werde, der im Gericht brüllt. Lust hat er sicher nicht darauf, dass ich der Kassler Justiz - und ihm - ganz laut ein Grundversagen bescheinigen werde.

Der von der Kanzlei Berger aus betriebene Blog und seine gehässigen Herabwürdigungen dürften der Anklage - wenn es denn jemals zu einer Verhandlung kommt - den Rest geben.

Anonym hat gesagt…

Fastix, auf Deinem Blog wird zunehmend von Twitter verlinkt.

https://twitter.com/Freies_Internet/status/261743835342843904

Wer es nicht weiß, das BStU ist die Bundesbehörde für die Stasi-Unterlagen... ;-)

Anonym hat gesagt…

"Die klar verfassungswidrige Auskunftspflicht ..."

"CDU will Rechte der Verfassungsrichter beschränken"
Quelle:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/cdu-will-rechte-des-bundesverfassungsgerichts-beschraenken-a-962804.html

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