Hier meine Antwort:
Sehr geehrte Damen und Herren,
die deutsche Post AG hat in meinen Briefkasten zwei Schreiben eingeworfen, die mich nicht betreffen. Die Schreiben haben neben der ebenfalls nicht zutreffenden Anrede "Frau" die im Subjekt genannten Nummern.
Adressatin ist eine xxxxxx Reinholz. Eine xxxxxx Reinholz wohnt hier nicht. Ich bin nicht verpflichtet und auch nicht bereit Beihilfe zu Ihrem Geschäft zu leisten. Ich will von Ihnen auch nicht weiter belästigt werden und fordere Sie dazu auf, es zu unterlassen, an meine Adresse weiter Schreiben zu richten, die mich weder betreffen noch etwas angehen.
Verletzt sind auch die Rechte der xxxxxx Reinholz, denn es ist naheliegend, dass mir durch Ihr Handeln auch ohne mein Wollen Tatsachen bekannt werden, die diese betreffen. Es ist Ihr Job das zu vermeiden.
Da ich im Internet eine ganze Menge sehr merk- bis denkwürdiger Nachrichten über Ihre Firma finde widerspreche ich jeglicher Verarbeitung und Speicherung meiner personenbezogenen Daten durch Ihre Firma.
Die Schreiben bewahre ich bis zum 26. Januar 2013 um 12:00 Uhr zur Abholung durch Sie, jene "xxxxxx Reinholz" oder einen Beauftragten mit Vollmacht auf. Die hierfür entstandenen Kosten in Höhe von 2,32 Euro wollen Sie bitte durch die Zusendung von Briefmarken (4*58 Cent) an meine Adresse begleichen.
Mit höflichen Gruß
Jörg Reinholz
Hafenstr. 67
34125 Kassel
11 Kommentare:
Woher wollen Sie wissen, dass es die "Deutsche Post AG" war? Könnte auch ein anderer Zusteller gewesen sein.
Sie machen sich wieder mal abmahnfähig, Freundchen!
Eine solche Abmahnung wäre hier höchst willkommen.
Denn nicht einmal eine Kammer aus den weitgehend tatsachenresistenten, in die eigene Willkür verliebten und nicht immer 100% verfassungs- und gesetzestreuen Richtern
- Kress (LG Köln)
- Mack (LG Berlin)
- Dr. Blumenstein (LG Kassel)
- Lohmann (LG Kassel)
- Buske (jetzt Hanseatisches OLG Hamburg)
würde auf Grund der Tatsache, dass auf den Briefumschlägen ein "Zugestellt durch die Deutsche Post" prangt, daran vorbeikommen, mir Recht zu geben.
Anonym hat gesagt…
Woher wollen Sie wissen, dass es die "Deutsche Post AG" war? Könnte auch ein anderer Zusteller gewesen sein.
Sie machen sich wieder mal abmahnfähig, Freundchen!
.......
Sie sollten Andere nicht für dämlicher halten als sie selbst sind, Freundchen.
Ich glaube auch ehr das es nicht an der Deutschen Post AG lag sondern an der Stadtverwaltung das die eine falsche Auskunft der Persönlichen Daten gemacht hat.
Habe selbst auch schon ein ähnlichen Vorfall gehabt das mir die Creditreform von einer Person zu geschickt hat wo sich der Name geähnelt hat.
Das liegt weder an der Stadtverwaltung noch an der Post. Die falsche Adresse haben die Damen und Herren von "Rae Seiler & Kollegen" drauf gedruckt.
Ist das nicht eine Abmahnung an Rae Seiler & Kollegen Wert und nicht nur einen lächerlichen Brief?
ist doch egal was man denen schickt. Wenn man den unzähligen Meldungen im Internet glauben darf, interessieren sich Seiler & Kollegen ohnehin nicht für Inhalte von Schreiben und verfolgen stattdessen stur weiter ihre Absicht, an das Geld des Betroffenen zu kommen.
Das liegt schon an der Stadtverwaltung die haben Rae Seiler & Kollegen eine falsche Personenauskunft gegeben und somit wurde Ihnen der Brief zugesendet mit dem Verdacht das es die neue Anschrift der Person ist.
"Das liegt schon an der Stadtverwaltung die haben Rae Seiler & Kollegen eine falsche Personenauskunft gegeben"
Nein. Daran liegt es in dem Fall definitiv nicht.
"Ist das nicht eine Abmahnung an Rae Seiler & Kollegen Wert"
Die betreffende Person könnte die Kanzlei Rae Seiler & Kollegen mit Sicherheit abmahnen lassen. Der Eingriff in deren Privatsphäre ist nämlich ziemlich tief.
Welches Landgericht ist eigentlich a) weit von München und b) weit von einem Flughafen mit innerdeutschem Verkehr entfernt?
(Wenn schon Gerichtstourismus, dann richtig!)
Hi, haben Seiler & Kolegen" inflagranti erwischt
Die Kurzanalyse ist im Internet unter der Überschrift der Pressemeldung verfügbar, darin befinden sich die Urkundsbeweise.
mehr über: cmbservice001@yahoo.co.uk
Hier die Zusammenfassung der Pressemeldung:
"Betrügt Magdeburger Richter eine Rentnerin?
Die Firma C.M.B. Ltd, hat analysiert, daß eine 85-jährige kranke Magdeburger Rentnerin von einem Magdeburger Richter durch offensichtlich organisierte Rechtsbeugung zur Zahlung von über 1.700 verurteilt wird. Dazu kam es beim Magdeburger Richter zu offensichtlich organisiert verschiedene wohl rechtswidrige Taten zugunsten der vom Richter mehrfach bevorzugten Partei, der aus den Medien bundesweit bekanten Kanzlei „Seiler & Kollegen“ Heidelberg: Zulassung einer Klage ohne Unterschrift des verantwortlichen und persönlich haftenden Bearbeiters, absichtliche Verweigerung des rechtlichen Gehörs durch Beglaubigung und Versand eines Schreibens am Tage des Fristablaufes, Fälschung des Protokolls der mündlichen Verhandlung nach Versand der beglaubigten Ausfertigungen und vor Veröffentlichung eines Schein-Urteils, Veröffentlichung angebliches Versäumnisurteil trotz fehlender Vollmacht nach Vollmachtsrüge, Veröffentlichung angebliches Versäumnisurteils trotz Verhandlung der Parteien im Termin, und weitere.
Die Kurzanalyse der C.M.B. Consult Management Service Ltd. vom 02.02.2013 enthält alle Urkundsbeweise.
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