Figur 1: Briefkopf der "Buchholz und Kollegen": Da ist doch schon wieder jemandem die Flucht aus dem Anstellungsverhältnis gelungen... |
Also ob das so einfach gänge. Hoffentlich wissen die Vertragspartner vom Übergang auf der Seite der Schuldner.
Noch mehr davon?
Figur 2: Aus dem selben Brief. Die "Rechtsanwälte" der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" haben auch das Gerichtsfach der Berger Law LLP! |
Das aktuelle Handeln der "Berger Law LLP" als "Buchholz und Kollegen" lege ich in die Kategorie "Täuschen, Tricksen, Tarnen". Denn da, wo jetzt "Buchholz und Kollegen" darauf geschmiert wird, ist erweislich "Berger Law LLP" drin. Für mich ist das aus wie nach dem Ablauf des Haltbarkeitsdatums umetikettierte Konserven.
Und wie war das gleich mit "Querulantentum"?
Figur 4: Immer noch derselbe Brief. Verloren hat die Euroweb. Und "Schuldner" bin ich nicht. |
Ich bin in der Sache 34 O 5/12 kein "Schuldner", sondern "Gläubiger", genauer "Unterlassungsgläubiger". Hinsichtlich des nicht erfolgreichen Antrages der Euroweb (ziemlich naseweis vertreten von Philipp Berger) war ich "Antragsgegner". Offenbar hat da ein "querulierender Rechtsanwalt" Philipp Berger aus Niederkrüchten und Düsseldorf (nur behauptet: Frankfurt) ein heftiges Problem damit, die Parteien korrekt zu benennen. Kann gut sein, das liegt an meiner Person. Da hat wohl jemand die Neigung, die Contenance und somit den Überblick zu verlieren wenn er meinen Name schreibt. Und offenbar wird das bei dem "Nervenbündel" immer schlimmer.
Mich erst in die Hauptsache zwingen (die liegt jetzt beim OLG Düsseldorf und ich habe einem Beschluss zufolge - über den der Herr Berger nichts veröffentlicht - gute Aussichten), dann höchst voreilig den Antrag auf Aufhebung der einstweiligen Verfügung stellen, diesen erwartungsgemäß nicht erwirken - also zu verlieren - dann querulatorisch die Kosten nicht tragen zu wollen und nun auch noch eine (wie ich meine) klar unzulässige, also aussichtslose "sofortige Beschwerde" anstrengen. Alles angeblich im Auftrag der von der Berger Law LLP schlecht beratenen Euroweb.
Wer hat denn da keine Ahnung von den prozessualen Abläufen bei Stellung eines Antrages nach § 926 ZPO gehabt? Ich jedenfalls nicht. Ich habe längst nicht nur in der Sache gegen die von der "Berger Law LLP" (jetzt "Buchholz und Kollegen", beide Düsseldorf) vertretene Euroweb gewonnen.
Pack Dich mit Deinen "Scheiß-Lügen", Du "RECHTSANWALT"!
Wer war es?
Figur 5: Das wird wohl mal wieder nichts. |
Meine Güte! DER schon wieder! Ich hoffte, der ist samt seinem anwiderndem Gesülze in der Versenkung verschwunden. Husch, husch! Herr Philipp Karl Berger!
Figur 6: Querulanz und Lügen können leicht zum Markenzeichen werden! Alle Seiten dieses widerlichen Gesülzes des Philipp Berger will ich meinen Lesern nicht zumuten. |
Offene Worte für den "Rechtsanwalt" Philipp Karl Berger:
Herr Philipp Berger, Sie belügen schon wieder mal das Gericht!
Das OLG Düsseldorf hat Ihren höchst querulatorischen Vortrag - um Sie zu schonen - wenn schon nicht ignoriert, so doch mit keiner Silbe bedacht und statt dessen von Ihrem Jammern ungerührt meinem Antrag stattgegeben. Es war der einzige, also der zu meiner "Prozessfähigkeit" und dazu, wie "ach ungerecht" die Entscheidung, Ihren lächerlichen Antrag hinsichtlich meiner Prozessfähigkeit abzulehnen, doch sei. In dem Zusammenhang: Sie berichten doch - ich sage dazu: "im Stile eines Arschlochs" - über jeden "Scheiß", besonders gern identifizierend und herabwürdigend über PKH-Anträge. Wo ist denn Ihr Bericht über die OLG-Entscheidung I-20 U 66/13? Und wo ist denn Ihr Bericht über Ihre eigene Antragsrücknahme hinsichtlich der Pfändung meiner Domain "fastix.de"? Erst in einem von mir so schon bei dem Ex-Kriminellen (verstorbenen) Günter Freiherr von Gravenreuth gesehenen "Allmachtswahn" und in der Absicht, mich und Dritte herabzuwürdigen, öffentlich das große Maul schwingen; dann verlieren und, um nicht als Idiot dazustehen, "ums Verrecken" nicht mit der ganzen Wahrheit rauszurücken - das ist eine äußerst präzise Beschreibung genau Ihres Verhaltens, Herr Philipp Berger!
Herr Philipp Berger: Sie haben es mit Ihrem aufgeblasenem Ego und der damit verbundenen großen Fresse - hinter der viel heiße Luft aber nicht viel Können und im Rahmen der zu vergleichenden Probanden (Rechtsanwälte) nach meiner Meinung allenfalls geringe Intelligenz steckt - nur geschafft, dass infolge Ihrer dreckigen, öffentlichen Lügen und Provokationen Ihre Mandanten (die Euroweb und Sie selbst) schwersten Rufschaden erlitten haben!
Herr Philipp Berger: Wenn Sie an den Auseinandersetzungen mit mir nicht vollständig zerbrechen wollen (Anzeichen für eine "äußerst bedenkliche geistige Konditionierung" glaube ich auch Ihrem hier gezeigten Schriftsatz entnehmen zu können) dann sollten Sie sofort aufhören. Auch im Interesse der Euroweb, Ihrer und derer Mitarbeiter ... die mir inzwischen sogar richtig leid tun.
Mit allem Verlaub ist es nämlich so, dass Sie - als Anwalt - in der Öffentlichkeit gerade keine gute Figur machen, sondern zunehmend wie ein "Idiot" dastehen - und die Euroweb nur noch tiefer in den Abgrund reißen.
Herr Philipp Berger (und Herr Andreas Buchholz!): Nicht nur die Euroweb - sondern auch Ihre Angestellten leiden unter Ihrem Verhalten - und letztere müssen versagen, wenn diese - nach dem Sie "einen Riesenhaufen Scheiße gebaut" haben - dann für Sie "die Kartoffeln aus dem Feuer holen" sollen.
Herr Philipp Berger, Sie sollten Ihre Webseite, vor allem Ihre verlogenen, mich und Dritte (darunter Rechtsanwälte und Gegner der Euroweb) herabwürdigenden "Pressemeldungen" löschen, den illegalen Blog der "Gerichtsreporterin" (hinter Sie erweislich selbst stecken) schließen, alle Rechtsstreite mit mir beenden, auf alle Titel verzichten, alle Kosten übernehmen, mir Schadensersatz leisten und sich unverzüglich Hilfe suchen. Die übrigen Anwälte der "Berger Law LLP" bzw. jetzt der Kanzlei "Buchholz und Kollegen" (Düsseldorf) können diese nämlich nicht leisten.
Denn "Rechtsanwälte" haben dazu einfach mal die falsche Geisteswissenschaft studiert!
Anders ausgedrückt: Herr Berger, Sie haben im Grunde(*) kein juristisches Problem!
*) Ihre stark zunehmenden juristische Probleme, Herr Philipp Karl Berger, sind sämtlich Folgen Ihrer für mich offensichtlich stark beschädigten geistigen Kondition.
- Weiterführend: Meine Stellungnahme zu der "sofortigen" Beschwerde des HERRN Philipp Berger für die Euroweb. (PDF)
- Weiterführend: Ein früherer, offener Brief des RECHTSANWALTES Thorsten Wachs an HERRN Philipp Berger.
- Weiterführend: Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger als Querulant
Update, 1.9.2013
Insbesondere der Herr Berger möge mal nachdenken, was er in der Vergangenheit über mich berichtet hat.
Die letzten seiner mir bekannten Schriftsätze sind auf eine Minderung der ihm oder der Euroweb auferlegten Gerichtskosten gerichtet. Falls der Herr Berger oder eines dieser Würstchen, die mir mutmaßlich in seinem Auftrag unterstellen, ich würde um etwas "betteln", dann werde ich mich zu einem Gegenschlag berechtigt sehen und mal darlegen, wer hier immer wieder wie um was bettelt!
Haben Sie das verstanden, Herr Philipp Karl Berger?
5 Kommentare:
Ich [J.R.] kann als Partei jederzeit auch in einem Verfahren vor dem Landgericht selbst Stellung nehmen und muss hier keinen Antrag stellen.
Für diese Aussage gehört Ihnen tüchtigst auf die Nase gehauen. Sie ist nämlich nur im Rahmen eines PKH-Bettelverfahrens korrekt.
Sie ist nämlich nur im Rahmen eines PKH-Bettelverfahrens korrekt.
Du hast ja noch weniger Ahnung als der Philipp Berger!
Du hast nicht mal die geringste Vorstellung davon, was man vor dem Landgericht alles ohne Anwalt tun kann. Z.B. kann man - als einfacher Schlosser - sogar selbst eine einstweilige Verfügung vor dem LG Hamburg beantragen um strunzdämliche und ehrverletztende Äußerungen des "Ansprechpartners im Medienrecht" Philipp Berger (Niederkrüchten/Düsseldorf) aus dem Web zu "blasten".
Und natürlich laut über die kleinlaute Rücknahme des gegnerischen "Widerspruches" lachen.
Für diese Aussage gehört Ihnen tüchtigst auf die Nase gehauen. Sie ist nämlich nur im Rahmen eines PKH-Bettelverfahrens korrekt.
Lug doch mal hier. Ich als obsiegender Antragsteller ohne Anwalt. Gegner nahm seinen Widerspruch (unzulässig war: ohne Anwalt eingelegt ) zurück und trägt nun die Kosten..
Da hat der "Rechtsanwalt" Philipp Berger aber Glück, dass er dafür natürlich nicht haftet. Die Verfügung erging wegen weil der nicht an sich halten konnte und mich verleumdete. Die Gerichtskosten für die Verfügung muss er dem Unterlassungsschuldner aber wohl erstatten (Schadensersatz aus krimineller Handlung!)
[...] Widerspuch (unzulässig war: ohne Anwalt eingelegt )zurück [...]
Lese nochmals die Gesetztexte und lerne J.R.
Fastix, diese Aussage "Du hast ja noch weniger Ahnung als der Philipp Berger!" kann man so nicht stehen lassen. Das Gegenteil ist der Fall. Bitte korrigieren! ;-)
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