Reisekosten sind immer dann nicht erstattungsfähig, wenn die Klage an einem dritten Ort ohne Bezug zur klagenden oder beklagten Partei erhoben wurde; selbst wenn die Klage an sich nach §§ 32, 35 ZPO (fliegender Gerichtsstand) grundsätzlich dort zulässig ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren stammte einer der Kläger ebenso wie die beklagte Partei aus NRW (Gelsenkirchen / Düsseldorf). Der andere Kläger war in Nürnberg ansässig. Beide Kläger sind selbst als Rechtsanwälte tätig.
Die Klage wurde durch einen - von beiden Klägern gemeinsam beauftragten - Berliner Rechtsanwalt vor dem Landgericht Berlin, 27 O 674/12, geführt. An der mündlichen Verhandlung nahm der - insoweit persönlich geladene - Kläger aus NRW teil. Hierfür wendete er Reisekosten in Höhe von 520,29 EUR auf.LG Berlin, Aktenzeichen 27 O 674/12? Da war doch was?
Dabei haben die gar keinen Grund, stolz zu sein! Denn die inzwischen insolvente Berger Law LLP (also die großmäuligen Herren Berger und Buchholz von der "Buchholz und Kollegen GbR") und die Euroweb Internet GmbH nebst GF Christoph Preuß wurden von Stefan Musiol und Thorsten Wachs im Ergebnis erfolgreich auf Unterlassung schmähender, ehrabschneidender und verleumderischer Äußerungen in Anspruch genommen, weshalb die Kanzlei und die Euroweb eine fette Rechnung zahlen mussten.
Mit dem Beschluss in der Kostensache kann man mitgehen. Allerdings sollte ich darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um einen Fehler der klagenden Anwälte handelt, die Entscheidung ist weitgehend eine Ermessensfrage und wird im Rahmen zulässiger richterlicher Willkür immer mal anders beantwortet. Insbesondere in diesem Verfahren, in dem einer der Anwälte seinen Sitz in Berlin hat und der andere persönlich geladen wurde, hätte die Entscheidung auch anders ausfallen können. Im Übrigen geht die neuere Rechtsprechung vermehrt davon aus, dass die Ausnutzung des "fliegenden Gerichtsstandes" missbräuchlich ist, wollen das aber nicht so offen aburteilen und geben die "Watsche" bei der Kostenentscheidung. Das ist auch Ergebnis meiner Arbeit, ich bloggte ja auch schon darüber, dass Typen wie der Gravenreuth hier intensiv Rechtsmissbrauch betrieben und habe auch bei den Gerichten immer wieder insistiert - war da aber längst nicht der einzige.
Viel interessanter ist aber, dass die Kanzlei Buchholz und Kollegen (die ja personalidentisch mit der zur Unterlassung verpflichteten Berger Law LLP ist) offenbar so wenige Siege zu verzeichnen hat, dass diese jetzt schon über den Gewinn der Scherben eines Blumentopfs berichten - während das Verfahren in der Sache von denen selbst verloren wurde. Die Unterlassungserklärung wurde abgegeben und die Abmahnkosten mussten auch gezahlt werden. Dann auch noch die Gerichtskosten. Der oft schlechte Rat der Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz wird eben oft teuer...
Und (ganz offen gestanden) muss man sich auch fragen, ob die Anwälte Andreas Buchholz,Philipp Berger und Adrijana Blaszevska "nicht vielleicht doch ein wenig dämlich" sind.
Immerhin schaffen die mit dem Bericht für mich den Anlass und das Recht über die Sache insgesamt zu berichten und diese - zum Nachteil der Anwälte Berger und Buchholz selbst sowie deren Mandantin Euroweb Internet GmbH - ins rechte Licht zu rücken. Insbesondere auch weil die Kanzlei Buchholz und Kollegen offenbar selbst echte Probleme mit der Abrechnung hat, die aber viel tief gehender zu sein scheinen, weil sie im Bereich des Grundlagenwissens angesiedelt sind.
Der verlinkte Bericht über das Versagen des Philipp Berger bei der Kostenabrechnung stammt vom 9.7.2014. Den selbstherrlichen und mal wieder nicht die ganze Wahrheit wieder gebenden Bericht haben diese dann offensichtlich als Reaktion genau darauf am 15.7. veröffentlicht - also 6 Tage später. Das zeigt, so glaube ich, auf,
- wer hier wen treibt und
- das 6 Tage Nachdenken und sogar die Erfahrung mit früheren, derben Blamagen nicht ausreichen um zu dem Schluss zu kommen, dass man einen solchen Bericht besser nicht veröffentlicht.
Ich nenn's deshalb mal "dumm".
(Übrigens, Philipp Berger und Andreas Buchholz: Wer hat denn der Euroweb dazu geraten, den WDR unter missbräuchlicher Inanspruchnahme des Rechts aus §§ 32, 35 ZPO vor dem LG München in Anspruch zu nehmen? Bei dem eigenen, höchst ersichtlichen "Gerichtstourismus" ist Ihre Großfressigkeit aber sowas von daneben...)
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