Also die vom Gesetzgeber geforderte Begründung des Widerspruchs liegt mir immer noch nicht vor. Warum das so ist, dazu werde ich später mehr schreiben. Dafür erhielt ich die Kopie eines Schreibens der Richterin Stöve. Mit Datum vom 11.09.2014 setzt diese der Euroweb eine Frist von zwei Wochen für eine Stellungnahme "zu Ihrem Widerspruch gegen die erlassene einstweilige Verfügung".
In einem anderen Schreiben führt die Richterin Stöve ihre Rechtsauffassung aus, dass die Erhebung der Hauptsacheklage bisher nicht geboten sei.
Ich nehme Wetten an, ob das auch nach dieser Einlassung dabei bleibt, und, falls das so ist, ob das OLG Düsseldorf die Sache mal wieder etwas anders sieht.
3 Kommentare:
In einem anderen Schreiben führt die Richterin Stöve ihre Rechtsauffassung aus, dass die Erhebung der Hauptsacheklage bisher nicht geboten sei.
Was habe ich Ihnen gesagt?! Solange die EV rechtskräftig ist - nach Ihrer zutreffenden Feststellung ist sie das ja bereits jetzt - hat eine Hauptsacheklage keine Aussicht auf Erfolg.
weil [...] auch hier ein eigentlich verfassungswidriger Prozessverlust droht, ist der PKH-Antrag für die Hauptsache auch zeitnah und rechtzeitig zu stellen, damit rechtzeitig die Hauptsacheklage eingereicht werden kann.
...sagt derjenige, der auf ein ebensolches Fristversäumnis hin von einem OLG auf Grund seiner sofortigen Beschwerde nachträglich in den vorigen Stand eingesetzt wurde!
Und ich dachte schon, Sie hätten gewisse Grundlagen jetzt endlich begriffen...!
"Und ich dachte schon, Sie hätten gewisse Grundlagen jetzt endlich begriffen...!"
Sind Sie jetzt von der Kanzlei Berger, Buchholz & Blazevska (b.k.a. "Berger Law LLP", "Buchholz und Kollegen" oder ganz neu "Blazevska & Partner") oder etwa gar Ihro Multiplität Andreas Neuber himself? Doch nicht etwa jener Jurist Martin Junker, der bei der Euroweb so billig als angestellter Beschwerdenabwimmler tätig ist? Wie auch immer: Ich kann es nicht wissen und Ihre Ahnungslosigkeit lässt mich jedenfalls schmunzeln.
Anruf beim Radio Jerewan:
"...sagt derjenige, der auf ein ebensolches Fristversäumnis hin von einem OLG auf Grund seiner sofortigen Beschwerde nachträglich in den vorigen Stand eingesetzt wurde!"
Antwort vom Sender Jerewan:
"Im Prinzip schon ... aber:
Erstens ging es um die Berufung und also nicht um die erste, sondern die zweite Instanz.
Zweitens wurde das Verfahren nicht auf Grund meiner sofortigen Beschwerde in den früheren Stand eingesetzt, sondern auf Grund eines völlig eigenständigen, darauf gerichteten Antrages.
Drittens habe nicht ich sondern mein Anwalt diesen Antrag gestellt.
Viertens ging hierbei also darum, dass die Berufungsfrist zwingend versäumt wurde, weil ohne vorherige PKH-Gewährung der Berufungsantrag nicht durch einen Anwalt gestellt werden konnte. Das übrigens, obwohl ich den im ersten Anlauf bewilligten PKH-Antrag an das OLG Düsseldorf innerhalb von 4 Stunden nach Zustellung des Urteils zum Versand brachte. Das dürfte ein ziemlich heftiger Rekord sein. (Ach so: Ich habe das Verfahren gewonnen.)
Fünftens hat im Jahr 2012 das OLG mir auf meine Beschwerde in PKH gewährt nachdem die Richterin Stöve im Verfahren um die einstweilige Verfügung 34 O 5/12 meinem Antrag nicht entsprochen hatte. Kernpunkt war, dass man die Hauptsacheklage bis zum Ende der mündlichen Verhandlung erheben kann, in welcher über die Aufhebung der einstweiligen Verfügung entschieden wird. Was die Richterin Stöve im Gegensatz zu mir nicht wusste. Über eine Wiedereinsetzung in den früheren Stand musste nicht entschieden werden weil ein solcher Antrag weder notwendig war noch gestellt wurde - die Anwälte der Kanzlei Berger, Buchholz & Blazevska (b.k.a. "Berger Law LLP", "Buchholz und Kollegen" oder ganz neu "Blazevska & Partner") waren nicht in der Lage zu erkennen, dass es Zeit wurde den Antrag zurück zu nehmen und verursachten für Ihre Mandantin Euroweb durch das Urteil dann einen nicht ganz geringen Schaden. (Die Euroweb Mitarbeiter sollen ruhig wissen, wofür und vor wem diese "buckeln")
... Aber sonst war es genau so, wie es darstellen. Sie sind ja hier derjenige, der den vollen Durchblick hat."
Wahrscheinlich wieder einmal bis auf den Grund einer Flasche.
Warum mit aller Gewalt, auch mit Lügen und fiesen Tricks, eine zu Recht derart übel beleumdete Firma von Juristen zu schützen versucht wird, will mir einfach nicht in den Kopf. Ich muss mich endlich mal von meiner hartnäckigen Moral trennen, um im Leben weiter zu kommen. Wenigstens gibt es eine Instanz, die diesen miesen Typen die Suppe ordentlich versalzt und das ist nun mal der Schlosser aus dem Osten.
Schade, dass es nicht mehr davon gibt.
Kommentar veröffentlichen