Zur Begründung hat der 13. Senat ausgeführt:
"Die Speicherpflicht sei in der Folge eines Urteils des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 21. Dezember 2016 – C-203/15 und C-698/15 – jedenfalls in ihren gegenwärtigen Ausgestaltung nicht mit Art. 15 Abs. 1 der Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation 2002/58/EG vom 12. Juli 2002 vereinbar. Die Speicherpflicht erfasse pauschal die Verkehrs- und Standortdaten nahezu alle Nutzer von Telefon- und Internetdiensten. Erforderlich seien aber nach Maßgabe des Gerichtshofs jedenfalls Regelungen, die den von der Speicherung betroffenen Personenkreis von vornherein auf Fälle beschränkten, bei denen ein zumindest mittelbarer Zusammenhang mit der durch das Gesetz bezweckten Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren für die öffentliche Sicherheit bestehe. Dies könne etwa durch personelle, zeitliche oder geographische Kriterien geschehen. Nach dem Urteil des Gerichtshofs könne die anlasslose Speicherung von Daten insbesondere nicht dadurch kompensiert werden, dass die Behörden nur zum Zweck der Verfolgung schwerer Straftaten bzw. der Abwehr schwerwiegender Gefahren Zugang zu den gespeicherten Daten erhielten und strenge Maßnahmen zum Schutz der gespeicherten Daten vor Missbrauch ergriffen würden."
Quelle: Pressemitteilung des Oberverwaltungsgerichts für das Land NRW
Das Verfahren hatte nicht etwa einer der "großen" Telkos sondern der Münchner Zugangsanbieter Spacenet "angeleiert".
Am selben Tag wurde der nächste verfassungswidrige Eingriff in die Bürgerrechte an den Bürgern vorbei durch das so genannte "Parlament" geschmuggelt:
Um eine größere öffentliche Debatte zu vermeiden hat die Schwarz-Rote Bundesregierung den Entwurf der gesetzlichen Regelungen zum Einsatz von Staatstrojanern von den
Ich wette, der Bundespräsident und "Genosse der Bosse" Frank-Walter Steinmeier wird sich selbst zum "Grüßaugust" stempeln in dem er auch diesen Mist in einer Weise auf Verfassungskonformität prüft, die faktisch derjenigen sehr nahe ist, mit denen andere "Promis" Autogrammkarten abzeichnen. Beim "Vorratsdatenspeicherungsgesetz" hat das auch gut geklappt: Der vom Stasi-Feind zum rot-schwarzen Überwachungsfreund (und also faktischem "Grüßaugust") gewendete Herr Amtsvorgänger Gauck hat den grob verfassungswidrigen Mist seinerzeit - trotz der erkennbaren Verfassungswidrigkeit - einfach mal unterschrieben.
Die CDU und die SPD sind für mich einfach nur Gangster. In der AfD streitet man sich welcher Möchtergernhitler an die Macht kommt und die Muttersöhnchen von den Grünen fallen gründlich um sobald die mit der CDU eine Regierung bilden können. Wen werde ich wohl wählen?
1 Kommentar:
Maas(los) und Co. haben schon die nächsten Schweinereien veranstaltet.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2017/06/23/schoene-neue-zeugenwelt/
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