05.09.2017

02.10.2017 13:00 Uhr, AG Kassel: Deutschlands fröhlichster Angeklagter und mindestens ein verlogener Rechtsanwalt als "Zeuge"

Update:

Das Amtsgericht Kassel hat mich am 30.11.2021 nach einem immerhin 4 Jahre dauernden Verfahren wegen angeblicher Verleumdung frei gesprochen. (280 Ds 2660 Js 5822/17). Hier ist das Urteil.

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Der Stern meldet:
"Anwälte stehen weit vorne in der Psychopathen-Liste. Sie sind Meister der Manipulation, notorische Lügner und haben den Drang, ständig im Mittelpunkt zu stehen."
Da kann ich beim "verarzten" helfen und biete eine öffentliche Vorführung an!

Die Verhandlung in der Sache 280 Ds - 2660 Js 5822/17, formal gegen mich, faktisch mindestens gegen den als Anzeigerstatter und formal als Zeuge geladenen "Noch-Rechtsanwalt" Hans Dieter Weber (zu meinem Erstaunen tatsächlich noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) findet

am Montag, dem 02. Oktober 2017
um 13:00 Uhr
im Raum D 214 des AG Kassel

Frankfurter Straße 9
37117 Kassel

statt.

Presse und Zuschauer, selbst Vertreter der Anwaltskammer Hamm sind bzw. wurden herzlichst eingeladen.

Ich freue mich darauf, den "Zeuge" und formalen Rechtsanwalt Hans Dieter Weber aus Dortmund gründlich über seine dummdreisten Lügen vor dem OLG Düsseldorf zu vernehmen wegen denen und wegen den vielen weiteren Lügen in seiner "geschrumpften" Strafanzeige ihm tatsächlich der Widerruf der Zulassung droht.

Ich hoffe, das Gericht stellt dieses ausdrücklich fest.

Auch damit ich durch das zu erwartende Urteil - zur Sicherung der Rechtspflege - für meine fälliges Insistieren bei der zuständigen Anwaltskammer in Hamm eine "kleine Argumentationshilfe" erhalte. Und ich habe für dieses Ziel schon viel getan:
  1. Die vom Gericht angebotene Einstellung wegen Geringfügigkeit (ohne Auflage und alle Kosten zu Lasten des Staates) habe ich abgelehnt.
  2. Auch hatte ich die Staatsanwaltschaft zuvor aufgefordert, in dem inzwischen wohl 140sten Vorgang, bei dem mich verlogenes Volk angezeigt hat, das Verfahren nicht etwa einzustellen sondern mich gefälligst anzuklagen.
  3. Sogar gegen die, durch die StA Kassel - zu meinen Gunsten - erfolgte Einstellung gemäß § 154 Absatz 1 StPO (Strafe in anderem Verfahren zu erwarten) ging ich als Beschuldigter selbst erfolgreich vor, weil es die in der damaligen Einstellungsverfügung behauptete Anklage bzw. den Strafbefehl gegen mich schlicht und einfach nicht gab. (Soweit auch zur Arbeitsweise der Staatsanwaltschaft...)
Denn wie der Staatsanwalt Uekermann schon anlässlich der (wohl) 121. Strafanzeige gegen mich fest stellte, habe ich keinerlei Unrechtsbewusstsein.

Wie auch?

Da ich nichts Unrechtes tue (Kritik am Handeln von Lügnern und auch sonst kriminellen Anwälten ist nur in deren Augen "Unrecht") habe ich ja auch nichts zu befürchten.

Für den Zeuge und formalen Rechtsanwalt Hans Dieter Weber aus Dortmund (noch immer Partner der Herren von der Kanzlei AWPR aus Dortmund) geht es aber in der Konsequenz auch um eine Anklage gegen ihn selbst wegen Falschbeschuldigung ("Falscher Verdächtigung") und ergo sogar um die Zulassung.

Ich hoffe, er setzt sein mir bekanntes Verhalten fort und lügt also tüchtig. 

Auch auf den möglichen weiteren Zeuge, Dr. Frieder Nau aus Köln (Psychologe und Psychiater) dürften im Fall der Ladung Fragen zukommen, die er wohl höchst ungern und noch weniger gern wahrheitsgemäß beantworten wird. Auch hier hoffe und bete ich, dass ich ein Urteil erreiche mit dem ich bei der Ärztekammer und der Kassenärztlichen Vereinigung gut auf dem Weg vorankomme, dafür zu sorgen, dass dieser Mann in seinem Tun zumindest nicht mehr von den Beitragszahlern alimentiert wird, am Besten die Approbation verliert - und vor allem nie wieder "Gutachten" oder gar "Expertisen" erstellt.

Ich hoffe also, er wird als Zeuge geladen, setzt sein mir bekanntes Verhalten fort und lügt dreist.

Ich musste schon viel zu lange darauf warten, diese beiden Doktoren derart vor die Flinte zu bekommen wie es nun geschieht. Ich bin deshalb zumindest jetzt und bis zum Urteil Deutschlands fröhlichster Angeklagter. Nach dem Freispruch - und der steht quasi schon fest - ändern sich die Rollen dramatisch.

Die "Zeugen", namentlich der "Noch-Rechtsanwalt" Dr. Weber und der Dipl.-Psychloge und Psychiater Dr. Frieder Nau sind hoffentlich, also spätestens sobald das Urteil vorliegt und von mir veröffentlicht wird, Deutschlands "angepissteste" Zeugen: Eben rotzfrech-arrogant lügende Doktoren, die vor Gericht von einem vermeintlich dummen Schlosser aus dem Osten mal so richtig schön "verarztet" wurden und - hoffentlich - vom Gericht ganz klar als "in ihrem beruflichen Handeln eine Gefahr für die Gesellschaft darstellend" bezeichnet werden.

Es gibt für die beiden Herren keine Hoffnung auf Milde. Denn ich vertrete mich selbst.

Meinen Antrag, dass Dr. Hans Dieter Weber auf Grund der unerhörten Böswilligkeit seines Vorgehens - die sich in den Lügen in seiner Strafanzeige substantiiert - gemäß § 469 StPO die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegt werden, habe ich dem Gericht vorsorglich schon schriftlich übermittelt. Schließlich will ja niemand, dass wegen der böswilligen und verlogenen Strafanzeige eben dieses Dr. jur. Hans Dieter Weber aus Dortmund der Staat, also der Steuerzahler, mit den Kosten belastet wird.

Jörg Reinholz
Schlosser

16 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Verstehe ich das richtig?

- Erst ein Vortrag des Zeugen vor dem OLG Düsseldorf, der nicht haltbar war.
- Dann die provozierende Vorhersage, dass dem Zeuge der Entzug der Zulassung droht (Warum hat man das überhaupt zur Anklage gebracht?)
- Dann die Strafanzeige, die offenbar vorsätzlich unwahre Vorwürfe enthält?

Da in dem Falle tatsächlich der Entzug der Zulassung als "geradezu fällig" erscheint nennt man das eine "selbsterfüllende Prophezeiung".

Dies ist tatsächlich einer der Fälle, in welchem dem vorgeblich geschädigten Zeuge weit mehr Ungemach droht als dem Angeklagten. Denn ob eine, die strittige Meinungsäußerung begründenden Tatsache schon zum Zeitpunkt der Entäußerung offenbar oder vorhanden war ist vorliegend wegen des Blicks in die Zukunft ("droht") völlig irrelevant. Mithin hat der angeblich Geschädigte also die, für die Begründung der negativen Meinung über seine berufliche Zukunft dienlichen Tatsachen mit seiner Strafanzeige selbst geschaffen.

Brr! Das und den merke ich mir sehr genau. Mit einem solchen "Schlosser" will man besser keinen Streit.

Daniel Land hat gesagt…

Der Termin ist vorgemerkt. Selbstverständlich lasse ich mir das Spektakel nicht entgehen, wenn der kleine Schlosser aus dem Osten den noch als Anwalt tätigen Dr. Hans Dieter Weber von der noch bestehenden und in Dortmund ansässigen Partnerschaftsgesellschaft AWPR komplett auseinander nimmt. Ein Spaß für die ganze Familie, unbezahlbar

Anonym hat gesagt…

Nicht nur ich habe seinerzeit die Partner der Berger Law vor deren Vorgehensweise gegen den Schlosser gewarnt. Es ist mir nunmehr eine Freude zu sehen, dass auch der damals auf die Empfehlung von Christian Pohl (war bei der Kanzlei Berger und ist bei AWPR, was er allerdings in seiner veröffentlichten Vita sehr sorgfältig verschweigt) hin beauftragte Dr. Weber und der von ihm wohl mitgebrachte Dr. Nau mit der fast vollständig identischen Vorgehensweise ebenso scheitern wie zuvor die eben so klugen Herren Rechtsanwälte Andreas Buchholz und Philipp Berger.

Damals mussten halt unbedingt unvernünftig Handelnde durch noch Unvernünftigere ersetzt werden und jetzt ist der Salat angerichtet.

Anonym hat gesagt…

Nachtrag zu meinem Kommentar von 13:18: Ich bin heilfroh, dass ich jetzt weit weg von diesen unerträglichen Bedingungen und erst recht weit weg von solchen ehrlosen Arbeitsweisen bin.

. hat gesagt…

"Ich bin heilfroh, dass ich jetzt weit weg von diesen unerträglichen Bedingungen und erst recht weit weg von solchen ehrlosen Arbeitsweisen bin."

Freiwillig oder "nur fast freiwillig"?

Anonym hat gesagt…

Zur Frage "Freiwillig oder "nur fast freiwillig"?":

Wer was wann wem gekündigt hat will ich nicht eröffnen. Das hat berufsrechtliche Gründe und ich könnte durch die Antwort identifiziert werden.

Ohne diese Antwort können die Herren Andreas Buchholz und Philipp Berger sowie der Herr Fratzscher lange darüber nachdenken wer sich hier so despektierlich äußert.

. hat gesagt…

Danke trotzdem. Aber wer hat eigentlich die angebliche "Gisela Mertens" gemimt?

Anonym hat gesagt…

Lieber böser Herr Reinholz, da lagen Sie doch die ganze Zeit richtig. Das war und ist nichts anderes ein geistig armes Würstchen.

. hat gesagt…

Und wer genau? (Name)

Anonym hat gesagt…

Lieber böser Herr Reinholz, wenn ich jetzt und hier z.B. behaupten würde, das wäre ein gewisser Herr P.B. unter Zutun eines Ihnen gewiss bekannten Herrn Andreas Neuber gewesen, dann würden diese beiden doch ganz schnell die Löschung verlangen.

Oder wie sehen Sie das?

. hat gesagt…

Lieber vorsichtiger Unbekannter!

Tatsächlich. Ohne Zeugen hierfür kann man das schwerlich behaupten. Trotzdem danke ich Ihnen!

. hat gesagt…

Ich hätte dennoch eine Frage: Sie schreiben: "Christian Pohl (war bei der Kanzlei Berger und ist bei AWPR, was er allerdings in seiner veröffentlichten Vita sehr sorgfältig verschweigt)"

Er gibt doch an: "Daniel Christian Pohl, LL.M."!

Heißt "LL.M." nicht "lying lawyer. majesties"? Ich meine, dann hätte es doch veröffentlicht - oder?

Anonym hat gesagt…

"Ich meine, dann hätte es doch veröffentlicht"

Lieber böser Herr Reinholz, das wäre aber nicht durch die Blume, sondern durch ein ganzes Blumenbeet gesagt.

Ihr Humor ist deutlich schwärzer als mein Talar.

Anonym hat gesagt…

Schade das bei sowas keine Videoaufzeichnungen erlaubt sind. Zum Hinfahren ist es leider zu weit. Ich freue mich schon auf die blumige Berichterstattung hierzu. Gutes Gelingen Herr Reinholz!

Anonym hat gesagt…

Kleiner Tipp: Sie können Herrn Dr. Nau auch gemäß § 220 StPO selbst zur Hauptverhandlung laden...

. hat gesagt…

Gemäß § 220 StPO ...

Ja nee, schon klar. Dann müsste ich die Kosten für den Herrn Dr. Frieder Nau aus Köln tragen. Und mal ganz ehrlich: Der Dr. Psycho liest erweislich Superlative wo keine sind. Wie soll der Herr Doktor in diesem Zustand denn einen Fahrplan lesen? Der kommt doch ohne Begleitperson niemals an.

So ganz nebenher: Hier liegt nichts vor, wonach der Vorsitzende meinen Beweisantrag (und also die Ladung zurückgewiesen) hatte. Das darf das Gericht nur, wenn es das mit dem Beweisantrag verfolgte Beweisziel entweder als völlig unerheblich ansieht (was hier nicht geht) oder aber den Beweis als überflüssig betrachtet.

Dann müsste es also anerkennen, dass Dr. Nau im Auftrag und in Absprache mit dem Dr. Hand-Dieter Weber in gemeinsamer krimineller Absicht ein absichtlich falsches Gutachten erstellte. Und daraus folgt dann zwingend der Freispruch...

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