Bruch mit dem Recht und mit dem demokratischen Parlamentarismus
Der Bundestag ist unser Parlament. Und das Parlament ist - in einer Demokratie - fĂŒr den Erlass von Gesetzen zustĂ€ndig. "Der Bundestag wĂ€hlt seinen PrĂ€sidenten, dessen Stellvertreter und die SchriftfĂŒhrer. Er gibt sich eine GeschĂ€ftsordnung". Das steht im Grundgesetz - und so wie die StraĂenverkehrsordnung fĂŒr jeden gilt, der am StraĂenverkehr teilnimmt, gilt die GeschĂ€ftsordnung fĂŒr die Parlamentarier und dessen PrĂ€sidium.
Bild: Die BĂŒrger sind doch nicht blöd: Der Bundestag war definitiv nicht beschlussfĂ€hig. |
Als am 28. Juni 2019 der Bundestag ausweislich der ĂŒbertragenen Bilder um 01:26 mit höchstens 80 bis 120 Abgeordneten besetzt war, war dieser nicht beschlussfĂ€hig, denn in der GeschĂ€ftsordnung steht wie folgt
Der Bundestag ist beschlussfĂ€hig, wenn mehr als die HĂ€lfte seiner Mitglieder im Sitzungssaal anwesend ist. Vor Beginn der Abstimmung kann die BeschlussfĂ€higkeit von einer Fraktion oder von anwesenden fĂŒnf Prozent der Abgeordneten angezweifelt werden. Wird sie auch vom Sitzungsvorstand nicht einmĂŒtig bejaht, ist in Verbindung mit der Abstimmung die BeschlussfĂ€higkeit durch ZĂ€hlen der Stimmen festzustellen. Stimmenthaltungen und ungĂŒltige Stimmen zĂ€hlen dabei mit.Claudia Roth verkĂŒndete allerdings die einmĂŒtige Haltung des Sitzungsvorstandes, der trotz der höchst offensichtlich ganz anderen Tatsachenlage darauf erkannte, dass genĂŒgend Abgeordnete anwesend seien.
Ist der Bundestag beschlussunfÀhig, hebt der SitzungsprÀsident die Sitzung auf. Wurde namentliche Abstimmung verlangt, so bleibt dieses Verlangen trotz Sitzungsaufhebung in Kraft.
Die uns in einigen Medien quasi als Heldentat prĂ€sentierte Handlung ist tatsĂ€chlich ein fulminanter Rechtsbruch durch bewusst tatsachenwidriges Behaupten a.k.a. "objektiv und subjektiv unwahrer Vortrag" a.k.a. "LĂŒgen"! Denn mir kann keiner erzĂ€hlen, dass auch nur ein Mitglied des Sitzungsvorstandes "wirklich und ernsthaft" der Auffassung war, dass mindestens die HĂ€lfte der Parlamentarier anwesend gewesen sind oder das auch nur ein solcher Eindruck geherrscht haben könnte. Dem-, der- oder desjenigen, welche[r|s] das auch nur versucht, rate ich dazu, Ă€rztliche Hilfe in Anspruch nehmen. Es handelt sich, weil ich eine derartige Fehlsichtigkeit bei gleichzeitig allen Mitgliedern des PrĂ€sidiums ausschlieĂe, in Summa also um einen so bewussten wie auch "strunzdummen, wenn nicht dummdreisten" Bruch des geltenden Rechts - zu dem schlieĂlich auch die GeschĂ€ftsordnung des Bundestags gehört.
Und jetzt kann mir Claudia Roth mal erzĂ€hlen, wie diese denn jetzt noch der erwartbaren Argumentation der demokratiefeindlichen KrĂ€fte entgegentreten will, dass ein Bundestag, der trotz offensichtlicher BeschlussunfĂ€higkeit entgegen der eigenen GeschĂ€ftsordnung und mit dem Instrument einer fĂŒr jedermann offensichtlichen LĂŒge die von von der Regierung vorgeschlagenen Gesetze durchwinkt, eine völlig unnötige und teure Einrichtung sei und eigentlich nur dazu diene, treue Parteimitlieder mit einem Einkommen und fetten Pensionen zu belohnen. Solche, die dann auch vergessen, dass sie Vertreter des ganzen Volkes, an AuftrĂ€ge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen sind und also trotz der geforderten eigenen GewissensprĂŒfung brav die Hand heben, wenn die Partei es verlangt (also faktisch zu "Stimmvieh" degradiert ist) - oder halt gar nicht erst anwesend sind um im Wahlkreis erzĂ€hlen zu können: "Das mit dem bĂŒrgerfeindlichen Gesetz war ich nicht! Da habe ich nicht abgestimmt."
Nach Auffassung mancher AfD-Mitglieder kann der Bundestag weg, nach meiner Auffassung muss er wieder ein Parlament und also eine demokratische Institution werden.
Der "Rechtsstaat" stinkt vom Kopfe her!
Wenn das ParlamentspĂ€sidium den Rechtsbruch durch Tatsachenverweigerung so offen demonstriert, dann wundere ich mich nicht mehr wirklich, dass dann auch Richter - eigentlich an das Gesetz gebundene Hansel - das Recht beugen in dem diese sich offensichtlichen Tatsachen verweigern oder solche nach GutdĂŒnken frei erfinden. Und erst recht wundere ich mich nicht mehr, wenn selbst der offensichtlichste Rechtsbruch durch bewusstes Ignorieren von vorgetragenen Tatsachen - begangen in der Absicht, sich in schwer wiegender Weise von der Rechtsordnung zu entfernen - ganz "rechtsfrei" und entgegen dem Gesetz nicht als Rechtsbeugung verfolgt wird. Denn das folgt nur dem "Gestank, der von Berlin herĂŒberweht".
Wenn man es genau nimmt hat Claudia Roth nur klar gemacht, dass die Bundesrepublik Deutschland eben kein Rechtsstaat ist, sondern nur ein durch instrumentelles LĂŒgen herrschendes, bĂŒrgerfremdes, wenn nicht bĂŒrgerfeindliches BĂŒndnis(*), welches nur behauptet, ein Rechtsstaat zu sein; dessen Subjekte sich aber mit wachsender Geschwindigkeit davon entfernen, deren "Kraft dem Wohle des deutschen Volkes [zu] widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen", und ihre "Pflichten gewissenhaft [zu] erfĂŒllen und Gerechtigkeit gegen jedermann [zu] ĂŒben."
*) Ein "ReichsbĂŒrger" bin ich trotz dieser Sichtweise ĂŒbrigens auch nicht.
3 Kommentare:
Jetzt lass doch Mal Claudia Roth in Ruh. Die Frau hat schon genug durchgemacht.
Check das: https://youtu.be/VwZ8voNI_mQ | https://youtu.be/y1N0Wqq5EUo | https://youtu.be/K6TmSjXJ-MM
Die Frau wird jedenfalls tagtĂ€glich von allen möglichen und unmöglichen Vollidioten auf das Ăbelste bedroht und beschimpft. Sie verdient hier eigtl Bewunderung, wie sie das alles aushĂ€lt.
Denk Mal darĂŒber nach.
Das Verfassungsgericht hat aber anders entschieden!
Wie relevant ist denn bitte eine Gerichtsentscheidung, wenn es um das Ansehen der Demokratie geht?
Wenn schon die knapp 700 "Gesetzgeber" ihren Job und das Gesetz nicht ernst nehmen, sogar durch glatte LĂŒgen die eigene GeschĂ€ftsordnung ad acta legen - warum sollten sich dann Richter und das Volk an die von solchen auf diese ehrlose Weise erlassenen Gesetze halten?
Ein Blick nach England zeigt dass das ganz anders geht als bei den 709 gut gemĂ€steten, (davon 650 zum Erscheinen zu faulen), wegen des pekunĂ€ren Interesses an einer Wiederaufstellung (als Vorrausetzung fĂŒr weitere Jahre der Alimentierung und dann einer fetten Pension) niemals gegen die Parteilinie stimmenden, also die einem Bundestagsabgeordneten ĂŒbertragene Verantwortung nicht wahrnehmenden Stimmviechern aus den teutonischen Gauen!
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