13.07.2021

DSGVO-Rechtsmissbrauch durch Ivan Dumancic / Abmahnanwalt Nicolas Absenger:

„Er ist nicht jung - aber im Insolvenzverfahren.“

AG Wuppertal, 145 IN 359/20 - Das ist laut „Insolvenzbekanntmachungen.de“ das Aktenzeichen des Insolvenzverfahrens über das „Vermögen“ des RechtsAbmahnanwaltes Nicolas Absenger aus Wuppertal.

  • Wichtig: Zahlungen sollen, wenn überhaupt, an den Insolvenzverwalter erfolgen. Das ist der unbescholtene:
    • Rechtsanwalt Norbert Schrader
      Viehhofstr.117
      42117 Wuppertal

      Telefon: 0202 4 30 98-0
      Fax: 0202 - 4309844
  • Der genannte Insolvenzverwalter interessiert sich auch im Falle einer erfolgten Zahlung  oder Nichtzahlung für die Abmahnungen: Es gibt da wohl „Ungereimtheiten“ bei den im Zeitablauf unterschiedlich angegebenen Bankverbindungen bzw. den Verdacht, dass Nicolas Absenger auch Insolvenzsstraftaten begangen hat.

„Der Pleitegeier ist längst bei Herrn Nicolas Absenger aus Wuppertal gelandet!“
Sinnbild: „Der Pleitegeier ist längst bei Herrn Absenger gelandet!“
(Rechte am Bild: Frank Schulenburg, CC BY-SA 4.0 )

Im Hinblick auf die mit einem Insolvenzverfahren stets verbundene Geldnot wundert es mich nicht, dass das „Organ der Rechtspflege“ „Paradebeispiel eines Rechtsmissbrauchers“ Nicolas Absenger die „mindestens betrügerische“ Abmahnnummer, die er zuvor mit den Herren Michael Dunareanu, Bashar Al-Rashid, Stanislav Miliuk, David Librowski, Ahmad El-Sohbi bzw. deren „Firmen“ durchgezogen hat, nunmehr mit Ivan Dumancic verschärft fortsetzen wollte...

Genau genommen wundert es mich doch: Im Ergebnis hätte Nicolas Absenger doch irgendwann mal begreifen müssen, dass der „Abmahnwahn“ nicht gerade ein „Erfolgsweg“ ist. Aber ich hab ja eh die Theorie, dass man in Deutschland nur viel auswendig lernen muss, um „Jurist“ werden zu können.

Nachtrag:

Wer aktuell die Webseite „absengeranwaelte.de“ aufruft bekommt nur die Meldung

„Auf der Website werden geplante Wartungsaufgaben durchgeführt.“

Ich kenne die Branche und also diese „geplanten Wartungsaufgaben“ als Sperrung durch den Hoster bei unbezahlt gebliebenen Rechnungen. Andererseits war der dringend Geld benötigende Herr Abmahnanwalt Nicolas Absenger aus Wuppertal schon vorher nicht mal in der Lage dazu, dafür zu sorgen, dass nach einem Klick auf „Impressum“ auch ein Impressum erschien (Error 404, Not Found) . Ebenso war auch eine Datenschutzerklärung nicht erreichbar, erst recht keine Onlinestreitbeilegungsplattform. Und die für ihn zuständige Rechtsanwaltskammer konnte man also auch nicht abrufen. Das sind ganz schön viele Pflichtverletzungen, die - so Nicolas Absenger letztendlich über Nicolas Absenger „himself“ -  ganz „erhebliche  Wettbewerbsverstöße“ darstellen. Weswegen hatte der insolvente Herr Nicolas Absenger doch gleich eine abnorme Anzahl von Abmahnungen mit ebenso abnormen Kostenforderungen „herausgehauen“?

Und nicht zuletzt ist auch die Webseite „berger-law.de" seit mehreren Jahren im angeblichen „Wartungsmodus“. Deren Inhaber, ein Philipp (Karl) Berger, wurde im zeitlichen und wohl auch sachlichem Zusammenhang mit seinem, von mir ebenfalls als „gemeinschädlich“ angesehenen Verhalten schon vor langer Zeit die Zulassung als „Rechtsanwalt“ entzogen.

Bild: Auch der Herr Nicolas Absenger wird mit der „Günther Freiherr von Gravenreuth-Ehrenmedaille zum Selbstausdrucken“  ausgezeichnet.  (Rechte: Jörg Reinholz, Kassel)

Die letzte Meldung auf der Webseite absengeranwaelte.de lautete übrigens darauf, dass die Kanzlei „auf Grund einer Störung“ nur via Mobilrufnummer erreichbar sei. Ich verorte die Ursache der „Störung“ in der Debitorenbuchhaltung seines Anbieters. Immerhin gehen mit Insolvenzen regelmäßig auch Kontenpfändungen einher.

War das noch was?

Die angeblichen „Bewertungen“, mit denen der Herr Nicolas Absenger auf der nicht abrufbaren Webseite warb, waren „wohl eher nicht ganz echt“. Man könnte auch meinen, das seien „köstlich primitive Fälschungen“. (Beweis bei Klage!)

3 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Den hast Du in Deiner Auflistung vergessen, Abmahnanwalt Absenger - Ahmad El-Sohbi . https://www.onlinehaendler-news.de/e-recht/abmahnungen/27905-abmahnmonitor-vslw-e-v-ahmad-el-sohbi-wettbewerbszentrale.

Schade, das er nur für 24 Vegehen diesbezüglich angeklagt wurde, es ist sicher weit mehr, da ja schon bei meinem Fall 15 gleichgesinnte gefunden werden konnten. Und das nur von einem Shop. Der kommt sicher glimpflich davon.

. hat gesagt…

Vielen Dank! Ich habe Ahmad El-Sohbi mit in die Liste aufgenommen.

Anonym hat gesagt…

Nun ja, jetzt gibt es auch wohl ein Urteil, aber leider noch nicht rechtskräftig. zwei Jahre und acht Monate Freiheitsstrafe . Geld ist wohl futsch.

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