A/924/2021/V (Nicolas Absenger, Verfahren hinsichtlich §14 Absatz 2 BRAO)
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich teile Ihnen mit, dass die StA Wuppertal unter dem Aktenzeichen 90 Js
72/21 ein Ermittlungsverfahren führt.
Nicolas Absenger hat mindestens seit Juni 2021 zahlreichen Personen
(also auch in zahlreichen Fällen) vorgemacht, einen Herrn Dumancic aus
Wien zu vertreten.
Dieser habe sich für den Versand von Newslettern angemeldet und hierbei
eine E-Mail-Adresse und maximal noch seinen Name angegeben.
Nach dem Empfang des ersten Newsletter wurde - angeblich durch Dumancic
- die Auskunft gemäß Art. 15 DSGVO gefordert.
Auch wenn die Auskunft ordnungsgemäß gegeben wurde(!) mahnte nachfolgend
der Herr Absenger wegen der angeblich nicht erfolgten Auskunft ab und
forderte aus einem angeblich durch Gerichte bestätigten Gegenstandswert
von jeweils 6000 Euro Anwaltskosten in der Höhe von 605 Euro netto,
wobei er genau wusste, dass in ihm diese Summe nicht zusteht, denn die
Gerichte haben in tatsächlich vergleichbaren Fällen allenfalls
Gegenstandswerte von 500 Euro angenommen.
Weiter hat er hier hierbei wissentlich zu Unrecht jeweils einen
besonders schwierigen Sachverhalt zugrunde gelegt (1,5 Geschäftsgebühr)
um die von Anfang an unrechte Forderung weiter zu überhöhen, denn er
versendete wortgleiche Serienbriefe.
Es fällt auch auf, dass er 19% Umsatzsteuer zu Grunde legte - dabei wäre
hier der Abgabenordnung die Umsatzsteuer durch den Mandant in Österreich
abzuführen und es würde der österreichische Satz gelten.
Ferner hat der Herr Absenger wissentlich tatsachen- und rechtswidrig
einen „Strafschadensersatz“ von 1000 € gefordert, der seinem Mandant im
Hinblick auf die zugrunde liegenden Ereignisse unter keinen Umständen
zusteht und vorsätzlich unwahr vorgemacht, diesen juristisch durchsetzen
zu können und mit den Nachteilen eines Gerichtsverfahrens gedroht.
Im Hinblick auf das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Nicolas
Absenger (AG Wuppertal, 145 IN 359/20) und die wechselnden Konten, die
von Herrn Absenger angegeben wurden, ist zu bezweifeln, dass dieser
„Strafschadensersatz“ an Herrn Dumancic ausgezahlt werden konnte und sollte.
Die selbe Masche wurde bis Februar 2021 mit der gespeicherten
Unterschrift eines inzwischen verstorbenen RA Zxxxxxx (Essen) von dessem
„Assessor“ Philipp Berger (dessen Zulassung schon vor Jahren widerrufen
wurde) durchgezogen. Nicolas Absenger hat den Streitwert, die
Schadensersatzforderung und ganze Passagen des Serienschreibens in
dieser Abmahnwelle 1:1 übernommen. Die behaupteten Mandanten (hier
Dumancic, damals ein Herr Goffart) kennen sich erweislich aus der
„halbkriminellen“ Szene von Berufspokerern in Wien.
Das Vorgehen des Herrn Absenger ist offensichtlich strafbar nach §253,
263 StGB (Erpressung, Betrug).
Niemand kann im Hinblick auf §14 Absatz 2, Nr. 7 und 8 BRAO (Vermögensverfall, unvereinbare Tätigkeit) verstehen, dass Herr Absenger
noch als Rechtsanwalt zugelassen ist. Dies gilt auch weil der Nicolas
Absenger seit Jahren mit einer vergleichbaren Tätigkeit auffällt. Er ist
mit allem Verlaub das „Abziehbild eines, das Recht übel missbrauchenden
Abmahnanwaltes“, mithin ein „Gauner“.
Die Kammer wird also, um den Ruf der Anwaltschaft zu wahren, ersucht, zu handeln wie das Gesetz es für solche Fälle vorsieht.
1 Kommentar:
Noch eine Vermutung, welcher Rechtsanwalt dieses Jahr seine Zulassung wegen Umsatzsteuerbetrug verlieren wird: Der Oliver-Koytek-Anwalt Dr. Mathias Dieth, über den Du ja auch schon berichtet hast
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