Abmahnungen können sehr interessant sein. (III) Der Fall des „Hitlerzitierers, Lügners, Betrügers, Verleumders, Beleidigers und Stalkers in der Opferrolle“ - Andreas Skrizepietz aus Hannover
"Jetzt weiß der Kollege, warum dieser spezielle Mandant zu ihm kam... “
Die begründet als "deutlich misslungen" anmutende Tätigkeit des Kollegen liefert ein schönes und eindringliches Beispiel wenn man für die Lehre ein Negativbeispiel sucht. Und solche schönen Negativbeispiele für nassforsch-falsche Vorgehensweisen von Anwälten findet man hier. Der "Schlosser" wird unter einem Teil zukünftiger Anwälte also schon bekannt sein wenn diese noch nicht mal Juristen sind.
Ich glaube nicht, dass der Herr Reinholz nur Schlosser ist. Ich glaube, der will mit der Angabe provozieren. Und ich sehe schon jetzt, dass ihm genau das mal wieder gelungen ist.
Im Hinblick auf die Rechtsprechung zum E-Mail-Spam bestehen an die „schwer wiegende Beeinträchtigung“ keinesfalls hohe Anforderungen: Es genügt für den Vorwurf des Stalkings das mehrfache Insistieren mit der Absicht einer Belästigung, die unwiderlegbar fest steht, wenn in den Nachrichten - wie hier erweislich vorliegend - Beleidigungen oder Beschimpfungen enthalten sind.
Danke! Das steht jetzt (mit meinen Korrekturen) in der Textbausteinsammlung.
"Was bin ich froh. Jetzt weiß der Kollege, warum dieser spezielle Mandant zu ihm kam... "
Ja. Hoffentlich hat der Kollege eine Entgegnung erhalten und wurde dadurch wach.
Aber hört damit auf, den Herrn R. zu beweihräuchern. (s. Nachricht von 20:34) Der ist ganz offen gegen den § 78 ZPO und hat den sogar schon mehrfach legal umgangen. Das geht auch gegen unser Einkommen und also den ganzen Berufsstand.
„Das geht auch gegen unser Einkommen und also den ganzen Berufsstand.“
Nicht wirklich. Wenn manche wenige Anwälte solchen Mist schreiben, wie ich ihn lesen musste, entfällt just die Begründung für den Anwaltszwang. Das war ja wohl das Interesse der Richter an einer geordneten und durch sachliches Vortrag der Anwälte gestrafften Prozessführung. Wenn das nicht mehr gegeben ist - und das ist meine Erfahrung mit manchen Exemplaren - dann kann - nein: muss - der Anwaltszwang weg.
Außerdem erwarte ich in einem libertären, sozialen Rechtstaat, die Freiheit mich selbst vor jedem Gericht vertreten zu dürfen. Und ich schreibe selbst, dass das nicht jeder zu Hause „einfach mal nachmachen“ kann oder gar soll. Das gilt auch dann wenn anno 2024, anders als anno 1980, Gesetze, Verordnungen (sogar deren Beweggründe) und Urteile für jeden abrufbar im Web stehen - und damit der Selbstbildung und Informationsgewinnung auf dem Gebiet des Rechts die frühere Begrenzung durch die faktische Nichterreichbarkeit der teuren und umfangreichen Literatur genommen ist.
Es gibt mehr als einen Beruf, der sich seit etwa 1990 starken Veränderungen ausgesetzt sieht. Das betrifft viele: Warum nicht auch Richter und Rechtsanwälte? Der Anwaltszwang ist „sowas von voriges Jahrtausend“ - er kann und soll weg.
„Ich glaube nicht, dass der Herr Reinholz nur Schlosser ist“
Als „erster Ehrenbürger von Ganzgenauheim“ gebe ich kund, dass da (ganz oben) nicht „nur Schlosser“ steht.
Aber ich bin „Schlosser“. Das ist ein absolut ehrenwerter Beruf der zudem gewiss nicht von Dummen ausgeführt werden kann. Den Rest lass ich mal als „Glaubensfrage“ offen.
Ich hab die Berichte über die Abmahnungen durchgesehen und hätte da gerne mal eine Frage.
Herr Reinholz, Sie nennen doch, wenn Sie etwas zu kritisieren haben, stets den Name des Anwalts und die Kanzlei. Wieso nicht in der gegenständlichen Sache?
Welpenschutz also. Interessante Einstellung für jemanden, der sich einen Ruf sowohl als "badass" als auch als "bad ass" erworben hat. Kommt wohl drauf an, wen man fragt.
13 Kommentare:
Was bin ich froh. Jetzt weiß der Kollege, warum dieser spezielle Mandant zu ihm kam...
"Jetzt weiß der Kollege, warum dieser spezielle Mandant zu ihm kam... “
Die begründet als "deutlich misslungen" anmutende Tätigkeit des Kollegen liefert ein schönes und eindringliches Beispiel wenn man für die Lehre ein Negativbeispiel sucht. Und solche schönen Negativbeispiele für nassforsch-falsche Vorgehensweisen von Anwälten findet man hier. Der "Schlosser" wird unter einem Teil zukünftiger Anwälte also schon bekannt sein wenn diese noch nicht mal Juristen sind.
Ich glaube nicht, dass der Herr Reinholz nur Schlosser ist. Ich glaube, der will mit der Angabe provozieren. Und ich sehe schon jetzt, dass ihm genau das mal wieder gelungen ist.
Im Hinblick auf die Rechtsprechung zum E-Mail-Spam bestehen an die „schwer wiegende Beeinträchtigung“ keinesfalls hohe Anforderungen: Es genügt für den Vorwurf des Stalkings das mehrfache Insistieren mit der Absicht einer Belästigung, die unwiderlegbar fest steht, wenn in den Nachrichten - wie hier erweislich vorliegend - Beleidigungen oder Beschimpfungen enthalten sind.
Danke! Das steht jetzt (mit meinen Korrekturen) in der Textbausteinsammlung.
"Was bin ich froh. Jetzt weiß der Kollege, warum dieser spezielle Mandant zu ihm kam... "
Ja. Hoffentlich hat der Kollege eine Entgegnung erhalten und wurde dadurch wach.
Aber hört damit auf, den Herrn R. zu beweihräuchern. (s. Nachricht von 20:34) Der ist ganz offen gegen den § 78 ZPO und hat den sogar schon mehrfach legal umgangen. Das geht auch gegen unser Einkommen und also den ganzen Berufsstand.
„Das geht auch gegen unser Einkommen und also den ganzen Berufsstand.“
Nicht wirklich. Wenn manche wenige Anwälte solchen Mist schreiben, wie ich ihn lesen musste, entfällt just die Begründung für den Anwaltszwang. Das war ja wohl das Interesse der Richter an einer geordneten und durch sachliches Vortrag der Anwälte gestrafften Prozessführung. Wenn das nicht mehr gegeben ist - und das ist meine Erfahrung mit manchen Exemplaren - dann kann - nein: muss - der Anwaltszwang weg.
Außerdem erwarte ich in einem libertären, sozialen Rechtstaat, die Freiheit mich selbst vor jedem Gericht vertreten zu dürfen. Und ich schreibe selbst, dass das nicht jeder zu Hause „einfach mal nachmachen“ kann oder gar soll. Das gilt auch dann wenn anno 2024, anders als anno 1980, Gesetze, Verordnungen (sogar deren Beweggründe) und Urteile für jeden abrufbar im Web stehen - und damit der Selbstbildung und Informationsgewinnung auf dem Gebiet des Rechts die frühere Begrenzung durch die faktische Nichterreichbarkeit der teuren und umfangreichen Literatur genommen ist.
Es gibt mehr als einen Beruf, der sich seit etwa 1990 starken Veränderungen ausgesetzt sieht. Das betrifft viele: Warum nicht auch Richter und Rechtsanwälte? Der Anwaltszwang ist „sowas von voriges Jahrtausend“ - er kann und soll weg.
„Ich glaube nicht, dass der Herr Reinholz nur Schlosser ist“
Als „erster Ehrenbürger von Ganzgenauheim“ gebe ich kund, dass da (ganz oben) nicht „nur Schlosser“ steht.
Aber ich bin „Schlosser“. Das ist ein absolut ehrenwerter Beruf der zudem gewiss nicht von Dummen ausgeführt werden kann. Den Rest lass ich mal als „Glaubensfrage“ offen.
Wie? Der ist kein Nazi?
So langsam wird mir klar, warum dieser Blog im Feed des Anwaltsforums ist.
Ich hab die Berichte über die Abmahnungen durchgesehen und hätte da gerne mal eine Frage.
Herr Reinholz, Sie nennen doch, wenn Sie etwas zu kritisieren haben, stets den Name des Anwalts und die Kanzlei. Wieso nicht in der gegenständlichen Sache?
Können Sie mit „Welpenschutz“ etwas anfangen? Ich rufe den armen Kerl nichtöffentlich zur Ordnung.
Welpenschutz also. Interessante Einstellung für jemanden, der sich einen Ruf sowohl als "badass" als auch als "bad ass" erworben hat. Kommt wohl drauf an, wen man fragt.
Das ist doch mal interessant: Die PDF-Dateien sind schon jetzt bei Google viel weiter oben zu finden als der Blog.
Die sind aber noch nicht mal „Suchmaschinen-optimiert“.
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