Bildschirmfoto und Beweis: Die originale Quelle bei Youtube (also Quakanwalt Markus „We the people“ Haintz selbst) ist unten links in roter Schrift angegeben.
Der einsame Markus Haintz also, der mit Schildern auf einem Platz steht (es mag vor einem Bahnhof sein oder nicht) und wildes Zeug quakt. Dabei ein Schild:
„Bitte schützt ... das Grundgesetz!“
Das Grundgesetz ist unsere Verfassung. Demnach setzte der „Schwachkopf-Plauderer“ sich mit seiner Klage gegen einen Berliner Polizisten bezüglich dessen Äußerung „Ich dachte, Du bist beim Verfassungsschutz, Markus!“ - durch welche Haintz sich beleidigt, herabgewürdigt, verleumdet (oder was auch immer) ansieht, in einem tiefen Widerspruch zu dieser - eigenen - Forderung.
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| Bildschirmfoto und Beweis: „Schwachkopfplauderer Markus Haintz“ |
Denn wenn man auffordert, das Grundgesetz (also die Verfassung zu schützen), dann ist man doch irgendwie beim (oder wenigstens für den) Verfassungsschutz. Doch aktuell kommt Haintz damit:
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| Bildschirmfoto: Der Satz mit dem „Selbstläufer“ ist auch(!) im Hinblick auf das obige Beweisfoto eine „Anwaltsente“. |
... und bettelt um Spenden für seinen, von ihm selbst sportlich angezettelten und in zwei Instanzen (das spricht bei dieser Tatsachenlage für „mangende Einsichtfähigkeit“ und hat viel von „querulieren“) glatt verlorenen „Privatkrieg“.
Hinsichtlich der Klage - Markus Haintz fühlt sich ja „verleumdet“ bzw. „beleidigt“ - stellt sich die Frage „Warum zum Teufel fühlt er sich beleidigt bzw. verleumdet?“
Und da komme ich nach einigem Überlegen zu der Antwort, dass sich eigentlich nur jemand durch die Äußerung „Ich dachte, Du bist beim Verfassungsschutz, Markus!“ beleidigt oder verleumdet fühlen kann, welcher sich zwar mit einem Schild hinstellt „Bitte schützt ... das Grundgesetz!“ - aber der Verfassung und damit dem Grundgesetz (und also der Rechtsordnung!) wohl eher feindlich gegenüber steht.
Für ein „Organ der Rechtspflege“ deucht mir das aber im Hinblick auf § 7 Nr. 6 BRAO, § 14 Absatz 2 Nr. 8 BRAO als eine inakzeptable Haltung. Und die Person hinter solchen Aktionen deucht mir als „unehrlich“. Besonders wenn diese gleichzeitig um Spenden bettelt, weil sie selbstangeblich „für die Meinungsfreiheit“ kämpfe. Was ja im Fall des Markus Haintz im Hinblick auf seine eigene Klagen ganz offensichtlich nicht oder eben nur für die Freiheit ihm gefallender Meinungen stimmt.
Nachtrag:
Die Anwaltskammer Köln ist mit einem Schreiben von mir befasst, mit welchen ich dieser ein „vollkrass-querulatorisches“ Schreiben und ein paar weitere Äußerungen des Markus Haintz vorlegte, auf obiges Spendengebettel und die hohe Zahl seiner Klagen in eigener Sache eingehe - und einen Entschluss i.S.d. § 15 Absatz 1 BRAO i.V.m. § 14 Absatz 2 Nr. 3 BRAO nahe lege.
Vielleicht nimmt er sich deswegen schon bald einen fähigen Rechtsanwalt. Ob er auch dafür öffentlich um Spenden betteln wird, wird die Zukunft zeigen.



2 Kommentare:
Dieses Organ der Rechtspflege schwurbelt: "Unter normalen Umständen wäre die
Unterlassungsklage ein absoluter "Selbstläufer" gewesen."
Dazu sei festgehalten: Unter normalen Umständen ist das Organ der Rechtspflege in zwei Instanzen erwartungsgemäß gescheitert. Und unter normalen Umständen würde er das auch begreifen. Aber unter normalen Umständen hätte ein fähiges Organ der Rechtspflege die Klagen auch gar nicht erst geführt.
Man muss sich also in Bezug zum genannten Organ der Rechtspflege erst einmal Fragen zum Begriff "normal" stellen, um zu verstehen, warum der Mann agiert wie er agiert.
Finanziell gesehen ist es für Haintz ein Jackpot einen Mandanten wie Skritzelpiet zu haben.
Persönlich gesehen hätte er lieber den Mandanten abgelehnt wenn der Gegner Reinholz heißt.
Hätte Haintz mal lieber vorher gegoogelt wer der Gegner ist und wie beruflich förderlich solch ein Gegner für seine Anwaltskollegen war. Nämlich gar nicht förderlich - eher das Gegenteil.
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