23.03.2012

Euroweb: Gescheiterter Betrugsversuch im Verfahren 14e O 96/11 des LG Düsseldorf; Webstyle: Prozessbetrug vor dem LG Berlin, Az, 22 O 420/11

Im Verfahren 14e O 96/11 des LG Düsseldorf ist die Euroweb Internet GmbH mit einem Betrugsversuch gescheitert.

Vor dem Gericht wurde - wie in zahlreichen anderen Fällen auch - vorgetragen, dass die Euroweb die gesamten Leistungen üblicherweise ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erbringe und auch über keine anderen anderen Möglichkeiten des Erwerbs verfüge, da sie ständig einen Kundenstamm von derzeit 20.000 Kunden betreue und dauerhaft entsprechende materielle und personelle Ressourcen vorhalte.



Diese Täuschung des Gerichtes und damit der Betrug ist misslungen, das Gericht wies die Zahlungsklage der Euroweb vollständig ab.


Es ist auch wenig glaubwürdig, was die Euroweb vorträgt. Sie will einerseits 300 Mitarbeiter haben, andererseits 20.000 Kunden. Und wenn ein solcher den Vertrag vor der Erbringung irgendwelcher Leistungen kündigt, dann, so behauptet die Euroweb, sitze ein fest angestellter Mitarbeiter mit den Händen in den Taschen da und müsse bezahlt werden.

Nein, das kann kaum stimmen.

Bei den behaupteten Umsätzen und Kundenzahlen ist es wenig glaubhaft, dass die Euroweb herumsitzende Mitarbeiter bezahlt - es sei denn diese hat schlecht kalkuliert. Das gänge aber nicht Lasten der Beklagten. Zu dem steht fest, dass die Euroweb eine doch beachtliche Anzahl freier Mitarbeiter hat - und die werden ganz gewiss nicht fürs Nichtstun bezahlt!


Der Geschäftsbericht der Euroweb weist für das Jahr 2010 Personalkosten in Höhe von etwa 3.570.000 Euro. Das wäre durch (angebliche) 300 Mitarbeiter und 12 Monate zu dividieren, ergibt dann etwa 990 Euro. Monatsgehalt. Brutto. Durchschnittlich. Dabei auch die Gehälter der Manager. Wie soll das gehen?

"Die Gesellschaft beschäftigte im Jahresdurchschnitt 147 Angestellte."

steht im Jahresbericht für das relevante Jahr 2010. Das passt schon eher. Ich glaube der Euroweb gar gern, dass diese mit durchschnittlich etwa 1800 Euro (brutto!) ihre Mitarbeiter ziemlich mies bezahlt. Aber wieso behauptet dann die Euroweb vor Gericht so grob lügend, es seien "ca, 300"?

Und der Vortrag ist dann nicht mehr glaubbar, wenn man noch eine Zahl aus dem Jahresbericht kennt: 13.100.000 Euro an sonstigen betrieblichen Aufwendungen - darunter die Kosten für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter. Da wären z.B Freiberufler dabei.

Dann ist da noch diese kleine Sache aus dem Geschäftsbericht der Euroweb für das relevante Jahr 2010. Darin steht, dass die Euroweb die Webseiten zunehmend von Lehrlingen - also Auszubildenden - (in der Werbung: "Spezialisten") erstellen ließ und so die Kosten erheblich drückte. Das steht nun in einem klaren Gegensatz zu der Behauptung, dass die Euroweb die gesamten Leistungen üblicherweise ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erbringe.

Für mich steht nunmehr fest: Das Gericht wurde belogen.

Ja, das Gericht sollte getäuscht werden, damit es der Euroweb Internet GmbH einen Zahlungsanspruch zuerkennt. Das genau ist Prozessbetrug, der hier versucht wurde.

Noch mehr Lügen, noch mehr Betrügereien

Und das nicht nur hier und nicht nur die Euroweb! Auch für die Webstyle GmbH, eine Tochter der Euroweb Internet GmbH wurde von Anwälten der Kanzlei Berger vor dem LG Berlin vorgetragen, dass die Webstyle GmbH die gesamten Leistungen üblicherweise ausschließlich durch fest angestellte Mitarbeiter erbringe und auch über keine anderen anderen Möglichkeiten des Erwerbs verfüge. Die Webstyle GmbH hatte aber laut Jahresbericht 2009 einen und 2010 KEINEN Mitarbeiter. Vor dem LG Berlin ging die Lüge durch, weil verspätet vorgetragen wurde.

Hier ist der Prozessbetrug also vorläufig gelungen.

Beweismittel:
Die Rechtskraft der Urteile ist nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaften haben Ermittlungsverfahren eingeleitet.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hoffen wir mal, dass der Alptraum irgendwann zu Ende geht! Viel Glück und Erfolg Jörg!!!

Anonym hat gesagt…

Hallo Jörg,

auch ich bin mit meiner Firma auf die Machenschaften der Fa. EUROWEB und deren RAs reingefallen, mit der Folge "Betriebsauflösung". LG Düsseldorf verurteilte mich zur Zahlung der vollen Summe (AG Düsseldorf urteilte anders) obwohl meine Webseite EKLATANTE Rechtschreibfehler aufwies etc.ohne meine vorherige Abnahme ins Netz gestellt wurde...
Vertragsrecht ist schon eine spannende Sache...
Recht haben und Recht bekommen ist dann auch so eine Sache.
Ich wünsche Dir VIEL Erfolg

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