"Eine Täuschungshandlung kann auch gegeben sein, wenn sich der Täter hierzu wahrer Tatsachenbehauptungen bedient. In solchen Fällen wird ein Verhalten nach der Rechtsprechung des BGH dann zur tatbestandlichen Täuschung, wenn der Täter die Eignung der inhaltlich richtigen Erklärung, einen Irrtum hervorzurufen, planmäßig einsetzt und damit unter dem Anschein "äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens" gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgt, wenn also die Irrtumserregung nicht die bloße Folge, sondern der Zweck der Handlung ist. "
(Quelle: BGH, Urteil vom 04.12.2003,5 StR 30S/03, m.w.N.)
Der "Rechtsanwalt" Philipp Berger von den Kanzleien Berger Law LLP und Kanzlei Berger LLP berichtet tendenziös, teils unwahr und bewirbt mit der Euroweb Internet GmbH ein betrügerisch agierendes Unternehmen. Aktuell berichtet er, das LG Düsseldorf habe eine arglistige Täuschung nicht erkennen können, gleiches auch von einem Berliner Gericht und der Webstyle GmbH.Die "sorgfältige" Auswahl von seltenen Urteilen einzelner Gerichte, in denen die Euroweb Internet GmbH oder eine derer Töchter durch teils nicht nachvollziehbare oder nach mangelhaften (LG Berlin: grob fahrlässig verspätetem) Vortrag obsiegt, zeigt auf, dass der Anwalt Philipp Berger mit seiner "Berichterstattung" in verschiedenen Presseportalen keinem sachlichen, sondern einem niedrigen wirtschaftlichen Interesse folgt und das arglistig täuschende, also betrügerisch agierende Unternehmen Euroweb Internet GmbH und dessen Töchter bewirbt sowie beim rechtssuchenden Publikum vorsätzlich einen falschen Eindruck erwecken will.
Erst kürzlich ergingen Urteile, die im Gegensatz zu der Einzelmeinung der einzeln entscheidenden Amtsrichterin(!) am Landgericht Düsseldorf stehen. So entschied das Landgericht Kiel (Az. 2 O 135/11, Berufung angekündigt) und das Amtsgericht Waiblingen, (Az. 7 C 798/10, Berufung eingelegt), dass die von dem Herrn Philipp Berger hier und anderswo beworbene Euroweb Internet GmbH beim Vertragsabschluss arglistig täuschte. Das ältere Urteil des Landgerichts Hildesheim ( Auch das Landgericht Chemnitz wies eine Klage der Euroweb Internet GmbH rechtskräftig ab (Az. 4 O 1209/11). Das Landgericht warf der Euroweb vor in dem Verfahren mehrere verschiedene und sich widersprechende Zahlenwerke zu den erbrachten und nicht erbrachten vorgelegt zu haben wodurch diese nicht mehr glaubbar seien. Zudem wäre es nicht mehr möglich den Zahlenwerken zu widersprechen, man wüsste ja nicht welchem. Abschließend führte das Landgericht Chemnitz wie folgt aus:
"Dies gilt um so mehr, als das der Vortrag der Klägerin auch nicht gänzlich mit dem Bilanzwerk der Klägerin übereinstimmt, aus dem hervorgeht, dass Web-Design-Leistungen gerade nicht durch fest angestellte Mitarbeiter der Klägerin sondern durch Dritte erbracht worden sind."Das Bilanzwerk der Euroweb für das Jahr 2010 ist erst kurz vor dem Urteil - und damit reichlich spät- veröffentlicht worden. Die vom Gericht als unwahr erkannte Behauptung, dass die Euroweb die Web-Design-Leistungen durch fest angestellte Mitarbeiter erbringe dürfte von der Kanzlei Berger als Textbaustein in zahlreichen Verfahren angewendet worden sein.
Die Staatsanwaltschaft Chemnitz ermittelt hier wegen versuchten Prozessbetruges in mehreren Fällen, denn im Urteil wird auf Parallelverfahren hingewiesen. (740 Js 7539/12).
Ebenso hat die Kanzlei Berger für die Euroweb Internet GmbH in womöglich hunderten Verfahren unwahr behauptet, das diese die Webseiten in einem eigenen Rechenzentrum hoste. Ich selbst habe dem LG Düsseldorf gegenüber bewiesen, dass diese Webseiten tatsächlich im Rechenzentrum einer dritten Firma - und zwar in Bulgarien(!) - gehostet werden (LG Düsseldorf, Az. 34 O 5/12). Dieses dürfte weitere Ermittlungsansätze liefern, die Strafanzeige wegen Betruges wurde gestellt.
Die Staatsanwaltschaft München ermittelt ebenfalls wegen versuchten Prozessbetruges in der Sache 12 O 9628/10 - dort wurde durch die Kanzlei Berger für die Euroweb Internet GmbH erst vorgetragen, ca. 4800 Euro seien an Google überwiesen worden, dann ein Teil des Betrages sei überweisen worden, dann von dem Betrag sei noch gar nicht überwiesen worden. Der Vortrag, dass die 4800 Euro überweisen worden seien wurde im vorherigen schriftlichen Verfahren unter Zeugenbeweis gestellt und führte so zu einem Vorbehaltsurteil über welches das Langericht München zu entscheiden hatte - und die Klage abwies. Dieses Verfahren wegen Prozessbetruges hat das Aktenzeichen 256 Js 211258/11.
Es fällt auf, dass der Anwalt Berger über all diese aktuellen Sachen nicht (oder im Fall der BGH-Entscheidung: unrichtig) berichtet. Es würde niemand verlangen, dass er die Verliererin der Verfahren - nämlich die Euroweb oder deren Töchter benennt. Aber eine solche tendenziöse Berichterstattung über die wenigen positiven Urteile unter Nennung seiner Mandantin lässt die Vermutung zu, dass der "Rechtsanwalt" hier auftragsgemäß Propaganda und also Werbung betreibt. Das er darüber hinaus auch an der arglistigen Täuschung und damit am Betrug durch diese Firmen teilnimmt liegt auf der Hand.
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