Kernsätze:
"Auch nimmt das Gericht dem Beklagten ab, dass er sich bei Unterzeichnung des Vertrages das Formular wegen seiner schlechten Deutschkenntnisse nicht näher angeschaut hat und offenbar auch deshalb, weil er den Ausführungen des Zeugen vertraute. Zwar hätte der Beklagte bei genauer Durchsicht des Vertragsformulars über den dort abweichend geregelten Zahlungsmodus stolpern können. Das hätte jedoch vorausgesetzt, dass man den Vertrag sehr gründlich liest, da bei oberflächlicher Betrachtung Anschlusskosten und Vertragsdauer nicht unbedingt sofort ins Auge springen, insbesondere für einen wie den Beklagten, der – wie erwähnt – die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrscht. Auch die monatliche Bezahlweise musste sich hier für den Beklagten nicht aufdrängen, zumal in den ersten beiden Zeilen unterhalb des Textes „monatliches Entgelt“ und hinter den klägerischen Produktnamen eine Durchstreichung erfolgt ist. Denn das verstärkt den Eindruck, bei dem genannten Betrag von 178,50 € brutto könnte es sich um einen einmaligen Pauschalbetrag handeln.
Es liegt auf der Hand, dass sich der Beklagte den Abschluss des Vertrages zu den von der Klägerin im Formular in Wirklichkeit vorgegebenen Konditionen nicht hätte leisten können. Er hat im Rahmen seiner persönlichen Anhörung im Einzelnen dargestellt, dass er von einem sehr bescheidenen Einkommen leben müsse, welches er aus dem Imbissbetrieb erwirtschafte. Auch das spricht dafür, dass er aufgrund unzutreffender Angaben des klägerischen Abschlussvertreters zum Vertragsschluss motiviert wurde. Denn bei wahrer Kenntnis der tatsächlichen Umstände wäre zu erwarten gewesen, dass er den Vertragsschluss abgelehnt hätte, da für den Beklagten nach eigener Einlassung, die ihm nicht zu widerlegen ist, bereits monatliche Belastungen von 20,00 € oder 50,00 € eine Menge Geld seien."Die ach so tolle Euroweb, die öffentlich behauptet, sich in solchen Fällen kulant zu zeigen und das man ihr darüber reden könne, verklagte diesen armen Mann wie folgt:
Die Klägerin beantragt,
den Beklagten zu verurteilen, an sie 7.044,65 € netto nebst Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen.
Das Gericht abschließend:
"Die arglistige Täuschung war für den Abschluss des Vertrages auch ursächlich. Das Gericht ist – wie bereits ausgeführt – davon überzeugt, dass der Beklagte den Vertrag nicht abgeschlossen hätte, wenn er um die genauen Kosten, die nach vierjähriger Vertragsdauer von ihm zu zahlen gewesen wären, gewusst hätte. Es drängt sich auf, dass er sich einen solchen Vertrag angesichts seines geringen Einkommens unter keinen Umständen hätte leisten können. Dies muss auch dem Zeugen XXX angesichts der überschaubaren Ladengröße des Imbisses bewusst gewesen sein. Alles spricht dafür, dass sich der Zeuge XXX die Sprach- und Verständnisschwierigkeiten des Beklagten bewusst zu Nutze gemacht hat, um in den Genuss einer Provisionszahlung zu gelangen."Na, Herr Euroweb-Berger - was ist mit der durch den Kai Dieckmann angekündigten Berufung? Was können Sie uns dazu vorschwafeln?
Ich erzähle mal was dazu:
Die Treppenterrier der Euroweb erhalten ein Grundgehalt "auf Hartz IV-Niveau". Die in etlichen Foren berichteten 800 Euro sind nämlich genau das. Wollen diese Geld zum Leben, dann müssen diese unbedingt zu Abschlüssen kommen - und da kann es passieren, dass diese das in Lehrgängen bei der Euroweb erlernte Abzocken in ihrer Not ganz bewusst noch "ein wenig übertreiben". Eine durch intensive Schulungen "eingebaute Moralbremse" sorgt für den Rest - dass kennen wir von anderen verwerflichen Vertriebssystemen - zum Beispiel des Herrn Maschmeyer!
So ein Fall liegt hier vor. Das Gericht führt aus:
"Als unredlich ist die wiederholte Aussage des Zeugen zu bezeichnen, er habe dem Beklagten und seinem Kollegen aus XXX „etwas Gutes“ tun wollen. Denn in erster Linie dürfte es dem Zeugen, der aus einem erfolgreichen Vertragsabschluss eine dreistellige Provisionszahlung zu erwarten hat, um seinen eigenen Vorteil gegangen sein. "Das spricht darüber hinaus auch für eine im Rahmen der "Euroweb-Schulungen" dieses "Euroweb-Treppenterriers" erfolgte "Euroweb-Gehirnwäsche"!
Und auf diese "Euroweb-Gehirnwäsche" gibt es einen ersten Hinweis im Urteil:
"Auch beinhaltet es einen Widerspruch, wenn der Zeuge einerseits ausgesagt hat, er habe das Geschäft des Beklagten mit einem guten Gefühl verlassen, aber es überrasche ihn nicht, dass er mit dem Vorwurf, den Beklagten getäuscht zu haben, konfrontiert worden sei. Dass er trotz des beschriebenen guten Gefühls angesichts der vorliegenden Klage nicht aus allen Wolken gefallen sei, erscheint wenig plausibel."Eben, unter Einbeziehung des Aspektes einer Gehirngewäsche ist das nämlich durchaus plausibel.
1 Kommentar:
Das Urteil ist eine Fälschung! Jawoll!
Ich bin mir da gaaaaanz sicher!
Da nämlich die Euroweb Internet GmbH noch gar nicht verkündet hat, das diese "Marktführerin in der Erstellung von Webseiten für Kebab-, Döner- oder Bratwurst-Buden im Bezirk des Landgerichts Kiel" sei, weil deren Anwalt Berger das noch nicht auf 123Recht.net verkündet hat und vor allem aber, weil die die Euroweb Internet GmbH noch nie verkündet hat, dass diese auch nur einen einzigen Designpreis einer höchst wichtigen Organisation aus Timbuktu oder Berlin(Texas) in der wichtigen Kategorie "Webseiten für Kebab-, Döner- oder Bratwurst-Buden im Bezirk des Landgerichts Kiel" gewonnen habe und deshalb zur Königsklasse der Ersteller von "Webseiten für Kebab-, Döner- oder Bratwurst-Buden im Bezirk des Landgerichts Kiel"sei kann es gar nicht sein, dass die Euroweb Internet GmbH, die Webstyle GmbH oder gar die Waz OnlineService GmbH je einen Vertrag mit auch nur einem einzigen Besitzer, Pächter, Mieter oder auch nur Besucher einer Kebab-, Döner- oder Bratwurst-Bude im Bezirk des Landgerichts Kiel abgeschlossen hatte. Und genau dann, wenn die Euroweb keinen einzigen Vertrag abschließt, dann bescheißt diese natürlich auch nicht!
Es kann also das Urteil gar nicht geben!
Der Anwalt Philipp Karl Berger wird mir schweigend zustimmen.
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