Dieser Vergleichsvorschlag sprach der Euroweb nur 5% der Vertragssumme (Regelung aus § 649, Satz 3 BGB) zu. Wie auch stets zuvor versuchte die Euroweb die volle Vertragssumme mit nur geringsten Abschlägen zu erklagen. Vermutlich decken die 5% (also grob um die 500 €) nicht die Mehrkosten des gerichtlichen Vergleiches und vor allem galt es vermutlich mal wieder eine negative Entscheidung eines Gerichtes zu verhindern.
In Anbetracht dessen kann man sagen, die Euroweb Internet GmbH habe das Verfahren verloren. Ich ahne aber schon, dass Philipp Berger mal wieder vor einem Artikel sitzt und entweder über Einzelmeinungen eines Richters schwafelt oder behaupten wird, dass Gericht habe die arglistige Täuschung nicht erkannt oder sogar, dass es die Kostenaufstellung gemäß § 649 BGB als korrekt anerkannt habe. In diesem Zusammenhang wird der Euroweb-Anwalt Philipp Berger womöglich dann vormachen, man habe den Streit nicht weiter verfolgt weil der Gegner zahlungsunfähig sei.
Diese Vermutungen erfolgen aus den inzwischen vielfältigen Erfahrungen mit ähnlichen bis identischen öffentlichen Lügen der Euroweb und des "Rechtsanwaltes" Philipp Berger heraus.
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Neu an dem Verfahren ist, dass der Rechtsanwalt Otterbach meine Argumente aus folgenden Artikeln mit in die Verteidigung einbaute:
- Euroweb: Mittäter Daniel Fratzscher widerlegt Darlegung der Aufwendungen nach § 649 Satz 2 BGB
- Preisgutachten Euroweb/Webstyle
Die letzten Berichte der Berger Law LLP, insbesondere deren großfressige Ankündigung, dass die Entscheidung des OLG Düsseldorf nunmehr positiv ausfallen werden, sind damit obsolet.
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Wer jetzt noch bei "Butter bei die Fische tun" will, der sei auch auf die Hinweise aus den Artikeln
- Euroweb: Abrechnung nach § 649 BGB ist ganz einfach zu widerlegen - keine Zweifel an vielfachem Prozessbetrug und
- Euroweb, Berger Law LLP - weitere Hinweise auf Prozessbetrug
aufmerksam gemacht, welche die Euroweb und die Berger Law LLP ebenfalls nicht entkräften können - die aber deren angeblich "obergerichtlich anerkannte Abrechnungen nach § 649 Satz 2 BGB" zu dem machen, was diese auch sind:
- Altpapier oder
- Bestandteile einer Strafermittlungsakte wegen schwerem, gemeinschaftlich, erwerbs- und bandenmäßig betriebenen Prozessbetrugs.
Insofern wundert mich die Wut auf meine Person natürlich nicht, mit der insbesondere der Herr "Rechtsanwalt" Berger - nebst ein paar Sockenpuppen - zunehmend auffällig wird.
Und ich halte diese Wut lachend aus. Das Aktenzeichen folgt.
3 Kommentare:
Hinweis in eigener Sache:
Ich veröffentliche grundsätzlich keine Kommentare von Andreas Neuber, Krefeld.
ach komm jetzt, den Spaß willst du uns nicht gönnen, wenn der vernachlässigte Problembär hier reinheult? Schade drum. Wirklich sehr schade. Wer hört dem armseligen Anwältlein denn noch zu, wenn nicht wir?
"Wer hört dem armseligen Anwältlein denn noch zu, wenn nicht wir?"
Na Gisela Philipp Berger, die hoffnungslos WAHNsinnige Gerichtsreporterin und Rechtsanwältin aus Düsseldorf am Rhein.
Dabei ist das nur ein Zeichen ihrer zwanghaften Triebe.
http://www.youtube.com/watch?v=AcOOjwAwlI8
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