1.) Webstyle verliert vor dem LG Chemnitz und vergleicht sich vor dem OLG Dresden günstig für den Gegner:
"In einem Verfahren vor dem Landgericht Chemnitz (1 O 375/12), das inzwischen in der Berufungsinstanz vor dem Oberlandesgericht Dresden durch einen für den betroffenen Referenzkunden günstigen Vergleich beendet wurde (10 U 164/13) hatte die Kanzlei Berger nicht weniger als drei Tatsachenversionen vorgetragen, wie die Designer der Euroweb-Gruppe beschäftigt werden. Logischerweise mussten mindestens zwei dieser Versionen falsch sein.
Version 1: Zunächst hieß es, die Mitarbeiter wären ganz normal bei Webstyle fest angestellt. Diese Behauptung war aber nicht haltbar, weil in der von der Kanzlei vorgelegten Bilanz überhaupt kein Mitarbeiter ausgewiesen war.
Version 2: Dann war von einem konzernweiten „Beschäftigungspool" die Rede, also dem flexiblen Einsatz der Mitarbeiter.
Wegen der negativen Auswirkungen dieses Vortrags für seine Mandantin änderte Rechtsanwalt Philipp Berger den Vortrag dann persönlich noch kurz vor der mündlichen Verhandlung.
Version 3: Die Mitarbeiter wären von der Euroweb Design GmbH durch eine feste, konzernweite Arbeitnehmerüberlassung ausgeliehen worden."
2.) Webstyle verliert vor dem LG Berlin (27 O 843/12) und zieht Berufung vor Kammergericht (=OLG) zurück (21 U 87/13)
Diesen nicht nachvollziehbaren Vortrag nach dem Motto: „was interessiert mit mein Geschwätz von gestern" nahm das Landgericht Berlin in einem anderen Verfahren zum Anlass der sofortigen Abweisung der Klage zu 95%. Allen Ernstes hatte die Kanzlei Berger für Webstyle die Klage wie in Chemnitz wieder mit der Behauptung eingeleitet, nur direkt bei Webstyle fest angestellte Mitarbeiter hätten den Auftrag bearbeitet.
Die angesichts der Widersprüche aussichtslose Berufung zum Kammergericht Berlin hat Philipp Berger am 02.08.2013 aufgegeben.
3.) Euroweb verliert vor dem LG Düsseldorf (16.08.2013: Az. 6 O 348/11)
Es folgte nunmehr auch eine weitere Klageabweisung durch das Landgericht Düsseldorf zu 95% zu dem entsprechenden Vortrag der Euroweb Internet GmbH. Auch dieses Gericht stellte zutreffend fest, dass „der klägerische Vortrag zur Darstellung des Zahlungsanspruchs nach § 649 BGB unschlüssig und nicht nachvollziehbar" ist (16.08.2013: Az. 6 O 348/11).Aus den mir bekannten Umständen, insbesondere aber mir bekannten Historie der Vorträge der - inzwischen mehrfach umfirmierten Kanzlei der Herren "Rechtsanwälten" Philipp Berger (Niederkrüchten, Düsseldorf) und Andreas Buchholz (Düsseldorf) für die von Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher geleiteten Firmen Euroweb Internet GmbH (Düsselorf) und Webstyle GmbH (Berlin) schließe ich, dass in diese vier Herren in der Vergangenheit, der Gegenwart und - wenn diese nicht endlich auch durch Strafgerichte gestoppt werden - weiterhin die Gerichte vorsätzlich, aktiv und in unverkennbar krimineller Absicht belügen.
Trotz der entsprechenden Meinung der Oberlandesgerichte hat die Euroweb Internet GmbH hier auch wieder Berufung eingelegt. Es bleibt abzuwarten, ob auch dies demgemäß nur ein symbolischer Akt war. Denn ohne Offenlegung des konzernweiten Personaleinsatzes ist die Schlussabrechnung nach Auffassung des Oberlandesgerichts Düsseldorf unschlüssig.
Ich nenne das Vorgehen der Herren "Prozessbetrug", das bekannte Konglomerat aus Firmen und Kanzlei eine "kriminelle Organisation".
Artikel 5 GG gibt mir das Recht.
Die Euroweb Internet GmbH und die Webstyle GmbH haben kaum noch Aussichten, die Prozesse zu gewinnen.
Inzwischen hat auch der 5. Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf nach Vorlage entsprechender Nachweise über die Tätigkeit der angeblich fest angestellten Webdesigner der Firma die Widersprüche erkannt und weist als letzter Senat, der Kündigungsabrechnungen vorher anerkannt wurde, die Ansprüche nunmehr in zwei Verfahren zurück - allerdings nicht, ohne der Euroweb Internet GmbH monatelang Zeit zur Nachbesserung zu geben, die bislang ausgeblieben ist.Ganz offensichtlich geht das von den Herren Christoph Preuß und Daniel Fratzscher begründete und von den Herren Philipp Berger und Andreas Buchholz vor Gericht durch Lügen unterstützte Geschäftsmodell "Referenzkundenmasche" und Internet System-Vertrag gerade "ganz gewaltig den Bach runter".
Hierzu stelle ich fest:
Philipp Berger und Andreas Buchholz betreiben eine Webseite und stellen in diese wie auch in zahlreichen Internetportalen Dritter ganz bewusst und in der nachfolgend erkennbaren kriminellen Absicht ausschließlich Berichte über die wenigen, durch höchst fragwürdigen Leistungen der jeweiligen Richter und eigene Lügen gewonnene Verfahren ein. Auf diese, die denen sehr wohl bekannte Tatsachenlage vorsätzlich und erheblich verzerrenden Berichte verweisen dann die Anwälte der Berger Law LLP (jetzt Buchholz und Kollegen, Düsseldorf) wenn diese Kunden der Euroweb und der Webstyle - die das jederzeitige Kündigungsrecht aus § 649 BGB wahrgenommen haben - um Vergleiche angehen, in denen unter dem gleich mehrmaligen Vormachen falscher Tatsachen Zahlungen um die 3000 Euro verlangt werden. Da der Euroweb und der Webstyle inzwischen von den Gerichten allenfalls 5% der Vertragssumme zugesprochen werden (von insgesamt 10.000 Euro sind das 500 Euro) halte ich auch diese Vorgehensweise nicht nur für eine weitere arglistige Täuschung - sondern für glatten Betrug, alternativ Nötigung - und zwar im Sinne des StGB.
Aufforderung an die Landesregierung in NRW
Ich fordere die Düsseldorfer Landesregierung öffentlich auf, die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf dazu anzuhalten ein Verfahren wegen organisierter Kriminalität durch eine für solche Fälle zuständige Sonderstaatsanwaltschaft einzuleiten und dabei auch untersuchen zu lassen, ob und wie Marcel Fratzscher, Bruder des Daniel Fratzscher und Präsident der Lobbyorganisation "DIW" (Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung e.V.) sich dafür verwendet hat, für die "Organisation Euroweb" Beziehungen zu Politikern aufzubauen und ob wegen dieser Beziehungen oder wegen einer daraus resultierenden Einflussnahme die offensichtlich allfälligen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Düsseldorf bisher unterblieben oder abgewürgt wurden.
Ich frage also, ob wegen eines - für organisierte Kriminalität typischen - Beziehungsgeflechtes die Verfolgung einer großen Zahl von Straftaten unterblieben ist. Ich rede hier vom Verdacht der vorsätzlichen Strafvereitlung in einem großen Rahmen.
Aufforderung an die Geschäftsführer und Eigner der Aschendorff Mediengruppe (u.a. "Westfälische Nachrichten")
Ich ersuche die Chefredakteure, Geschäftsführer und Eigner der Aschendorff-Gruppe unverzüglich die richtigen Schlüsse zu ziehen und sich nicht auch weiterhin dümmer zu stellen als es einem Medienunternehmen zuträglich ist. Insbesondere fordere ich die Geschäftsführer und Eigner der Aschendorff-Unternehmensgruppe (u.a. "Westfälische Nachrichten") dazu auf, sich sehr genau zu überlegen, ob diese es für sinnvoll halten mit einer solchen, insgesamt verlogenen, gezielt und systematisch arglistig täuschenden und insoweit schon betrügenden Organisation zusammen zu arbeiten - statt der Pflicht der Presse nachzukommen und die Leser vor dem drohenden Betrug zu warnen!
Insbesondere verlange ich von den Verantwortlichen der Aschendorff-Mediengruppe (u.a. "Westfälische Nachrichten"), dass diese es unverzüglich unterbinden, dass sogar der Name und die Kundendatenbanken der Zeitungen für die oben erkennbaren, "juristisch höchst bedenklichen" (Volksmund: "kriminellen") Aktivitäten verwendet wird.
5 Kommentare:
Der Geschäftsführer der WN Online-Service Verwaltungs GmbH ist anscheinend auch Unternehmensinhaber Euroweb.
"Mehr als 2.000 Verfahren gegen die Kunden"
Quelle:
http://www.taz.de/!79818/
Ob die WN Online-Services in den nächsten Jahren das gleiche vorhat?
Beispiel: Stellenangebot der Bundesagentur für Arbeit
"© 2012 Bundeskartellamt"
Quelle:
http://www.finanznachrichten.de/nachrichten-2012-08/24401619-angemeldete-verfahren-1-westd-allg-zeitungsverlag-2-ruhrgebiet-online-serv-gruend-gu-waz-onlineservice-019.htm
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