Sie "Organ der Rechtspflege"! Sie!
Ich vermute, Ihr Status wird sich demnächst ("Gut Ding braucht Weile.") ändern.
Sie sind nunmehr nicht nur ein typischer "Eurowebanwalt", sondern ein, der "Falschbeschuldigung in der Absicht, eine mittelbare Freiheitsberaubung zu begehen", Beschuldigter - dem zudem zu unterstellen ist, dass er die Kenntnisse und das Ansehen des Berufes für die vorgeworfene, erhebliche Straftat missbrauchte.
Und das nicht grundlos, mein allerwertester Dr. Hans-Dieter Weber!
Falls Sie das anders sehen oder auch sonst kann Ihnen jemand helfen, der Ihnen ja auch sonst schon in schwierigen Angelegenheiten hilft - wie z.B. bei äußerst zielorientierten Gutachten hilfreich und lügend zu Seite stehende Gutachter Dr. Frieder Nau.
Der könnte z.B. in einem seiner, bei Ihnen offenbar höchst beliebten aber inhaltlich höchst merkwürdigen und von dessen Tatsachenfernheit zeugenden "Gutachten" klarstellen, dass Sie "schuldunfähig" sind. Da könnte er sogar zu einem richtigen Schluss kommen, denn auch ich meine, "So dämlich kann ein gesunder Rechtsanwalt (mit der Spezialisierung auf Urheberrecht) eigentlich gar nicht sein!"
Dann müssten Sie aber trotzdem den Anwaltsberuf aufgeben. (BRAO, §14, Absatz 1, Nr. 3 statt Nr. 2)
Schade um das Pressefoto auf Ihrer Kanzleiwebseite.
4 Kommentare:
Der Kollege hat also eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das UrhG gestellt, weil Sie ein Bildschirmfoto von der Webseite der Kanzlei veröffentlicht haben, mit seinem Foto darin? Einem Foto, welches gleichzeitig ohne Beschränkungen zu nennen zum Download angeboten wird?
"Der Kollege hat also eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das UrhG gestellt, weil Sie ein Bildschirmfoto von der Webseite der Kanzlei veröffentlicht haben, mit seinem Foto darin?"
Ja.
"Einem Foto, welches gleichzeitig ohne Beschränkungen zu nennen zum Download angeboten wird?"
Aber ja doch!
Nun, dann brauchen die Mandanten des Kollegen aber viel Glück, gute Nerven und wohlgesonnene Richter.
Ich bezweifle aus gegenteiliger Erfahrung heraus, dass das immer so zusammenfällt...
Aus den Kommentaren zum Artikel vom gestrigen Tage wurde nicht ganz klar wieso das Bild Auswirkungen auf die Sache haben kann. Es hätte ja zufällig dort sein können. Mit dem in der Gegendarstellung gegenüber der StA gelieferten Bezug zum Downloadangebot auf der Presseseite der Kanzlei AWPR dann schon.
Einen derart "durchgehenden" und sein eigenes Handeln nicht durchdenkenden Anwalt wünscht man allenfalls seinen Gegnern.
Herr Reinhold: Sie sind offensichtlich zu beglückwünschen. Ihre Öffentlichkeitsarbeit ist famos denn ganz offensichtlich verstehen Sie es Ihre Gegner zu Handlungen zu bewegen mit denen diese sich selbst erheblich schaden. Ich sehe also ebenfalls einen Kontrollverlust auf Seiten des Kollegen Dr. Weber.
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