Dieses ist kein Hilferuf. Es ist die selbe Sorte einer klaren Ansage wie ich diese dem kriminellen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth gegenüber getätigt habe. Das Resultat seines Handelns ist bekannt.
Einleitung:
Ein Anwalt drückt sich genau aus und formuliert exakt. Das behaupten jedenfalls Anwälte über sich selbst und erheben sich damit übers gemeine Rechtsvolk. Die Anwälte kennen die Gesetze besser. Das behaupten jedenfalls Anwälte über sich selbst und erheben sich damit übers gemeine Rechtsvolk. Die Anwälte kennen den gerichtlichen Verfahrensweg besser. Das behaupten jedenfalls Anwälte obwohl manche von denen (aus der Kanzlei des Schreihalses Prof. Dr. Ralf Höcker) nicht mal wissen, dass man nicht Anwalt sein muss um einen PKH-Antrag vor einem Landgericht zu stellen. Und Anwälte behaupten, diese wüssten wann es besser ist, zu schweigen. Ich brauchte den Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber nicht um zu wissen, dass auch das nicht in jedem Einzelfall stimmt. Ich kenne nämlich sogar Richter (ganz viele darunter an Landgerichten!) für die das nicht zutrifft. Die sind auch Juristen. Und ich kenne spätestens jetzt die Psyche sowie inzwischen strafrechtlich bedenklich geringe Wahrheits- und Rechtstreue des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR.
"Oh mein Gott! Ist der ...!"
Obige, aus Gründen der Vorsicht und zur Vermeidung des Anscheins einer "Formalbeleidigung" nicht ganz vollständig wiedergegebene Wertung entfleuchte mir als ich gestern den Strafantrag des Herrn Dr. Weber, Kanzlei Apel, Weber und Partner Rechtsanwälte Dortmund, Aktenzeichen der Kanzlei: 1.3298/16/D11/1471-15, Aktenzeichen der StA Kassel:2660 Js 5822/17 gelesen habe. Und zwar an mehreren Stellen.
Verfasst ist dieser Strafantrag auf einem Briefbogen der Kanzlei AWPR, es wurden deren Ressourcen benutzt und ergo sind die Namen von Dr. Jürgen Apel, Dr. Hans-Dieter Weber, Daniel Christian Pohl, Dominik Rücker, Matthias Kleffner, Heinz Beckmann enthalten. Über die - von Dr. Weber durch den Briefkopf genannten - sich bisher passiv verhaltenden Kollegen weiß ich (derzeit) nichts Negativeres zu berichten als dass diese eben formal "Kollegen" des Dr. Hans-Dieter Weber sind. Ob diese das unter wirklich allen Umständen bleiben wollen wird sich mittelfristig erweisen.
Was ist:
Der gewiss allerhand Ehren werte Dr. Hans-Dieter Weber versucht mich doch allem Ernstes "in den Knast zu lügen". Denn er ist sich als Jurist durchaus dessen bewusst, dass sein Strafantrag die Folge haben kann, dass ich infolge seiner objektiv feststehenden Lügen unschuldig in Haft gerate. In seinem Strafantrag, das gesamte Schriftstück hat 11 Seiten, strotzt es von Lügen, die so rotzfrech - jedenfalls in Strafanzeigen - nicht mal der kriminelle Günter Freiherr von Gravenreuth seinerzeit vorgetragen hat.
Der eher auf eigennützig-teures (er nennt es "kostenoptimiert") Abmahnen spezialisierte Dr. Hans-Dieter Weber hat ganz offenbar ein Problem damit zu erkennen, wann er Partei oder Parteivertreter und wann er Zeuge ist. Auch der Anwalt und Parteivertreter wird nämlich zum Zeuge, wenn er dem Gericht gegenüber über höchst eigenes Wissen aussagt, wie es mit der Behauptung in der Sache I-20 U 140/12 geschehen ist. Dr. jur Hans-Dieter Weber hat nämlich dem Gericht gegenüber offensiv unwahr behauptet, ich hätte ihn "bedroht und beleidigt". Er kann und konnte aber keine Bedrohungen oder Beleidigungen vorweisen - also hat er vor Gericht unwahr "ausgesagt". Das Problem, welches der gewiss sehr teure Dr. Jur. Weber hat, ist das § 193 StGB (auf den er sich hilfsweise beruft, was an sich interessant ist) nicht greift: Als Partei (Kläger, Beklagter oder Angeklagter) eines Prozesses darf man sich "vermaulen" (aber wegen der Wahrheitspflicht und § 263 StGB im Zivilprozess nicht lügen). Im Hinblick auf die Äußerung, ich hätte ihn "bedroht und verleumdet", ist auch er auch laut Erkennen der Generalstaatsanwaltschaft Hamm "Zeuge", er durfte also nicht nassforsch lügen - das ist strafbar.
Auch die vorsätzlich unwahre Behauptung eines strafbaren Urheberechtsverstoßes habe ich der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber als wissentlich und böswillig unwahr - und Straftat - entlarvt.
Was wird:
Es ist nicht mein Job, den Anwalt Dr. Weber darüber zu beraten, was er jetzt zu tun hat. Aber als Betroffener seines höchst offensichtlichen und sehr ernsthaft betriebenen Versuchs, mich durch Lügen und stringent wahrheitsverzerrende, in offensichtlicher Täuschungsabsicht getätigte, die Tatsachen verzerrenden Darstellungen (die man auch Lügen nennen darf) zu schädigen teile ich ihm hier und jetzt öffentlich mit, dass sein, insgesamt verlogener Strafantrag erhebliche Folgen für seine Vita haben wird.
Ich werde es im Hinblick auf seine stringenten Lügen im Strafantrag nämlich nicht bei dem Vorwurf der versuchten, schweren, mittelbaren Freiheitsberaubung (§ 239 Absätze 2, 3 StGB, Tatmehrheit) durch falsche Verdächtigung (§ 164 StGB) belassen. Ich werde auch die Anwaltskammer angehen weil seine miese, seine Stellung als "Organ der Rechtspflege", die Rechtsordnung und den Justizapparat missbrauchende Verhaltensweise Anlass dafür gibt, seine Kammermitgliedschaft einer ernsthaften Prüfung zu unterziehen, ob nicht spätestens jetzt ein Verstoß gegen § 43 Absatz 3 i.V.m. § 14 Absatz 2 Nr. 8 BORA vorliegt. Natürlich werde ich seine vorsätzlich Unwahre Aussage und die mit voller Absicht von ihm begangenen Verleumdungen meiner Person in den Zivilverfahren mit einfließen lassen und die Kammer dazu anregen, ihn "achtkantig zu feuern".
Sollte der Noch-Anwalt Hans-Dieter Weber es sich auch nur wagen einen Richter um eine einstweilige Verfügung nachzusuchen und eifrig weiter lügend zu behaupten, ich würde ihn verleumden und ich würde unwahr behaupten, dass er mich "in den Knast lügen" will, so empfehle ich zur Vermeidung eines Fehlurteils die Akte 2660 Js 5822/17 von der Staatsanwaltschaft Kassel anzufordern und seine "durch und durch verlogene" Anzeige mit den eigenen Anlagen und den Akten I-20 U 66/13 und I-20 U 140/12 des OLG Düsseldorf zu vergleichen. Der Doktor jur. Hans-Dieter Weber hat sogar an Stellen rotzfrech gelogen welche im Hinblick auf die von ihm beabsichtigte Strafverfolgung gar keine Relevanz haben! Mindestens eine der Lügen erweist sich als dummdreist, weil ausgerechnet die Akten des Landgerichts Düsseldorf, deren Beiziehung er selbst in seinem Strafantrag anregte, den Beweis dafür liefern, dass der Doktor jur. Hans-Dieter Weber offensiv lügt.
Ich verbinde das mit der Aufforderung an jedermann, "Doktoren" oder "Rechtsanwälten" nicht nur deshalb zu glauben weil diese doch "Rechtsanwalt" und "Dr. jur.", gar "Organ der Rechtspflege" sind: formale Titel schützen nicht davor, ein tatsächlicher Lügner oder Krimineller zu sein. Sie schützen wegen der verbreiteten "Obrigkeitshörigkeit" nur davor, dass Kriminelle und Lügner, insbesondere kriminelle Lügner schnell (manchmal: rechtzeitig) als solche erkannt werden.
Ich kündige dem Dr. Weber an, dass er sich "nur noch tiefer reinreiten" wird, wenn er allen Ernstes versucht, gegen diesen aus wahren Tatsachen und zulässigen Meinungsäußerungen bestehenden Bericht vorzugehen. Wenn er sich in juristischer Arroganz für einen "Jupiter" hält, der dürfe "was einem Ochse verboten sei", dann werde ich ihm eben auf die "Hufe" klopfen - und seine Lügen mit einigem Genuss öffentlich ausbreiten. Und am Ende - der von ihm selbst vom Zaun gebrochenen Fehde - Urteile veröffentlichen welche die Wahrhaftigkeit und Richtigkeit dieses Artikels und die kriminelle Böswilligkeit seines Vorgehens bestätigen.
Es ist nicht mein Job, den Anwalt Dr. Weber darüber zu beraten, was er jetzt zu tun oder zu lassen hat. Aber vielleicht beraten ihn seine Kanzleikollegen kostenlos - und ziehen die fälligen Konsequenzen falls er sich, was ich allerdings befürchte, als "beratungswiderständig" erweist.
Was war:
Ein "Killermandat" ist ein Mandat, welches man als Anwalt besser nicht übernommen hätte. Die Euroweb zu vertreten ist aus meiner Sicht und im Hinblick auf die interessante Historie der Euroweb-Kanzlei "Berger und Kollegen" (Köln Düsseldorf), nachfolgend "Berger Law LLP" (erst mit 15 "Mann" in Köln und Düsseldorf, dann schwer verschuldet, mit den Schulden auf einen Briefkasten in Plovdiv reduziert, jetzt "tot"), nachfolgend "Buchholz und Kollegen, Düsseldorf" ein solches. Ich weiß nur nicht, ob der Dr. Hans-Dieter Weber das (schon) weiß, aber eigentlich ist das "Anwaltsjargon".
In seinem lächerlichen und geradezu verlogenen Strafantrag heult der Dr. Hans-Dieter Weber nämlich herum, weil ich im Zusammenhang mit der Vertretung der Euroweb das Wort "Killermandat" erwähnt habe. So jammernd als würde er es am liebsten sehen, das ich allein dafür 15 Jahre und nachfolgend Sicherheitsverwahrung aufgebrummt bekäme.
2 Kommentare:
Das ist ein sehr harter Vorwurf. Wenn es nicht der "Schlosser a.k.a. fastix" wäre könnte man glauben, das wären Verleumdungen. Ich denke hier wird ein Anwalt ganz offen zu einer weiteren(!) falschen Reaktion provoziert, deren Folgen dieser noch gar nicht absehen kann. Denn wenn es zu einem Urteil kommt, wonach der Jörg Reinholz behaupten darf, dass der Anwalt ihn in den Knast lügen wollte, dürfte das für einen Anwalt unerhört rufschädlich sein. Ich vermute, dass ist es was der Schlosser erreichen will und von dem er ausgeht, dass er es wahrscheinlich auch genau so erreichen wird.
Mit einem solchen Urteil in der Hand wird ein Typ wie der fastix sicherlich auch bei der Anwaltskammer vorstellig und dann ist die Zulassung wohl zu entziehen. Das Prozessrisiko ist demnach für den Anwalt Dr. Weber höchst extrem.
Ob er es wohl wagt? Ich würde da keine Wette eingehen.
Hier Dein "neuer Freund". Schau doch mal hier was da feines über die Kanzlei AWPR aus Dortmund berichtet wird.
http://www.abmahnung.de/abmahnung-awpr-apel-weber-partner-rechtsanwaelte-im-auftrag-eines-rechteinhabers.html
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