Wunsch der Bundesrechtsanwaltskammer:
2. Sachlichkeit und WahrhaftigkeitQuelle: BRAK-Präsidium zur Berufsethik der deutschen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, BRAK-Mitteilungen 2/2011
a) Die Pflicht der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zur Wahrhaftigkeit ergibt sich aus ihrer Pflicht zu einer gewissenhaften Berufsausübung, dem Sachlichkeitsgebot und ihrer Stellung als Organ der Rechtspflege. Wahrhaftigkeit bedeutet, dass nach gewissenhafter Prüfung des Sachverhalts nicht bewusst falsch vorgetragen werden darf. Es gilt das Verbot der Lüge. Die Rechtspflege und der Berufsstand würden schweren Schaden nehmen, wenn man auf das Wort von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten nicht mehr vertrauen dürfte.
Bittere Realität:
Ich habe nunmehr neben dem vollständigen und "vollständig verlogenen" Strafantrag des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR, Freie-Vogel-Str. 393, 44269 Dortmund, auch die Anlagen erhalten.
Rechtsanwälte empfehlen den Mandanten häufig zu schweigen, sich jedenfalls vor einer Einlassung anwaltlich beraten zu lassen. Ich frage mich jetzt, was eine solche Beratung wohl bringen kann wenn diese durch Dr. Hans-Dieter Weber erfolgt. In der Kanzlei AWPR gibt es offenbar auch niemanden, der ihm erfolgreich zureden kann, denn die hatte ich unmissverständlich dazu aufgefordert.
"Dumm ist, wer Dummes tut!"
(Zitat aus „Forrest Gump“)
Fangen wir also an.
Dr. Weber, der allen Ernstes öffentlich angibt, dass Urheberrecht sein Schwerpunkt sei, beschuldigt mich wegen dieses Bildschirmfotos von seinem Webauftritt ...
... das Urheberrecht in strafbarer Weise gebrochen zu haben. Das Bildschirmfoto hatte ich ordentlich gekennzeichnet am 5. April 2016 veröffentlicht.
Der als "Dr. jur." und "Organ der Rechtspflege" auftretende Dr. Hans-Dieter Weber hat der StA gegenüber in seinem Strafantrag vorgetragen, ich hätte ein "Bildnis seiner Person" veröffentlicht - den wichtigen und zu seinem Strafantrag gar nicht passenden Umstand, dass es sich tatsächlich um das obige Bildschirmfoto handelte, hat er in der unzweifelhaften Absicht, die Staatsanwaltschaft und das Gericht zu täuschen, "einfach mal unerwähnt gelassen".
Doch das reichte dem Anwalt nicht: Zum Zwecke des "Beweises" legt er eine Lizenzvereinbarung vom 7. Juli 2016 vor, die er sich offenbar überhaupt erst verschaffte um am 20.7.2016 die Strafanzeige schreiben zu können. Bis zum 7. Juli 2016 - also noch Monate nach meiner Veröffentlichung - hatte er demnach selbst keine Lizenz dafür, das Bild zu veröffentlichen oder Dritten Rechte zu gewähren (was er tat) - Mich zeigt der feine, empfindliche und leider auch nicht nur "etwas" verlogene Herr "Rechtsanwalt" aber wegen eines angeblichen Rechtsbruchs an! Abgesehen davon kann ich mich auf die "Panoramafreiheit" berufen, denn die Webseite wurde (mit dem Foto!) offensichtlich schon vor einigen Jahren dauerhaft in den öffentlichen Raum gestellt - mit der Absicht, dass diese für jedermann sichtbar ist. Da Dr. Weber Partner der Kanzlei AWPR ist, kann ich sagen: Von ihm selbst.
Schon im Bezug auf diese, durch die Strafanzeige offenbar gewordenen Defizite, frage ich mich, wie dumm ein Rechtsanwalt eigentlich handeln darf.
Doch das reichte dem Abmahnanwalt Weber nicht: In der Strafanzeige behauptet der Anwalt Dr. Weber (unter vielem anderen) ich hätte hätte ihn als "Arschloch" und "blöd" tituliert, und mit "doof bleibt doof" beleidigt. Problem für den Anwalt: All das habe ich ganz offensichtlich nicht getan. Selbst aus seinen Anlagen ergibt sich Unwahrheit seiner Behauptungen, die also Lügen sind.
In der Strafanzeige behauptet der Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber dann weiter rotzfrech lügend wie folgt:
"Weder droht der Entzug der Zulassung, noch läuft ein Ermittlungsverfahren gegen den Unterzeichner wegen falscher Zeugenaussage"Offenbar hat er da (k)ein "kleines Intelligenz-Problem". Nämlich ein Problem die richtigen Zusammenhänge herzustellen. Er schreibt dieses in einem Strafantrag, den er zusammen mit dem Antrag stellt, genau dieses gegen ihn geführte Ermittlungsverfahren wegen vorsätzlich falscher Zeugenaussage (StA Dortmund, Az. 060 Js 222/16) einzustellen.
Ich weiß ja nicht wie ein naseweiser Anwalt das sieht. Wenn dieses Verfahren eingestellt werden soll, dann muss es doch "laufen" - oder? Und so lange ein solches Verfahren "läuft" droht doch auch der Entzug der Anwaltskarte - oder muss der Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber auch sein Berufsrecht nicht kennen? Infolge seiner neuen Lügen, seines Versuches, mich in den Knast zu lügen - was eine fulminante Straftat ist - droht dem "Rechtsanwalt" der Widerruf der Zulassung nun noch sehr viel mehr!
Also, Herr Doktor der Juristerei, Hans-Dieter Weber: Ich stelle ihnen folgende Fragen:
- Warum haben Sie den jämmerlichen, weil schlecht gemachten Versuch, mich "in den Knast zu lügen", nicht abgebrochen? Gabe es wirklich niemanden, der Ihnen zu einem Abbruch oder einem "davon lassen" geraten hat? Oder haben Sie niemanden gefragt?
- Ist Ihnen als Jurist klar, dass man auf genau die von Ihnen begangene Weise (dreistes Belügen der Staatsanwaltschaft in einer Strafanzeige) nicht nur die Straftat der Falschbeschuldigung begeht sondern auch die Straftat der schweren mittelbaren Freiheitsberaubung versucht? (BGH, 10.06.1952; AZ 1 StR 837/51; ...; BGH, 2 StR 62/14)
- Haben Sie ausreichend berücksichtigt, dass es nunmehr nicht ausgeschlossen ist, dass Ihnen infolge des klaren Versuches, mich "in den Knast zu lügen", eine Strafe von einem bis 5 Jahre droht?
- Warum haben Sie, Herr Doktor jur. Weber, nichts unternommen um "von der Straftat zurück zu treten"?
- Glauben Sie wirklich, Sie können dann noch als Anwalt arbeiten? Ich meine, falls das Gericht davon ausgeht, dass Sie keine Gefahr für die Allgemeinheit sein sollten, dann kann es im Strafmaß unter zwei Jahren bleiben und die Strafe womöglich zur Bewährung aussetzen. Die Anwaltskammer wird aber trotzdem tätig. Dafür werde ich zu sorgen wissen.
Wenn es so ist dann hätten Sie mit der lächerlichen Strafanzeige vom 20.7.2016 den Beweis geliefert, dass sorgfältig ausgewählte Exemplare der Gattung "Rechtsanwälte" genau das sind, was der vermeintliche Rechtspöbel (potentielle Mandanten) mit "arrogante, häufig verlogene und manchmal kriminelle Ärsche" meint. Und genau solchen kommt die einzig passende Entgegnung "selbstredend" als "völlig ungerecht, völlig unpassend und natürlich rechtswidrig" vor:
Bild: Ausschnitt aus meiner Reaktion gegenüber der StA.
Einleitend hatte ich ausdrücklich um Klageerhebung gebeten, damit durch ein Urteil meine Unschuld und die bösen, kriminellen Absichten des Dr. Hans-Dieter Weber von der Kanzlei AWPR Dortmund festgestellt werden. Dann hatte ich seitenlang kleinlich die vielen Lügen des "Organs der Rechtspflege" widerlegt und zum Schluss das kriminelle Handeln des Dr. Hans-Dieter Weber rechtlich gewürdigt. Die Strafanzeige ist gestellt, meine Nebenklage ist gemäß § 395 StPO wegen des Verstoßes gegen § 239 Absatz 3 zulässig und wird erhoben (PDF).
Ich drücke mich jetzt mal so aus:
Sie, Herr Euroweb-Anwalt Dr. Hans-Dieter Weber von der noch bestehenden Kanzlei AWPR Dortmund schädigen mit Ihrem dummen, verlogenen und kriminellen Handeln das Ansehen der Rechtsanwaltschaft. Ihr Schreiben an die StA Dortmund vom 20.07.2016 ist ein "rauchender Colt". Weil hier keinerlei Raum für "Vermutungen" bleibt muss ich nicht vom "Verdacht" schreiben oder Ihre "Unschuld" vermuten. Sie haben nicht aufgehört und sind also ohne Strafverfolgung auch nicht zur Besinnung zu bringen - genau wie Ihr Kollege Günter Freiherr von Gravenreuth - der auch "Kostenoptimierung" bei Abmahnungen betrieb.
Sie, Herr DOKTOR JUR. Hans-Dieter Weber, können mich mal - nämlich verklagen. Im Hinblick auf Ihre Schlechtleistung würde ich aber sagen, Sie sollten sich auch in meinem Interesse der Hilfe eines fähigen Rechtsanwalts bedienen. Nicht dass man mir nachher noch mangelnde Fairness unterstellt - weil ich mich - als Schlosser - ausschließlich mit offensichtlich schwächeren Gegnern - vorliegend Euroweb- und Abmahnanwälten - anlegen würde.
7 Kommentare:
"weil ich mich - als Schlosser - mit offensichtlich schwächeren Gegnern - Euroweb- und Abmahnanwälten - anlegen würde."
Ach Fastix! Du weisst doch genau, dass der Dr. Weber für Dich bestenfalls nur ein Sparringpartner ist. Was machst Du wenn Dich mal ein guter Anwalt zur Brust nimmt?
"Was machst Du wenn Dich mal ein guter Anwalt zur Brust nimmt?"
Ich bezweifle, dass das jemals stattfindet. Selbst der Ex-Präsident des LG Kassel, Dr. jur Löffler, ist trotz Unterstützung der StA Kassel auf seinem Spezialgebiet (Strafrecht) an mir gescheitert.
"In der Kanzlei AWPR gibt es offenbar auch niemanden, der ihm erfolgreich zureden kann, denn die hatte ich unmissverständlich dazu aufgefordert."
Da hat sich der Kollege aber heftig vertan. In der Kanzlei AWPR wird nunmehr wohl nicht jeder Partner glücklich über die aktuelle Zusammensetzung sein. Spätestens wenn die ersten Mandaten kommen und wegen Ihrer Berichte die Fähigkeiten des Anwalts Dr. Weber anzweifeln, sich explizit dahingehend äußern, von diesem nicht vertreten werden zu wollen, gibt es sicherlich noch sehr viel längere Gesichter. Das Mandanten einfach wegbleiben fällt auf Grund natürlicher Schwankungen sicherlich erst später auf.
Ich sehe das wie Sie: Man sollte auch als promovierter "Rechtslaien" ernst nehmen, sachlich und bei der Wahrheit bleiben. Ansonsten läuft man in Gefahr derart schlechte Kritiken zu erhalten und sich im sozialen Umfeld wie auch im Beruf "unmöglich" zu machen. Der Kollege hat hier, um sehr höflich zu bleiben, "recht unglücklich" agiert.
Allerdings sollten Sie, Herr Reinholz, sich keine allzu großen Hoffnungen machen. Der Buchstabe des Gesetzes ist das eine, die Praxis der StA, solche Verfahren auch mit unsauberen Argumenten zu vermeiden, ist dann das andere. Und die Anwaltskammern sind sowas wie eine weitere Gewerkschaft der Anwälte. Da muss schon richtig was passieren bis die tätig werden.
Allerdings sollten Sie, Herr Reinholz, sich keine allzu großen Hoffnungen machen.
Ich kann Ihnen versichern, dass ich mich auch in dieser Frage auf dem Boden der Tatsachen befinde und mit Ihrer Ansicht über die "Praxis der StA" voll übereinstimme. Allerdings werde ich dennoch versuchen, erst die StA und dann die Anwaltskammer zu einem gesetzestreuen Handeln zu bewegen. Manchmal soll das ja klappen.
http://www.fastix.org/r/dr._hans-dieter-weber_awpr_antrag-zulassung_nebenklage_wegen_versuchter_schwerer_freiheitsberaubung.pdf
Du willst an dem armen Kerl nicht wirklich ein derartiges Exempel statuieren - oder?
Exempel? Ich gebe ihm nur, was er bestellt hat.
Im Übrigen hat das ja die Justiz zu entscheiden - der man allerdings in Sachen "Jurist gegen Bürger und visa versa" gewaltig auf die Sprünge helfen muss.
Die "Keule" ist angebracht um die Rechtsordnung zu erhalten oder - je nach Ansicht - wieder herzustellen. Es ist ja schön zu sehen wie rotzfrech manche "Rechtsanwälte" agieren nur weil die glauben, die seien sowas wie die SED - die bekanntlich "immer recht" hatte.
Herr Reinholz,
Sie mögen zwar glauben, dass Ihre Geschichten zu Recht veröffentlicht werden. Aber haben Sie mal an uns Angestellte gedacht, die unter der Laune der Anwälte leiden?
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