Zur Erinnerung: Es geht darum, dass ich dem Dortmunder "Organ der Rechtspflege" Dr. Hans Dieter Weber (Kanzlei: AWPR) im Zusammenhang mit rotzfrechen Lügen den Gerichten und nun auch Behörden gegenüber vorhalte, dass ihm der Entzug der Zulassung droht.
Zum Ergebnis:
Zuerst einmal ist der Vorwurf der Verleumdung auch nach Ansicht des Gerichts vom Tisch. Allerdings könnte, so die Proberichterin, auch "üble Nachrede" in Frage kommen. Was für ein Quatsch.
Ich habe die Richterin nach und weil wegen solchem Unsinn wegen Befangenheit abgelehnt.
Hintergrund ist, dass schon vor der eigentlichen Hauptverhandlung insgesamt 4 (vier) Proberichter an dem Verfahren werkeln, von denen wohl jeder irgendwie eine ganz eigene Strafprozessordnung entwickelt hat.
- Die Anklageschrift verschickte ein Proberichter "R.". Hier heißt es noch, ich kann alle Anträge schriftlich stellen. Nur hat dann niemand meine Anträge gelesen. Jedenfalls ist nichts passiert.
- Der Beschluss, die Klage zuzulassen, stammt dann von einer Proberichterin "H."
- Das freundliche, von mir dankend abgelehnte Angebot, die Sache nach § 153 Absatz 2 StPO einzustellen von einem Proberichter "P."
- In der Verhandlung saß dann eine Proberichterin "H." die mit der Proberichterin "H." aus Punkt 2 nicht identisch ist.
Die Proberichterin H. (4.) hat, schon mit mir, also einem Schlosser aus dem Osten vergleichen, nicht viel Ahnung vom Äußerungsrecht und ganz offenkundig ein richtiges Problem damit, Meinungsäußerungen und Tatsachenbehauptungen zu unterscheiden. Doch damit nicht genug: Sie hatte die Akte nicht mal angelesen. Ich frage mich nämlich, wieso sich sich eine Richterin mit mir darüber streitet, ob gegen den Dortmunder Anwalt Dr. Hans Dieter Weber (AWPR) ein Ermittlungsverfahren der StA lief als ich den Artikel schrieb, wenn genau das sogar aus seinem eigenen Strafantrag gegen mich überdeutlich hervorgeht. Mit der Strafanzeige nimmt er nämlich - schon auf Seite 1 im Briefkopf erkennbar - in genau diesem Ermittlungsverfahren Stellung. Er nennt sogar das Aktenzeichen. (Ab da setzte sein Lügengewitter ein, wegen dem ihm nun noch viel mehr der Widerruf der Zulassung wegen "unsachlichen Verhaltens" droht. Von seiner 11-seitigen Strafanzeige ist nicht mehr übriggeblieben als der Minivorwurf - der Rest sind einfach mal unwahre Anschuldigungen und der extrem konstruierte Vorwurf der Urheberrechtsverletzung. Das dumme Zeug des Dr. Hans Dieter Weber (AWPR) wollte der Kassler StA Uekermann - der mich gewiss nicht mag - aus guten Gründen nicht zur Anklage bringen.
Den Vogel abgeschossen hat die Proberichterin "H", als diese meinen Antrag, den Dr. Frieder Nau bezüglich der offenbar kriminellen Zusammenarbeit mit Dr. Hans Dieter Weber (AWPR) als Zeuge zu hören, ablehnte. Weiter scheint die Richterin eine Anhängerin einer ganz besonderen Rechtsauffassung zu sein und also eine Fürsorgepflicht gegenüber der Staatsanwaltschaft und nicht gegenüber dem unvertretenen Angeklagten zu sehen.
So kann man nicht verhandeln. Diese Behinderung der Verteidigung durch "Entlangschlittern an der Rechtsbeugung" führte zu meinem Entschluss, die Proberichterin "H" wegen Voreingenommenheit abzulehnen. "Keine Ahnung" oder "Unfähigkeit" oder "hat die Akte vor der Verhandlung nicht mal angelesen" ist laut StPO leider ebensowenig ein Ablehnungsgrund wie der offenbare Drang sich endlich der Kaffeepause widmen zu können. So ganz nebenher hat die Proberichterin auch Zeit zur Besinnung zu kommen, sich endlich die Akte auch mal anzusehen und dann auch das nachzulesen, was BHG und BVerfassG zum Thema Meinungsfreiheit sagen.
Was auch merkwürdig ist: Die Richterin H. hat nicht mal verkünden wollen, ob diese die Hauptverhandlung "unterbricht" oder aber "aussetzt", was jeweils ganz andere rechtliche Konsequenzen hat. Sie dürfe das nicht, sagte sie. Offenbar sehen das sehr viele Richter ganz anders.
Ich vermute, die Richterin kommt nicht sehr weit mit mir. Falls diese bleibt und mich verurteilen sollte bekomme ich eben meinen Freispruch von einem Obergericht. Das BVerfassG wäre mir im Hinblick auf die Wirksamkeit einer solchen "Bombe" sogar sehr lieb. Der weitere Rechtsweg wäre die Berufung vor dem LG Kassel (von dem ich begründet nicht viel und schon gar keine "Rechtsprechung" erwarte), dann (oder gleich als Sprungrevision) die Revision vor dem OLG Frankfurt. Falls man dort (immerhin wider meines Erwartens) nicht "Recht" sprechen will wartet das BVerfassG in Karlsruhe. Die letzte weltliche Instanz ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, der auf Klagen eines solchen vermeintlichen Querulatoren (wie ich es in den Augen mancher Richter wohl bin) ebendiese "Richter" auch mal richtig "abwatscht".
2 Kommentare:
"Notizen zur Verhandlung am 02.10.2017 von Rolf S***"
Quelle:
http://buskeismus-lexikon.de/02.10.2017_-_J%C3%B6rg_Reinholz_vor_dem_AG_Kassel
"Amtsgericht Essen Aktenzeichen: PR 2686
...
Veränderungen
19.05.2014
...
Neuer Name: AWPR Apel Weber und Partner Rechtsanwälte mbB."
Quelle:
http://www.handelsregisterbekanntmachungen.de/skripte/hrb.php?rb_id=1037051&land_abk=nw
"Die Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung (PartG mbB, PartGmbB, Part mbB oder PartmbB) ist eine Variante der Partnerschaftsgesellschaft."
Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Partnerschaftsgesellschaft_mit_beschr%C3%A4nkter_Berufshaftung
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