Tatsache ist, dass ich einigen Hausbewohnern die Mitnutzung meines WLAN gestattete und bis heute gestatte. Es handelt sich hierbei um Personen aus Litauen und Lettland, deren Aufenthaltsdauer (jeweils ca. 6 Monate) in Deutschland den Abschluss eines DSL-Vertrages (Kabel gibt es hier nicht) unmöglich macht. Mich hingegen stört deren Mitnutzung nicht. Im Gegenteil: Ich sammle sogar beruflich wichtige Erfahrungen. Das WLAN hatte und hat übrigens ein Passwort - in der Sache McFadden war genau das anders.
Ich konnte (ganz ohne Anwalt) Waldorf-Frommer gegenüber
- erklären, dass mein WLAN geschützt ist,
- die in Frage kommenden erwachsenen, nicht zum Haushalt gehörenden Personen (Nutzer) namentlich benennen,
- deren Aufenthalt im Haus glaubhaft machen,
- meinen Aufenthalt in einem Hotel zur fraglichen Zeit durch die Rechnung (sogar Bahnfahrkarten und Arbeitsauftrag hatte ich parat) beweisen und
- durch Ausdrucke aus der Weboberfläche der Router-Administration auch zeigen, dass außer meinen Rechnern regelmäßig weitere Rechner und Smartphones im WLAN angemeldet sind.
Der nach all dem logische Klageverzicht folgt der schon vor dem 12. Oktober 2017 (Inkrafttreten des Telemediengesetzes) gängigen Rechtsprechung zur "Mitstörerhaftung" und hat also "rein gar nichts" mit meinen scharfzüngigen Einlassungen zu tun. Den Klageverzicht zu erreichen gelingt offenbar nicht jedem.
Außerdem habe ich nach der Abmahnung - die Fritzbox kann sowas - sicherheitshalber den Zugangsprofilen der Mitbenutzer für "Alles außer Surfen und Mailen" gesperrt:
Dienste wie "Telgram", "Signal" oder "Whatsapp" funktionieren auch damit. Übrigens kann weder Waldorf-Frommer noch die "Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH" den genannten Nutzern nicht ernsthaft mit einer Klage kommen. Denn ist es ist völlig offen wer von denen das war. Und zu Hause (in dem Fall: "na domu"), vielleicht sogar schon wieder dort weg und wieder zurück) sind die nach zwei Jahren auch schon. Zudem ist zweifelhaft, ob die damals benutzten Geräte überhaupt noch existieren.
Jetzt würde ich gern Mäuschen sein und wissen, ob die "Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH" für die Kosten der in meinem Fall erfolglosen Abmahnung aufkommt.
Es kann aber sein, das wird mit dem von anderen voreilig gezahltem Schadensersatz verrechnet. Und mit dem von denen, die sich voreilig einlassen und in dem Glaube, dass sie Recht haben (oder bekommen), Zeug vortragen, mit dem sie sich ins Unrecht setzen.
4 Kommentare:
"alles außer Surfen und Mailen"
...dann hoffen wir mal, dass die nächste Abmahnung wegen Kinderpornographie kommt.
Har-har-har!
Die Polizei in Kassel weiß schon seit Jahren dass irgendwelche kriminellen Leutchens, die Gegenstand meiner Berichterstattung sind, aus Wut über mich und wegen des auch sonst erfolglosen Vorgehens "swatting" betreiben.
Die pdf Dateien sind nicht erreichbar...
> Die pdf Dateien sind nicht erreichbar.
Ja, das ist richtig. Ich hatte jemanden versprochen, diese hinsichtlich der Personen(!) zu anonymisieren. Das werde ich nachholen, habe aber erst mal keine Zeit.
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