05.07.2024

Nochmalige Klarstellung: Andreas Skrziepietz (Hannover) hat hier „Hausverbot“ wegen dummdreister Beleidigungen und extremer Belästigung!

Das gilt auch fĂĽr Kommentare, welche dieser Andreas Skrziepietz (Hannover) als „Docmacher“, „anonym“ oder unter falschen Name einträgt. Ebensowenig will ich das er mich per E-Mail oder auf anderen Wegen belästigt. 

Um es dem Publikum zu zeigen:

Von hunderten(!) solcher „Kommentare“ zeige ich hier nur drei aus nur einer „Dummholz-Phase“ als Beispiele fĂĽr das strafbare Stalking des Andreas Skrziepietz, Hannover. Das er narzisstisch gestört ist wird aber schon durch diese drei Nachrichten deutlich:

Bild/Beweis: „Kommentar“ des Andreas Skrziepietz (Auszug), Hannover.

@Google/Blogger: Ihr findet hunderte solcher Nachrichten in den Kommentaren dieses Blogs, allerdings als Spam markiert und nicht veröffentlicht. Der Benutzer und also Stalker ist ausweislich der Blogger-Profil-ID 11320820087386765116 der Andreas Skrziepietz aus Hannover über den ich hier berichte und der sich so gerne beschwert.

Ich muss dieses Stalking nicht dulden!

Da Andreas Skrziepietz mich allen Ernstes darauf verklagt hat, dass ich es unterlasse ihn einen Hassblogger zu nennen, wird er - weil ich ihm eben dieses beweisen kann - vom LG Frankfurt die Rechnung präsentiert bekommen. Das Gericht wird es ganz sicher nicht versäumen, seine Klage auch wegen Rechtsmissbrauchs zurück zu weisen, denn nach so einer üblen Beleidigung ...


vor ein Gericht zu ziehen und dieses oder jenes unterlassen haben will, dass ich (auch) darĂĽber schreibe:

ist genau das! 

 

Zum Hausverbot

und weil Skrziepietz und sein Anwalt behaupten, derlei gäbe es gar nicht: Nach gefestigter Rechtsprechung  darf ich das Verbot aussprechen und kann es auch gerichtlich durchsetzen.

Falls  der Dr. Andreas Skrziepietz (Hannover) und sein Anwalt Riemenschneider es nicht glauben, so sollten beide mal nach nach „virtuelles Hausverbot“ googlen. Und Riemenschneider möge nicht länger „herumheulen“, weil ich dem in 31 Mails mit den LĂĽgen, den Verleumdungen, den Beleidigungen, der Hetze - aber vor allem den dreisten und extrem häufigen Belästigungen des Dr. Andreas Skrziepietz konfrontiert habe - Immerhin hatte der in seiner Abmahnung objektiv unwahr behauptet, das Dr. Andreas Skrziepietz das alles nicht betreibe.

Falls Dr. Severin Riemenschneider („Media Kanzlei Frankfurt | Hamburg“) danach Gerichten gegenĂĽber weiter behauptet hat, dass ich Skrziepietz zu Unrecht beschuldige wird sein Name in der Strafanzeige als mit Beschuldigter in einem Fall des Prozessbetruges mit auftauchen: Die Zivilprozessordnung verpflichtet zu wahrem und vollständigen Vortrag. im Zivilprozess dĂĽrfen Anwälte nicht lĂĽgen!

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