„Abgewrackte Schabracken“ dĂĽrfe man die Omas gegen das Recht nennen - so vermeint ein einzelmeinender Staatsanwalt, welcher in der „bedeutenden Weltstadt“ Paderborn derzeit noch Dienst tut und ganze Dummnazihorden ejakulieren vor Freude. Just so wie dieses Exemplar hier:
Was ist dran?
Nun, Staatsanwälte irren erstaunlich oft - was ja allein schon durch die beeindruckende Zahl meiner FreisprĂĽche nach geradezu irren Anklagen bewiesen ist (Freispruch 1, Freispruch 2, ...) Vorliegend fehlte es aber an einem Strafantrag einer konkret beleidigten Person, so dass in dieser Sache der sehr einzelmeinende Staatsanwalt (der durchaus mal auf Verfassungstreue ĂĽberprĂĽft werden sollte - ob und zu welcher Burschenschaft er gehört[e] könnte Anhaltspunkte liefern) „Recht“ behält. Einfach, weil in diesem Fall niemand Beschwerde einreicht oder gar ein Klagerzwingungsverfahren „anleiert“.
Aber in anderen Fällen sage ich voraus, dass Staatsanwälte und Richter das ganz anders entscheiden werden: Formalbeleidigung
Dann weinen die dummen Nazihorden und querulieren, wie denn das sein kann, wenn doch der berĂĽhmte und nach deren Auffassung „einzig gĂĽltige“ Staatsanwalt aus dem gar groĂźartigen und das deutsche Recht bestimmenden Paderborn ganz anders entschieden hat. Und „skrziepietzieren“, dass „die USA Deutschland befreien mĂĽssten“ - was sonst nur ReichsbĂĽrger „bringen“.
Ja! In anderen Fällen kann und wird es zu Verurteilungen kommen, weil das obige per Defintion eine saudumme, blöde und feindseelige Beleidigung ist und bleibt! Eine „Schabracke“ ist eine Pferdedecke und wird als Wort ansonsten nur in Beleidigungsabsicht gebraucht und „abgewrackt“ ist als Wortwahl gegenĂĽber Damen völlig inakzeptabel, die Wortwahl hat zu dem auch keinen Sachbezug zu einer Handlung, politischen Ansicht oder dergleichen So wĂĽrde ich nicht mal einmal eine „Nazischlampe“ (was offensichtlichen Meinungsbezug hat) eine „abgewrackte Schabracke“ nennen.
Der obige „Docmacher“ - ein „Gestörter“, der sich selbst schon als „beleidigt“ und deshalb zu Beleidigungen wie Verballhornung meines Namens zu „Dummholz“ als „berechtigt“ ansieht, wenn man dessen Name „Andreas Skrziepietz“ leicht falsch schreibt (so seine insoweit auch querulatrisch anmutende Einlassung vor dem LG Frankfurt, Az. 2-03 o 117/24) - kann ja z.B. mal meine Rechtsanwältin „abgewrackte Schabracke“ nennen. Ich schätze, das macht er keine zwei Mal. (Da gäbe es zunächst direkt eine ihn mit Ăśberschallgeschwindigkeit in die Ecke befördernde „Watsche“ als Entgegnung und, weil er andere so gern anzeigt, fĂĽr diese später einen „selber-schuld-wenn-Du-so-strunzdumm-beleidigst-Freispruch“.) Weil er diese (nur weil sie mich vertritt) als „Oma gegen das Recht“ beleidigte, hat diese eine Strafanzeige erstattet, die meines Wissens noch nicht zurĂĽck gewiesen wurde.
Dieser „Docmacher“ jubelt also zu frĂĽh.
1 Kommentar:
Andreas hat nicht viele Hobbys, auĂźer Sezession zu lesen und rechtsextreme Fake News zu verbreiten. Darum hat er auch keine Frau, keine eigene Familie und keine Freunde. :-)
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