14.11.2025

„Grober Unfug“ - aber nur für Andreas Skrziepietz. Für alle anderen ist das „Lüge, Rechtsmissbrauch und Prozessbetrug“.

Der bereits wegen Beleidung und Bedrohung vorbestrafte Andreas Skrziepietz aus Hannover, der, weil er unzufrieden mit einer Zurückweisung seiner Strafanzeige war, der Staatsanwaltschaft Kassel gegenüber drohte, dass er sich „bewaffnet“ habe, was regelmäßig ein Ermittlungserfahren wegen illegalen Waffenbesitzes nach sich zieht (1. Juli 2024, StA Hannover, Az. 2527 Js 8123/24) und also auch eine Hausdurchung nach Waffen (Polizei Hannover, Vg-Nr. 202400919591) und sodann vor Gericht zieht und behauptet, die Aussage er habe  Staatsanwälte bedroht sei „ehrenrührig“, wird in den nächsten Tagen, vielleicht schon Stunden, nach Vorhersage aller Querulantenlaunenmodelle „krass austicken“. Vielleicht wird er ja auch offenbaren, wen er damit bedroht hat.

„Ich habe nie die Staatsanwaltschaft Kassel bedroht. Falls es eine Hausdurchsuchung bei mir gab, stand sie in einem völlig anderen Zusammenhang.“

(Andreas Skrziepietz in einer ersichtlich kruden Versicherung an Eides statt.)

Grund Ursache ist: Ich habe ihm vor dem Amtsgericht Kassel einen Sack voller prozessualer Lügen, mithin „Prozessbetrug“ nachgewiesen. Sogar mehr als auf der hier verlinkten Webseite steht.

„Im Hinblick auf das ausreichend verdeutlichte, kriminelle und verstörend antisoziale Verhalten des Klägers besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Kläger krankheitsbedingt gar nicht in der Lage dazu ist, eine sachangemessene Willensbestimmung vorzunehmen, also im Sinne des § 104 BGB Variante 2 („sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit“) nicht geschäftsfähig, also nicht aktiv legitimiert ist.“ 

... hies es nun vor dem AG Kassel.

Hinzu kommt: Der (auch) hierdurch als dreister Gerichtsbelüger fest stehende Skrziepietz hat in einem Antrag auf den Erlass einer einsweiligen Verfügung - ohne Anhörung des Gegners -  u.a. ein Urteil als „groben Unfug“ bezeichnet, mit dem er „das Gericht nicht belästigen“ will un der hat dazu ein Email offensichtlich absichtlich verkürzt wieder gegeben, damit das Wort „Urteil“ oder auch nur „Abmahnung“ nicht autaucht:

Was durch die Verkürzung,  die er wenig glaubwürdig als „Versehen“ darstellen lassen wird, fehlt ist:

 

Das Gleiche (Bezeichnung als „grober Unfug“) hat er, um sein eigenes kriminelles Handeln (im gleichen Atemzug) auch mit gleich drei seiner eigenen Artikel getan (da hätte er nicht ganz unrecht, darin enthaltende Äußerungen sind aber just als Verleumdung - meiner Person - strafbar), logischerweise mit den zugehörigen Abmahnungen und zudem mit seinem Interview bei Nius, in welchem er seine Verurteilung zu 75 Tagessätzen a 15 Euro wegen Verleumdungen und Beleidigungen durch das AG Hannover öffentlich thematisierte.

Nun, wenn einem Prozessbetrüger und Opferdarsteller (wie Andreas Skrziepietz einer ist) die vorzulegenden Schriftstücke nicht passen, weil diese sein kriminelles Tun beleuchten, dann ist das - selbst wenn es sein eigenes Zeug ist - „grober Unfug“.

Mindestens die Oberlandesgerichte Frankfurt, München, Hamm und das Kammergericht Berlin stehen auf dem Standpunkt, dass in solchen Fällen der Antrag auf den Erlass einer einstweiligen Verfügung aber auch die Hauptsacheklage wegen der „Titelerschleichung“, also eines Verstoßes gegen die prozessuale Wahrheitspflicht, also gegen „Treu und Glaube“, also wegen Rechtsmissbrauch als „unzulässig“ zurückzuweisen ist. Das übrigens auch nachträglich.

Ich bin gespannt, wie das Amtsgericht Kassel reagiert.

 

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen