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@google/blogspot.com:Entgegen der Darstellung, die zur Sperrung des ursprünglichen Artikels führte gibt es KEINE rechtskräftige Entscheidung eines Gerichtes zur Unterlassung auch nur einer Äußerung in diesem Artikel! Die offenbar von Philipp Berger vorgelegte einstweilige Verfügung 8 O 65/12 des LG Mönchengladbach hat ihre Rechtskraft verloren, denn der Antrag auf diese Unterlassungsverfügung wurde zurückgenommen nachdem durch eine Entscheidung des OLG Düsseldorf klar wurde, dass die einstweilige Verfügung aufzuheben ist!:
Contrary to the presentation which led to the blocking of the original article, there is NO final decision by a court to refrain from any statement in this article! The provisional order No. 8 O 65/12 of the LG Mönchengladbach, which was apparently submitted by Philipp Berger, has lost its legal force, because the application for this injunction has been withdrawn after was made clear by a decision of the Higher Regional Court Düsseldorf that the injunction must be lifted!
Contrairement à la présentation qui a conduit au blocage de l’article original, aucun tribunal n’a pris de décision finale pour s’abstenir de toute déclaration dans cet article! L'ordonnance provisoire 8 O 65/12 du LG Mönchengladbach, qui aurait été présentée par Philipp Berger, a perdu sa force légale, car la demande en injonction a été retirée après a été clairement établi par une décision du tribunal régional supérieur de Düsseldorf que l'injonction doit être levée!
与导致原始文章被封锁的陈述相反,法院没有最终决定不在本文中作出任何陈述。 显然由Philipp Berger提交的LG门兴格拉德巴赫临时命令8 O 65/12已失去其法律效力,因为此禁令的申请已在 根据杜塞尔多夫高等地方法院的决定明确表示必须解除禁令!
Die über den MDR verbreitete Äußerung der Optikerin, eine Euroweb-Mitarbeiterin habe eine Unterschrift unter einem Vertrag des Internetdienstleisters erschlichen, sei ehrenrührig, urteilten die Richter. Einen Beweis hierfür gebe es nicht. Damit könnte Euroweb im geschäftlichen Ansehen ein erheblicher Schaden zugefügt werden.Hätten der Christoph Preuß von der Euroweb in dessen Auftrag das veröffentlicht wurde und die dieses veröffentlichende Kanzlei Berger LAW LLP für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investiert, dann wüssten diese, wie ich öffentlich kontere:
Gerichte stellen seit Jahren immer wieder die arglistige Täuschung durch die Euroweb, deren Tochterfirmen und Mitarbeiter fest!
- LG Bautzen, 2 O 520/11 Arglistige Täuschung, weil kostenlose Leistung vorgemacht wird, die sich dann als gerade nicht kostenlos erbracht erweist
- LG Berlin, 51 S 26/11 Arglistige Täuschung durch Webstyle GmbH, Vortrag gemäß § 649 BGB im Widerspruch zu deren Jahresbericht
- LG Kiel, Az. 2 O 135/11 (Arglistige Täuschung durch Mitarbeiter der Euroweb - Berufung war öffentlich angekündigt...)
- Amtsgericht Waiblingen, 7 C 798/10 (Arglistige Täuschung..., Berufung eingelegt)
- AG Düsseldorf, 51 C 1207/10, (Arglistige Täuschung...) bestätigt in der Berufung: LG Düsseldorf, 22 S 12/10
- Landgericht Hildesheim, 7 S 232/09, nach Revisionsrücknahme definitiv rechtskräftig
- AG Düsseldorf, 32 C 5799/09 (Arglistige Täuschung...)
- AG Ottweiler, 16 C 234/09 (Arglistige Täuschung...)
- AG Düsseldorf, Az. 32 C 6293/08 (Arglistige Täuschung...), bestätigt in der Berufung: LG Düsseldorf, 22 S 327/08
Aber klar: Um für 5 Cent (10 Pfennig) Verstand investieren zu können müsste man diesen erst mal haben. Käuflich zu erwerben ist der offensichtlich nicht - das ist es was die Kanzlei Berger durch den Bericht eindrucksvoll und öffentlich nachweist.
Darüber hinaus sieht es so aus, als habe die Euroweb, letzten Monat keinen Prozess gewonnen und in gewisser Weise lassen die Bosse der Euroweb Internet GmbH, und die, die Interessen dieses, sich alle Ernstes auch noch als "rechtschaffen" bezeichnet sehenden Herrn Christoph Preuß vertretenden Kanzlei BERGER LAW LLP. auch erkennen, wie verhasst ihnen kritische Beiträge über deren rechtswidriges Verhalten sind.
Getroffene Hunde bellen eben.
Noch etwas zum LG Köln:
Der MDR ging gegen eine Entscheidung des LG Köln nicht vor. Über dieses weiß der echte Rechtsanwalt Udo Vetter wie folgt zu berichten:
Die Gedanken sind frei. Meinungen ebenfalls, sogar öffentlich geäußerte. Es könnte also alles so einfach sein, würde der Meinungsdetektor mancher Gerichte nicht so zuverlässig in dem Maße versagen, wie sie ihren Ruf als bundesweit bedeutsame “Pressekammern” verteidigen wollen. Ein Beispiel hierfür liefert wieder mal das Landgericht Berlin, das derzeit mit den Kollegen in Köln um den zweiten Platz auf der Wichtigkeitsskala rangelt. Unangefochten ist natürlich nach wie vor das Landgericht Hamburg, dessen meinungsunfreundliche Urteile ja schon Legende sind.Auf der "Wichtigkeitsskala" stehen hier Gerichte, die bevorzugt von Betrügern wie diesem oder dem damaligen "Rechtsanwalt" Günter Freiherr von Gravenreuth angerufen werden um öffentliche Warnungen vor deren Lügen und Betrug zu unterdrücken.
Da nach dem LG Köln das OLG Köln als Berufungsinstanz folgt und bisher sehr deutlich zu erkennen gab, dass es nur höchst selten den Blödsinn, den das Landgericht verzapfte, zu korrigieren wünscht müsste ein solcher Fall bis vor den BGH oder das Verfassungsgericht getrieben werden.
Das, und die hämische Berichterstattung des "Rechtsanwaltes" und Euroweb-Propagandaministers Philipp Berger über ein weiteres (zu erwartendes) Schandurteil des OLG Köln und sein erfahrungsgemäß zu erwartendes Verschwiegen oder Lügen über die womöglich für den MDR dann positive höchstinstanzliche Entscheidung wollte der MDR wohl vermeiden - oder er folgte schlicht wirtschaftlichen Geboten.
Wöllte der MDR sich mit jedem garstigen Gegner dieser Art bis vor die höchste Instanz kloppen, dann hätten dessen Juristen viel zu tun. Und hinsichtlich der geringen öffentlichen Akzeptanz der Kölner Gerichte - die nicht mehr behaupten können, dass diese (auch) in meinem Name urteilen - muss man sich fragen, ob das Vorgehen gegen ein Urteil eines von breiten gesellschaftlichen Kreisen nicht mehr akzeptierten Gerichtes überhaupt Sinn macht oder doch nur Gebührenverschwendung wäre.
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