Und das, wie ich als Tatsache feststelle, zu Unrecht.
Vergleichbar ist die offensichtliche "Abmahneritis" dieses so genannt werden wollenden "Organs der Rechtspflege" mit den Luftnummern des anno 2010 jĂ€mmerlich abgekratzten "Kriminellen & LĂŒgners" GĂŒnter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr, zu dem sich Philipp Berger ausdrĂŒcklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt. Ich unterstelle mal ein geistig gesunder Anwalt wĂŒrde sich damit schwer tun, besonders wenn der wĂŒsste, was fĂŒr eine ĂŒble und verlogen-kriminelle Figur der Gravenreuth war. Berger mĂŒsste das wissen, verwies er doch im gleichen Atemzug auf eine meiner Webseiten, wo ich das schön darstelle: Untreue, UrkundenfĂ€lschung, Unterschlagung und zu Letzt auch noch Betrug. Das sind nur die Urteile, der Straftaten waren wesentlich mehr - und dann dieser "Abmahnwahn".
Liegt es an der Qualifikation?
Philipp Karl Berger hat sich selbst zum "Ansprechpartner fĂŒr Medienrecht" ernannt. Da sollte man von ihm eine gewisse Qualifikation erwarten. Liegen aber serielle Abmahnungen eines solchen "Ansprechpartners fĂŒr Medienrecht" vor, die so unberechtigt sind wie die des Herrn Philipp Karl Berger aus NiederkrĂŒchten, dann sollte man sich Sorgen darĂŒber machen, wie es denn entweder um die Qualifikation und/oder die ĂŒbrige geistige Fitness des Anwaltes steht.
Ich fasse mal die letzten Abmahnungen zusammen:
Einer der Abmahnungen der ersten Serie, verschickt zu dem seltsamsten Tages- und Nachtzeiten, betraf den Umstand, dass es dem Philipp Berger nicht passte, das er "ehemaliger Jurastudent" genannt wurde. Warum die Abmahnung folgenlos blieb ist klar: Als formeller Rechtsanwalt muss man irgendwie mal Jura studiert haben. Formell.
Berger mahnte erst kĂŒrzlich ab, weil der Thorsten Romaker Links zu dem Filmbeitrag des WDR veröffentlichte, in welchen die betrĂŒgerische Praxis der Euroweb sehr
Eine "rechtliche Auseinandersetzung" bedeutet aber nicht, dass die Euroweb einen Unterlassungsanspruch hat. Ein Anwalt drĂŒckt sich klar aus. Entweder hat die Euroweb eine einstw3e3ilige VerfĂŒgung erwirkt oder es wurde eine UnterlassungserklĂ€rung abgegeben oder man hat nur abgemahnt und der WDR prĂŒft noch die Möglichkeit einer negativen Feststellung des erhobenen Anspruchs (Gegenklage). Selbst wenn der WDR eine UnterlassungserklĂ€rung abgegeben haben sollte, dann besteht der Anspruch nicht automatisch gegenĂŒber Dritten. Irgendwann sollte der Herr Philipp Berger aus NiederkrĂŒchten begreifen, dass seine Abmahnung nicht mehr einfach nur zweifelhaft sind, die sind schlecht und unbedacht, "taugen zu nix". Wenn er die doch wenigstens auf dreilagiges Papier drucken und als Brief versenden wĂŒrde könnte man sich damit den Arsch abwischen. Das macht er aber nicht! So dienen seine Abmahnungen nur als schlechtes Beispiel und könnten fĂŒr die Ausbildung kĂŒnftiger RechtsanwĂ€lte sehr gut verwendet werden. Um schon karikativ ĂŒberzeichnet, also sehr deutlich zu zeigen wie man es als Anwalt gerade nicht macht. Die Lacher sind dem Anwalt Berger jedenfalls sicher wenn seine Abmahnungen mit dem Beamer an die WĂ€nde der VorlösungssĂ€le deutscher Hochschulen und UniversitĂ€ten geworfen werden. Die Studenten selbst der ersten Semester werden dem Herrn Philipp Berger aus NiederkrĂŒchten fĂŒr diese eher unfreiwillige, weil unbedachte Belustigung sehr dankbar sein - ist das Jurastudium doch sonst eher von trockenem Stoff geprĂ€gt und ziemlich öde.
In einer weiteren Lachnummer von einer Abmahnung gegenĂŒber Thorsten Romaker brachte er es fertig zu monieren, dass in einem Bericht unter der Ăberschrift "Einstweilige VerfĂŒgung ..." nicht klar gestellt wĂŒrde, dass es um eine einstweilige VerfĂŒgung gehe. Jemanden, der solche Abmahnungen verschickt und selbst nach Hinweis auf den Inhalt nicht zurĂŒck nimmt, den schicke ich ohne Ansehen der Person zum Arzt!
Falls der "Rechtsanwalt" Philipp Berger provozieren wollte, dass ich oder der Thorsten ihn mit Formalbeleidigungen wie "Hirntoter", "Bekloppter" oder "Arschloch" belege: Nun, das hat nicht geklappt.
Gelacht habe ich als ich gelesen habe, dass der "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger den Thorsten Romaker allen Ernstes wegen eines Links zu meiner Musterstrafanzeige abmahnte:
Ich erwecke mit der Musterstrafanzeige also den Eindruck, dass der Christoph PreuĂ "mit jedem neu eingeworbenen Internet System Vertrag" die Straftat des Betruges beginge. Nun, die Frage ist doch die: Wo ist die Rechtsverletzung, wenn denn eine Behauptung, dieses fĂ€nde in 5, 50 oder 95% der FĂ€lle statt, nicht rechtsverletzend wĂ€re. Naja... und dann wĂ€re da noch der unbeachtete Umstand, dass der Name des GeschĂ€ftsfĂŒhrers in der Musterstrafanzeige noch gar nicht eingetragen ist. Damit auch der Strohmann eingetragen werden kann, der formell die GeschĂ€fte fĂŒhrt, wenn der Christoph PreuĂ in Leipzig (wie von mir und vielen anderen sehnlichst erwartet) zunĂ€chst wegen 14 FĂ€llen solchen Betruges verurteilt wird. Oder ein gewisser "Daniel F.". Oder ein "Christian S."...
Woher der Anwalt Berger das mit dem "in jedem Fall" nimmt ist auch unklar. Aus der Anzeige geht hervor, dass der Verwender seinen eigenen Fall schildert. Wenn jetzt der Herr Berger durch die Abmahnung bestĂ€tigt, dass diese Vorgehensweise wirklich in jedem einzelnen Fall so gewesen ist (als das kann man seine Behauptung werten) dann wĂŒrde er ja bestĂ€tigen, dass in jedem einzelnen Fall die Geworbenen "belogen und betrogen" wurden.
Danke, Herr Berger! So viel Ehrlichkeit hÀtte ich von IHNEN nicht erwart.
Und das der Christoph PreuĂ die Werber anstiftet, ist doch klar. Denn wer bitte hat denn die Verteilung der Unterlagen mit den fĂŒr den Betrug so förderlichen, auswendig zu lernenden SĂ€tzen angeordnet? War ich das? Der Thorsten Romaker? Die Staatsanwaltschaft Leipzig? Das LG Hildesheim? Oder nicht vielmehr doch der Chef des Unternehmens Christoph PreuĂ?
Darauf, dass die Musterstrafanzeige sehr viel mehr taugt als der Anwalt Berger zugeben will, weist doch ganz deutlich hin, dass er so fĂŒrchterlich schnell abmahnte. Denn natĂŒrlich will er die Musterstrafanzeige ganz schnell aus dem Web haben. Gilt er doch nach dieser als MittĂ€ter - weil er, der "RECHTSANWALT" erweislich lĂ€ngst nicht nur hinsichtlich der KĂŒndbarkeit des Euroweb/Webstyle-System-Vertrages gelogen hat! Und der PreuĂ sowieso. Doch halt: der lĂ€sst andere fĂŒr sich lĂŒgen: Die Mitarbeiter, den Philipp Berger, den Andreas Buchholz aus der selben "Berger Law LLP". Welchen Eindruck soll das denn machen, wenn der Staatsanwalt in Leipzig ganz nonchalant davon sprĂ€che, dass die Geschichte mit der auch in (und wohl gerade wegen) diesem Strafverfahren behaupteten Einstellung der Referenzkundenmasche gar nicht wahr sein könne - weil tĂ€glich neue Anzeigen zu aktuellen VorgĂ€ngen eintreffen und exakt mit dem Tathergang der verhandelten FĂ€lle ĂŒbereinstimmen? Er habe davon inzwischen einen ganzen Stapel, den er gleich mal prĂ€sentiere... *bumm*
Und dann ist da noch der Fakt, dass diese Anzeige auch dem schlechtesten Anwalt der Opfer der Euroweb klar macht, wie er denn die arglistige TĂ€uschung seines Mandanten zu begrĂŒnden habe. Das heiĂt die Euroweb wird noch weniger Blumentöpfe gewinnen! Und die dann anschwellende Zahl der Urteile wegen arglistiger TĂ€uschung werden auch die wenigen Richter nicht mehr ignorieren können, die der Euroweb bisher noch stur die Verurteilung wegen der arglistigen TĂ€uschung ersparten.
Und auĂerdem werden jetzt weitaus mehr Betroffene Strafanzeige erstatten. Die ĂŒbliche Clientel der Euroweb sind kleine GeschĂ€ftsleute und ich vermute, viele von diesen wĂ€ren nicht in der Lage oder hĂ€tten wenig Lust oder auch nur wenig Zeit eine solche Strafanzeige so gut auszuformulieren. Da hilft die Vorlage. Ich gehe davon aus, dass viele diese auch benutzen werden - ich rufe im Interesse der rechtsstaatlichen Ordnung sogar dazu auf!
Dank der Abmahnung des Philipp Berger wissen jetzt noch mehr Opfer der TĂ€uschungspraxis der Euroweb von der Musteranzeige. Ich bin dem Herrn "Ansprechpartner fĂŒr Medienrecht" unendlich dankbar!
Denn die Zahl der Abrufe des Musters einer Strafanzeige gegen den Euroweb-GeschĂ€ftsfĂŒhrer und Philipp Berger selbst auch ist heftig gestiegen...
"Abmahnterror?"
Wenn ein "Rechtsanwalt" , der ĂŒber den ganz bitterbösen Verdacht, etwas wie eine ehrliche Haut zu sein, wirklich weit erhaben ist, fĂŒr sich und eine Firma abmahnt, die gewiss nicht in dem ĂŒblen Verdacht steht auf ehrliche Weise um Kunden zu werben, und wenn dann diesen notorisch unsinnigen Abmahnungen nicht die darin angekĂŒndigten Klagen folgen, dann sind diese Abmahnungen ein Instrument um zu stören, zu verunsichern. Mit diesen soll Angst und Schrecken verbreitet werden. Diese besondere Art des Terrors hatte schon der "Kriminelle & LĂŒgner" GĂŒnter Freiherr von Gravenreuth, geb. Dörr (zu dem sich Philipp Berger ausdrĂŒcklich als "Rechtsanwaltskollege" bekennt) drauf.
Was den "Abmahnterror" betrifft sind beide Kollegen. Ăffentliche LĂŒgen sind oder waren wie auch die vor Gericht ebenso ein weiteres Instrument dieser beiden "RechtsanwĂ€lte". Und ich denke, ich werde den weiteren Fall des Anwaltes Berger, bis hin zu der Hölle in der sein "lieber Kollege Gravenreuth" schon lĂ€ngst schreiend und brennend Abmahnungen an den lachenden Teufel faxt, schlicht und einfach genieĂen.
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