14.07.2012

StA Kassel leitet Ermittlungsverfahren wegen Falschbeschuldigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen Euroweb-Anwalt Philipp Berger ein


Bei Pokern würde man wohl "all in"  sagen.

Unter dem Aktenzeichen 2640 Js 25272/12 hat die StA Kassel ein Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung und versuchter Freiheitsberaubung gegen den in Niederkrüchten wohnhaften und in Düsseldorf tätigen "Rechtsanwalt" Philipp Berger eingeleitet. Das Verfahren wird auszuweiten sein, wenn fest steht, dass sich der Anwalt Berger in der Strafanzeige auf ein tatsächliches Mandat des Christoph Preuß, Chef der Euroweb Internet GmbH, berief.

Dieses Verfahren - und damit die Verjährung - "ruht" - ganz korrekt und aus nahezu zwingenden rechtlichen Gründen bis zum Abschluß des vom Herrn Berger im angeblichen Auftrag des Herrn Preuß böswillig gegen mich angezettelten Verfahrens 2640 Js 45579/11 wegen angeblicher übler Nachrede, welches sehr wohl ganz anders ausgehen wird, als der Anwalt Berger dachte.

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