Zudem bettelt der Antragsteller in seinem vorzitiertem Blog geradezu um eine gerichtliche Auseinandersetzung, wenn der Antragsgegner unter der Überschrift "Stalkt der Philipp Berger schon oder ist er noch "Ansprechpartner im Medienrecht" unter der URL http://joerg-reinholz.blogspot.de/2012/05/stalkt-der-philipp-karl-berger-schon.html am Ende seiner Beschimpfungen schreibt und kommentiert wie folgt ...Das war am 7.6.2012. Nun ja. Leider wird das also nichts mit einem Eilverfahren. Da müssen die Leser dieses Blogs wohl etwas länger auf die dann dafür viel gründlichere Blamage warten.
Oder soll ich dem
Wenn er den Antrag vor dem LG Düsseldorf oder München einreicht verspreche ich es ihm. Ich will ja auch meinen Spaß haben!
"Mach doch! Nur zu!"
Ich vermute nur, er wird nicht klagen. Wäre auch ein schwieriges Verfahren, denn das Gericht müsste fortlaufend neu besetzt werden. Weil sich die Richter über den Artikel, die Klage, jedenfalls über das sichtbar werdende Handeln des Anwalts Philipp Karl Berger von der Düsseldorfer "Berger-Law-LLP" totlachen würden. Das Urteil dürfte, wenn auf dem Weg der darwinschen Selektion endlich ein, DAS zu überleben geeigneter, also vollkommen humorloser Richter (oder eben ein ungeheurer Vorrat an Beruhigungsmitteln ) gefunden wurde, für den "Rechtsanwalt" Philipp Berger kaum zu akzeptieren sein. Er würde wohl bis zum Ende seiner Tage dagegen vergeblich Sturm laufen. Bei dem von ihm wertgeschätztem "Rechtsanwaltskollege" Günter Werner von Gravenreuth (geb. Dörr) war es ja auch so.
Das wird er, entgegen seiner durchaus großfressigen Ankündigung, wohl doch nicht wollen.
Mit dem Verfahren an sich hatte dieser Teil seines Schriftsatzes, wie die geschätzten 98% des Bergerschen Vortrags, nichts zu tun. Auch darin ist er "Kollege" des ehemals kriminellen und jetzt in wohl sehr stark stickstockstoffhaltiger(*) Erde ruhenden "Rechtsanwalts" Günter Freiherr von Gravenreuth - der sich ebenfalls seitenlang bei den Gerichten über den "gar bösen Jörg Reinholz" ausheulte und also die Gerichte mit seiner Mutter verwechselte. Bis zum 22.2.2010!
Noch etwas:
Der Euroweb-Anwalt Philipp Berger von der "Berger LAW LLP" hat offensichtlich Probleme damit zu begreifen, wann und wie lange eine Einstweilige Verfügung rechtskräftig ist. Auch das ergibt sich für mich und wohl auch jeden nur halbwegs des Lesen mächtigen aus einem der insgesamt vier Schriftsätze unter dem Aktenzeichen 10 O 116/11 des LG Düsseldorf. Nun: Bevor der Euroweb-Anwalt und selbst ernannte "Ansprechpartner im Medienrecht" Philipp Berger eine falsche Auskunft gibt und dieser dann auch noch voreilig geglaubt wird: Ist die Verfügung erst einmal erlassen kann aus dieser vollstreckt werden. Ein Widerspruch oder die Erzwingung der Hauptsache ändern daran nichts. Besser die Euroweb hält sich an die Verfügungen - sonst muss der Christoph Preuß womöglich in den Knast!
Einen "Verbotsirrtum" gibt es hier auch nicht.
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(*) Viele hatten angekündigt, ihm aufs Grab zu pissen zu wollen. Wenn das nur 1 Prozent derjenigen gemacht haben, dann wächst dort für die nächsten Jahrzehnte nichts mehr.
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