30.04.2014

Neue Beweise für jahrelangen Prozessbetrug der Euroweb

Daniel Fratzscher verkündete einst stolz, die Euroweb habe im Jahr 2009 rund 5300 Neukunden gewonnen. Das dürfte den "Erleuchteten" ("alumni") spätestens jetzt reuen, denn es lieferte mir Anlass, ein wenig zu rechnen:

Dazu nehme man die Zahlen aus dem Jahresbericht 2009:

a) Gehälter: 3.175.350,00 €
b) Soziale Abgaben: 553.258,51 €
Summe: 3.728.608,51 €

Diese Summe teile ich durch 5300 und komme auf Lohnkosten von nur 700,51 € / Neukunde

Von diesen Lohnkosten ist aber noch sehr viel mehr zu bezahlen als nur das Erstellen der Webseiten. Da wären z.B. der "Webdesigner", welcher den Kunde besucht, die in der Verwaltung tätigen, die mit Updates beschäftigten Mitarbeiter ...

Es bleiben pro Webseite also maximal 400 bis 500 € an Lohnkosten für die Erstellung.

Das ist mit den Forderungen aus den Prozessen, bei denen für die Erstellung der Webseite mit Beträgen von weit über 2000 € jeweils ein mehrfach höheres angegeben wurde, nicht in Übereinstimmung zu bringen. Auf Grund deren kleinlicher Darlegung anderer Kosten, die bis auf das Porto herunter gebrochen wurde, dürfte es der Euroweb schwer fallen die gesamte Differenz durch "kalkulierte Allgemeinkosten" zu erklären - insbesondere, weil Vertriebskosten und der Besuch des "Webdesigners" extra abgerechnet wurden, und weil irre überzogene Nebenkosten (für was?) dem von der Euroweb gern mal vorgelegtem Gutachten über die Marktpreise widersprächen. Auch die kalkulatorische Miete kann die Kosten nicht erklären: Wenn die ortsüblich 12,50 €/qm und Monat beträgt und der Webdesigner 10qm braucht (was viel ist), dann käme man da auf rund 16 € - bei Berücksichtigung von Heiz- und anderen Nebenkosten (Licht, Müll, Wasser, Reinigung) auf vielleicht 50 Euro - pro Kunde, also Website, die ja in einer halben Woche fertiggestellt ist.

Weiteren Beweis erbringe ich, in dem ich die von Daniel Fratzscher genannte Zahl der 5300 Neukunden mit der Gesamtforderung aus den Prozessen multipliziere. In den mir derzeit bekannten Prozessen wurden jeweils ab 6900 Euro gefordert:

6.900 € * 5.300 wäre ein Umsatz von 36.570.000 €.

Das gemeldete Rohergebnis der Euroweb betrug im Jahr 2009 jedoch nur: 16.727.619,24 €.

Die Differenz von rund 20 Mio €, zeugt davon, dass seitens der Euroweb Internet GmbH in den Prozessen aggressiv mit überhöhten, falschen Zahlen agiert wurde, dass also rund 55% der in den Prozessen genannten – und leider manchmal zugesprochenen Forderungen – schlicht und einfach der jeweilige Betrugsschaden der nunmehr sämtlich als Betrugsopfer anzusehenden Prozessgegner in jenen Verfahren sind, in welchen um die Kosten gar nicht erstellter Webseiten gestritten wurde.

Was wurde aber den Gerichten vorgetragen? Schlicht ein Vielfaches. Das ist Betrug - jedenfalls soweit der Daniel Fratzscher nicht öffentlich gelogen hat.

Meine Meinung?

"He, Euroweb. Das war dumm, weil es jeder Hauptschüler nachrechnen kann!"


(Soweit auch zu dem dummen Gelaber, ich könne nicht stringent vortragen...)

23 Kommentare:

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Ähm fastix...die geforderten 6900 Euro waren ja jeweils für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren bestimmt, oder? Insofern müsste man doch rechnen: 6900 / 4 * 5300 = 9.142.500 Euro.

Will hier nicht den Oberlehrer spielen, nur mal eben vermeiden, dass dich die Gegenseite damit stichelt.

Nörg Kleinholz, Quassel hat gesagt…

Zieh von den 6900 Euro die Gerichts- und Anwaltskosten ab, aber dalli. Sonst setzt das gleich mal eine EV.

Problembärdompteur I. hat gesagt…

wenn dieser Herr Fratscher solche Vorträge halten darf, fragt man sich ob die Veranstalter zu dämlich sind, sich über solche Phrasenschwaller vorab zu informieren oder ob es ihnen egal ist, wenn sie einen Kriminellen und Aufschneider einladen und ans Rednerpult lassen damit der dort großmaulig über modernes Unternehmertum schwallbadert.

. hat gesagt…

Meine Berechnung passt schon. Die Kunden aus den Vorjahren zahlen ja auch auch noch. Es ist ja auch klar, dass der Berechnung stark vereinfachende Annahmen zu Grunde liegen. Aber selbst wenn sich herausstellt, dass die Forderungen nur um 40 statt 55% überhöht wurden bleibt es Betrug.

"Will hier nicht den Oberlehrer spielen, nur mal eben vermeiden, dass dich die Gegenseite damit stichelt."
Ach Gott. Das tun die doch ohnehin. Und zwar um so mehr als ich diese in der Ecke habe und mit Treffern eindecke. Siehe Verfahren des OLG Düsseldorf.

. hat gesagt…

"Zieh von den 6900 Euro die Gerichts- und Anwaltskosten ab, aber dalli. Sonst setzt das gleich mal eine EV."

Die wurden dann außerdem verlangt - und der Schaden durch die diese Handlungen ist selbstverständlich ebenfalls zu ersetzen. Denn freilich gehört das zum Schaden des Opfers wie z.B. die bei einem Einbruch beschädigte Tür, der Aufwand zur Behebung oder z.B. bei Körperverletzung die Kosten der Nebenklage.

Anonym hat gesagt…

Euroweb Praktikant Nörg Kleinholz, Quassel, geh sterben...

Anonym hat gesagt…

Entschuldigung, aber ein Kommentar wie "He, Euroweb. Das war dumm, weil es jeder Hauptschüler nachrechnen kann!" ist zu herablassend gegenüber letzteren, die dank dem fragwürdigen CDU/CSU Bildungssysstem in schlecht ausgerüsteten, abgewrackten Bruchbuden zusammengepfercht lernen müssen, ergo absolut unangebracht. Und mal ganz klar, die Folgen der Deutschen Bildungspolitik kann und sollte man am allerwenigsten den Betroffenen andichten, sondern wenn schon, dann doch bitte ausschließlich den Verursachern!

Meine Meinung dazu, ganz ehrlich: Hier kommt man sich immer mehr vor wie in der Berliner Seelenbinderstraße (42). Denk mal darüber nach...

Problembärdompteur I. hat gesagt…

Moin fastix,

der zweite "Problembärdompteur I." von 01:34 ist wieder dieser garstige Stalker.

Anonym hat gesagt…

"der zweite "Problembärdompteur I." von 01:34 ist wieder dieser garstige Stalker."

Ach so, heute wieder einmal ganz was neues aus der Krähfelder Sockenpuppenkiste!

. hat gesagt…

Ich korrigiere mich mal selbst

Ich schrieb:

"Aber selbst wenn sich herausstellt, dass die Forderungen nur um 40 statt 55% überhöht wurden bleibt es Betrug."

Das muss lauten:

Aber selbst wenn sich herausstellt, dass die Forderungen nur um 80 statt 110% überhöht wurden bleibt es Betrug.



Anonym hat gesagt…

Beispielrechnung ( 6900 € / 48 Monate = 127 €/Monat ):

Wenn die 5300 Web Sites durchschnittlich Mitte 2009 erstellt wurden, dann wurde mit ihnen im Geschäftsjahr 2009 eingenommen: 5300 * 6 Monate * 127 €/Monat = ca. 4 Mio €.

Steigerung des Umsatzerlöses von 2008 nach 2009 laut Geschäftsbericht:
16.727.619,24 € - 13.397.747,10 € = ca. 3,3 Mio €.

Das scheint plausibel, da wahrscheinlich auch teilweise Altverträge von vor 2009 trotz "Verlängerungsmasche" (s. WDR-Bericht) ausgelaufen sind.

Das Problem bei den Gerichtsverhandlungen scheint eher zu sein, dass die Euroweb auch bei einer frühzeitigen Kündigung des Werksvertrags weiterhin den vollen Betrag für 4 Jahre verlangt, wahrscheinlich um ihre teilweise dubiosen "Sonstige betriebliche Aufwendungen" (13.167.289,37 €) und "eingekaufte Web Design Dienste" (=Teil von "Aufwendungen für bezogene Leistungen") finanziert zu bekommen.

Quelle der Zitate (suche: euroweb):
http://bundesanzeiger.de

. hat gesagt…

Im übrigen müssten die künftigen Forderungen aus dem Teilzahlungsvertrag
auch irgendwo bilanziert und dann zeitlich abgegrenzt sein. Ich finde
aber nur Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 1,2 Mio...

Nehmen wir an, die Verträge werden alle Mitte des Jahres geschlossen:

Dann müssten in Vermögensrechnung 5.300*6.900€=36.570.000 Euro zunächst
irgendwo auftauchen. Davon müssten bei Zahlungseingängen
5.300*6.900/48Monate*6Monate also 4.571.250 Euro als bezahlt rausgebucht
werden (ist ja keine Forderung mehr, sondern Geld). Macht künftige
Forderungen von 31.998.750 Euro - eine auch nur vergleichbare Zahl
findet sich aber nicht in der 2009er Bilanz.

Da gibt es keine Ausrede mehr - die für Abschlüsse im Jahr 2009
prozessierten Forderungen sind nicht mit der Bilanz in Übereinstimmung
zu bringen, was sich in den Folgejahren fortsetzt wenn man auf die
Angaben zur Steigerung der Kundenzahlen und der Umsätze in den
Erläuterungen der Jahresberichte schaut.

Anonym hat gesagt…

"Lohnkosten von nur 700,51 € / Neukunde"

"Bei Euroweb seien daher auch gut die Hälfte der knapp 500 Mitarbeiter Vertriebler"
Quelle:
http://www.neuesunternehmertum.de/nachrichten/8-jahrestreffen-nuk-alumni-club-vertrieb-chancen-und-risiken/

Anonym hat gesagt…

Net365 GmbH, Düsseldorf, Hansaallee 299

(via)

Anonym hat gesagt…

Korrektur zu Kommentar 01.05.14 17:23

Beispielrechnung ( 6900 € / 48 Monate = ca. 144 €/Monat ):
Wenn die 5300 Web Sites durchschnittlich Mitte 2009 erstellt wurden, dann wurde mit ihnen im Geschäftsjahr 2009 eingenommen: 5300 * 6 Monate * ca. 144 €/Monat = ca. 4,6 Mio €.

Anonym hat gesagt…

"So vollbrachte das Unternehmen das Kunststück, seinen Kundenstamm im Krisenjahr 2009 um 5.300 Neukunden auf fast 16.000 zu erweitern."
Quelle:
http://www.neuesunternehmertum.de/nachrichten/8-jahrestreffen-nuk-alumni-club-vertrieb-chancen-und-risiken/

Beispielrechnung ( 6900 € / 4 Jahre = 1725 €/Jahr ):

daraus berechnete Einnahmen in 2010 (bei konstanter Kundenzahl):
16.000 Kunden * 1725 €/Jahr = 27,6 Mio. €/Jahr.

Laut Geschäftsbericht 2010: "Rohergebnis 18.597.382,00"
Quelle (suche: euroweb): bundesanzeiger.de

Anders als in 2009 wurden in 2010 die Umsatzerlöse nicht separat ausgewiesen.

. hat gesagt…

Richtig. Wikipedia benennt als Rohergebnis (welches kleine und mittlere Kapitalgesellschaften ausweisen dürfen) als die Summe aus

Umsatzerlösen
+ Bestandsveränderungen der fertigen und unfertigen Erzeugnissen
+ andere aktivierte Eigenleistungen
+ sonstige betriebliche Erträge und dem
+ Materialaufwand.

Die Umsatzerlöse waren 2010 also geringer als 18.597.382,00 €.

Es kristallisiert sich demnach also immer mehr heraus, dass die vor Gericht eingeklagten Beträge schlicht und einfach in Betrugsabsicht gewaltig übertrieben wurden.

Anonym hat gesagt…

"Die Umsatzerlöse waren 2010 also geringer als 18.597.382,00 €."

Das muss meiner Ansicht nach nicht zwangsläufig so sein, da die Bestandteile des Rohergebnisses auch negative Vorzeichen haben können, im Jahr 2009 z.B. war es aber so:
Rohergebnis Vorjahr 2009 laut Geschäftsbericht 2010: 17.688.587,23 EUR
Umsatzerlöse 2009 laut Geschäftsbericht 2009:16.727.619,24 EUR

Anonym hat gesagt…

"Da Kosten und Erlös bei der Herstellung wirtschaftlicher Güter nicht zwangsläufig in die gleiche Periode fallen (zum Beispiel werden Güter nicht unbedingt in der gleichen Periode verkauft, in der sie hergestellt wurden), müssen bei diesem Verfahren die Bestandsänderungen an Halb- und Fertigfabrikaten (Lagerbestände zu Herstellkosten) herausgerechnet werden, um vergleichbare Größen für die Ermittlung des Betriebsergebnisses zu erhalten. Konkret werden Bestandsminderungen als Aufwand verbucht und Bestandserhöhungen als Ertrag."
Quelle:
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewinn-_und_Verlustrechnung#Gesamt-_oder_Umsatzkostenverfahren

Nach meinem Eindruck hat die Euroweb für die Geschäftsberichte die Abo-Einnahmen der Folgejahre nicht als Bezahlung der ursprünglichen Web Site-Erstellung zugeordnet, sondern dem Update der Web Stite, das in dem jeweiligen Geschäftsjahr durchgeführt wurde und dem Hosting.

Vielleich sind aus diesem formalen Grund bei den 4-Jahres-Verträgen genau 3 Updates vorgesehen.

Vielleicht ist die Euroweb auch davon ausgegangen, dass Forderungen für die Folgejahre keine sicheren Einnahmen sind, da Werksverträge jederzeit gekündigt werden können.

Anonym hat gesagt…

Geschäftsjahr 2009: Berechnung des Rohergebnisses:

Umsatzerlöse 16.727.619,24
+ Veränderung des Bestands an unfertigen Leistungen - 232.969,89
+ Sonstige betriebliche Erträge 3.569.245,85
- Materialaufwand - Aufwendungen für bezogene Leistungen 2.375.307,97
= 17.688.587,23
============
Das passt zum Eintrag Rohergebnis Vorjahr 2009 laut Geschäftsbericht 2010.

--> "Materialaufwand - Aufwendungen für bezogene Leistungen" muss subtrahiert werden.

. hat gesagt…

Vielleich sind aus diesem formalen Grund bei den 4-Jahres-Verträgen genau 3 Updates vorgesehen.

Drei Updates pro Jahr:

"Drei Mal jährlich haben Sie die Möglichkeit, Ihre Website technisch wie inhaltlich kostenlos auf den neuesten Stand bringen zu lassen" Quelle: Euroweb-Werbung

Das hat also damit nichts zu tun. Auch hatte die Euroweb die Kosten für die Updates angegeben. Und zwar u.a. vor dem BGH, in der Sache VII ZR 22/11, Schriftsatz Dr. Nasall vom 17.05.2011, beschwert durch das Angebot einer Zeugenaussage des Daniel Fratzscher: 13,48 Euro / Monat, also 161,76 Euro per anno. Dann müsste sie aber auch so buchen.

Die Erstellung der Webseite (für Abschluss im Jahr 2008, 100 Euro / Monat, mit nur 5 Produktseiten) war mit 984,20 Euro kalkuliert. Wie das bei Lohnkosten von 700 Euro gehen sollte, die ja laut GuV-Rechnung 2009 und der Äußerung des Daniel Fratzscher für eine Webseite nur zur Verfügung standen, steht in den Sternen. Zudem gab es ja noch die größeren Angebote "Premium", "Premium+" und "VIP", die mehr Seiten hatten und 130, 160 bzw. 200 Euro/Monat kosten sollten - und natürlich auch höhere Erstellungskosten nach sich zogen.

In anderen, vor allen späteren Verfahren wurden dem gemäß auch ungleich höhere Beträge für die Erstellung der Webseiten behauptet - bis weit über 2000 Euro.

"Nach meinem Eindruck hat die Euroweb für die Geschäftsberichte die Abo-Einnahmen der Folgejahre nicht als Bezahlung der ursprünglichen Web Site-Erstellung zugeordnet, sondern dem Update der Web Stite, das in dem jeweiligen Geschäftsjahr durchgeführt wurde und dem Hosting."

Nein: Die Euroweb hat die Verträge hinsichtlich der zukünftigen Zahlungen wohl gar nicht ordentlich bilanziert.

"Vielleicht ist die Euroweb auch davon ausgegangen, dass Forderungen für die Folgejahre keine sicheren Einnahmen sind, da Werksverträge jederzeit gekündigt werden können."

Wie auch immer: Vor Gericht und öffentlich wurde auch bis zu den BGH-Entscheidungen (im Jahr 2010) behauptet, die Verträge seien "nur aus wichtigem Grund" kündbar. Dann verhielte sich die Euroweb beim Buchen aber widersprüchlich. Mithin wäre eine solche Aussage ein weiteres Indiz für Prozessbetrug.

Anonym hat gesagt…

Geschäftsbericht 2012 der Euroweb Internet GmbH s.
Bundesanzeiger.de

. hat gesagt…

Auch 2012 wurde also ein Überhang an unfertigen Aufträgen abgebaut. Dennoch hat die Erstellung der Webseiten rund 3 Monate gedauert, wie 2013 das Beispiel der "Buchholz und Kollegen" zeigt.

Es gab also auch 2012 noch "Füllaufträge" für Webdesigner.
Es taucht auch in der 2012er Bilanz keine "konzerneigene Arbeitnehmerüberlassung für Webdesigner" welche die Euroweb vor Gericht vielfach zu haben behauptet(e). Damit stützt auch die 2012er Bilanz meinen Vorwurf des Prozessbetrugs.

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